Dierk Schaefers Blog

Lauter Zuständigkeiten, welch ein Zustand! Der Anstand bleibt auf der Strecke.

Wer den epd-Bericht über den »Beauftragtenrat, der sich mit sexualisierter Gewalt im Umfeld der Kirche beschäftigen soll«[1] liest, kommt aus dem Staunen nicht heraus, wenn er kein Insider ist, also die Interna der EKD und ihrer unabhängigen Landeskirchen nicht kennt, auch nicht die Unterschiede zwischen der „verfassten“ Kirche und ihrer Sozialkonzerne, die mit dem Sammelbegriff Diakonie auch nur unzureichend abgebildet sind.[2]

Als Insider weiß man, warum Opfer des sexuellen Missbrauch in kirchlichen Zusammenhängen sich fragen: »„Warum werde ich lediglich an die jeweilig zuständige Stelle der Landeskirche verwiesen, in der mir der Missbrauch angetan wurde?“« –  Das gilt besonders für Entschädigungsfragen, »für die jede Landeskirche … eben selbst … in ihren diskreten Verfahren zuständig [ist].«

»Detlev Zander … hofft, dass er die Gelegenheit hat, den Synodalen ins Gewissen zu reden – und damit echtes Verständnis erfährt«. Das ist sein Anspruch. Ich denke nicht, dass er so naiv ist und meint, sich damit durchsetzen zu können.

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, sagt man.

So könnte die EKD als Versammlung der einzelnen Landeskirchen und ihrer Sozialkonzerne unter diplomatischer Berücksichtigung aller Eitelkeiten Zanders Vorschlag für die Anlaufstelle folgen: »Psychologen und Juristen müssten die Geschichten der Anrufenden gleich anonym aufnehmen.«

Dazu müsste allerdings die Anlaufstelle finanziell und personell gut ausgestattet werden. Sie müsste vor allem tatsächlich und erkennbar von jedem denkbar kirchlichen Einfluss unabhängig sein. Im Hintergrund müssten sich die Landeskirchen und kirchlichen Verbände auf einen Entschädigungsrahmen einigen und dafür eine Entschädigungsstelle einrichten, an die die Anlaufstelle im anonymisierten Verfahren aus ihrer Kenntnis des jeweiligen Falls Forderungen stellen kann. Das setzt Vertrauen voraus. Doch warum sollen nur die Betroffenen einer Anlaufstelle und ihrem Personal vertrauen?

Das Ganze müsste nach dem „front-office-“ und back-office“-Prinzip laufen. Wer sich bei der Anlaufstelle meldet, hat nur einen und immer denselben Verhandlungspartner, der gegebenenfalls noch einen psychologischen Beistand vermittelt, sonst aber alle Hintergrundfragen klärt, so dass der Betroffene nicht mit den kuriosen kirchlichen Zuständigkeiten behelligt wird, die nur als Hinhaltetaktik verstanden werden.

In einer Art gentlemen‘s agreement müssten dann die einzelnen Landeskirchen und anderen kirchlichen Einrichtungen, in deren Bereich und Verantwortung die Missbrauchshandlungen fallen, den Entscheidungen zustimmen, die von übergeordneten Stellen getroffen sind, die aber offiziell keine übergeordneten Stellen sein dürfen.

So könnte man‘s machen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Ich habe gelernt, dass wo Widerwille ist, es auch Widerstand gibt – und habe nicht sehr viel Hoffnung.


