Dierk Schaefers Blog

Wie man Verbrechen gekonnt versteckt. – Durch Ablenkung.

Der große Osterhasenpreis fürs Verstecken geht an Hephata.

„Die Auswirkungen des menschenverachtenden nationalsozialistischen Regimes prägten auch die Nachkriegszeit.“ Das war schon das ganze Ablenkmanöver. Hephata macht dann gleich einen großen Sprung von 1945 in die 70er und 80er Jahre: „Der große Nachholbedarf individueller Förderung und Lebensgestaltung von Menschen mit Behin­derungen und Benachteiligungen, konnte in den 70er und 80er Jahren realisiert werden.“[1] Und was war dazwischen?

Viele Leser werden mit „Hephata“ nichts anfangen können. „Hephata Hessisches Diakoniezentrum e.V. ist eine Einrichtung der Diakonie in SchwalmstadtTreysa. Dort werden Menschen in den Bereichen Behindertenhilfe (für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen), Jugendhilfe, Altenhilfe, Sozialpsychiatrie, Suchthilfe, Wohnungslosenhilfe, Neurologische Klinik und der Akademie für soziale Berufe betreut, gefördert und ausge­bildet.“[2]

Auch Wikipedia macht bei der Geschichte der Anstalt den großen Sprung mit: „Auch aus Hephata wurden während des Dritten Reichs Menschen mit kognitiven und körperlichen Behinderungen im Rahmen der Aktion T4 zuerst in andere Einrichtungen verlegt und später unter anderem in der NS-Tötungsanstalt Hadamar getötet. Mit der Errichtung eines Mahn­mals vor der Hephata-Kirche erinnert die Einrichtung an die Opfer und bekennt sich zu ihrer Verantwortung.“ Wikipedia fährt fort: „1945 wurde bei der Kirchenkonferenz von Treysa, die in Hephata tagte, die Evangelische Kirche in Deutschland und das Evangelische Hilfswerk, die Vorläuferorganisation des Diakonischen Werks, gegründet. … Bis heute sind Diakone und der Kirche verbundene Mitarbeiter in der Diakonischen Gemeinschaft Hephata organisiert. Von der Gemeinschaft gehen Impulse zur Wahrnehmung des diakonischen Auftrages und zum spirituellen Leben in Hephata und an den Einsatzstellen der Mitglieder aus.“

Wie sahen nun die prägenden „Auswirkungen des menschenverachtenden nationalsozia­listischen Regimes“ in der Nachkriegszeit aus? Darüber schweigt die firmeneigene Selbstdarstellung auf Facebook.

„Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen“[3] So auch hier. Die Wiesbadener Filmemacherin Sonja Toepfer hat im Auftrag der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau das Leiden der Kinder in Kinderheimen aufarbeitet. Hephata heißt „Öffne dich!“[4], so steht es im Markusevangelium (7,31-37). Über das dort berichtete Wunder kann man sich nur wundern. Doch wie das Öffnen in Hephata, der Anstalt der Diakonie in Treysa praktiziert wurde, kann sich nur wundern, wer sich in der Heimkinder­geschichte nicht auskennt.

In Hephata – und wohl nicht nur dort – ging das so: durch die Punktion mit einer langen Nadel zwischen zwei Wirbelkörpern wird Liquor abgelassen und Luft in den Rücken­marks­kanal eingelassen. Pneumenzephalographie heißt das Verfahren[5]. Durch Umlagerung des Patienten steigt diese Luft dann im Rückenmarkskanal auf bis in das Ventrikelsystem des Gehirns. Die Gehirnflüssigkeit wird entfernt, um die Kammern und Hohlräume des Gehirns röntgen zu können. Es handelt sich laut einem wissenschaftlichen Fachbuch um „eine der schmerzhaftesten Pro­ze­duren, die man sich denken kann“. Dabei entstehe bei dem Patienten „das Gefühl, als sei sein Kopf ein riesiger Luftballon, der jeden Augenblick zu platzen droht“[6], heißt es weiter. So machte man das in Hephata und zwar ohne individuelle medizinischen Indikation. Es war ein Forschungsprojekt an wehrlos entrechteten Kindern.

Es gab schon früher Hinweise auf solche Untersuchungen an Heimkindern. Mich hat die neue Veröffentlichung nicht gewundert. Ohnehin hat der kirchliche Umgang mit dem Thema „Eugenik“ eine leidvolle Tradition, und schon bisher tauchte dabei der Name Treysa mehrfach auf.

Zunächst auf der „Ev. Fachkonferenz für Eugenik“ 1931 (!) in Treysa: »Pastor Friedrich von Bodelschwingh. Er behauptet in Treysa, die Sterilisierung Behinderter entspreche dem Willen Jesu. Bodelschwingh wörtlich: „Ich würde den Mut haben, in Gehorsam gegen Gott, die Eliminierung an anderen Leibern zu vollziehen.“« Wem der Name Bodelschwingh nichts sagt: Er gehört zu Bethel. Auch Bethel taucht ständig negativ in der Heimkindergeschichte auf.

Doch zu Hephata. Ein Korrespondent schrieb mir: »In Hephata (Schwalmstadt/Treysa) hielt die Diakonie nach dem Zweiten Weltkrieg [in den 1950er/1960er Jahren] 2000 Insassen – Kinder und Jugendliche – , die angeblich „schwachsinnig“ waren. Für jeden „Schwachsinni­gen“ in Hephata erhielt die Diakonie vom Staat „[pro Woche] eine Mark mehr“ als für „nor­male“ Schutzbefohlene. Indem man seine Schutzbefohlenen als „schwachsinnig“ begutachtete und deklarierte, konnte man seine Gewinne steigern, bei 2000 Insassen im Jahr um 104.000 DM! Über zehn Jahre hinweg macht das bei 2000 „schwachsinnigen Insassen“ eine zusätz­liche beträchtliche Summe von 1.040.000 DM aus (eine Million und vierzig Tausend Mark!) ! So wurde es dann auch gehandhabt von der Diakonie in Hephata über einen Zeitraum von 20, 30 oder gar 40 Jahren hinweg!! Und nicht nur in Hephata!!!«[7]

Wenn’s nur das gewesen wäre. Doch da die Kinder „schwachsinnig“ waren, konnte man auch noch schmerzhafte Experimente mit ihnen machen.

Alles verjährt obwohl es Verstöße gegen die Menschenrechte waren? Die eigentlich nicht verjähren? In Deutschland schon. Für die Kirchen auch.[8]

„Der christliche Grundgedanke, das selbst erfahrene Heil Gottes in der Lebens­gestaltung mit anderen zu teilen, ist erhalten geblieben und prägt bis heute die Arbeit.“[9] An die dunklen Punkte erinnert man sich nicht gern, das ist verständlich – aber verges­sen und beschweigen? Oder gar fortführen?

Noch 1973 offenbarte der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) über »verantwortliche Eltern­schaft« für Kinder mit Behinderung lupenreine Nazi-Eugenik. Dort ist die Rede von der »Anhäufung schädlicher Gene in der Bevölkerung und der wirtschaftlichen Folgen für die Gesellschaft«. Weiter heißt es, das Bewußtsein der Öffentlichkeit sei zu »schärfen für die impliziten sittlichen Fragen und für die Notwendigkeit, sich ernsthaft mit Dingen ausein­anderzusetzen, die wir bisher der Natur überlassen haben, wobei wir auch schlechte Ent­wicklungen in Kauf nahmen«[10].

Mich hatte interessiert, inwiefern unsere Landeskirchen die »Expertise« des ÖRK mitver­antwortet haben und welchen Stellenwert sie heute noch hat. Gab es einen Widerruf? Ob eine Landeskirche wohl antwortet? – hatte ich gefragt.[11] Keine einzige hat geantwortet. Auch „mein“ Landesbischof, extra und normal freundlich angefragt, reagierte nicht.[12]

„Der christliche Grundgedanke, das selbst erfahrene Heil Gottes in der Lebensgestaltung mit anderen zu teilen … “ Wir dürfen uns nicht wundern, wenn dies als Drohung verstanden wird.

 

Noch ein weiterer Link:

https://www.hna.de/lokales/melsungen/treysa-ort314602/heimkinder-in-treysa-sollen-unter-eingriffen-gelitten-haben-9622856.html

Fußnoten

[1] https://www.hephata.de/wir-ueber-uns/geschichte-14.php

[2] In den letzten Jahrzehnten wurde ein Netz differenzierter Dienstleistungen in Hessen, Thüringen und Nord-Bayern aufgebaut. Sitz des Vereins ist Marburg.[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Hephata_(Schwalmstadt)

[3] http://juttas-schreibblog.blogspot.de/2009/07/uber-die-redewendung-es-ist-nichts-so.html

[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Effata

[5] https://de.wikipedia.org/wiki/Pneumoenzephalografie

[6] Zitate aus: http://www.fr.de/rhein-main/heime-in-hessen-hirnexperimente-mit-heimkindern-a-1446116,0#artpager-1446116-0

[7] https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/12/27/hephata-aus-tradition/

[8] , https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/07/das-jc3bcngste-gericht2.pdf

[9] https://www.hephata.de/wir-ueber-uns/geschichte-14.php

[10] Diese Zitate sind der Veröffentlichung von Heike Knops entnommen: http://www.thkg.de/Dokumente/KnopsSterbehilfe.pdf http://www.graswurzel.net/367/euthanasie.shtml#u10

[11] https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/09/12/ork-absolut-besturzend/ Ich konnte nicht überprüfen, ob sie auch auf lebende Menschen mit Behinderung gemünzt sind oder ausschließlich eine Stellungsnahme zur „pränatalen Euthanasie“ darstellen. Auch dann bliebe der Vorwurf der Nazi-Eugenik bestehen. Übrigens: Bei der pränatalen Euthanasie sind wir heute mit verfeinerten Detektionsmethoden wieder angelangt.

[12] https://dierkschaefer.wordpress.com/2012/07/07/die-anhaufung-schadlicher-gene-in-der-bevolkerung/

23 Antworten

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  1. Werner Boesen said, on 13. Februar 2018 at 21:09

    Wie man Verbrechen gekonnt versteckt – Durch Mythen!
    In Mythen und Märchen trifft es die bösen Erwachsenen, z.B. bei Hänsel und Gretel. Ihre Eltern verloren sie scheinbar, die Kinder fanden im Wald Unterschlupf bei einer Hexe, die Hänsel mästen und verspeisen wollte, doch sie wurden kräftig und stießen die Hexe ins Feuer. Im Hexenhaus Kinderheim/Waisenhaus gab es nicht nur eine Hexe, die ihre „Spielchen“ machten. Die Kinder von damals sind nun groß und machen die „Spielchen“ öffentlich bekannt. Es rührt sich Protest im Volk, die Staatsvertreter hören auf Volkes Stimme und geloben Besserung. Doch sie existieren immer noch, die kleinen „Hexenhäuser“. Der Staat weiß sich nach wie vor oft nicht besser zu helfen. Scheinbar hilft das Elternrecht gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes. Der Philosoph Phillip Montague bezeichnete das Elternrecht als Mythos, für mich ist es eine Fiktion, etwas Ausgedachtes, eine Täuschung der Kinderwelt. Wenn Kinder keine Eltern mehr haben, müssen sich Erwachsene drum kümmern. Der Staat ist ein juristisches Gebilde und schafft juristische Institutionen, wie auch Kinderheime. Diese sind jedoch keine Hilfe für kleine Kindern, denn sie brauchen familiäre Privatsphäre von Erwachsenen, die gerne Kinder in liebevoller Fürsorge erziehen. Den leiblichen Eltern gebührt das erste Erziehungsrecht inkl. Hilfe weiterer Mitmenschen. Kinderheime für kleine Kinder sind potentielle Seelentötung mit und ohne Todesfolge, ein Garant für Seelenkrebs bzw. die Depression.

