Dierk Schaefers Blog

Der Fall Spyra ist ein Fall Bayrische Landeskirche,

ist er auch ein Fall Evangelisches Pfarrerblatt?

Hier der ganze Text als PDF:

Denk ich an Kirche in der Nacht …

wie es weitergeht, wissen Sie. Auch wenn da Kirche steht statt Deutschland.

Doch warum Kirche? Warum schreibe ich das? Noch dazu als Pfarrer.

Weiter mit dem PDF:


Eine Jubeldenkschrift zum Firmenjubiläum – Das Stephansstift Hannover, Teil 2 von 4

Die Studie von Winkler/Schmuhl

Nach Vorwort, Dank und Einleitung geht der Gang chronologisch durch die Geschichte des Stifts. Ich folge dieser Gliederung und gebe die Inhalte in groben Zügen wieder.

Es geht um den Zeitraum von 1869 bis 2019. Schon der Beginn war turbulent: zeit- und sozialhistorisch, wie auch kirchengeschichtlich.

Zur Zeitgeschichte: Ich bin in Hannover aufgewachsen und zur Schule gegangen. Der „Übergang“ vom Königreich Hannover zur preußischen Provinz (https://de.wikipedia.org/wiki/Schlacht_bei_Langensalza )  war in der Schule nie ein Thema. Dass wir zwar Beutepreußen, aber derb lustig waren, kannten wir nur aus dem verballhornten Lied von den lustigen Hannoveranern: „und haben wir bei Langensalza die Schlacht auch verloren, dem König von Preußen, woll’n wir was scheißen, einen großen Hucken vor die Tür, lustige Hannoveraner, das sind wir.“

Nun ja, von den großen Zügen der Regionalgeschichte blieben wir unbeleckt. Unsere Lehrer wussten‘s wohl nicht besser. Auch unserem Religionslehrer war wohl manches unbekannt, so auch die ernsthaften Rangeleien zwischen Landeskirche und „Innerer Mission“ zu dieser Zeit. Mir bis dato auch.

Die Zeiten blieben turbulent. Hervorgehoben sei hier zunächst die enge Verbindung (man kann es auch Durchseuchung nennen) zwischen den Diakonen (reichsweit) und den Nazis und besonders der SA. Diakone waren auch Wachpersonal in den KZs („Das ist unser Dienst, Herr Pastor, stehen und warten, dass man einmal auf einen Menschen schießen darf. Sind wir darum Diakone?“). Und nach WKII stieg das Stephansstift wie ein Phönix aus der Asche zu ungeahnten Höhen auf.

Hier der Volltext dieses Teils meiner Rezension.

Gastkommentar – von Erich Kronschnabel

Zunächst: Vorsicht, wenn Sie retraumatisiert werden könnten. Wer dieses Video anschaut amüsiert sich zuerst. Es gibt aber auch Menschen, die das Grauen der Vergangenheit einholt, weil sich diese qualvollen Schreie in ihre Seelen einbrannten. Es waren diese Kinderschreie, die sie noch heute in ihren Angstträumen hören.

Wenn Sie aber unbesorgt oder gar mutig sind: Starten sie das Video, klicken Sie hier: http://www.youtube.com/watch?v=rCK6zvWEN_Q

Beim Hören dieser Schreie fühlte ich mich in meine Vergangenheit zurückversetzt. Es waren die ersten drei Jahrzehnte nach dem Krieg, die ich hier beschreibe.

Wir waren damals Heimkinder, wir waren im Kinder-KZ Stephansstift – KZ Kronsberg in Hannover eingesperrt. Wir waren den brutalen Schlägern der Diakonie Hannover ausgeliefert. Die Diakonie hielt sich diese Bestien in Menschengestalt als Diakone und nannte diesen menschlichen Abschaum „Erzieher“.

Ich ließ diese qualvollen Schreie aus dem Video in meinen Kopf und „sah“ einen „Bruder“ – so mussten wir den Diakon ansprechen. Ich sah, wie er ein wehrloses Kind schlägt und genussvoll quält. Die Schreie geilen ihn auf, er greift sich das Kind, vergewaltigt es brutal, lässt es dann in all seiner Not liegen.

Die Schreie des gequälten, geschundenen Kindes gellen durch die Nacht. Im Schlafraum nebenan liegen die in dieser Nacht verschonten Kinder. Sie zerbrechen an ihrer Angst, bald selbst wieder Opfer zu werden.

Hören Sie genau hin! Hören Sie die Qual und die Schmerzen des Kindes, an dem sich das perverse Schwein von Diakon vergeht?

„Bruder“ nannte sich das Stück Dreck! „Brüder“ nannten sie sich. Die Schergen der Diakonie missbrauchen und schinden wehrlose Kinder. „Diener des Herrn“ nannten sie sich, Diener des Satans waren sie.

Und heute? Heute tun ihre Nachfolger in den kirchlichen Firmen so, als würden sie die Ver­bre­chen von damals aufarbeiten. Sie stellten eine „Unabhängige Kommission“ zusammen, die „in Anerkennung des erlittenen Leids“ lächerliche Beträge an die Opfer der Kinder­schinder ausreichen. Der höchste von der Landeskirche Hannovers bezahlte Betrag belief sich auf 31.000 Euro. Eine lächerliche Summe als Wiedergutmachung für zerstörtes Leben! Mein Peiniger, das Stück Dreck, bezog PRO JAHR eine höhere Pension, als es das Taschengeld ausmachte, das seine „Brüder im Glauben“ mir hinwarfen.

Die Sexualopfer im Bereich des katholischen Konzerns mit dem Kreuz im Logo erfuhren jetzt, dass sie in „Anerkennung des Leids“ bis zu 50.000 € erhalten können. Und wieso hielt sich die evangelische Konkurrenz so bescheiden zurück und zahlte lediglich einem Opfer lausige 31.000 € ??? Hatten die evangelischen Täter etwa Beschwerden über die missbrauch­ten Kinder vorge­bracht? Waren die sexuellen Leistungen der Kinder schlechter als die von der Glaubens­konkurrenz? Nach welchen Maßstäben messen die Kommissionsmitglieder der Landeskirche Hannovers die Verbrechen ihrer Glaubensbrüder? „Sind ja nur Heimkinder gewesen“?

Sieht man sich die Vita der Mitglieder der „Unabhängigen Kommission“ an, dann stellt man fest, dass jedes Mitglied engstens mit der Kirche verbandelt ist! Wo findet man da die angebliche Unabhängigkeit?: Mitglied der Landessynode, Richter beim kirchlichen Disziplinargericht, Pfarrer i.R.! Und alle Drei unabhängig … aber nicht von der Kirche!

Das Video lässt Kinderschreie hören, wie sie die geschundenen Opfer beider Kirchen aus­stießen. Die einen bekommen bis zu 50.000 €, die anderen bekamen bisher in den meisten Fällen nicht mal die Hälfte von dem, was den Katholiken die Kinderfickerei wert ist.

Die Katholiken fordern die bisher zu gering „entschädigten“ Opfer auf, einen weiteren Antrag zu stellen, der schnellstens beschieden würde, weil der Sachverhalt ja bereits aktenkundig ist.

Die Evangelischen tun diesbezüglich was? Hören sie sich ungerührt die qualvollen Schreie aus dem Video an und verweigern sie die weitere, höhere „Entschädigung“, wie sie die Katholiken ankündigten? Frei nach dem Spruch eines Diakonie-Vorsitzenden, der einem übelst missbrauchten Opfer sagte „Na, Herr Hedd.., so schlimm wird‘sich wohl nicht gewesen sein“?