[1] Zitate aus: https://www.evangelisch.de/inhalte/162004/04-11-2019/sexueller-missbrauch-der-evangelischen-kirche-und-was-getan-wird-im-jahr-2019-bis-zur-ekd-synode Gleich der Auftakt offenbart das Dilemma dieser Kirche, wenn man von ihr überhaupt im Singular sprechen mag: »Sieben Menschen aus hohen Positionen in Landeskirchen und aus der Diakonie bilden seit der EKD-Synode 2018 den Beauftragtenrat, der sich mit sexualisierter Gewalt im Umfeld der Kirche beschäftigen soll. Im Juni 2019 traten sie zum ersten Mal gemeinsam im Kirchenamt der EKD in Hannover auf. Kirsten Fehrs, die Sprecherin des Rates ist, war stolz, dass sie einen Flyer präsentieren konnte. „.help“ – eine Anlaufstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt.- Kerstin Claus, aus dem Betroffenenrat des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauch (UBSKM), war auch auf diese Pressekonferenz geladen. Sie stand vor der versammelten Presse und sagte, sie sehe diesen Flyer zum ersten Mal. Betroffene seien in die Ausgestaltung der Anlaufstelle für Betroffene nicht einbezogen worden.«

[2] Sollte sich jemand für Details interessieren, sei auf die Abschnitte „Dienstleistungspartner Kirche“ und „»Landeskirchen«?“ meiner Darstellung im Pfarrerblatt verwiesen: http://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/index.php?a=show&id=4529 Mein Essay blieb ohne jeden Kommentar. Dieses Thema ist – positiv gewendet – unter meinen Kollegen nicht kontrovers.

Aktueller Nachtrag

„Kirchenjurist Blum zu Missbrauch: Debatte um Entschädigung wäre verkürzt“. Die frische Meldung von https://www.evangelisch.de/inhalte/162426/12-11-2019/kirchenjurist-blum-zu-missbrauch-debatte-um-entschaedigung-waere-verkuerzt  macht deutlich, dass finanzielle Interessen überwiegen, doch hinter Geschwafel verborgen werden: »„Entschädigung ist genau nicht, was wir als Institution leisten können“. Man WILL also keine Entschädigung leisten und setzt auf bewährte Ausweichmethoden: „Statt von Entschädigung spricht die evange­lische Kirche von Anerkennungs- oder Unterstützungsleistungen, über die man sich mit den Betroffenen im Einzelfall verständigen will.“ Die Einzelnen werden über den jeweiligen landeskirchlichen Tisch gezogen. Sie werden vereinzelt, bekommen keinen Rechtsanwalt, keinen Anspruch, sondern Almosen für ihre Bedürftigkeit. Ihnen gegenüber werden nicht Einzelne sitzen, sondern mehrere ausgebuffte Kirchenjuristen mit klarem Auftrag: Es so billig wie möglich zu machen.

Wenn nur die Heuchelei nicht wäre: »Blum sagte, die Forderung nach Zahlungen in diesen Größenordnungen führe zwangsläufig zu Auseinandersetzungen über die Beweisbarkeit. Das seien genau die Verfahren, „die die Betroffenen über lange Zeit stark belasten und retraumatisieren würden“«. Rücksichtnahme zahlt sich aus. Einfach widerlich!

11 Antworten

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  1. mandolinchen said, on 14. November 2019 at 14:10

    Danke für diesen Beitrag! Er kommt meinen Gedankengängen zum Thema sehr sehr nahe.

  2. Die Andere said, on 10. Juni 2021 at 10:05

    Die Kirche, eine Institution, die auf Glauben grûndet und sich auf Glauben beruft, fordert von mir Beweise für den erlittenen sexuellen Missbrauch durch den Heimleiter. Tiefer konnte ich nicht gestoßen werden.
    Nein, die Kirche will keine Entschädigung leisten. Sie betreibt weiter Seelenmord!

    • dierkschaefer said, on 10. Juni 2021 at 11:47

      Hallo! Alles spricht dafür, dass Sie Recht haben. Ich bin schon lange an diesem Thema dran. Einen Grund sehe ich darin, dass sich die Kirchen hinter ihren „furchtbaren“ Juristen verstecken, die ohne Druck kein Terrain preisgeben, auch wenn die die Glaubwürdigkeit auf der Strecke bleibt. Den anderen Grund sehe ich aber auch in meinen Kollegen, die sich bei diesem unangenehmen Thema einfach wegducken. Soweit ich sehe, bin ich der einzige Pfarrer, der hier Stellung bezieht. – Ich danke Ihnen für Ihren Kommentar.