  2. Michael P. Jahnke-Fox said, on 13. Februar 2018 at 21:13

    Ich bin als ehemaliges Heimkind der Anstalten Hephata in deren sogenannten „Kinderdorf Heimatfreude“ immer noch von den Machenschaften und Erlebnissen dort angewidert. Die verantwortlichen Jugendämter welche uns als Kinder dorthin verschleppt hatten, zucken nur mit den Schultern und erklären sich aktuell dazu; wir hatten damals keine andere günstigere Möglichkeiten gehabt. Und überhaupt lag die Verantwortlichkeit bei den einzelnen Einrichtungen.

    Ein unerträgliches ewiges hin- und her Geschiebe der Verantwortlichkeit, ist bis dato zu Vermerken. Und es ändert sich auch rein gar nichts an jene Zustände! Intelligente Kinder und Jugendliche hatten in den 50er bis in die 70er Jahre das scheinheilige Konzept der Kirchen und Jugendämter schnell durchschaut und waren nicht allzu selten aus diesen Einrichtungen entwichen. Abhauen hieß damals die interne Devise unter den intelligenteren Heimkindern. So ich damals in den 60er Jahren auch.

    Niemand hörte uns zu oder fragte nach unseren befinden. Selbst Vertreter der Jugendämter, welche auch Hephata von Zeit zu Zeit aufsuchten, waren an sogenannte Anhörungen ihrer Zöglinge nicht interessiert gewesen. Zu wem sollten wir da noch gehen, uns hinwenden? Niemand in der breiten Öffentlichkeit glaubte unsere Erzählungen von den Zuständen in den Einrichtungen. Auch Hephata machte da ganz und garnicht eine Ausnahme davon.

    Heute schwelt in Hephatas Gewissen, sofern diese jemals eins gehabt hatte, der Gedanke daran durch kosten ersetzende feierliche Einladungen zu deren sich wiederholenden Jahres festen sich von der Sünde und Schuld freizusprechen. Einladungen erfolgen jedoch nur der Prämisse eines persönlichen Gesprächs mit der Anstaltsleitung, als versuchte Fortsetzung einer verdeckten Missionierung. Mögliche Fahrkarten zur An- und Abreise mit Bahn oder Auto müssen dafür der Verwaltung vorgelegt bzw. in Kopie überlassen werden, um diese Kosten Steuerlich geltend machen zu können. Geldgierig war Hephata schon immer gewesen.

    Wir ehemalige Heimkinder der Hephata Diakonie waren durchweg die finanziellen Milchkühe. Und wehe wenn eins dieser Milchkühe abhanden gekommen oder aus den Kinderheim entnommen wurde. Allein schon der Gedanke daran war den leitenden Verantwortlichen schon ein Gräuel, Teufelswerk! So galt es doch damals auch den einweisenden Jugendämtern gegenüber Unwahrheiten zu vermitteln um ja nur nicht die Milchkühe entzogen zu bekommen. Da war dann jedes Mittel Recht gewesen. Doch was taten die Diakonie nun wirklich für uns Heimkinder? Nichts und abermals nichts. Entzug von wirklicher schulischer Bildung bis zur Verwahrlosung von alltäglichen Dingen.

    Schlimmer noch erging es den Behinderten Kinder in den Anstalten Hephata. Ich hatte es mit eigenen Augen dort gesehen. Die Nächstenliebe stand in Hephata lediglich auf dem Papier aber Papier ist ja bekanntlicherweise geduldig.

    ein, über die Anstalten Hephata braucht mir wirklich niemand etwas zu sagen. Kriminell bleibt Kriminell, auch wenn es sich dabei um die Hephata Diakonie in Treysa (heute Schwalmstadt) handelt welche um ihre weiße Weste fürchtet. Und ich könnte zu diesem Thema noch sehr vieles erzählen, aber es würde hier den Rahmen sprengen. Jedoch frage ich mich oftmals was dieses Hephat von den NS Einrichtungen großartig unterschieden hatte/hat?

    So weiß ich das Hephata und auch Treysa selbst während der NS Zeit ein regelrechtes NS Nest gewesen war. Und alle dort damals gelebte Bauern und bedienstete steckten unter einem Dach, denn deren Abhängigkeit war Zweifelslos von der NS Diakonie vorhanden. Ich verfüge über entsprechendes Bildmaterial aus jener Zeit. Und so ging es dann auch nach 1945 lustig in alt bewährter Weise dort weiter.

    mjf

    • Werner Boesen said, on 15. Februar 2018 at 19:42

      Hallo Michael,
      danke für Deinen Beitrag. Darf ich fragen in welchem Alter Du in der Verwahranstalt gewesen bist? Ich war vom 7. bis 13. Lebensjahr in einer anderen Anstalt, die von Mauern mit Stacheldraht umgeben war. Da war erstmal an Weglaufen nicht zu denken.
      Grüße von Werner.

  3. ekronschnabel said, on 14. Februar 2018 at 09:31

    In meinem Kreis der ehemaligen Heimkinder sind 2 Hephata-Opfer, die diese glorreiche Menschenzerstörungsstätte in den 70er-Jahren „geniessen“ durften. Der Schwalm-Eder-Kreis war immer eine
    Hochburg für Anstalten jeglicher Art, bis hin zum Zuchthaus. Faszinierend ist die dort auch heute noch anzutreffende Scheinheiligkeit kirchlich gebundener Menschen. Nicht Wenige leben von eben diesen Anstalten,
    ganze Generationen lebten davon. Opa war Zuchthäusler in Uniform, der Enkel steckt heute auch in solch einer
    Kluft und hält sich für einen Gutmenschen. So kam es eben dazu, dass die Schandtaten gegen Menschen als
    notwendige Hobelspäne gesehen wurden. Motto: „Ist ja keiner umsonst hier, nicht wahr“. Hephata ist doch nur
    eine von vielen Verbrechensorten unter kirchlicher Regie. Deshalb liebe ich diese Konzerne mit dem Kreuz im
    Logo doch so, lieber Herr Pastor….und sollte es wieder mal „rechts, zwo drei vier…“ heissen, sind die „Diener
    Gottes“ wieder begeistert mit dabei.

    Danke für den Kommentar, hören Sie nicht auf, die Schweinereien zu benennen.

  4. Martin MITCHELL said, on 22. Februar 2018 at 21:43

    .
    FR – Frankfurter Rundschau, DONNERSTAG, 22. FEBRUAR 2018

    QUELLE: http://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/versuche-an-kindern-ministerium-liess-toedliche-arznei-tests-zu-a-1453358,0#artpager-1453358-0

    Jetzt hier in Bezug auf das Bundesland Hessen!

    ANFANG DES ZITATS NEUER ERKENNTNISSE.

    Versuche an Kindern

    Ministerium ließ tödliche Arznei-Tests zu

    Die hessische Regierung und die Frankfurter Ärztekammer schritten in der Nachkriegszeit nicht gegen Experimente an Kindern ein, obwohl sie wussten, dass mehrere dabei gestorben waren.

    [ Fotostrecke: fünf verschiedene Bilder in Zusammenhang mit der Königsteiner Anstalt Mammolshöhe ]

    22.02.2018

    FR – Frankfurter Rundschau

    Von Pitt von Bebenburg [ Landeskorrespondent, Wiesbaden; AUTOR: http://www.fr.de/autor.=pit/ ]

    Das hessische Innenministerium und die Frankfurter Ärztekammer waren darüber informiert, dass bei Medikamententests in der Königsteiner Anstalt Mammolshöhe in der Nachkriegszeit mehrere Kinder getötet worden waren. Die Institutionen schritten aber nicht ein, sondern ließen den Anstaltsleiter Werner Catel weiter gewähren.

    Das geht aus Forschungsarbeiten des Historikers und Medizinjournalisten Thomas Gerst sowie der Historiker Hans-Christian Petersen und Sönke Zankel hervor. Nach ihren Recherchen hatte der Ehemann einer auf der Mammolshöhe tätigen Oberärztin Beschwerde gegen die Arzneimitteltests des Anstaltsleiters Werner Catel eingereicht. Sie seien aber „folgenlos“ geblieben, stellen Petersen und Zankel in einem Beitrag für das „Medizinhistorische Journal“ fest.

    Bei Catels Medikamentenversuchen in der Tuberkulose-Heilanstalt Mammolshöhe in Königstein-Mammolshain waren Ende der 40er Jahre mehrere Kinder ums Leben gekommen. Mitarbeiter des damaligen Anstaltsleiters Catel beschrieben 1949 zwei Todesfälle. Aus neueren medizinhistorischen Recherchen geht hervor, dass es mindestens vier Todesopfer bei den Versuchen gegeben hat.

    Gerst hat die Ereignisse in einem Beitrag für die sozialgeschichtliche Zeitschrift „1999“ schon vor einigen Jahren detailliert aufgearbeitet, ohne dass dies von den betroffenen Institutionen aufgegriffen worden wäre. Er machte deutlich, dass es Widerstand aus der Klinik gegen Catels Vorgehen gab, der aber von den Behörden ignoriert wurde. Nach der Zurückweisung aller Beschwerden soll Catel zu einer Oberärztin der Klinik namens Dr. Santo gesagt haben: „Beschweren Sie sich nur, ich habe die ganze Regierung hinter mir.“

    Im August 1947 hatte sich der Ehemann der Oberärztin, der Arzt Erwin Santo, nach Gersts Recherchen an den Vorsitzenden der Ärztekammer Frankfurt, Franz Mündel, gewandt und ein ärztliches Ehrengerichtsverfahren gegen Catel erbeten. Zu seinen Vorwürfen zählte demnach, „dass Catel bei Durchführung der medizinischen Versuche in keinem Fall die Erlaubnis der Angehörigen der mit dem neuen Präparat behandelten Kinder eingeholt habe“. Binnen kurzem seien zwei Todesfälle eingetreten, „die eindeutig auf Gehirn- und Rückenmarksschädigung durch das verabfolgte Präparat zurückzuführen“ seien. Hinzu komme, dass Catel dieses gefährliche Präparat auch an Kindern erprobe, die „noch gute Aussicht auf Genesung durch eine völlig ungefährliche Therapie haben“, zitiert der Historiker aus Santos Schreiben an Mündel.

    Erwin Santo hatte das erste bei den Versuchen gestorbene Kind offenbar selbst obduziert. Dabei habe er festgestellt, „dass Catel zunächst das Auftreten starker Nebenwirkungen ignorierte und gegen ärztliche Einwände die Fortsetzung der Versuche anordnete“, schreibt Thomas Gerst. Einzig und allein seiner Frau sei es zu verdanken gewesen, dass bei einem weiteren Kind mit schweren Vergiftungserscheinungen noch rechtzeitig die Behandlung mit dem Testpräparat TB I 698 habe abgebrochen werden können.