§§§§§§§

Soweit der Gastkommentar. Die Leser meines Blogs kennen Herrn Kronschnabel. Er meldet sich öfter zu Wort und hat seinen eigenen Stil, den er auch in Verhandlungen mit der „Behörden­kirche“ erfolgreich benutzt, um den von ihm vertretenen ehemaligen Heimkindern Zahlungen zu erstreiten. Herr Kronschnabel hatte auch oft einen Platz im Hauptartikel, den ich für den Blog schrieb. Ich erinnere nur an „Ist es legitim, die Obszönitäten von Kronschnabel mit Bonhoeffer in Verbindung zu bringen?“ https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/06/28/ist-es-legitim-die-obszoenitaeten-von-kronschnabel-mit-bonhoeffer-in-verbindung-zu-bringen/

Regelmäßig bin ich bemüht, den Hintergrund seiner aggressiven Verbalinjurien aufzuhellen. Denn abgesehen davon hat er ja Recht. Er weiß zwar, dass man Kirche auch anders erleben kann als von einem Diakon aufgespießt. Doch seine Erfahrungen waren halt andere. Ich schrieb ihm im Vorfeld seines Gastkommentars:

„Im Unterschied zu Ihnen und vielen anderen habe ich mit vielen anderen die Kirche positiv erlebt. Sie machte in unserem Arbeiterstadtteil eine ausgezeichnete Jugendarbeit, auch mit Freizeiten und Ferienfahrten, angefangen vom Kindergarten, der mit allen Kindern für mindestens eine Woche in die Sommerfrische fuhr, wie lange, weiß ich nicht mehr genau, das war etwa 1949, noch zu Nachkriegsbedingungen. Später die Einrichtung einer „Schülertages­stätte“ für „Schlüsselkinder“ u.a. (das war allerdings besser gedacht als gemacht), dann die Kinderkirche, die uns Spaß machte, weil wir den Helferinnen auf der Nase rumtanzen konnten, nach der Konfirmation dann die klassische Jugendarbeit mit wöchentlichen Angeboten, erschwingliche Urlaubsfahrten, am weitesten nach Italien. Und wenn wir mit Werner Brennecke uns im Wald um eine kleine Tanne versammelten und nach und nach eine Kerze für die „Waldweihnacht“ aufsteckten, – das hatte schon was. Die Kirche war ein zweites Elternhaus. Es wäre unfair, dies alles zu vergessen oder gar zu verleugnen.“

Dennoch bekommt Herr Kronschnabel auch weiterhin einen Platz in meinem Blog. Denn „meine Kirche“, die Kirchen überhaupt häufen weiterhin Unrecht auf Unrecht. Frei nach der Trias, die kürzlich Vladimir Kadavy so formulierte: „Kinder schänden, Zeit schinden, Kassen schonen“.

Nachtrag: Herr Kronschnabel kann auch noch ganz anders: https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/23/singe-o-goettin-vom-zorn-der-geschaendeten-knaben/

Lauter Zuständigkeiten, welch ein Zustand! Der Anstand bleibt auf der Strecke.

Wer den epd-Bericht über den »Beauftragtenrat, der sich mit sexualisierter Gewalt im Umfeld der Kirche beschäftigen soll«[1] liest, kommt aus dem Staunen nicht heraus, wenn er kein Insider ist, also die Interna der EKD und ihrer unabhängigen Landeskirchen nicht kennt, auch nicht die Unterschiede zwischen der „verfassten“ Kirche und ihrer Sozialkonzerne, die mit dem Sammelbegriff Diakonie auch nur unzureichend abgebildet sind.[2]

Als Insider weiß man, warum Opfer des sexuellen Missbrauch in kirchlichen Zusammenhängen sich fragen: »„Warum werde ich lediglich an die jeweilig zuständige Stelle der Landeskirche verwiesen, in der mir der Missbrauch angetan wurde?“« –  Das gilt besonders für Entschädigungsfragen, »für die jede Landeskirche … eben selbst … in ihren diskreten Verfahren zuständig [ist].«

»Detlev Zander … hofft, dass er die Gelegenheit hat, den Synodalen ins Gewissen zu reden – und damit echtes Verständnis erfährt«. Das ist sein Anspruch. Ich denke nicht, dass er so naiv ist und meint, sich damit durchsetzen zu können.

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, sagt man.

So könnte die EKD als Versammlung der einzelnen Landeskirchen und ihrer Sozialkonzerne unter diplomatischer Berücksichtigung aller Eitelkeiten Zanders Vorschlag für die Anlaufstelle folgen: »Psychologen und Juristen müssten die Geschichten der Anrufenden gleich anonym aufnehmen.«

Dazu müsste allerdings die Anlaufstelle finanziell und personell gut ausgestattet werden. Sie müsste vor allem tatsächlich und erkennbar von jedem denkbar kirchlichen Einfluss unabhängig sein. Im Hintergrund müssten sich die Landeskirchen und kirchlichen Verbände auf einen Entschädigungsrahmen einigen und dafür eine Entschädigungsstelle einrichten, an die die Anlaufstelle im anonymisierten Verfahren aus ihrer Kenntnis des jeweiligen Falls Forderungen stellen kann. Das setzt Vertrauen voraus. Doch warum sollen nur die Betroffenen einer Anlaufstelle und ihrem Personal vertrauen?

Das Ganze müsste nach dem „front-office-“ und back-office“-Prinzip laufen. Wer sich bei der Anlaufstelle meldet, hat nur einen und immer denselben Verhandlungspartner, der gegebenenfalls noch einen psychologischen Beistand vermittelt, sonst aber alle Hintergrundfragen klärt, so dass der Betroffene nicht mit den kuriosen kirchlichen Zuständigkeiten behelligt wird, die nur als Hinhaltetaktik verstanden werden.

In einer Art gentlemen‘s agreement müssten dann die einzelnen Landeskirchen und anderen kirchlichen Einrichtungen, in deren Bereich und Verantwortung die Missbrauchshandlungen fallen, den Entscheidungen zustimmen, die von übergeordneten Stellen getroffen sind, die aber offiziell keine übergeordneten Stellen sein dürfen.

So könnte man‘s machen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Ich habe gelernt, dass wo Widerwille ist, es auch Widerstand gibt – und habe nicht sehr viel Hoffnung.


[1] Zitate aus: https://www.evangelisch.de/inhalte/162004/04-11-2019/sexueller-missbrauch-der-evangelischen-kirche-und-was-getan-wird-im-jahr-2019-bis-zur-ekd-synode Gleich der Auftakt offenbart das Dilemma dieser Kirche, wenn man von ihr überhaupt im Singular sprechen mag: »Sieben Menschen aus hohen Positionen in Landeskirchen und aus der Diakonie bilden seit der EKD-Synode 2018 den Beauftragtenrat, der sich mit sexualisierter Gewalt im Umfeld der Kirche beschäftigen soll. Im Juni 2019 traten sie zum ersten Mal gemeinsam im Kirchenamt der EKD in Hannover auf. Kirsten Fehrs, die Sprecherin des Rates ist, war stolz, dass sie einen Flyer präsentieren konnte. „.help“ – eine Anlaufstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt.- Kerstin Claus, aus dem Betroffenenrat des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauch (UBSKM), war auch auf diese Pressekonferenz geladen. Sie stand vor der versammelten Presse und sagte, sie sehe diesen Flyer zum ersten Mal. Betroffene seien in die Ausgestaltung der Anlaufstelle für Betroffene nicht einbezogen worden.«

[2] Sollte sich jemand für Details interessieren, sei auf die Abschnitte „Dienstleistungspartner Kirche“ und „»Landeskirchen«?“ meiner Darstellung im Pfarrerblatt verwiesen: http://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/index.php?a=show&id=4529 Mein Essay blieb ohne jeden Kommentar. Dieses Thema ist – positiv gewendet – unter meinen Kollegen nicht kontrovers.