      • Die Andere said, on 10. Juni 2021 at 13:11

        Danke für Ihr Engagement! Ich wüsste nur zu gerne, wie’s ich jetzt noch machen kann?! Haben Sie eine Ahnung?

      • dierkschaefer said, on 10. Juni 2021 at 19:37

        Hallo,
        haben Sie einen Traumatherapeuten oder eine Vertrauensperson, die sich mit Retraumatisierung auskennt? Eine solche Person sollte als Ihr Beistand gegenüber der Kirchenbehörde auftreten.
        Zum Hintergrund: Wer Sie nötigt, die die ursprüngliche Situation der Entstehung des Traumas zu schildern, noch dazu im Detail, hat in der Regel keine Ahnung davon, dass er eine Retraumatisierung triggert. Wer traumatisiert ist, „bleibt … lebenslänglich vulnerabel, anfällig für Retraumatisierungen. Hat die traumatische Belastung als solche noch keinen Krankheitswert, so ist die Posttraumatische Belastungsstörung eine Krankheit, die erst dann erkannt werden kann, wenn gesundheitliche oder mentale Störungen auftreten, für die das ursprüngliche traumatische Geschehen verantwortlich gemacht werden kann. Sie ist ein Spätfolgeschaden mit vom Sachverhalt her verjährungshemmender Späterkennung.“ (aus einem Gutachten von mir. Dazu auch: https://dierkschaefer.wordpress.com/2017/09/04/traumatisierende-erinnerungen-ein-dilemma/ ).
        Es ist inzwischen allgemein bekannt und anerkannt, dass Traumatisierungen oft erst erheblich zeitverzögert erkannt werden, wenn entsprechende Symptome auftreten und zugeordnet wer¬den können. „Ohne Kenntnis dieser Tatsachen ist schlechterdings keine Rechtsbean¬spruchung durch die Betroffenen denkbar. Die Kausalitäts¬bestimmung der aktuell bei den Betroffenen vorliegenden Symptome zur jahrzehntelang zurückliegenden Heimunter¬brin¬gung ist nicht ohne Spezialkenntnisse bzw. psychologischer Beratung möglich: der Verlauf der Erkrankun¬gen ist schleichend und nicht ohne spezielle Kenntnisse auf die – teilweise den Betroffenen nicht mehr bewussten bzw. verdrängten – Misshandlungen und Vernachlässi¬gungen zurück¬zuführen. Vielmehr sind [diese] den Betroffenen erst [durch] eine Aufarbeitung der Gescheh¬¬nisse durch psychologische Hilfestellung möglich. Daher ist dem Gebot der Effek¬tivität des Rechtstaatsprinzips und dem mitwirkenden Schutz¬gedanken der staatlichen Wächterrolle nach Art. 6 II GG gegenüber den Schädigern Geltung zu verschaffen.“