    Catel nahm auf Aufforderung der Ärztekammer im September 1947 Stellung, ging aber nicht auf die konkreten Vorwürfe ein. Stattdessen verwies er nach Gersts Darstellung auf die hohe Sterberate tuberkulosekranker Kinder und „die Verantwortung eines Arztes“, deshalb ein neues, vielversprechendes Medikament an tuberkulosekranken Patienten zu erproben. Zu den Todesfällen schrieb Catel wörtlich: „Worauf dieser höchst bedauerliche Ausgang zurückzuführen ist, bleibt völlig unklar. Vielleicht bestand bei den beiden Kindern eine Überempfindlichkeit gegen das Mittel.“

    Es wurde daraufhin ein medizinisches Gutachten von Professor Franz Volhard eingeholt, dem Leiter der Frankfurter Universitätsklinik. Volhard, ein Förderer von Werner Catel, entlastete seinen Schützling im November 1947.

    Catel nahm auf Aufforderung der Ärztekammer im September 1947 Stellung, ging aber nicht auf die konkreten Vorwürfe ein. Stattdessen verwies er nach Gersts Darstellung auf die hohe Sterberate tuberkulosekranker Kinder und „die Verantwortung eines Arztes“, deshalb ein neues, vielversprechendes Medikament an tuberkulosekranken Patienten zu erproben. Zu den Todesfällen schrieb Catel wörtlich: „Worauf dieser höchst bedauerliche Ausgang zurückzuführen ist, bleibt völlig unklar. Vielleicht bestand bei den beiden Kindern eine Überempfindlichkeit gegen das Mittel.“

    Es wurde daraufhin ein medizinisches Gutachten von Professor Franz Volhard eingeholt, dem Leiter der Frankfurter Universitätsklinik. Volhard, ein Förderer von Werner Catel, entlastete seinen Schützling im November 1947.

    Mehr zum Thema

    ● Fotostrecke: Heilanstalt Mammolshöhe [ s. http://www.fr.de/fotostrecken/cme27003,1061373 ]

    ● Mammolshöhe: Tödliche Tests an Kindern [ s. http://www.fr.de/rhein-main/alle-gemeinden/hochtaunus/heilanstalt-mammolshoehe-toedliche-tests-an-kindern-a-1452279 ]

    ● Porträt: Nachkriegskarriere eines Haupttäters [ s. http://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/versuche-an-kindern-nachkriegskarriere-eines-haupttaeters-a-1453406 ]

    ENDE DES ZITATS NEUER ERKENNTNISSE.

    *Uns geht es darum aufzudecken was andere versuchen zu verstecken!*
    .

  5. Martin MITCHELL said, on 25. Februar 2018 at 12:49

    .
    Schon seit dem Jahre 2003! – Anfänglich waren es die Kirchen, allen voraus die deutsche Katholische Kirche und die deutschen Katholischen Schwesternorden und die deutschen Katholischen Brüderorden, kurz darauffolgend dann auch die deutschen Evangelen, die den Ehemaligen Heimkindern (sprich „Heimopfern“) den Zugang zu ihren deutschsprachigen Diskussionsplattformen und Blogs entzogen haben, d.h. alle solche zuvor von den Kirchen und Orden betriebenen Internet-Plattformen geschlossen haben oder auf sonstige Weise unzugänglich gemacht haben, damit sich ihre Opfer NICHT DARIN zu den von diesen *Organisation* (sprich „Betreibern der nachriegsdeutschen Heime“) begangenen Menschenrechtsverbrechen äussern können.
    Jetzt folgen immer mehr auch sogenannte „POLITIK-FORUM“ (oder solche, die meinen „Politik-Forum“ zu sein) und solche, die sogar „Demokratie …“, „Freiheit …“, und sonstige rosigen „Frei ……“-Begriffe in ihren Domain-Namen beinhalten.
    Sie alle wollen unbedingt dafür sorgen, dass „diese Heimopfer“ keine Lobby haben oder bekommen und „keine Litfaßsäule“ haben, wo, wenn dort etwas festgemacht werden würde, der ganz normale Bürger, ja möglicherweise, ganz schnell und einfach mal – und immer wieder mal – auf diese jahrzehntelang an den Heimkindern begangenen Menschenrechtsverbrechen aufmerksam werden und gemacht werden könnte. Das muß unbedingt unterbunden und verhindert werden meinen sie und beten sie im stillen.
    Die gleichen *Leute* und *Organisationen* heucheln aber auch weiterhin öffentlich gerne tiefe und große Betroffenheit über das was den vielen, vielen Betroffenen in diesen nachkriegsdeutschen Heimen und Anstalten als Säuglinge, Kleinkinder, Schulkinder, Jugendliche und junge Erwachsene (Behinderte! und Nichtbehinderte!) widerfahren ist und damals wissentlich und planmäßig angetan wurde.
    Und auch der mitwirkende und diese Menschenrechtsverbrechen fördernde Deutsche Staat (Westdeutsche Staat!), jetzt „gesamtdeutsche Bundesrepublik Deutschland“ genannt, schehrt sich heute einen Dreck um diese seine Opfer; gleicherweise wie auch die mitschuldigen deutschen „alten Bundesländer“.
    .

  6. sabine s. said, on 7. März 2018 at 23:43

    …Die „tiefe Betroffenheit“; Herr Mitchell hört beim Geld auf. Selbst die paar Kröten, die nun an die Betroffenen gezahlt werden sollen, müssen nach Vorstellung der „ach so armen Kirche“ so gering wie möglich gehalten werden. Kein Antragsteller sollte z. B. Auskünfte zu eventuellen Leistungen nach dem OEG geben – geschweige denn mitteilen, ob er diesen Antrag zu stellen gedenkt. Ein „ich weiß nicht“ -Achselzucken ist die beste Antwort.

    Sorry, aber ist ist zum koxxxx

    sabine s.

  7. Martin MITCHELL said, on 9. März 2018 at 11:42

    .
    QUELLE: Bayerischer Landtag @ https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000013500/0000013801.pdf

    Auch Bayern stellt jetzt diesbezügliche Aufarbeitung in Aussicht (bisher hat die Bayerische Regierung jedoch „nur einen solchen Fall“ in Bayern „entdeckt“ / „nachweisen können“).

    ANFANG DES ZITATS EINES DIESBEZÜGLICHEN PLENARPROTOKOLLS.

    Bayerischer Landtag

    17. Wahlperiode — 24.01.2018 — Drucksache 17/20311

    DRINGLICHKEITSANTRAG

    der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Kerstin Celina, Thomas Gehring, Ulrike Gote, Jürgen Mistol, Gisela Sengl, Christine Kamm, Ulrich Leiner und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Medikamententests an ehemaligen Heimkindern in Bayern aufklären

    Der Landtag wolle beschließen:

    Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich für eine Aufklärung und Aufarbeitung von Medikamententests an ehemaligen Heimkindern in Bayern einzusetzen. Dazu soll die Staatsregierung sich an die zuständigen Stellen der verschiedenen politischen Ebenen wenden, ebenso wie an potenziell involvierte Pharmaunternehmen und an die damaligen Träger der Kinderheime, Heilpädagogischen Einrichtungen und Kinder- und Jugendpsychiatrien, um herauszufinden, ob und in welcher Form eine Beteiligung dieser an Versuchsreihen und Arzneimittelstudien an Minderjährigen erfolgt ist. Aufgeklärt werden müssen insbesondere Versuchsreihen im Zusammenhang mit der Anwendung von Impfstoffen gegen Kinderlähmung und zum Pockenschutz. Auch der missbräuliche Einsatz von sedierenden Medikamenten und von Psychopharmaka ohne medizinische Indikation in stationären Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe sowie in psychiatrischen Einrichtungen sollte in diesem Zusammenhang untersucht werden.

    Zu diesem Zweck werden alle noch vorhandenen Aktenbestände und schriftlichen Nachweise über Testreihen, Impfstudien und Tests mit Psychopharmaka in bayerischen Kinder- und Erziehungsheimen, Einrichtungen für Kinder mit Behinderungen sowie Kinder- und Jugendpsychiatrien systematisch gesichert, gesichtet und archiviert. Die Staatsregierung sorgt ferner dafür, dass die noch vorhandenen Unterlagen im Rahmen eines Forschungsprojekts wissenschaftlich ausgewertet und im Rahmen einer Publikation veröffentlicht werden.

    Über die bayerische Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder versucht die Staatsregierung aktiv Kontakt zu von medizinischen Tests betroffenen ehemaligen Heimkindern aufzunehmen und bietet ihnen Hilfe bei der Beschaffung der notwendigen Nachweise und Unterlagen an. Aussagen und Dokumente von Betroffenen werden ebenfalls gesichert und ausgewertet.

    Begründung:

    Von den 1950er bis in die 1970er Jahre haben in Deutschland zahlreiche Medikamententests mit Heimkindern stattgefunden. Die Pharmazeutin Sylvia Wagner liefert in ihrer Studie „Ein unterdrücktes und verdrängtes Kapitel der Heimgeschichte – Arzneimittelstudien an Heimkindern“ zahlreiche Belege für etwa 50 Testreihen in ganz Deutschland, darunter auch Impfstudien und Tests mit Psychopharmaka in Bayern. Diese Testreihen fanden ohne nachvollziehbare rechtliche Grundlage und häufig auch ohne Kenntnis oder gar Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern statt.

    Außerdem kam es auch im Alltag der Einrichtungen nach Berichten ehemaliger Heimkinder häufig zum Einsatz von sedierenden Medikamenten oder von Psychopharmaka, ohne dass hierfür eine medizinische Indikation vorgelegen hätte. Dieser missbräuchliche Einsatz von Medikamenten zur Ruhigstellung der Kinder und Jugendlichen erfüllt nach Einschätzung des Runden Tisches Heimerziehung des Bundestages den Tatbestand der schweren Körperverletzung.

    Bis in die 70er Jahre gab es keine verbindlichen rechtlichen Vorschriften für die Zulassung neuer Medikamente. In der Aufarbeitung des Schicksals der ehemaligen Heimkinder wurde das Thema Medikamententests bisher weitgehend ausgeklammert. Es besteht also ein großer Aufklärungs- und Forschungsbedarf. Die ehemaligen Heimkinder wurden einfach als günstiges „Menschenmaterial“ für medizinische und pharmazeutische Tests benutzt. Das hierdurch verursachte Unrecht und Leid an den betroffenen ehemaligen Heimkindern wurde bisher weder systematisch erforscht noch angemessen entschädigt.

    Auch der Staatsregierung liegen nach eigener Auskunft bisher keine Akten oder schriftliche Nachweise über Medikamententests an Heimkindern vor. In einem ersten Schritt müssen deshalb sämtliche noch vorhandenen Unterlagen aus bayerischen Kinderheimen, Behindertenheimen und Psychiatrien gesichert und archiviert werden. In einem zweiten Schritt muss dann ein Forschungsprojekt zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der Arzneimittelstudien, Impftests und Tests mit Psychopharmaka an ehemaligen Heimkindern, Kindern aus Behindertenheimen und Kinder- und Jugendpsychiatrien vergeben werden.

    ENDE ZITATS EINES DIESBEZÜGLICHEN PLENAPROTOKOLLS.