Aktueller Nachtrag

„Kirchenjurist Blum zu Missbrauch: Debatte um Entschädigung wäre verkürzt“. Die frische Meldung von https://www.evangelisch.de/inhalte/162426/12-11-2019/kirchenjurist-blum-zu-missbrauch-debatte-um-entschaedigung-waere-verkuerzt  macht deutlich, dass finanzielle Interessen überwiegen, doch hinter Geschwafel verborgen werden: »„Entschädigung ist genau nicht, was wir als Institution leisten können“. Man WILL also keine Entschädigung leisten und setzt auf bewährte Ausweichmethoden: „Statt von Entschädigung spricht die evange­lische Kirche von Anerkennungs- oder Unterstützungsleistungen, über die man sich mit den Betroffenen im Einzelfall verständigen will.“ Die Einzelnen werden über den jeweiligen landeskirchlichen Tisch gezogen. Sie werden vereinzelt, bekommen keinen Rechtsanwalt, keinen Anspruch, sondern Almosen für ihre Bedürftigkeit. Ihnen gegenüber werden nicht Einzelne sitzen, sondern mehrere ausgebuffte Kirchenjuristen mit klarem Auftrag: Es so billig wie möglich zu machen.

Wenn nur die Heuchelei nicht wäre: »Blum sagte, die Forderung nach Zahlungen in diesen Größenordnungen führe zwangsläufig zu Auseinandersetzungen über die Beweisbarkeit. Das seien genau die Verfahren, „die die Betroffenen über lange Zeit stark belasten und retraumatisieren würden“«. Rücksichtnahme zahlt sich aus. Einfach widerlich!

Die Erinnerung soll ein Bruder sein? Doch wohl eher eine Schwester.

Aber vorweg: Ich habe nichts gegen die Katastrophenhilfe der Diakonie, spende darum auch hin und wieder.

Aber das Deckblatt dieser Werbebroschüre ist selber fast schon eine Katastrophe.img 13520.jpg

Aus zweierlei Gründen.

  1. Erinnerung ist rein sprachlich gesehen weiblichen Geschlechts. Nur ein sprachlich völlig unsensibler Mensch wird ihr eine Bruderrolle zusprechen wollen.
  2. Schlimmer noch ist allerdings die mangelnde Sensibilität für die Opfer Diakonischer Einrichtungen in der Vergangenheit. Ihre Erinnerung an die Erlebnisse in den Kinderheimen, an Demütigung, Zwangsarbeit, Misshandlung, Missbrauch und an eingeschränkte Bildungsmöglichkeiten, diese Erinnerungen ließen einmal die Hoffnung aufkeimen, die Opfer würden angemessen entschädigt und ihnen bliebe im Alter ein weiterer Aufenthalt in einem Heim möglichst erspart. Doch diese Hoffnung wurde am Runden Tisch für ehemalige Heimkinder brutal abgewürgt.

Im Editorial der Broschüre wird Charles Dickens zitiert: „In der kleinen Welt, in der Kinder leben,  wird nichts so genau wahrgenommen und gefühlt wie Ungerechtigkeiten.“ Man hätte seine Klassiker früher beherzigen soll. Nun fällt einem so ein Spruch auf die Füße.

Meine Frau sagte, was werden wohl die Heimkinder zu diesem Deckblatt sagen?

Ja, dieses Deckblatt ist ein Verdeckblatt. Sicher wird man der Diakonie u.ä. Einrichtungen nicht abverlangen können, bei jedem Auftritt vorweg ein Schuldgeständnis abzulegen. Doch die mangelnde Sensibilität lässt den Schluss zu, dass es mit dem Schuldbewusstsein nicht weit her ist und wohl eher ein Lippenbekenntnis hervorgebracht hat, um unbeschwert in die Zukunft gehen zu können. Doch diese Hoffnung trügt. Sie hat eine Schwester – und die heißt Erinnerung.

Dazu:

https://dierkschaefer.wordpress.com/2017/09/24/das-geheimnis-der-versoehnung-heisst/

https://dierkschaefer.wordpress.com/2017/09/27/das-geheimnis-der-erloesung-heisst-erinnerung/

Demnächst auch hier im Blog: Erinnerung und Identität – Zur Bewältigung deutscher Vergangenheit in einem veränderten gesellschaftlichen Kontext, von: Dierk Schäfer, Deutsches Pfarrerblatt – Heft: 9/2018, http://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/index.php?a=show&id=4563

Das Geheimnis der Versöhnung heißt …

Ja, was heißt es denn nun? Vor lauter Kranzgebinden ist es nicht zu lesen. [1] Um es nicht span­nend zu machen: Das Geheimnis heißt nicht Entschädigung, sondern Erinnerung. Die ist ja auch nicht falsch, besonders wenn man sieht, wie ein Herr Gauland schlimmste Erinnerungen auszublen­den versucht. [2] Er schließt damit decouvierend den Völkermord an den Juden aus, die mit Recht auf Erinnerung bestehen.[3] Dass die Kranzgebinde unter dem Denkmal der Anstalt Witte­kindshof die „Erinnerung“ blumig verdecken, ist nur scheinbar ein Zufall. Denn: Ist es ein echter Versuch zu erinnern? Oder ein zuviel an Erinnerung? Helmut Jacob sprach einmal von Betroffenheitsgestammel. Das wird dann bei Gedenkgottes­diensten zum Ritual.

Die Wittekindanstalt hatte 2012 schon einmal einen Gedenkgottesdienst gefeiert. Die Predigt ging über ein Wunder.[4] Doch die Heimkinder hatten keine Wunder erlebt, sondern Drangsal in vielerlei Hinsicht. Dies wurde von den Wissenschaftlern Schmuhl/Winkler ordentlich aufgearbeitet und damit Erinnerung möglich gemacht. Wenn die aber schmerzt, muss sie „behandelt“ und entschärft werden. Das tat der Anstaltsleiter in seinem Geleitwort zum Bericht der Wissen­schaftler[5].

So kann die Anstalt mittlerweile auf ihrer Homepage zwar ein Kapitel „Geschichte“ präsentieren, den unseligen Teil dieser Geschichte, der allein der Anstalt anzulasten ist und nicht den Nazis, ganz einfach verschweigen.[6] Ein besonderer Link ist seit 2012 nicht mehr zugänglich: http://www.wittekindshof.de/wittekindshof/der-wittekindshof/aufarbeitung-der-geschichte/anerkennung-bitte-um-verzeihung-unterstuetzung-abbau-von-exklusionssystemen/anerkennung-bitte-um-verzeihung-unterstuetzung-abbau-von-exklusionssystemen.html [7] Sieht so Erinnerung aus, die dem Logo der Anstalt gerecht wird: „Diakonische Stiftung Wittekindshof, Menschenwürde gestalten.“?

Im Sonderheft 2 hieß es auf Seite 5:Der Mensch im Mittelpunkt – Mit den von uns vorge­nom­menen Untersuchungen wollten wir nicht in erster Linie die Geschichte der Institution Wittekindshof erforschen. In einem seit 2008 unter Beteiligung eines großen Teiles der Mit­arbeiterschaft vollzogenen Leitbildprozess ist uns deutlich geworden, dass es nicht darum gehen kann, die Institution in den Vordergrund zu stellen – auch nicht bei einem Jubiläum. Nicht zuletzt durch das sorgfältig erarbeitete äußere Erscheinungsbild (Corporate Design) möchten wir zum Ausdruck bringen, dass nach unserem Verständnis die von der Stiftung unterstützten Menschen mit ihren besonderen Eigenschaften und Fähigkeiten ins Zentrum der Wahrnehmung rücken müssen und die Institution dahinter zurücktreten soll (siehe „Durchblick“ Nr. 2 von 2011). Die Identität des Wittekindshofes besteht nicht darin, was er für sich ist, sondern was er für andere tut.“[8]