        Es ist inzwischen allgemein bekannt und anerkannt, dass Traumatisierungen oft erst erheblich zeitverzögert erkannt werden, wenn entsprechende Symptome auftreten und zugeordnet wer¬den können. „Ohne Kenntnis dieser Tatsachen ist schlechterdings keine Rechtsbean¬spruchung durch die Betroffenen denkbar. Die Kausalitäts-bestimmung der aktuell bei den Betroffenen vorliegenden Symptome zur jahrzehntelang zurückliegenden Heimunter¬brin¬gung ist nicht ohne Spezialkenntnisse bzw. psychologischer Beratung möglich: der Verlauf der Erkrankun¬gen ist schleichend und nicht ohne spezielle Kenntnisse auf die – teilweise den Betroffenen nicht mehr bewussten bzw. verdrängten – Misshandlungen und Vernachlässi¬gungen zurück¬zuführen. Vielmehr sind [diese] den Betroffenen erst [durch] eine Aufarbeitung der Gescheh¬¬nisse durch psychologische Hilfestellung möglich. Daher ist dem Gebot der Effek¬tivität des Rechtstaatsprinzips und dem mit wirkenden Schutz¬gedanken der staatlichen Wächterrolle nach Art. 6 II GG gegenüber den Schädigern Geltung zu verschaffen.“ https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/11/20/selbstsicher-und-verantwortungsbewusst-sollen-unsere-kinder-ins-leben-gehen-manchmal-geht-das-schief/
        M.a.W.: Dass Sie unter dem Zwang, ihre Erinnerung zu aktivieren, sich nochmals miss-braucht sehen, ist geradezu typisch für das Krankheitsbild der Retraumatisierung. Sie schreiben vom Seelenmord. Das heißt, jemand müsste der kirchlichen Stelle erklären, was da abläuft. Wenn Sie eine Vertrauensperson haben, die das für Sie übernehmen kann, der Sie auch in grob die Fakten (Ort und Zeit und Täter) mitgeteilt haben, sollten Sie vor retraumatisierenden Detailfragen geschützt sein.
        Ein anderer Weg wäre der über das Opferentschädigungsgesetzt. Dazu gibt es ein wegweisen¬des Urteil ( https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/11/20/oeg-urteil/ ). Aber auch hier musste die Richterin dazu gebracht werden, dem missbrauchten Mann seine haar-sträubenden Erlebnisse zu glauben. Er hatte sich allerdings dazu schon ausführlich auf seiner Home-Page geäußert.
        Ich hoffe, Sie mit meinen Details nicht überfordert zu haben, so dass Sie nicht nur Ihre Gedanken, sondern auch Ihre Gefühle „sortieren“ können. Sie müssen fit werden für den Kampf, der Ihnen bevorsteht – und dabei auch mit unfähigen und unwilligen Gegnern rechnen. Wenn Sie eine Therapeutin haben: Die soll Sie darauf vorbereiten. Aber gehen Sie in solche Situationen nie allein.