    Siehe auch diesbezüglich „die schriftliche Anfrage der Landtagsabgeordneten Kerstin Celina BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN “ vom 14.08.2017 und „die Antwort der Bayerischen Landesregierung“ darauf vom 09.02.2018:

    17. Wahlperiode — 09.02.2018 — Drucksache 17/18599 @ https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/17_0018599.pdf (insgesamt 4 Seiten)
    .

    Wir, die Betroffenen, decken auf was andere versuchen zu verstecken!
    .

  8. Martin MITCHELL said, on 9. März 2018 at 23:04

    .
    Spezifisch zum Thema »Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt?«, mit Subheading »Medikamentetests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND« :

    .
    Ein ungefähr gleichlautender (aber von mir speziell etwas kürzer gefasster) Beitrag wie der hier unmittelbar vorhergehende Beitrag @ https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/02/13/wie-man-verbrechen-gekonnt-versteckt-durch-ablenkung/#comment-9868, zu den Vorgängen im Bayerischen Landtag, wurde vor ein paar Tagen (05.02.2018) im POLITIK-FORUM.EU auf Nimmerwiedersehen „in die Ablage befördert“! – sprich „gelöscht“! :

    Weil Moderator »H2O« im POLITIK-FORUM.EU anonym ist (und weil er sich sicher ist, dass niemand feststellen kann wer er ist) und einfach nur weil er „es kann“, hat er den folgenden von mir am Montag, 5. März 2018 (um ca. 09:45 Uhr; nächstfolgend auf http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=23&t=27003&p=4136928#p4136928 ) im POLITIK-FORUM.EU abgegebenen Beitrag sofort als „Spam“ kategorisiert und „in die Ablage befördert“ ( d.h., in den Mülleimer geworfen! ); sodass niemand im diesbezüglichen Thread »Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt?«, mit Subheading »Medikamentetests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND«, weiß, dass ich den Beitrag dort getätigt habe oder weiß was ich in diesem jetzt dort für immer verschwundenen Beitrag mitgeteilt habe: *And nobody will be any the wiser, denkt er.*

    An völlig anderer Stelle im POLITIK-FORUM.EU @ http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=23&t=238&p=4148088#p4148088 gibt er dann stolz an diesbezüglich völlig berechtigt und gerecht gehandelt zu haben:

    .
    Zitat

    »von H2O
    Mo 5. Mär 2018, 10:16
    Forum: 9. Offenes Forum – Sonstiges
    Thema: Moderation des Offenen Forums

    Re: Moderation des offenen Forums

    [MOD] Den Beitrag über Verhandlung von Entschädigungsansprüchen in Bayern als Spam in die Ablage verschoben. Nicht ersichtlich, was hier diskutiert werden soll. H2O«
    .

    POLITIK-FORUM.EU stellt sich übrigens als „Verein zur Förderung der politischen Diskussion e.V.“ im Internet vor; umso mehr ist es völlig unverständlich, dass Hinweise zu diesbezüglichen offiziellen Plenarprotokollen zu solch wichtigen politischen Themen, wie dieses Thema, von einem „Politik-Forum“ einfach gelöscht werden.
    .

  9. dierkschaefer said, on 10. März 2018 at 15:20

    Folgt man dem Link zum Politik-Forum, stellt man fest, dass es die Hauptaufgabe des Moderators zu sein scheint, die Ablage zu füllen. Doch sieht er nicht gut aus im Strahlenganz? Aber HzweiO scheint eine Selbstaussage zu sein: Wasser, kein Geist.

  10. Martin MITCHELL said, on 22. März 2018 at 09:24

    .
    Diese Überschrift

    »Wie man Verbrechen gekonnt versteckt. – Durch Ablenkung.«

    passt auch sehr gut zu den folgenden Ereignissen:

    Subject:- Mehr zu den Löschaktionen von „Moderator“ »H2O« im POLITIK-FORUM.EU was Beiträge zum Thema „Entschädigung von Ehemaligen Heimkindern“ betrifft.

    .
    POLITIK-FORUM.EU, „Moderator“ »H2O« einer der schlimmsten Lügner und Zensoren (prevaricators and censors), die mir jemals über den Weg gelaufen sind !! :

    All diese Information, dank mir, steht an mindestens einem Duzend bis zu zwanzig anderen Stellen online im Internet, nur im POLITIK-FORUM.EU, Dank einem „Moderator“ »H2O«, darf man seit seinem Erscheinen nicht mehr darüber reden oder es auch nur erwähnen !! :

    .
    ANFANG DES BERICHTS ÜBER DIE LÖSCHAKTIONEN DES POLITIK-FORUM.EU :

    .
    Als Begründung für das gleichzeitige Löschen beider Beiträge gibt POLITIK-FORUM.EU „Moderator“ »H2O«, nicht an zutreffender Stelle, sondern an einer ganz anderen Stelle im POLITIK-FORUM.EU an :

    POLITIK-FORUM.EU @ http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?p=4161806#p4161806

    Re: Moderation des offenen Forums

    von „Moderator“ H2O » Do 22. Mär 2018, 00:01

    Zwei sehr lange „Klageschriften“ zur Forderung nach Entschädigung von Heimkindern in die Ablage 9 verschoben. Kein Ansatz für eine Diskussion, da laufende Verfahren.

    [ „Ablage“ = Mülleimer ]
    .

    .
    DER ERSTE DER BEIDEN GELÖSCHTEN BEITRÄGE :

    Dieser Beitrag wurde erst drei Tage später nachdem er von mir getätigt worden war von POLITIK-FORUM.EU „Moderator“ »H2O« gelöscht !! :

    .
    POLITIK-FORUM.EU @ http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?p=4157654#p4157654 :
    Re: Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ? :

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    Beitrag von Martin MITCHELL vom Sonntag, 18. März 2018, um 00:03 Uhr :

    .
    Was ist „eine angemessene Entschädigung“

    und warum ist sie notwendig ??

    In welchen Ländern der Welt wurden Heimkinder entschädigt und in welchem Umfang?

    Wo in der Welt wurden Heimkinder entschädigt? – Umfang der Entschädigung?

    Wie haben sich die Verantwortlichen und ihre Rechtsnachfolger nach der Aufdeckung der Verbrechen begangen an damaligen Heimkindern überall in der Welt gegenüber ihren Opfern verhalten?

    Detaillierte Auskunft darüber ist seit dem 17.03.2018, u.a., jetzt auch hier, jeweilig, IN EINEM PLAIN TEXT DOKUMENT zu finden:

    @ http://heimkinder-forum.de/v4x/blog/index.php/Entry/137-In-welchen-Ländern-der-Welt-wurden-Heimkinder-entschädigt-und-in-welchem-Umfang/ und

    @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?f=7&t=185&p=1551#p1551

    Und was haben Ehemalige Heimkinder in Deutschland von Staat und Kirche bekommen als Kompensation für von Staat und Kirche verursachten Unrecht und Leid? – Appel und Ei !!

    Deutschland, wie immer in Entschädigungsangelegenheiten, ist wieder mal Schlusslicht !!

    Und das kann dann natürlich auch zu Recht wie folgt summiert werden:
    »Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen!« / »Der Superbeschiss« @ http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/?p=1094 .
    .

    .
    DER ZWEITE DER BEIDEN GELÖSCHTEN BEITRÄGE :

    Eine halbe Stunde später nachdem der Beitrag von mir getätigt wurde wurde er von POLITIK-FORUM.EU „Moderator“ »H2O« gelöscht !! :

    .
    POLITIK-FORUM.EU @ http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?p=4161782#p4161782 :
    Re: Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ? :

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    Beitrag von Martin MITCHELL » Mi 21. Mär 2018, 23:25 :

    .
    Wie haben sich die Verantwortlichen und ihre Rechtsnachfolger nach der Aufdeckung der Verbrechen begangen an damaligen Heimkindern in Deutschland verhalten?

    Es bestand schon immer, mindestens seit dem Jahr 2003, ein Streit um die Entschädigung ehemaliger Heimkinder, und dieser Streit hält auch im Jahr 2018 weiterhin an.

    „Entschädigung“??

    Entschädigung??

    Dieses Wort bzw. dieser Begriff scheint mir im Kontext der Zahlungen für ehemalige Heimkinder in Deutschland unangemessen.

    Der Fonds Heimerziehung-WEST mag für die Verantwortungskette also Kirche und Staat zufriedenstellend sein, haben sie sich doch der ehemaligen Heimkinder „angenommen“. Aber es ging dieser Verantwortungkette ja immer nur darum so wenig wie möglich zu zahlen und lediglich zu zeigen, dass dieses Land die Bundesrepublik Deutschland sich „um die Vergangenheit kümmert“ um den Anschein zu wahren.

    So hat man dann zunächst am Runden Tisch Heimerziehung (2009/2010) versucht diese Vergangenheit aufzuarbeiten und schon im Vorfeld äußerte Frau Volmer, dass es sich um eine „eine kleine Wahrheitskommission“ handele; so wurden gleich mal die Grenzen abgesteckt.

    Diese Wahrheit musste klein gehalten werden, weil man befürchtete, dass der Preis der Entschädigung sonst in die Höhe getrieben wird und so wurden dann auch die Behindertenheime und Psychiatrien ausgeklammert; und obwohl bekannt war, dass ehemalige Heimkinder oft in Heimen mit Tabletten ruhig gestellt wurden war das auch kein Thema.

    Dann kam der Einheitsbrei heraus, bei Nachweis einen Betrag von 10’000 Euro aber auch diesen gab es nicht in Form von Geld sondern in Form von Sachleistungen. Eine Erschwernis, weil die gewünschten Sachleistungen im Kontext des Traumata der Heimerziehung stehen mussten, also eine Hürde die darauf abzielte es den Ehemaligen nicht leicht machen zu wollen.

    Ehemalige in den Erziehungsheimen haben für die Zwangsarbeit einen finanziellen Ausgleich bekommen, aber jene Ehemalige die in den Kinderheimen auch schon schwer arbeiten mussten gingen dabei leer aus, weil es keine Kinderarbeit zu geben hatte, war ja verboten und was nicht sein darf dann auch nicht ist.

    Da braucht man auch gar nicht so zu tun, als wenn diese Anlaufstellen, die dann bundesweit entstanden sind, den Ehemaligen eine Hilfe sind. Sicherlich gab es dort auch Mitarbeiter die Ehemalige unterstützten, aber das war eher individuell zu sehen; es gab auch Mitarbeiter bei den Anlaufstellen die Anträge ablehnten und sich lediglich formalistisch mit der Thematik beschäftigten.

    Wie dem auch sei, was ich besonders schlimm fand, dass ein finanzieller Ausgleich in Form dieser Sachleistung nicht wirklich dem Leid der durchgemachten Heimerziehung entsprach, was sicherlich auch nicht geht, aber alles wiederholt sich im Leben. So wie es im Heim keine Individualität gab so wurde dann auch mit der Aufarbeitung bzw. mit der Ausgleichszahlung umgegangen; Alle bekamen das Gleiche ungeachtet dessen, wie lange sie im Heim waren, oder welche Art des Heimes es war. Also Kinderheim oder Erziehungsheim, alles als Einheitsbrei gewertet.
    Dabei sollte auch einem Laien klar sein, dass es schon ein Unterschied gibt, ob man seine Kindheit in einem Heim verbracht hat und damit verbunden nicht einmal eine Kindheit hatte; Entwicklungen gehemmt waren und vieles mehr.