Morgen nun ein weiterer Gedenkgottesdienst. »„Der Gedenkgottesdienst ist ein fester Bestand­teil im Wittekindshofer Jahresablauf zum Gedenken an die Opfer der nationalsozia­listischen Mordaktion an kranken und behinderten Menschen, aber auch an alle anderen Personen, die im Wittekindshof Unrecht und Leid erfahren haben“, erklärte Vorstandsspre­cher Pfarrer Dierk Starnitzke, der den Gottesdienst zusammen mit Kirchenmusikerin Conny Stern und dem Oberkurs der Diakonenschule als Gesamtgottesdienst der Kirchengemeinde Volmerdingsen-Wittekindshof vorbereitet hat und gestalten wird. Eingeladen sind alle Gemeindemitglieder und auch diejenigen, die sonst die Gottesdienste in der Dorfkirche besuchen, in der an diesem Sonntag kein Gottesdienst stattfinden wird.“«[9]

Unter der Rubrik „Geschichte“ kommen die Heimkinder der Nachkriegsjahre nicht vor, aber die Opfer aus der Nazi-Zeit: „Ab 1934 werden mit Billigung des Vorstandes Zwangssterilisa­tionen im Krankenhaus Bethanien vorgenommen. Die Tötung von Menschen mit Behinde­rung hingegen wird strikt abgelehnt. 1940 treffen Meldebögen des Reichsinnenministeriums ein, mit denen die Heimbewohner in Heil- und Pflegeanstalten zu erfassen sind. Im Witte­kinds­hof werden sie ausgefüllt, aber nicht abgeschickt. Auf staatliche Anordnung werden im gleichen Jahr sechs jüdische Bewohner verlegt und kurze Zeit später ermordet. Im Juni 1941 unternimmt eine Ärztekommission aus Berlin eine „erbbiologische Bestandsaufnahme“. Im Wittekindshof leben 1.330 Menschen mit Behinderung. 958 davon werden im Herbst in staatliche „Provinzialanstalten“ verlegt. Dem nationalsozialistischen Euthanasieprogramm fallen etwa 400 Bewohnerinnen und Bewohner des Wittekindshofes zum Opfer.“[10]

Man könnte darüber zum Zyniker werden: Dem nationalsozialistischen Euthanasieprogramm fallen etwa 400 Bewohnerinnen und Bewohner des Wittekindshofes zum Opfer. Da hat man die Schuldigen, die man getrost auf der Homepage nennen kann. Die ehemaligen Heimkinder werden ganz nebenbei erwähnt (und die Täter gar nicht). Ihre Beachtung gleicht den Brotsamen, die für sie vom Tisch dieser Anstalt fallen. Für sie wird der Gedenkgottesdienst zur Alibi-Veranstaltung der Anstalt, die sich an ihnen versündigt hat.

Amos 5;21, 23, 24:

Ich hasse und verachte eure Feste und mag eure Versammlungen nicht riechen. Tu weg von mir das Geplärr deiner Lieder; denn ich mag dein Harfenspiel nicht hören! Es ströme aber das Recht wie Wasser und die Gerechtigkeit wie ein nie versiegender Bach.

Als ich 2012 dem Leiter der Anstalt konkrete Vorschläge unterbreitete, was der Wittekindshof für die ehemalige Heimkinder tun könne, brach der Kontakt ab.[11]

Ich hoffe, nun wenigstens einen kleinen Beitrag zur Erinnerung geleistet zu haben.[12]

Fußnoten

[1] Photo und Bericht: http://www.nw.de/lokal/kreis_minden_luebbecke/bad_oeynhausen/bad_oeynhausen/21925448_Gedenkgottesdienst-fuer-Opfer-von-Gewalt.html

[2] Alexander Skipis sagte dazu in seiner Rede zur Verleihung des Erich-Maria-Remarque-Friedenspreises an Asli Erdogan indem er sie zitierte: „Wenn wir aus einer schreierischen Feindseligkeit heraus, die keinerlei Raum für Objektivität und das Hinterfragen von Fakten lässt, in der ,Geschichte‘ nur die Spuren vergangener Größe suchen, mangelt es uns auf entsetzliche Weise an Mitgefühl dafür, was Menschen erlebt und erlitten haben.“ Zitiert nach Alexander Skipis, Wir müssen die Worte am Leben erhalten, Laudatio auf die Schriftstellerin Asli Erdogan zur Verleihung des Erich-Maria-Remarque-Friedenspreises, FAZ Sonnabend, 23. September 2017, S. 11, im Netz: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/schriftstellerin-asli-erdogan-erhaelt-remarque-preis-15211659.html

[3] https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/8235958298/

[4] https://dierkschaefer.wordpress.com/2012/10/18/gottesdienst-zum-gedenken-an-die-gewaltopfer/

[5] Ihre „Stellungnahme“ unterscheidet sich in einer Hinsicht positiv vom Geleitwort, denn hier werden in sehr deutlicher Sprache die schlimmen Erlebnisse der ehemaligen Heimkinder an prominenter Stelle genannt. In Ihrem Geleitwort nennen Sie dagegen zunächst die damals allgemein schlimmen Verhältnisse und der Leser fragt sich, wer mehr zu bedauern ist, das Personal oder die Kinder. https://dierkschaefer.wordpress.com/2012/04/24/sulze/

[6] https://www.wittekindshof.de/unternehmen/geschichte/

[7] „Die gewünschte Seite konnte nicht gefunden werden oder ist nicht mehr Bestandteil der neuen Website.“

[8] Die Institution ist dermaßen zurückgetreten, dass auch dieser Link nicht mehr funktioniert. Auf Seite 7 hieß es: „Bereits im letzten Jahr wurde eine erste, sehr kritische Studie von Dr. Winkler und Prof. Schmuhl zur Frage der Gewaltanwendung im Wittekindshof in den 1950er und 1960er Jahren mit dem Titel „Als wären wir zur Strafe hier“ erstellt. Sie hat solches Interesse erzeugt, dass wir binnen eines Jahres drei Auflagen des Bandes hergestellt haben. Wir hoffen sehr, dass das nun erscheinende Buch zur gesamten Geschichte des Wittekindshofes auf ebenso großes Interesse stößt. Es zeigt nicht nur die kritischen Punkte dieser langen Entwicklung, z. B. in den schwierigen Phasen der beiden Weltkriege. Es würdigt auch die Verdienste des Wittekindshofes und vor allem seiner Mitarbeitenden, die oft unter sehr problematischen Bedingungen arbeiten mussten und darin doch Erhebliches an Unterstützung für die Menschen mit Behinderungen geleistet haben. Ich danke Hans-Walter Schmuhl und Ulrike Winkler sehr für ihre äußerst interessante und gelungene Erarbeitung dieser hochinteressanten Studie. Sie wurden kompetent begleitet von einem Arbeitskreis mit Dr. Christof Windhorst, dem ehemaligen Stiftungsratsvorsitzenden und profunden Historiker, mit Michael Spehr, dem Archivar des Wittekindshofes, und mir. Gern erinnere ich mich an die intensiven Diskussionen über die Forschungsergebnisse, die uns alle bewegt und nachhaltig beschäftigt haben. Die Verfasser arbeiteten vertrauensvoll und offen mit uns zusammen, waren aber in ihrer Darstellung völlig frei. Ich bin mir sicher, dass das Buch viele interessieren wird und der Diakonischen Stiftung Wittekindshof helfen wird, ihren weiteren Weg zu finden, der ganz entschieden in Richtung Inklusion gehen soll.“

[9] http://www.nw.de/lokal/kreis_minden_luebbecke/bad_oeynhausen/bad_oeynhausen/21925448_Gedenkgottesdienst-fuer-Opfer-von-Gewalt.html

[10] https://www.wittekindshof.de/unternehmen/geschichte/

[11] https://dierkschaefer.wordpress.com/2012/05/09/fortsetzung-meines-teils-der-korrespondenz/

[12] Auch Helmut Jacob hat der Schwachheit Wittekindscher Erinnerung mit seiner Rezension der Arbeit von Schmuhl/Winkler aufgeholfen: „In dem Geleitwort zum Buch ist kein einziges Mal der Begriff ‚Verbrechen‘ zu finden, obwohl es das pure Grauen und etliche Verbrechen darstellt.“ https://www.amazon.de/gp/aw/cr/rR14IRR5OXWWI01 Zum Lesen empfohlen.