  3. Die Andere said, on 11. Juni 2021 at 05:25

    Lieber Dierk, herzlichen Dank für die ausführliche Antwort.
    Weil die Tat lange vor 1976 geschah, tritt das OEG nicht in Kraft.
    Die Kirche macht sehr deutlich, dass bei (möglichen) Zahlungen keinerlei Rechtsanspruch besteht.
    Wenn ich also keinen Menschen finde, der mit demselben Täter Ähnliches erlebt hat, war es das für mich.
    Und ja, ich habe Unterstützung durch eine fantastische Ärztin für Psychiatrie und Traumatherapie. Die aber auch hier an ihre Grenzen stößt.
    Manchmal denke ich an Suizid, den ich direkt in einer Kirche begehe. Aber auch damit würde ich niemanden wachrütteln, fürchte ich.

    L. G. die Andere

    • dierkschaefer said, on 11. Juni 2021 at 17:31

      O je, seit über 46 Jahren tragen Sie das schon mit sich rum. Welch fürchterliche Last auf dem langen Lebensweg! Dass Sie „eine fantastische Ärztin für Psychiatrie und Traumatherapie“ gefunden haben, sehe ich als Lichtblick. Sie wird Ihnen in den letzten Jahren geholfen haben, mit dieser Last weiterzugehen. Das ist zunächst einmal die Hauptsache. Doch nun die Auseinandersetzung mit der Kirche. Ich vermute, es geht Ihnen nicht ausschließlich um eine Entschädigung, sondern um die damit verbundene Anerkennung Ihres Schicksals. Beides gehört zusammen.
      Ihre Suizid-Gedanken halte ich für einen Hilferuf, aber für einen untauglichen. Warum sollten Sie Ihre leidvollen Erfahrungen gegen sich selber richten und sich selbst damit noch mehr Leid hinzufügen? Sie würden damit zwar Aufmerksamkeit erreichen, doch nur eine traurige. Die Öffentlichkeit, wie auch die Kirche, werden schnell darüber hinweggehen.
      Auch wenn das jetzt sehr technisch klingt: Wenn Sie strategisch denken und letztlich Ihr Leben dransetzen wollen, sollte es bessere Wege geben.
      Auch wenn Ihr Täter mutmaßlich schon tot ist: Suchen Sie in Ihrer und seiner damaligen Lebenswelt nach Zeitgenossen, die Auskunft geben könnten. Dazu müssten Sie allerdings mit Ihrer Erlebnissen an die Öffentlichkeit:
      • Wer erinnert sich noch an XY? (mit Name und Funktion)
      • Er hat mich (Ihr Name) vergewaltigt. Ich war damals 19xx x Jahre alt und er etwa …
      • Ich suche Mädchen/junge Frauen, an denen er sich auch vergangen hat.
      • Wer hat ihn – wie auch immer – erlebt und kann mir Auskunft geben?
      • Bitte schreiben Sie mir unter (Ihre Mailadresse –
      Im Prinzip könnten Sie auch meine angeben, doch Sie müssen schon aus der Anonymität raus. Wenn der Täter einen Namen kriegt, soll auch das Opfer den ihren nennen, auch mit Photo von damals. Das ist wichtig.
      Sie dürfen das auch gern in meinem Blog veröffentlichen, doch das wäre wenig erfolgreich. Sie müssten ihn in „seiner Kirche“ stellen, selbst wenn er – wie ich vermute – nicht mehr lebt. Wenn schon die offizielle Kirche sich verweigert: Die Kirchengemeinde muss damit konfron¬tiert werden. Wohl nur dort gibt es Zeugen und Leidensgenossinnen. Wenn das Wellen schlägt, könnte es sein, dass auch die Kirchenleitung reagiert. Die in Speyer war sehr kooperativ und nannte auch den Namen des Haupttäters, der längst ehrenvoll zu Grabe getragen war: Rudolf Motzenbäcker hieß er und war Prälat. ( Annette Langer, 16.12.2020, https://www.spiegel.de/panorama/speyer-tausendfacher-kindesmissbrauch-in-katholischem-kinderheim-a-3dfd7cde-0db1-4c52-b833-63f57877e95a ) Ich habe seinen Nachruf. Speyer hat auch gezahlt, obwohl es um einen Nonnenorden ging. Aber Speyer hat, wie ich sehe, eine empathische Kirchenleitung, die selber unter diesen Vorkommnissen leidet.
      Einen solchen „Auftritt“ in der Kirchengemeinde, müssten aber Sie selber wollen, dann sollten Sie von Ihrer Therapeutin begleitet werden, damit Sie jemanden haben, der Sie notfalls „auffängt“. Denn ein solches Unterfangen ist enorm belastend. Wenn Sie meinen, die Lokalpresse würde mit¬ziehen, wäre es gut, sie vorab zu informieren. Ohnehin sollten Sie Informa¬tionsmaterial dabei haben (Ausdrucke, Aufrufe, Plakate). Es klingt makaber, aber solch eine Aktion muss vorbereitet werden.
      Dies allerdings ist ein dorniger Weg, – für Sie! Was Sie auch vorhaben: Besprechen Sie’s unbedingt mit Ihrer Therapeutin. Vielleicht werden Sie auch einen Rechtsanwalt brauchen.
      Ich grüße Sie herzlich.
      ds