    Die Forderungen der ehemaligen Heimkinder doch zumindest eine Rente von monatlich 300 Euro zu zahlen – wie es seither, Mitte 2017, in Österreich geschehen ist – wurde in Berlin (2009/2010) gleich vom Runden Tisch Heimerziehung weggefegt; und so waren die drei ehemaligen Heimkinder die mit am Runden Tisch anwesend waren wohl eher als Alibi zu sehen und nicht als ernst gemeinte Gesprächspartner.

    Dieses Land die Bundesrepublik Deutschland hat einmal mehr gezeigt wie es mit seiner Vergangenheit umgeht, unter dem Motto „so viel wie nötig so wenig wie möglich“ und so kann man nicht mit der Vergangenheit umgehen, die sich letztlich nur darauf beschränkte den „Schaden“ so klein wie möglich zu halten.

    Auch das OEG ( = Opferentschädigungsgesetz ) ist wenig tauglich, denn auch dort haben es einige Ehemalige versucht und kaum einer ist damit durchgekommen.

    Dieses Land die Bundesrepublik Deutschland versteht nicht wie es mit seiner Vergangenheit umgehen sollte oder anders herum: sie tun so als ob, um nach außen den Eindruck zu erwecken sich der Vergangenheit anzunehmen; eine Verlogenheit die unerträglich ist.

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    ENDE DIESES BERICHTS ÜBER DIE LÖSCHAKTIONEN DES POLITIK-FORUM.EU

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    [ VERGLEICHE: http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?p=1552#p1552 ]

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    Ich kann nur, d.h. wir können nur, hoffen, das solche dreckigen Wasserpfützen (wie »H2O«) alsbald ganz und gar austrocknen und somit für immer von der Bildfläche verschwinden.
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  11. Martin MITCHELL said, on 28. März 2018 at 21:52

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    Mittwoch, den 28. März 2018, in der ARD um 22:00 Uhr „Plusminus“ gucken! – Es kommt ein Filmbeitrag u.a. des Verein ehemaliger Heimkinder und Professor Manfred Kappeler über den Heimkinderfonds.

    Der Filmbeitrag lautet: „Fragwürdiger Umgang mit Opfern der Heimerziehung“.

    Ab Donnerstag kann dieser Filmbeitrag dann auch in der Mediathek angeschaut werden.

    Mehr zu dem Ganzen hier: http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung-vom-28-03-2018-umgang-mit-opfern-der-heimerziehung100.html
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  12. Martin MITCHELL said, on 30. März 2018 at 07:27

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    Wie haben sich die Verantwortlichen und ihre Rechtsnachfolger nach der Aufdeckung der Verbrechen begangen an damaligen Heimkindern in Deutschland verhalten ?

    „Fragwürdiger Umgang mit Opfern der Heimerziehung“

    Meiner Meinung nach trifft all das Folgende nicht nur auf Opfer Sexueller Gewalt zu, sondern gleichermaßen auch auf Opfer aller anderen Misshandlungen seien diese nun physischer oder psychischer Natur oder durch unfreiwillige Medikamentenversuche an ihnen begangen, besonders wenn dies in der Obhut des Staates geschehen ist, in ihren eigenen Institutionen oder in kirchlichen Institutionen in die die Kinder und Jugendlichen staatlicherseits damals vorwiegend gegeben wurden und wo sie zum Zweck des Missbrauchs und der Ausbeutung eingesperrt gehalten wurden !!

    Deutschlandfunk Kultur

    QUELLE @ http://www.deutschlandfunkkultur.de/sexueller-missbrauch-die-opfer-verdienen-respekt-und.1005.de.html?dram:article_id=414273 :

    ANFANG DES ZITATS.

    Deutschlandfunk Kultur

    POLITISCHES FEUILLETON | Beitrag vom 29.03.2018

    Sexueller Missbrauch

    Die Opfer verdienen Respekt und Entschädigung

    Von Christoph Fleischmann

    Inzwischen ist die deutsche Gesellschaft sensibilisiert für die Leiden von Überlebenden sexuellen Missbrauchs. Was aber noch aussteht, ist eine angemessene und zeitgemäße Reform des Opferentschädigungsgesetzes, meint der Theologe Christoph Fleischmann.

    Ein Satz, den fast jeder Mensch gehört hat, der als Kind sexuellen Missbrauch erlitten hat, ist: „Du darfst es niemandem erzählen!“ So hat es der Täter eingeschärft, und die Angst und die Scham sitzen danach tief. Und wenn die Kinder doch reden, erste zarte Andeutungen, dann machen sie nicht selten die Erfahrung, dass die Hinweise nicht wahrgenommen werden und ihnen nicht geglaubt wird.

    Das Verbrechen des Missbrauchs scheint zu monströs, als dass die anderen es fassen könnten. Und so wird geschwiegen, oft Jahre und Jahrzehnte lang. Das wurde auch im Jahr 2010 deutlich durch die massenhafte Aufdeckung von Missbrauch in Kirchen und Schulen; Taten, die zum Teil schon lange zurücklagen. Damals rückte das Thema in die Schlagzeilen und auf die politische Agenda.

    Staat muss Bürger vor Gewalt schützen

    Wer in Deutschland Opfer einer Gewalttat wird, hat ein Recht auf Entschädigung. Sie kann nicht nur in einem Zivilprozess vom Täter eingeklagt werden; es entsteht auch ein Anspruch gegenüber dem Staat. Den regelt das Opferentschädigungsgesetz. Der Leitgedanke dahinter ist, dass der Staat eine Verantwortung hat, seine Bürger vor Gewalt zu schützen. Ein Verbrechen ist so gesehen auch ein Staatsversagen – oder anders gesagt: ein Versagen der menschlichen Gemeinschaft. Bei einem sexuellen Missbrauch hat meist irgendjemand weggesehen – manchmal Privatpersonen, manchmal Vertreter staatlicher Einrichtungen.

    Für viele Überlebende sexuellen Missbrauchs ist eine juristische Aufarbeitung nicht mehr möglich, weil verjährt. Für sie bleibt nur das Opferentschädigungsgesetz. Dort aber sind die Hürden hoch. Die Antragsteller müssen nachweisen, dass eine Straftat an ihnen begangen wurde, und ihre physischen oder psychischen Beeinträchtigungen von dem Missbrauch herrühren. Wer will das feststellen?

    „Die glauben mir nicht“

    Es schlägt die Stunde der Gutachter, die in Ermangelung von Zeugen die Glaubhaftigkeit der Antragsteller bescheinigen sollen. Am Ende sagen sie nicht selten: Die Schilderung der Antragstellerin kann nicht verifiziert werden. Für die Überlebenden des Missbrauchs übersetzt sich das dann in: Die glauben mir nicht – wie mir schon früher nicht geglaubt wurde.

    Und dann ist noch wichtig, zu wieviel Prozent der Antragsteller durch die Tat geschädigt ist: 20, 40 oder gar 60 Prozent? Das Leid muss exakt vermessen sein, damit es entschädigt werden kann. Aber nicht jedes Leid ist gleich viel wert: Wer vor 1976 im Westen und vor 1990 im Osten Missbrauch erlitten hat, muss höhere Anforderungen erfüllen, mindestens zu 50 Prozent geschädigt sein. Warum gelten für diese sogenannten „Altfälle“ andere Regeln? Es soll wohl Geld gespart werden. Für die Überlebenden sexueller Gewalt übersetzt sich das in: Mein Leid wird nicht anerkannt. Mir wird nicht geglaubt.

    Kein Fortschritt beim Entschädigungsgesetz

    Nach der medialen Erregung 2010 kam das Thema in den Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2013; dort wurde vereinbart, das Opferentschädigungsgesetz in einem „zeitgemäßen Regelwerk“ neu zu ordnen. Die Aufgabe fiel in das Ressort von Andrea Nahles, damals Arbeits- und Sozialministerin. Aber über vier Jahre kam man nicht über einen ersten Arbeitsentwurf hinaus. So taucht das Thema im aktuellen Koalitionsvertrag mit ähnlichen Worten wieder auf.

    Schlimmer aber noch: die oben beschriebenen Hürden wurden in dem Arbeitsentwurf nicht abgebaut. Zwar betont man im Ministerium, dass noch nichts entschieden sei, aber der Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, hat wohl schon keine ganz großen Hoffnungen mehr in die Reform. Er hat einen Plan B in der Tasche: Eine Bundesstiftung, die Missbrauchsüberlebenden unabhängig von Stichtagen schneller und unbürokratischer helfen soll – und dann wahrscheinlich weniger Geld bewilligen kann.

    Es ist beschämend, denn es ist ein Versagen der Gemeinschaft, die nicht hören will, was Menschen Schlimmes erlebt haben, und die dem lebenslangen Leid, das aus der bösen Tat folgt, die Anerkennung verweigert.

    ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

    [ PHOTO ]
    Der Theologe und Journalist Christoph Fleischmann (Foto: privat)
    Christoph Fleischmann, studierter Theologe, arbeitet seit 2003 als freischaffender Journalist und Moderator vor allem für den WDR-Hörfunk und andere ARD-Sender. 2010 erschien sein Buch „Gewinn in alle Ewigkeit. Kapitalismus als Religion“ im Rotpunktverlag. Weitere Informationen auf seiner Webseite. [ Siehe @ http://www.christoph-fleischmann.de/ ].

    MEHR ZUM THEMA:

    Skandal bei Regensburger Domspatzen – „Missbrauch ist immer noch ein großes Tabu“ [ Siehe @ http://www.deutschlandfunkkultur.de/skandal-bei-regensburger-domspatzen-missbrauch-ist-immer.1008.de.html?dram:article_id=391443 ]
    (Deutschlandfunk Kultur, Interview, 18.7.2017)

    Sexueller Kindesmissbrauch – „Seine Verurteilung war für mich ein Freispruch“ [ Siehe @ http://www.deutschlandfunkkultur.de/sexueller-kindesmissbrauch-seine-verurteilung-war-fuer-mich.2165.de.html?dram:article_id=377809 ]
    (Deutschlandfunk Kultur, Studio 9, 31.1.2017)

    Sexueller Missbrauch – Sieben bis acht Millionen Betroffene in Deutschland [ Siehe @ http://www.deutschlandfunkkultur.de/sexueller-missbrauch-sieben-bis-acht-millionen-betroffene.1008.de.html?dram:article_id=366934 ] (Deutschlandfunk Kultur, Interview, 27.9.2016)

    ENDE DES ZITATS.
    .

  13. Martin MITCHELL said, on 1. April 2018 at 09:23

    .
    „Gottesstaat Deutschland“ und die Entschädigung Ehemaliger Heimkinder im eigenen Vaterland. Wann wird sie kommen?

    .
    OSTERN 2018

    und die zur Buße aufrufenden Kirchen und ihre in ihren Regalien gekleideten Würdenträger

    sowohl wie auch diese sich in allen politischen Parteien befindenen hocherhabenen fortdauernd zum christlichen Glauben mahnenden Bundespolitiker and Länderrepräsentanten

    .
    *Können and sollen Ehemalige Heimkinder für das ihnen von Kirche und Staat zugefügte Unrecht und Leid vergeben ??*

    *Haben Kirche und Staat genügend Buße getan um solch ein Vergeben zu verdienen ??*

    Ich persönlich sage emphatisch NEIN.