Wenn man schon sterben muss: Einfach wegdämmern …

… wer möchte das nicht nach einem weithin zufriedenstellend gelebten Leben? Auch wenn’s kein „erfülltes“ war, aber keine Erfüllung mehr zu erwarten ist. Wir müssen ohnehin einmal sterben, dann doch lieber so. Besser als der letale Schlaganfall, denn das Fallen könnte man noch merken. Doch nur wenige möchten, dass ihr Dämmerzustand über Wochen hinweg verlängert wird durch die künstliche Aufrechterhal­tung ihres Stoffwechsels. Einfach wegdämmern können ist angesichts der Alternativen die beste aller denkbaren Möglichkeiten.

Schlimmer noch, wenn der Dämmerzustand von schmerzhaften Phasen unterbrochen wird und man nicht mehr die Kraft hat zu rufen: Schwester, ich habe Schmerzen! Oder wenn die Ausweglosigkeit bei vollem Bewusstsein durchlitten werden muss.

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts[1] hat die Periletalexperten aufgescheucht. Die EKD-Mitteilung nennt sie und schreibt vorsichtshalber, sie wolle »zu dem Fall erst dann Stellung neh­men, wenn der Text des Urteils vorliegt. Generell wies eine Sprecherin darauf hin, dass die evange­lische Kirche das menschliche Lebens als Gabe Gottes betrachte, das auch bei starken Ein­schrän­kungen und Leiden seine Würde nicht verliere. Wichtig sei zudem, die palliativme­di­zi­nische Versorgung von schwer kranken und sterbenden Menschen zu verbessern. Auch die Kirche stehe vor der Herausforderung, die „Seelsorge an Schwerkranken und Sterbenden zu verstärken“« [2].

Was hat die Periletalexperten so aufgescheucht? Es ging um die Frage der professionellen Beihilfe zum Suizid. Der „Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbst­tötung ermöglicht, darf in extremen Ausnahmesituationen nicht verwehrt werden“, so der Tenor der Gerichtsentscheidung. Die verknüpft damit das allgemeine Persönlichkeitsrecht[3]. Dieses umfasse „auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten, zu entschei­den, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll, vorausgesetzt, er kann seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln. Daraus kann sich im extremen Einzelfall ergeben, dass der Staat den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht.“

Die Menschenwürde, auch die des Sterbenden, ist kein unbestimmter Rechtsbegriff wie das vielstrapazierte Kindeswohl. Doch es wird versucht, Menschenwürde besserwisserisch oder gar im eigenen Geschäftsinteresse gegen den Willen des Würdeträgers zu definieren und diese Definition auch durchzusetzen. Dies geschah am 3. Dezember 2015 durch ein Änderungsge­setz zu Paragraf 217 StGB, seit dem 10. Dezember ist es in Kraft. [4]

»Das Gesetz hat damals die Debatte um die Sterbehilfe, Suizidbeihilfe und Palliativmedizin zu beenden versucht, indem es von allen diskutierten Vorschlägen den restriktivsten, freiheits­feindlichsten und obrigkeitsstaatlichsten umsetzte. Wie üblich geschah dies unter großem Moralin- und Argumentationsaufwand und natürlich mit den allerbesten Absichten. Es gab (mindestens) drei Gesetzesvorschläge mit unterschiedlich restriktiver Handhabung. Der am meisten rückwärtsgewandte, am meisten bevormundende, am wenigsten menschenfreundliche wurde Gesetz. Eine breite Mehrheit der Bürger hätte sich – laut zahllosen Umfragen und Untersuchungen – anders entschieden. So viel Vertrauen in die Vernunft ihrer Untertanen aber wollten die GesetzgeberInnen nicht aufbringen.«[5]

Und nun stört das Bundesverwaltungsgericht den gegen die Bürger durchgesetzten Rechts­frieden – die Moralinstanzen und Geschäftsinteressenten maulen.

Klar, dass sich die verfasste Ärzteschaft wehrt; auch die Palliativmediziner sehen ihr Geschäfts­modell bedroht[6], doch manche Ärzte werden sich nicht dadurch vertreten sehen.[7]

Geschäftsmodelle sind ethisch zunächst neutral zu bewerten. Wer wird einem Bäcker vor­werfen wollen, dass er mit unserem Hunger sein Geld verdient. Wir als Kunden von wem auch immer können für unser gutes Geld eine professionelle Dienstleistung bzw. qualitativ gute Ware und ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis erwarten. Das gilt auch für die Begleitung in der Lebensendphase. Die Palliativmedizin ist ein wichtiger Dienstleister, der allerdings Mühe hatte, sein Geschäftsmodell durchzusetzen.[8] Eine beabsichtigte Lebens­verkürzung wurde jedoch zugunsten des assistierten Dahindämmerns ausgeschlossen.[9]

Die anerkannten Dienstleister dulden keine Konkurrenz, jedenfalls keine geschäftsmäßige, also professionionelle, die – horribile dictu – vielleicht noch durch die Stiftung Warentest zertifiziert werden könnte. Doch warum eigentlich sollen wir nicht nur bei der palliativen Sterbebegleitung, sondern auch bei der Suizidassistenz  Professionalität einfordern?[10] Schließlich soll auch der Suizid „gelingen“, wenn ich ihn denn schon will und akzeptable Gründe dafür habe?

In meine Vorstellungen von Menschenwürde mischen sich ungefragt Moralinstitutionen ein, die mir sagen wollen, wie ich würdig zu sterben habe. Die evange­lische Kirche betrachtet das menschliche Lebens als Gabe Gottes, heißt es in der EKD-Mitteilung. Nikolaus Schneider, der ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat erklärt, er werde seine an Krebs erkrankte Frau, wenn sie Sterbehilfe wolle, auch in die Schweiz begleiten. Er distanziert sich damit privat von dem, was die Kirchen gern als absolute Schöpfungs­ord­nung hinstellen.[11] »Das Leben, das Gott gegeben hat, dürfe der Mensch nicht beenden. Das sei „Gottes gnädigem Ratschluß“ vorbehalten, wie es immer noch in Traueranzeigen heißt. Diese Meinung ist zu respektieren. Wer aber diese Sicht anderen aufoktroyieren will, egal mit welchen Methoden, der ist nicht ehrlich, wenn er nicht zugleich deutlich macht, daß in der Geschichte der Menschheit bis in unsere Tage diese Sicht der „letzten Dinge“ zumeist keine Berücksichtigung fand beim von oben verordneten Tod. Die Machthaber aller Zeiten spielten Potentaten-Schach und opferten ihre „Bauern“ ganz nach Kalkül und Bedarf im Krieg. Die Justiz verhängte Todesurteile, nicht nur in Hexen- und Ketzerprozessen. Kriege und Todes­urteile, diese Todeszuteilung von oben bekam in aller Regel Zustimmung und Assistenz durch „Feldgeistliche“, und auch keine Hinrichtung ohne seelischen Beistand eines Priesters. Über das Lebensende wurde nicht von ganz oben, durch den Allmächtigen verfügt, sondern durch die „Oberen“ in Staat und Justiz.«[12]

Ich vermisse in der Kirchenmeinung den Respekt vor dem Menschen, der sterben will und dazu in seinem „Angewiesensein als Grunddimension des Menschseins“ die Hilfe verstän­diger Mitmenschen erbittet. Sicherlich wird man nicht jeden Sterbewunsch unverzüglich erfüllen wollen und können. Sicherlich wird man auch fragen müssen, wer sonst noch aus einer wie auch immer unerquicklichen Situation „erlöst“ wird (Mitleiden, Pflegeaufwand, Kosten, Erbschaft). Doch nach reiflicher Überlegung wird man das „Mach End, o Herr, mach Ende“ auch ganz innerweltlich verstehen und den Arzt um Hilfe bitten dürfen.