      • Die Andere said, on 11. Juni 2021 at 20:38

        Hallo Herr Schäfer,
        wieder einmal bedanke ich mich sehr herzlich für Ihre Antwort.
        Aufgrund dieses beschriebenen Vorfalls und vieler anderer habe ich eine DIS. Damit fühle ich mich den Aktionen, Auseinandersetzungen, Negierungen etc. nicht mehr gewachsen. Ich dachte, ich könnte es…
        Die Kirche, respektiere das Komitee, hat ihr Ziel erreicht. (Obwohl ich zu gerne Brandstifterin gewesen wäre)
        Doch ich wohne inzwischen weit weg vom Ort des Geschehens; habe eine Schwerbehinderung und kann mir auch kein Auto leisten, um vor Ort tätig werden zu können. Das Kinderheim gibt es schon lange nicht mehr.

        Und ja, der Vorfall liegt über fünfzig Jahre zurück – doch die Auswirkungen spüre ich heute noch.
        Und nein, Suizid ist in der Tat keine Lösung!

        Ich wünsche Ihnen ganz viel Kraft für Ihr Engagement!
        Liebe Grüße
        Die Andere

  4. dierkschaefer said, on 14. Juni 2021 at 10:31

    Liebe „Andere“,
    herzlichen Dank für Ihre Antwort, die mich allerdings hilflos macht. Was kann ich Ihnen noch schreiben in dieser verfahrenen Situation? Die Vergewaltigung liegt 50 Jahre zurück und quält Sie immer noch. Sie sind aber nicht mehr in der Lage aktiv etwas zu unternehmen, von dem Sie sich Linderung versprechen könnten. Auch eine Brachiallösung, wie sie Herr Kronschnabel vorgenommen hat, scheidet, wenn sie Ihnen denn Zufriedenheit verspräche, aus. (Schauen Sie sich trotzdem meinen Artikel an: Ich analysiere dort das Beispiel von Selbstjustiz und muss hinzufügen: Herr Kronschnabel ist ein Tatmensch – das sind Sie wohl eher nicht. https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/23/singe-o-goettin-vom-zorn-der-geschaendeten-knaben/ )
    Was können Sie tun (und lassen)? Sie schreiben von Ihrer Psychotherapeutin, die sich als Pluspunkt in Ihrem Leben entwickelt hat. Sie sollten mit ihr besprechen, wie sie mit all den Erinnerungen dennoch „nach vorn“ leben können. Das ist kein Zynismus. Ich vermute, Sie sind, wie ich, bereits in den 70ern. Da gibt es nicht mehr viel Spielraum nach vorn. Dennoch: Jeder Tag, den Sie als gut erleben, ist ein gewonnener Tag. Vielleicht schafft es Ihre Therapeutin zusammen mit Ihnen eine „Ablagestelle“ für Ihr Erleben zu finden, eine Stelle, von begrabenen Erinnerungen, die nicht mehr nach Ihnen greifen, die Sie sogar angstfrei aufsuchen können, wie eine Grabstelle von jemanden, den es gab, der Sie aber nicht mehr behelligt.
    Ich wünsche Ihnen Erfolg bei der Eroberung Ihrer Freiheit. Sie ist es wert für die Zeit, die noch vor Ihnen liegt.
    Mit herzlichem Gruß
    Dierk Schäfer

  5. Die Andere said, on 15. Juni 2021 at 08:56

    Lieber Herr Schäfer,
    danke für Ihre Antwort!
    Sie haben Recht, Taten wie die des Herrn Kronschnabel sind nicht meine. Ich bin da eher leiser.
    Meine Konsequenz aus dem Umgang der evangelischen Kirche mit dem Thema sexuelle Gewalt ist der Austritt aus diesem „Verein“!
    Auch habe ich im Laufe meine therapeutischen Begleitung die Fähigkeit entwickelt, mich immer wieder auf das Hier und Jetzt zu konzentrieren. Dadurch verschaffe ich mir ganz viele Glücksmomente.

    Ich danke Ihnen sehr für Ihr Engagement und wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft!

    Liebe Grüße, die Andere


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