    Zum besseren Verständnis meines NEINsagens führe ich noch einmal auf was ich schon einmal zuvor, for ungefähr sieben Jahren, dazu gesagt und erklärt habe:

    QUELLENANGABE: Mich selbst zitierend @ https://www.erzieherin-online.de/diskussion/brett/viewtopic.php?p=7638&sid=1c1f682707217e6d0fb5e4a1ee4b663e#p763 :

    ANFANG DES ZITATS DESSEN WAS SCHON EINMAL ZUVOR, VOR SIEBEN JAHREN, THEMA WAR.

    Heimerziehung mit wirtschaftlicher Ausbeutung der Insassen

    Aufzählung der Schuldigen und Mitschuldigen deren RECHTSNACHFOLGER heute nicht für den Schaden den jenige vorsätzlich verursacht haben aufkommen wollen.

    .
    Ein Australier wirft einen Blick auf deutsche Zeitgeschichte und stellt Fragen…

    .
    *Parteien und Politiker und ihr Einsatz für autoritäre FÜRSORGEerziehung/Bewahrung/BeugeHAFT und Arbeitsausbeutung zum Ziele der UMERZIEHUNG der Jugend*

    .
    Wer waren hauptsächlich die Parteien und Politiker und Personen des öffentlichen Lebens in Deutschland, die sich immer und immer wieder und über Jahrzehnte und alle politischen Systeme hinweg für authoritäre und menschenrechtswidrige Maßnahmen gegen junge Menschen eingesetzt haben ?

    Parteien / Organistionen / Befehlsgewalt:

    NSDAP
    Zentrumspartei
    Bund der Heimatlosen und Entrechteten (BHE)
    Deutsche Partei / Gesamtdeutscher Block
    CDU/CSU
    FDP
    SPD
    Katholische Kirche / Caritas / Schwestern Orden / Brüder Orden
    Evangelische Kirche / Innere Mission / Diakonie

    Politiker / Organisationen / Religionsgemeinschaften / Organisatoren:

    Die damaligen deutschen Eugeniker – unter ihnen:

    • Agnes Neuhaus (1854-1944), Vereinsgründerin des Katholischen Fürsorgevereins für Mädchen, Frauen und Kinder (KFV);
    • Paula Müller-Otfried (1865-1946), protestantische Mitstreiterin von Agnes Neuhaus, deutschnationale Abgeordnete (DNVP);
    • Helene Simon (1862-1947), führende Theoretikerin der Arbeiterwohlfahrt und bedeutende SPD-Sozialreformerin und Frauenrechtlerin;
    • Anna Papritz (1861-1939), Frauenrechtlerin;
    • Anna Magarete Stegmann (1871-1936), sozialdemokratische Psychoanalytikerin und Frauenrechtlerin;
    • Hilde Eiserhardt (1888-1955), Dr. jur., (verheiratet mit Wilhelm Polligkeit), die damalige 2. Geschäftsführerin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge;
    • Wilhelm Polligkeit (1876-1960), Jurist und Nestor der deutschen Fürsorge und Wohlfahrtspflege; einer der Gründväter des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, dessen Geschäftsführer er war neun Jahre lang ab 1920;
    • Hermann Muckermann (1877-1962), der in den USA und Belgien studierte prominente katholische Priester (Jesuit), Biologe, Rassenhygieniker/Eugeniker;
    • Günther Roestel (1908-1986), Jurist, damaliger Geschäftsführer des Deutschen Vereins und in der Wanderer- und Asozialenfürsorge der Inneren Mission beschäftigt, seit 1.5.1933 Mitglied der NSDAP, nach dem Krieg Jugendrichter in Kiel, Schleswig-Holstein;
    • Marie-Elisabeth Lüders (1876-1966), deutsche Politikerin (DDP, später FDP) bedeutende Sozialpolitikerin und Frauenrechtlerin;
    • Helene Wessel (1898-1969), Sozialpolitikerin (Zentrumspartei) und Bewahrungsexpertin: Fachfrau für fürsorgerische und eugenische Bewahrung, gelernte Fürsorgerin;
    • Helene Weber (1881-1962), frühere Sozialpolitikerin in der Zentrumspartei (1945 Mitgründerin der CDU);
    • Max Quarck (1860-1930); Sozialdemokrat, Jurist, Journalist und SPD-Sozialreformer;
    • Heinrich Brüning (1876-1941), ein damaliger Reichskanzler;
    • Adam Stegerwald (1874-1945), Katholik (Zentrumspartei, später CSU), Mitbegründer der christlichen Gewerkschaften in Deutschland und der CSU in Bayern sofort nach dem Krieg;
    • Eugen Fischer (1874-1967), Rassenhygieniker und zeitweiliger Reichsarbeitsminister der Zentrumspartei;
    • Ernst Rüdin (1874-1952), schweizer Rassenhygieniker und überzeugter Nationalsozialist;
    • Fritz Lenz (1887-1976), Rassenhygieniker und überzeugter Nationalsozialist, Regierungsberater 1933-1945;
    • Alice Salomon (1872-1948), (Lehrerin von Agnes Neuhaus), verließ Nazi-Deutschland in 1937 und ließ sich in den USA nieder;
    • Hans Harmsen (1899-1989), Dr. rer. pol. treibende eugenische Kraft innerhalb des Centralausschusses der Inneren Mission. Er war Schüler des sozialdemokratischen Eugenikers Alfred Grotjahn, unterschied sich von diesem aber bereits früh durch rassenhygienische Argumentation. Dies geht auch aus einer Stellungnahme auf der evangelischen Fachkonferenz für Eugenik am 18. Mai 1931 hervor: „Dem Staat geben wir das Recht, Menschenleben zu vernichten – Verbrecher und im Kriege. Weshalb verwehren wir ihm das Recht zur Vernichtung der lästigen Existenzen?“;
    • Helmuth Schreiner (1893-1962), Pastor, ab 1926 Vorsteher des Spandauer Johannesstifts (Berlin), u.a. auch Diakone-Ausbildungsstätte;
    • Karl Emge (1866-1970), ab 1931 Mitglied der NSDAP, Professor für Rechtsphilosophie an der Akademie für Deutsches Recht, Berlin; Vizepräsident der ADR; 1949 Gründungsmitglied der Akademie der Wissenschaften und der Literatur in Mainz;
    • Heinz Ehaus (1906-1945), Anfang Mai 1933 wurde Ehaus Mitglied der NSDAP. Der SA gehörte er von November 1933 bis Juni 1936 an und wurde Ende Oktober 1936 Mitglied der SS. In der SS stieg Ehaus 1942 bis zum SS-Obersturmbannführer auf. Über den gesamten Zeitraum war er an verschiedenen Standorten bei der Gestapo tätig. 1938 war er dann auch Regierungsrat im Hauptamt für Sicherheitspolizei. Ehaus beging bei Kriegsende Suizid.
    • Ernst Nathan (1898-1974), jüdischer Jurist, Gerichtsassessor; 1936 Flucht nach Rom, 1939 in die USA;
    • Friederike Wieking (1891-1958), Leiterin der Frauenhilfestelle am Berliner Polizei Präsidium (ca 1925), Mitglied der NSDAP seit 1941 und oberste weibliche Kriminalbeamtin im Dritten Reich und Leiterin der Reichszentrale zur Bekämpfung der Jugendkriminalität, und ihr unterstanden damit in fachlicher Hinsicht auch die Jugendkonzentrationslager Moringen und Uckermark;
    • Magdalene von Tiling (1877-1974), ab 1925 intensive Zusammenarbeit und Auseinandersetzung mit dem Theologen Friedrich Gogarten in den Grenzbereichen von Pädagogik und Theologie. Evangelische Religionswissenschaftlerin und Politikerin; nach 1945 bis Mitte der 1950er Jahre war sie Dozentin im Evangelischen Johannistift in Berlin-Spandau; ferner unterrichte sie an der Sozialen Frauenschule der Inneren Mission und in der Katechetenausbildung der Berliner Kirche;
    • Elisabeth Zilken (1888-1980), Generalseketärin des Katholischen Fürsorgevereins für Mädchen, Frauen und Kinder (KFV);
    • Elisabeth Wolf (1884-1980), 1932 Leiterin des Pflegeamtes Frankfurt am Main; sie forderte die Anwendung „gegen Schädlinge der Gesellschaft“ „des Entmündigungsparagraphen des BGB“ so das bei „dieser Auslegung fast ein Bewahrungsgesetz unnötig“ werden würde;
    • Ellen Scheuner (1901-1986), Juristin; eng verbunden mit der evangelischen Wohlfahrtspflege; 1942-1966 Leiterin des Landesjugendamts in Münster;
    • Otto Mönkemöller (1867-1930), Jugendpsychiater, Direktor der Heil- und Pflegeanstalt Hildesheim;
    • Alfred Grotjahn (1869-1931), Berliner Professor für soziale Hygiene, und Reichstagsabgeordneter (SPD);
    • Friedrich Ettwein (1886-1937), ev. Pfarrer, Stuttgarter Stadtrat, hält Rede bzw. am 24.10.1935 legt vor einen Bericht über ein Lager für „asoziale“ Fürsorgeempfänger: HStA Stuttgart E 151 I Bü 53, n. fol. (Maschinenschrift);
    • Karl Eduard Spiewok (1892-1951), von November 1933 bis zum April 1938 Mitglied des nationalsozialistischen Reichstag für den Wahlkreis 3 (Berlin Ost); desweiteren ebenso 1934-1938 Leiter des Berliner Landeswohlfahrts- und Jugendamts; in der SS war er Führer (Mitgliedsnummer 6.128);
    • Hans Muthesius (1885-1977) deutscher Fürsorgejurist und Sozialpolitiker zwischen Kaiserreich und Bundesrepublik, während der NS-Zeit tätig im Reichsinnenministerium (auch nach seinen Entwürfen wurden die Todeslager für Kinder organisiert);
    • Leonardo Conti (1900-1945), Reichsärzteführer;
    • Werner Villinger (1887-1961), Prof.Dr. med., Jugendpsychiater, während der NS-Zeit Chefarzt in Bethel und Obergutachter für Zwangssterilisierungen und Euthanasie nach dem Erbgesundheitsgesetz. Ende der 1940er, der gesamten 1950er und Anfang der 1960er Jahre war Werner Villinger an der Philips Universität Marburg tätig. 1961 wurde er „Gutachter im Wiedergutmachungsausschuss des Deutschen Bundestages“ und durfte erneut über seine früheren Opfer ‚gutachten‘. Dort hat er „Entschädigungsneurose“ erfunden. Ende 1961 als man ihm bezüglich seiner Nazi-Vergangenheit anscheinend auf die Schliche gekommen war und eine Untersuchung gegen ihn eingeleitet worden war, soll er Selbstmord begangen haben.
    • Hermann Stutte (1909-1982), Professor Dr. med., „Erbbiologische Forschungen“, „Pionier der deutschen Kinder- und Jugendhilfe“, in der Asozialenfürsorge tätig bzw. in der Bekämpfung von Asozialen hoch engagiert. Seine (1944) Habil.-Schrift trug damals den Titel „Über Schicksal, Persönlichkeit und Sippe ehemaliger Fürsorgezöglinge. (Beitrag zum Problem der sozialen Prognose)“. Hermann Stutte (1909-1982), Professor Dr. med., Philips Universität Marburg (1958-1978). Festschrift für Hermann Stutte zum 70. Geburtstag, 1979;
    • Robert Ritter (1901-1951), „Zigeunerforscher“ und Nervenarzt der Universitätsklinik Tübingen;
    • Robert Gaupp (1870-1953), Tübinger Psychiater; bereits 1910 gehörte Gaupp dem Vorstand der Gesellschaft für Rassenhygiene an; entschiedener Befürworter der rassenhygienischen Zwangssterilistierung; ab 1931 war Gaupp Mitglied des Kuratoriums des Kaiser-Wilhelm-Instituts für Hirnforschung;
    • Wilhelm Frick (1877-1946), Reichsinnenminister;
    • Bruno Gerl (1907-0000), Dr. jur. Dr. rer. pol. Referent im Hauptamt für Volkswohlfahrt der NSDAP;
    • Georg Andreae (1888-1983), 1934-1945 Verwaltungsdezernent für Heil- und Pflegeanstalten in der Provinzialverwaltung Hannover, von 1926-1945 Landrat;
    • Otto Ohl (1886-1973), evangelischer Pfarrer und 50 Jahre lang Geschäftsführer der Inneren Mission im Rheinland;
    • Adalbert Gregor (1877-1971), Jugendpsychiater, einer der aktivsten Verfechter eugenischer Positionen in der Fürsorgeerziehung der zwanziger Jahre und zeitweilig Leiter der Fürsorgeerziehungsanstalt Flehingen bei Brettern (Karlsruhe);
    • Paul Gerhard Braune (1887-1954), Pastor, u.a. Leiter der Betheler Zweiganstalt Lobethal bei Berlin. Auf der Hauptversammlung der Wanderfürsorgeverbände am 12./13. Oktober 1933 in Goslar, plädierte der Geschäftsführer des [ von Friedrich v. Bodelschwingh : Vater Bodelschwingh in 1886 ins Leben gerufenen ] Deutschen Herbergsvereins, Pastor Paul Gerhard Braune für das Bewahrungsgesetz;
    • Carl Schneider (1891-1946), der an der [Aktion Tod] T-4-Euthanasie-Aktion beteiligte und in Bethel als Chefarzt angestellte Medizinalrat;
    • Werner Catel (1884-1981). Oktober 1933 Ordinarius und Leiter der Universitätsklinik Leipzig. 1937 NSDAP. 1939 Herausgeber des Buches „Die Pflege des Gesunden Und Kranken Kindes“. Zugleich ein Lehrbuch der Ausbildung zur Säuglingspflegerin und Kinderkrankenschwester (im Georg Thieme Verlag, Leipzig (1939)). Obergutachter beim Kindermord und Leiter der Mordabteilung seiner Klinik (unter seiner Überzeugung: „Vollidiotische Wesen sind religiös betrachtet keine Menschen, da sie über keine Personalität verfügen“). 1947 Leiter der Kinderheilstätte Mammolshöhe am Taunus. 1954-1960 Ordinarius für Kinderheilkunde in Kiel, Schleswig-Holstein. Werner Catel (1884-1981) [Todesanzeige der Universität: „Durch seine wissenschaftlichen und publizistischen Aktivitäten hat er weit über den engeren Wirkungskreis der Klink hinaus in vielfältiger Weise zum Wohle kranker Kinder beigetragen.“];
    • Carl Ludwig Krug von Nidda (1885-1976), langjähriger Mitarbeiter im Deutschen Verein und Verbindungsmann im Reichsministerium des Innern und treibende Kraft der Fürsorge für ein Bewahrungsgesetz; im Staatsdienst tätig von ca 1935-1945; erneut Referent im Deutschen Verein von 1947 bis 1961;
    • Heinrich Himmler (1990-1945), Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei;
    • Adolf Hitler (1889-1945), Reichskanzler;
    • Joseph Goebbels (1897-1945), Propaganderminister;
    • Paul Werner (1900-1970), Jurist, SS-Standardenführer;
    • Karl Fiehler (1895-1969 ), der bereits seit 1923 Anhänger der Hitler-Bewegung, Münchener Oberbürgermeister;
    • „Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege“ (1933-1945), die sich aus [evangelische] Innere Mission, [katholische] Deutsche Caritasverband und [säkulare] Deutsche Rote Kreuz zusammensetzte;
    • Elisabeth Bamberger (1890-1984), nach 1945 u.a. Direktorin des Münchener Stadtjugendamtes;
    • Erich Hilgenfeldt (1897-1945), Vorsitzender der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt(spflege );
    • Alarich Seidler (1897-1979 ), NS-Anhänger, Vorsitzender der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt(spflege );
    • Matthias Heinrich Göring (1879-1945 ), NS-Funktionär, Psychiater und Psychotherapeut;
    • Joseph Mayer (1886-1967), katholischer Priester, später Prof. Dr., Mitarbeiter der Caritas und Mitbegründer des Caritaswissenschaftlichen Institutes Freiburg; Affinität zur Euthanasie des Nazi-Regimes;
    • Johannes Steinweg (1879-1960), Pastor, in den 1920er Jahren schon und auch Dekaden später noch mit Jugendwohlfahrtsppflege befasst, Direktor im Centralausschuss für die Innere Mission der Deutschen Evangelischen Kirche;
    • Rudolf Sievert (1904-1980), Hamburger Jurist, Direktor des Arbeitshauses Groß-Salze (1919-1925), Leiter der Hamburger Wohlfahrtsanstalten (1925-1950), Mitglied in NSV und NSDAP, 1939-1950 und 1954-1960 Vorsitzender des Zentralverbandes deutscher Arbeiterkolonien;
    • Georg Steigerthal (1885-1975), Veröffentlichungen: „Die Bekämpfung asozialer Elemente durch die Nachhaftsstrafe“ (1925); „Besserungs- und Bewahrungsanstalten“ (1925); „Zwangsfürsorgerische Maßnahmen gegenüber erwachsenen Personen. Ein Beitrag zur Geschichte des Arbeitshauswesens und zum Problem der Bewahrung“ (1926);
    • Hermine Albers (1894-1955 ), maßgeblich am Aufbau des Hamburger Landesjugendamtes beteiligt; 1946-1953 Vorsitzende des AWO-Fachausschusses für Jugendwohlfahrt;
    • Robert Plank (1889-1949), Nürnberger Stadtrat; forderte (1934) das Bewahrungsgesetz, dass sich „grundsätzlich auf Anstaltseinweisung“ konzentrieren sollte;
    • Walter Becker (1905-1984) Staatsanwalt, von 1928-1943 und von 1946-1956 u.a. in Halle und Bielefeld tätig, seit 1956 leitender Regierungsdirektor in Hamburg, u.a. Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Vorstandsmitglied des AFET, der AGJJ und der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung, Mitglied im Deutschen Verein Hauptausschusses 1951-1969;
    • Maria Nigemeyer (1888-1968) (CDU/CSU), Stellvertretende Vorsitzende des Fürsorgeausschusses;
    • Robert Lehr (1883-1956), (CDU/CSU), Bundesinnenminister;
    • Herman Gottschick (1908-1995 ), (CDU/CSU), Oberregierungsrat;
    • Wilhelm Kitz (1890-1956), (CDU/CSU), Leiter der Sozialabteilung (Abt. V) des Bundesministeriums des Innern;
    • Luise Stetter (1900-1977), Frankfurter Fürsorgerin;
    • Josef Wagner (1904-1985), in der westfälischen Provinzialverwaltung tätige und aus Münster, Westfalen, stammende Landesrat;
    • Christine Teusch (1888-1968) (CDU), in den späten 50er Jahren Kultusministerin von Nordrhein-Westfalen;
    • Anton Oel (1900-1978), tätig für den Deutschen Städtetag und Mitglied des Deutschen-Verein-Hauptausschusses;
    • Franz Klein (1908-2001), Jurist; Caritasverband; als damaliger Justiziar des DCV einflussreichster Repräsentant der Freien Wohlfahrtspflege.