Der „Tod als Erlösung“ brachte am 5. März 2017 bei Google „10.500 Ergebnisse“.

„Die letzten drei Monate hätten nicht mehr sein müssen“, sagten die Angehörigen. „Da hat er sich nur noch gequält“.

Gott sei uns gnädig und gebe uns einen gnädigen Arzt.[13]

 

Nachtrag 1

Philipp Greifenstein referiert in seinem differenzierten Beitrag[14] auch die Veröffentlichung von Friedrich Wilhelm Graf, emeritierter Professor für Systematische Theologie und Ethik.[15] Die Frist für den kostenlosen Download habe ich leider verpaßt. (Wer ihn hat, schicke ihn mir bitte per Mail!) Doch die Web-Seite des Merkur spendiert immerhin einige Zitate aus dem Essay: „In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat Reinhard Kardinal Marx, der neue Vorsitzende der Bischofskonferenz, ernsthaft gesagt: »Gebt uns die Sterbenden, denn wir sind ganz besonders für die Leidenden und Sterbenden da.« Warum eigentlich? Weil Jesus von Nazareth einen grausamen Kreuzestod gestorben ist? Oder weil Caritas und Diakonie sich einbilden, in Sachen palliativer Sterbebegleitung kompetenter zu sein als andere Akteure, etwa säkulare Hospizvereine? Sind »die Leidenden und Sterbenden« vielleicht auch aus finanziellen Motiven für Caritas und Diakonie eine interessante Klientel?“ (Hervorhebung von mir)

 

Nachtrag 2

Ein Kollege kommentiert das Verwaltungsgerichtsurteil unter dem Titel Ein seltsames Urteil zur Suizidhilfe.[16] Merkwürdig, weil nicht berücksichtigt worden sei, dass andere, legale Möglichkeiten bestanden hätten, den gewünschten Tod herbeizuführen. Ich schickte ihm einen schon älteren Leserbrief, den ich im Pfarrerblatt zum Thema geschrieben hatte, und leitete provozierend ein mit den Worten: „man muss sich schon auskennen, im irrgarten zur korrekten selbsttötung. da sind doch das gute alte aufknüpfen am fensterkreuz oder der sprung vom dach übersichtlicher gewesen. wer hat, der nimmt ein schießeisen und steckt es in den mund.“

Das war ihm wohl zu starker Tobak. Er hat meinen Kommentar nicht freigeschaltet.

Nachtrag 3

Aus unserer Patientenverfügung: Generell erscheint uns beiden der Zustand eines Wesens, das auf die Aufrechterhal­tung seines Stoffwechsels reduziert ist, ähnlich wie bei einem Baby, doch ohne Perspektive, menschenunwürdig.

Fußnoten

[1] http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2017&nr=11

[2] http://www.ekd.de/aktuell_presse/news_2017_03_03_03_verbaende_kritik_sterbehilfe-urteil.html

[3] Art. 2 Abs.1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG

[4] § 217 Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung
(1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäfts­mäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahesteht. – zitiert nach: Fischer im Recht, http://www.zeit.de/gesellschaft/2017-02/sterbehilfe-vom-leben-und-vom-tod-fischer-im-recht/komplettansicht

[5] http://www.zeit.de/gesellschaft/2017-02/sterbehilfe-vom-leben-und-vom-tod-fischer-im-recht/komplettansicht

[6] https://www.tagesschau.de/inland/kritik-urteil-bverwg-101.html

[7] http://www.zeit.de/2015/09/sterbehilfe-aerzte-brechen-tabu/komplettansicht

[8] Ich hatte die Ehre, eine Podiumsdiskussion mit Cicely Saunders, der „Urmutter“ der Hospizbewegung zu moderieren. Sie hätte den Begriff Geschäftsmodell sicherlich zurückgewiesen. Doch wie wohl alle humanitär inspirierten Initiativen unterliegt auch die Hospizbewegung den Gesetzmäßigkeiten und Zwängen der Institutionalisierung. Man wehrt sich gegen Konkurrenz.

[9] https://de.wikipedia.org/wiki/Hospizbewegung

[10] Ob man effektive Schmerzmittel bekommt, ist ohnehin nicht gesichert: https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/09/28/gott-sei-uns-gnaedig-und-gebe-uns-einen-gnaedigen-arzt/

[11] Das tun auch andere frei denkende, dem christlichen Glauben verbundene Zeitgenossen: https://www.publik-forum.de/Wissen-Ethik/prominente-theologen-fuer-sterbehilfe#. Den hier genannten wäre auch Prof. Friedrich Wilhelm Graf hinzuzufügen.

[12] https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/07/21/demokratisierung-der-todeszuteilung/

[13] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/09/28/gott-sei-uns-gnaedig-und-gebe-uns-einen-gnaedigen-arzt/

[14] Wie hältst Du es mit dem Sterben? http://www.theologiestudierende.de/2015/06/20/wie-haeltst-du-es-mit-dem-sterben/

[15] Friedrich Wilhelm Graf, Apodiktische Ethik mit Lügen . Die deutschen Kirchen und der ärztlich assistierte Suizid: Merkur, Jahrgang 69, Heft 792, Heft 05, Mai 2015.

[16] https://einwuerfe.wordpress.com/2017/03/02/ein-seltsames-urteil-zur-suizidhilfe/ Veröffentlicht am 2. März 2017 von michaelcoors

Es geht nicht um das Ob von Medikamentenversuchen an Kindern und Jugendlichen, denn daran besteht kein Zweifel. Es geht um das Ausmaß – und das soll verheerend sein.

Sich darüber empören? Wer hat noch die Kraft dazu?

Also listen wir ganz nüchtern auf: Berichte von ehemaligen Heimkindern über verabreichte Medikamente zur Ruhigstellung gab es schon lange, auch zu Zeiten des Runden Tisches unter der betrügerischen Moderation von Frau Vollmer. Doch der ging es eher um den Schutz der Kassen von Staat, Kirchen und Auftraggebern für Kinderarbeit. Sie hätte ja einen Forschungsauftrag geben können, um auch diese Hintergründe zu erhellen. Gibt es nun eine neue Runde für den Runden Tisch? Keine Angst, hier gibt niemand eine Runde aus. Man gibt sich „beschämt“[1] und entschuldigt sich[2] – ja, wie üblich, reinigt man sich selbst von Schuld. Das wars aber noch nicht ganz, denn man bietet großzügig Hilfe an – und lässt die eigene Geldbörse zu: „Wir wollen allen Bewohnern der ehemaligen Rotenburger Anstalten helfen, ihre berechtigten Ansprüche bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe geltend zu machen.“ Auch solche billigen Zusagen sind den Lesern dieses Blogs bekannt.

Sich darüber empören? Wer hat noch die Kraft dazu? Es ist nur die nächste Runde in einem Spiel mit gezinkten Karten.

[1] Alle Zitate aus: http://www.rotenburger-rundschau.de/lokales/rotenburg-wuemme/rotenburger-werke-arbeiten-duestere-seite-der-geschichte-auf-von-dennis-bartz-113730.html

Es gibt noch einen Link zum Vorfall, doch der ist kostenpflichtig: http://www.abendblatt.de/region/niedersachsen/article205793077/Wurden-Medikamente-an-Bremer-Heimkindern-getestet.html Das Geld kann man sich sparen, gibt ja ohnehin nichts Neues.

[2] „Der christliche Anspruch und die Wirklichkeit klafften damals weit auseinander. Ich entschuldige mich bei allen Bewohnern für das Leid und das Unrecht, das ihnen angetan wurde.“

Behinderte werden als Menschen zweiter Klasse behandelt. Der „Bundesverband evangelische Behindertenhilfe“ (BeB) begrüßt das.

Nicht zu glauben. Ein Verband für die Unterstützung der Belange von Menschen mit Behinderung begrüßt in einer Pressemitteilung die Ungleichbehandlung seiner Klientel.[1]

Da rieb ich mir die Augen und fragte nach.

Mein Mail zur Pressemitteilung vom 18. Juni stand im Blog.[2] Es kam keine Antwort. Kann ja mal ein Versehen sein.

Am 11. Juli habe ich nachgehakt: „Da es mancherlei Gründe geben kann, Aufgaben aufzuschieben, schicke ich Ihnen mein Mail noch einmal, bevor ich publiziere, dass der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. eine Regelung begrüßt, die Menschen mit Behinderung zu Menschen zweiter Klasse macht, und das in Euro messbar.“

Ja, es wird ein Versehen gewesen sein. Gleich am 14. Juli kam die Antwort.[3] Die erste beigefügte Pressemitteilung[4] belegt eine Aktivität des BeB am 16.3.2010. Belege für das „Störfeuer“ seitens der Kirchen konnte ich also nicht geben, da war wohl die kobinet-info[5] falsch. Immerhin haben, wenn nicht „die Kirchen“, so doch der BeB rechtzeitig Laut gegeben. Das habe ich ihm auch zugestanden.[6]

Doch ich hatte noch mehr gefragt und schrieb:

»Das gleiche Recht auf Anerkennung bedeutet aber offensichtlich nicht das gleiche Recht auf finan­zielle Zuwendung für die Heimkinder aus den Kinderpsychiatrien u.ä.. »Was die Benachteili­gung der Heimkinder aus den Kinderpsychiatrien u.ä. betrifft, so haben mich Ihre Argumente in keiner Weise überzeugt«[7].

»Keine Antwort habe ich von Ihnen erhalten auf die Frage, ob die Einrichtungen für Behinderte, wie sie behaupten, in den Heimkinderfonds eingezahlt haben, obwohl der für diese Gruppe nicht zuständig ist, und falls wenn, was aus diesen Geldern geworden ist.« Und schließlich: »Sie sehen, dass auf einen Verband, der die Regelung für die Heimkinder mit Behinderung aus den Behindertenheimen begrüßt, unangenehme Fragen zukommen, die er um seiner eigenen Glaubwürdigkeit willen beantworten sollte – oder aber diese Regelung öffentlich und nachhaltig kritisieren.«

Die Antwort kam am 2.8.: »Sehr geehrter Herr Schäfer, ich bitte um Nachsicht, dass ich nicht so prompt und ausführlich antworte, wie Sie es vielleicht erwarten, aber ich habe noch andere Aufgaben zu erledigen. Unter anderem laufen derzeit parallel drei Gesetzgebungsverfahren, bei denen wir uns einbringen, um die aktuellen Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Umgekehrt haben Sie mir auch keine Belege für das „Störfeuer“ seitens der Kirchen genannt. Und ich habe ohnehin den Eindruck, dass unsere Positionen sehr weit auseinan­derliegen und eine inhaltliche Auseinandersetzung angesichts der doch recht „feststehenden Meinungsbildung“ kaum möglich ist. Da Sie ja zudem meinen, meine PR sei nicht effektiv, sehe ich an dieser Stelle von weiteren Ausführungen ab. Ich darf Sie aber noch darauf hinweisen, dass sich die Öffentlichkeitsarbeit des BeB in erster Linie an unsere Mit­glieder, an andere Verbände, die Politik sowie eine Fachöffentlichkeit richtet. Einzelpersonen sind in der Regel nicht unsere Adressaten. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schneider«

Helmut Jacob erhielt gleichzeitig auch eine Antwort auf seine Fragen. Man vergleiche:[8]

 

Ein Resümee:

  1. Die Haltung des BeB ist erbärmlich. Er verrät seine Klientel, die Menschen mit Behinderung. Er mag ja begrüßen, dass es nun nach so vielen Jahren überhaupt Zahlungen geben soll. Doch wie steht es mit seiner Kernaufgabe? Er kritisiert eben nicht die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
  2. Herrn Dr. Schneider wurden von mir, wie auch von Herrn Jacob, Argumente vorgetragen.[9] Aber er kneift und macht ansonsten PR für seinen Verband. Auch dies ist erbärmlich. Was soll man von einem Pressesprecher halten, der zuständig ist für „Politische Kommunikation/PR“, aber sich nicht in der Lage sieht – oder nicht willens ist argumentativ auf Positionen einzugehen die „sehr weit auseinander­liegen“? Ich verstehe schon: Genau das ist Politische Kommunikation.
  3. Erbärmlich ist auch die oberflächliche Abwimmelung seiner Gesprächspartner, wenn er uns überhaupt als Partner akzeptiert haben sollte. Der auch zum Schluss wieder­holte Vorwurf, keine Belege für das „Störfeuer“ seitens der Kirchen genannt zu haben, war gegenstandslos, nachdem ich seinen Beleg anerkannt hatte.
  4. Ob die Selbstbescheidung auch erbärmlich ist, dass sich die Öffentlichkeitsarbeit des BeB in erster Linie an unsere Mitglieder, an andere Verbände, die Politik sowie eine Fachöffentlichkeit richtet, will ich nicht beurteilen. Der illustre Verband wird jedenfalls nicht in der Bundestagsliste der Lobbyisten aufgeführt.[10] So frage ich mich, wofür wird der Kommunikator bezahlt und von welchen Geldern?

Bis Ende August ist er im wohl verdienten Urlaub.

Danach kann man ihm schreiben: schneider@beb-ev.de

Ich werde ihm nur den Link zu diesem Post schicken, auch wenn’s vergeblich sein wird, da »unsere Positionen sehr weit auseinanderliegen und eine inhaltliche Auseinandersetzung angesichts der doch recht „feststehenden Meinungsbildung“ kaum möglich ist.«

 

Fußnoten

Für die Fußnoten muss ich mich diesmal entschuldigen. Sie kamen zusammen, um die vielfachen Mails in ihrer Argumentation verständlich zu machen. Man sollte sie lesen.

[1] http://beb-ev.de/inhalt/bundesverband-evangelische-behindertenhilfe-begruesst-errichtung-der-stiftung-anerkennung-und-hilfe/ zuletzt eingesehen: Mittwoch, 3. August 2016

[2] https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/06/18/bundesverband-evangelische-behindertenhilfe-begruesst-errichtung-der-stiftung-anerkennung-und-hilfe/ zuletzt eingesehen: Mittwoch, 3. August 2016

[3] Sehr geehrter Herr Schäfer, Ihre Mail vom 18. Juni habe ich leider nicht erhalten. Anbei übersende Ihnen beispielhaft eine Pressemitteilung des BeB vom 18.03.2010 sowie eine gemeinsame Pressemitteilung mit der Diakonie Deutschland vom 24.11.2014. Aus beiden sollte hervorgehen, dass das Engagement des BeB in dieser Sache schon einige Jahre zurückreicht und wir uns sehr deutlich für das gleiche Recht auf Anerkennung für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung, die als Kinder und Jugendliche in Heimen Unrecht und Leid erfahren haben, eingesetzt haben. Darf ich umgekehrt fragen, welche substantiellen Belege es für das „Störfeuer“ seitens der Kirchen gibt? Was die Unterstützungsleistungen betrifft, ist zu berücksichtigen, dass bei der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ ein gegenüber dem Fonds Heimerziehung deutlich vereinfachtes Antragsverfahren vorgesehen ist. Bei den Rentenersatzleistungen sind zum einen die unterschiedlichen Rentenregeln für Menschen mit Behinderung, zum anderen die Tatsache, dass es sich bei den von Ihnen genannten 25.000 Euro um einen Höchstbetrag handelt und der Durchschnitt deutlich darunter liegt, zu bedenken. Im Übrigen verweise ich auf die Informationsveranstaltung des BMAS, die am 15. Juli (also morgen) stattfinden wird. Mit freundlichen Grüßen – Thomas Schneider

[4] http://beb-ev.de/inhalt/beb-bedauert-unrecht-und-leid/ Dort wird auch auf zwei weitere Pressemitteilungen aus dem Jahr 2014, aus 2010 verlinkt.