    All diese und viele andere mehr verlangten die Einführung solcher Gesetze (d.h. Gesetze zur Bewahrung und Internierung von jungen Menschen: „Geschlossene Unterbringung“ [auch für ältere junge Menschen !!!]) in Deutschland schon um 1918, und am 7. Dezember 1949 waren die CDU/CSU-Fraktion im deutschen Bundestag die Ersten in der Nachkriegszeit die sich DIESEM VERLANGEN anschlossen.

    Aber erst die Bundesregierung im Jahre 1961 mit Unterstützung der Wohlfahrtsverbände aller Konfessionen und mit Zustimmung aller politischen Parteien ! (mit Ausnahme der KPD-Abgeordneten !) setzte dies schlussendlich in die Tatsache um. Das Bundesverfassungsgericht aber erklärte dieses Gesetz verfassungswidrig – nicht im Einklang mit dem Grundgesetz ! – und es wurde aus diesem Grunde im Jahre 1967 als „nichtig“ erklärt.

    Andererseits, das damalige (1924er) nach dem Zweiten Weltkrieg, bis zum Jahre 1991/92, weiterbestehende deutsche Jugendwohlfahrtsgesetz in Verbindung mit dem Bundessozialhilfegesetz und verschiedenen anderen Fürsorgeverordnungen der Länder, die jahrzehntelang gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland angewendet wurden, und sie (in der Nachkriegszeit verfassungswidrig – nicht im Einklang mit dem Grundgesetz !) rechtswidrig ihrer Freiheit beraubten, die Verfügungen enthielten die dem von dem Bundesverfassungsgericht für rechtswiedrig erklärten Bewahrungsgesetz-Paragraph sehr ähnlich waren, prangerte niemand an. Aber auch ohne gesetzliche Richtlinien, Verordnungen oder andere förmliche Rechtsgrundlagen – bzw. unter Anwendung rechtsbeugender Praxis !!! – verschwanden Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1945 und 1985 massenhaft hinter Mauern und Stacheldraht, besonders kirchlicher Einrichtungen verschiedener Arten, wo sie dann (ohne Berufungseinlegemöglichkeit !) ihren Peinigern hilflos ausgeliefert waren, und misshandelt, missbraucht und systematisch für ihre Arbeitskraft ausgebeutet wurden.

    Die Kirchen waren die Täter, die Jugendämter waren die Heeler, und der Staat war in jedem Fall mitverantwortlich für das den Opfern jahrzehntelang zugefügte Unrecht und Leid.

    Wer von den heutigen Politikern will sich also mit diesen Ihnen durchaus bekannten damaligen Politikern, und ‚Fürsorgern‘ und ‚Fürsorgerinnen‘ (all diesen oben aufgeführten Personen des öffentlichen Lebens) auf die gleiche Stufe stellen oder von den Wählern auf die gleiche Stufe gestellt werden ? — oder vom Ausland als auf der gleichen Stufe stehend gesehen werden ?

    .
    Das zum ersten mal in Deutschland am 1. Mai 1961 verwirklichte und am 1. Juni 1962 in Kraft tretende Bewahrungsgesetz wurde 5 Jahre und 2½ Monate später vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig – nicht im Einklang mit dem Deutschen Grundgesetz – erklärt. Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit von § 73 Abs. 2 und 3 Bundessozialhilfegesetz vom 18. Juli 1967 [Auszug] @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/1961_Bewahrungsgesetz_1918-1967_verfassungswidrig.html (Auszug schon einmal von dem Australier Martin Mitchell im Jahre 2004 zusammengestellt und online gestellt: 15.06.2004 als er gerade erst mit dieser seiner Arbeit angefangen hatte und daher damals noch ziemlich unerfahren war).