[5] http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/33971/Gleichbehandlung-sieht-anders-aus.htm

[6] Mein Mail vom 21.7. „Sehr geehrter Herr Dr. Schneider, vielen Dank für Ihre Antwort! Was das „Störfeuer der Kirchen“ betrifft, haben Sie mich mit Ihrer Pressemitteilung vom 24.11.14 überzeugt: »Die Diakonie Deutschland und der Bundes­verband evangelische Behindertenhilfe (BeB) setzen sich seit langem mit Nachdruck dafür ein, dass auch Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung, die als Kinder und Jugendliche in Heimen Unrecht und Leid erfahren haben, das gleiche Recht auf Anerkennung bekommen.«“

[7] Auf die in der kobinet-info vorgestellte Vergleichsrechnung war er nämlich nicht eingegangen, sondern hatte das „vereinfachte Verfahren“ gelobt.

[8] Sehr geehrter Herr Jacob, ich bitte um Verständnis, dass ich nicht jede Ihrer Fragen sofort beantworten kann, aber ich hatte in den letzten Wochen noch andere Aufgaben zu erledigen. Unter anderem laufen derzeit parallel drei Gesetzgebungsverfahren, bei denen wir uns einbringen, um die aktuellen Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung zu verbessern. In meiner letzten Mail schrieb ich Ihnen bereits, dass die gemeinsame Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Kirchen beim BMAS am 15. Juli erneut tagen und die genauen Regelungen der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ beschließen würde. Wenn die Stiftung errichtet wird, wird es sicherlich auch eine Begründung für die gefundenen Lösungen und die Höhe der finanziellen Leistungen geben. Umgekehrt haben Sie mir auch keine Belege für das „Störfeuer“ seitens der Kirchen genannt. Da ich ohnehin den Eindruck habe, dass unsere Positionen sehr weit auseinanderliegen und eine inhaltliche Auseinandersetzung angesichts der doch recht „feststehenden Meinungsbildung“ kaum möglich ist, würde ich an dieser Stelle von weiteren Ausführungen absehen. Mit freundlichen Grüßen – Thomas Schneider

[9] Fußnoten scheint er souverän nicht zur Kenntnis zu nehmen. Darin gleicht er Herrn Kronschnabel, der schreibt: „Lieber Herr Schäfer, wenn ich auf Ihre Fußnoten nicht eingehe, dann hat das seine Gründe, die in der Abgebrühtheit der Kirchenfürsten zu finden sind. Ich müsste ja versuchen, mit diesen Typen, die jegliche Menschlichkeit gegenüber ihren Opfern vermissen lassen, von Mensch zu Mensch zu sprechen.“ [ https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/07/28/auge-um-auge-fuer-den-rechtsfrieden/#comment-7546 ]. Herrn Kronschnabel sehe ich das nach, Herrn Dr. Schneider nicht.

Herrn Dr. Schneider hatte ich geschrieben: »Nur weil es Ihrem Mail beigefügt war: In Ihrer Pressemitteilung vom 16.3.10 erwähnen Sie Volmarstein positiv. Das sehen die Betroffenen anders [ http://www.gewalt-im-jhh.de/hp3/Webmaster_privat_-_Private_Ver/Eingelullt_und_abgehakt_-_Wie_Tatervertreter_ihre_Heimopfer_abservieren_wollen.pdf . (Hier funktioniert der Link zur Fußnote 6 nicht, man nehme dafür: http://www.amazon.de/gp/aw/cr/rR14IRR5OXWWI01 ], wenn sie auch konzedieren, dass Volmarstein sich in Einzelfällen großzügig erweist – doch das sind keine Präzedenzfälle. Almosen sind nicht einklagbar. Sie begrüßen die kritische Aufarbeitung in den Einrichtungen und nennen als positives Beispiel den Wittekindshof. [ https://dierkschaefer.wordpress.com/2012/04/24/sulze/ ]. Das sehe ich anders. Die Wissen­schaftler, voran Schmuhl/Winkler arbeiten sich zwar tapfer und untadelig durch die diversen Heimgeschichten, meist jedoch eingebettet in jeweilige Firmenjubiläen. [Sie sind leider auch keine Psychologen, wie mir Frau Dr. Winkler sagte, und darum nicht in der Lage Psychogramme der Gründer bzw. Leiter dieser Einrichtungen zu erstellen: Leider können sie auch nicht auf die damaligen theologischen Motive eingehen. Dafür habe ich Verständnis, wenn ich sehe, wie meine Kollegen sich um diese Fragen drücken.] Die dicken Forschungsbände ergeben viele – auch entlastende – Aufschlüsse, doch das Vorwort schreibt der Leiter der jeweiligen Einrichtung, was meist zu durchaus zerknirschten Betroffenheits­formulierungen führt, doch einhergeht mit Relativierungen unterschiedlicher Art, um schließlich einen positiven Ausblick auf die nunmehr doch völlig anderen Lebensbedin­gungen in den Heimen zu geben. Echt PR! Damit meint man meist seine Schuldigkeit getan zu haben. Nur durch ihr Vorhandensein halten Jubiläumsbände in der Bibliothek allerdings die Geschichte nicht präsent. Es geht ohnehin nicht um die bloße Geschichte, sondern um das Verständnis dessen, was pädagogisch, theologisch, organisatorisch und rechtsbeugend zu Demütigung, Ausbeutung, Misshand­lung und auch Missbrauch geführt hat. Erst wenn diese Aspekte fest in den Curricula der Studien- und Ausbildungsgänge verankert sind, erst wenn die Heimaufsicht, intern wie extern, ihren Namen verdient, dann ist man dabei, mit der Vergangenheit konstruktiv umzugehen. Eine effektive Heimaufsicht hat allerdings auch heute kaum Chancen. [Die shz.de benennt dafür: „AWO, DRK, Diakonie & Co.“ Link unter https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/ ].

Was die Aufarbeitung der Vergangenheit innerhalb der Einrichtungen betrifft, sind wir – mit wenigen Ausnahmen, und trotz aller wissenschaftlichen Bemühungen – noch weit entfernt. In Himmelsthür [https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2015/01/rezension-himmelsthc3bcr.pdf ] hängen immer noch die Porträts der Leitungsdynastie unkommentiert in der Direktionsetage, was besonders im Fall des letzten Vertreters dieser Dynastie auf massives Unbehagen stößt, wie mir eine Ehemalige nach einem dortigen Besuch empört mitteilte. Die Einrichtungen für Menschen mit Behinderung haben sich lange gewunden, für ihre Ehemaligen überhaupt Leistungen zu erbringen. Haben sie aus den Vorgängen um die ehemaligen Erziehungs­zöglinge etwas anderes gelernt als Hinhaltetaktik und pure Symbolik? Wie verbleiben wir, sehr geehrter Herr Dr. Schneider? Ich würde gern über Ihren Verband positiver berichten wollen als ich es nach Ihrer ersten Antwort kann. Geben Sie mir wohl noch eine zweite Antwort, in der Sie offen auf die kritischen Fragen eingehen? Mit freundlichem Gruß – Dierk Schäfer.

[10] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2016/08/diese-lobbyisten-haben-zugang-zum-bundestag.pdf