    .
    Das Ganze (damals und auch jetzt wieder) zusammengestellt von dem Australier Martin Mitchell mit Hilfe von – aber nicht ausschließlich mit Hilfe von – Information entnommen aus dem im Jahre 2003 erschienenen Sachbuch von MATTHIAS WILLING, »DAS BEWAHRUNGSGESETZ (1918-1967)«
    .
    __________________________________

    „Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )

    „Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit. Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit.“ ( MM )

    ENDE DES ZITATS DESSEN WAS SCHON EINMAL ZUVOR, VOR SIEBEN JAHREN, THEMA WAR.

    NOCHMALIGE QUELLENANGABE: Mich selbst zitierend @ https://www.erzieherin-online.de/diskussion/brett/viewtopic.php?p=7638&sid=1c1f682707217e6d0fb5e4a1ee4b663e#p763
    .

  14. Martin MITCHELL said, on 2. April 2018 at 03:51

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    „Fragwürdiger Umgang mit Opfern der Heimerziehung“

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    „Gottesstaat Deutschland“ und die Entschädigung Ehemaliger Heimkinder im eigenen Vaterland. Wann wird sie kommen?

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    „Superbeschiss“ bleibt „Superbeschiss“, auch zu Ostern 2018 !!

    .
    Der Verein ehemaliger Heimkinder e.V. veröffentlichte dies schon im Mai 2014

    auf seiner Vereinswebseite @ http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/?p=1094

    Von Kirchen und Staat im „Christlichen Abendland“, sprich „Bundesrepublik Deutschland“, wird es weiterhin ignoriert.

    ANFANG DES ZITATS DESSEN WAS DER VEH eV SCHON VOR JAHREN AUSGERECHNET HAT.

    Der Superbeschiss

    Veröffentlicht am 16. Mai 2014 von admin

    Wir haben uns mal ein paar Überlegungen zu den schändlichen Zahlungen des „Hilfefonds ehemaliger Heimkinder“ gemacht – und zu den Geldern, die wir als Kinder und Jugendliche Staat und Kirchen in die Kassen gespült haben. Mit unserer Arbeit!

    Unter Zugrundelegung eines Hilfsarbeiterstundenlohnes (1965) von
    3,91 DM

    gelangt man auf einen Jahresbruttolohn von
    18.768,00 DM

    abzüglich 38 % Steuern und Sozialabgaben = Jahresnettolohn
    11.636,00 DM

    Gehen wir auf eine untere Grenze, machen uns die Berechnungen einfach und legen einen Jahresnettolohn von 10.000,00 DM zu Grunde.

    Weiter geht’s:

    Seriöse Schätzungen gehen [in Westdeutschland] von 800.000 bis 1.000.000 Heimkinder der Jahre 1949 – 1975 aus.

    Für unsere Berechnungen nehmen wir auch hier den unteren Wert von 800.000 Heimkindern und gehen davon aus, dass diese im Durchschnitt [nur] 1 Jahr gearbeitet haben.

    Weiter geht es mit den Berechnungen:

    800.000 Heimkinder x 10.000 DM Jahresnettolohn = 8.000.000.000 DM (in Worten: acht Milliarden DM).

    Da Kirchen, Institutionen, Staat und Industrie uns diese Löhne nie ausgezahlt haben, berechnen wir einen Zinssatz von 6% und eine mittlere Laufzeit von 50 Jahren und kommen so zu dem Betrag von
    147.361.234.199,932 DM oder – wieder großzügig gerechnet – 73.500.000.000 Euro.

    Das also ist die Summe, die uns geschuldet ist.

    Wenn wir diese Summe jetzt mal auf 800.000 ehemalige Heimkinder zurückrechnen, kann man leicht ersehen, dass jedem – JEDEM – Heimkind eine Summe von 91.875 Euro mindestens zusteht!

    Das deckt noch keine Vergewaltigungen, keine zerbrochenen Biografien, keine lebenslangen Pein, keine erzwungene Frührente, keine verminderten Berufschancen ab. Es ist lediglich das Geld, was Kirchen, Staat und Industrie uns SCHULDEN!

    Zum Vergleich: in ihren »Fonds [„Heimerziehung in den Jahren von 1949 bis 1975“]« eingezahlt haben sie 120.000.000 Euro. Sofort abgezogen haben sie 20.000.000 für die Anlauf- und Beratungsstellen, ergibt 100.000.000 Euro.

    Würden sich tatsächlich die 800.000 Ehemaligen melden, die Anrecht auf diesen Fonds haben, ergäbe dies einen Betrag von 125,00 Euro pro Überlebenden ihrer Höllen [meist „christlichen Heimen“].

    ENDE DES ZITATS DESSEN WAS DER VEH eV SCHON VOR JAHREN AUSGERECHNET HAT.
    .

  15. Martin MITCHELL said, on 4. April 2018 at 00:40

    .
    Nochmals zur Frage: „Wo in der Welt wurden Heimkinder entschädigt? – Umfang?“

    „Fragwürdiger Umgang mit Opfern der Heimerziehung“

    Wie haben sich die Verantwortlichen und ihre Rechtsnachfolger nach der Aufdeckung der Verbrechen begangen an damaligen Heimkindern verhalten ?

    In Österreich bemüht man sich jetzt zumindest – in Deutschland weiterhin kaum.

    QUELLE: https://derstandard.at/2000077182214/Zu-spaete-Gerechtigkeit-fuer-Heimopfer

    ANFANG DES ZITATS EINES KOMMENTARS ZU DIESEM WICHTIGEN THEMA.

    Zu späte Gerechtigkeit für Heimopfer

    KOMMENTAR

    STEFFEN ARORA

    2. April 2018, 12:40

    Ein bahnbrechendes Urteil des Landesgerichts Innsbruck lässt hoffen, dass der Verantwortungsföderalismus gegenüber Missbrauchsopfern von einst endlich ein Ende hat.

    Das Landesgericht Innsbruck hat einer FRAU, DIE IN IHRER KINDHEIT OPFER VON MEDIKAMENTENVERSUCHEN WURDE, ANSPRUCH AUF HEIMOPFERRENTE ZUERKANNT, [ Siehe @ https://derstandard.at/2000077108250/Ueberraschendes-Urteil-pro-Heimkinder-in-Innsbruck ]. Ein überraschendes Urteil, denn noch immer warten hunderte ehemalige Opfer aus Krankenanstalten oder privaten Kinderheimen auf diese späte Gerechtigkeit. Sie wurden nämlich vergessen.

    Der Grund für die verschleppte Aufarbeitung des sogenannten Heimkinderskandals liegt in der jahrelangen Weigerung des Bundes, Verantwortung zu übernehmen. Anstatt eine zentrale Anlaufstelle und Kommission für alle Opfer zu schaffen, wurde ein unwürdiger Verantwortungsföderalismus betrieben. Man schuf zahlreiche Kommissionen – auf Gemeinde- und Landesebene – und der Kirche, die eine der Haupttäterinnen in diesem grausamen Kapitel Zeitgeschichte ist, überließ man es mit der Klasnic-Kommission überhaupt selbst, die eigene Vergangenheit aufzuarbeiten.

    Zu Bittstellern degradiert

    Für die Betroffenen bedeutet dies beschwerliche Bürokratie statt Gerechtigkeit. Sie wurden zu Bittstellern degradiert, statt dass ihnen endlich zu ihrem Recht verholfen worden wäre. Erst 2017, fast zehn Jahre, nachdem der Skandal publik wurde, rang sich der Bund endlich dazu durch, zumindest eine pauschale Rente für alle Opfer zu schaffen.

    Allein: Wer das Pech hatte, in einer Krankenanstalt oder einem privat geführten Heim misshandelt oder missbraucht zu werden, ging erneut leer aus. Denn Krankenanstalten und private Heime sind im Heimopferrentengesetz nicht erwähnt. Die Volksanwaltschaft, welche die neue Rentenkommission leitet, weist seit einem Jahr auf diesen Fehler hin.

    Dringend gebraucht

    Er muss umgehend behoben werden, denn die Zeit spielt gegen die ehemaligen Heimkinder. Viele Betroffene haben sich zeitlebens nicht von den schrecklichen Erfahrungen ihrer Kindheit erholt. Auf die Jahre im Heim folgte nicht selten der soziale Absturz. Sie brauchen diese kleine finanzielle Unterstützung daher dringend zum Überleben. Die Kraft und die Mittel, um gegen einen abgelehnten Rentenbescheid gerichtlich vorzugehen, haben nur die wenigsten.

    Zumindest wird das Gesetz nun „evaluiert“, so steht es im neuen Regierungsprogramm. Um eine Verjährung von Rentenansprüchen zu verhindern, muss das [Österreichische] Parlament noch vor der Sommerpause über eine Reform entscheiden. Bleibt zu hoffen, dass das Vergessen nun endlich ein Ende hat.

    (Steffen Arora, 2.4.2018)

    ENDE DES ZITATS EINES KOMMENTARS ZU DIESEM WICHTIGEN THEMA.

    Und siehe unbedingt auch folgenden vorhergehenden Kommentar von Steffen Arora vom 2.11.2017 betitlet »Umgang mit Heimopfern: Aus Fehlern nichts gelernt« @ https://derstandard.at/2000067069096/Umgang-mit-Heimopfern-Aus-Fehlern-nichts-gelernt?_blogGroup=1 .

    • dierkschaefer said, on 4. April 2018 at 09:47

      Danke für die Hinweise. Ich habe sie getwittert. Ich habe den Eindruck, dass unser Thema in Australien am meisten beachtet wird.

  16. Martin MITCHELL said, on 4. April 2018 at 23:03

    .
    Wo in der Welt wurden Heimkinder entschädigt? – Umfang?

    „Fragwürdiger Umgang mit Opfern der Heimerziehung“

    Wie haben sich die Verantwortlichen und ihre Rechtsnachfolger nach der Aufdeckung der Verbrechen begangen an damaligen Heimkindern verhalten ?

    In Österreich bemüht man sich jetzt zumindest – in Deutschland weiterhin kaum.

    Wenn es, wie in Österreich seit dem 1. Juli 2017 der Fall, ebenso in Deutschland ein „Heimopfergesetz“ („HOG“) gäbe, würde jedes zumindest im WESTEN! schon durch „Almosengabe“ („Hilfsleistungen“) anerkannte „Heimopfer“ bis zum Lebensende 300,00 pro Monat zusätzlche Rente bekommen !!
    Aber bisher gibt es kein solches Gesetz – ein solches Bundesgesetz! – in Deutschland !! — und wird es warscheinlich in Deutschland auch niemals geben !!

    Heimopfer-OST, für diese Zwecke, hingegen, haben ihr eigenes „Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz“ („StrRehaG“), wenn ihr Fall den darin enthaltenen gesetzlichen Kriterien entspricht.
    .

  17. Martin MITCHELL said, on 7. April 2018 at 03:15

    .
    Wo in der Welt wurden Heimkinder entschädigt? – Umfang?

    „Fragwürdiger Umgang mit Opfern der Heimerziehung“

    Wie haben sich die Verantwortlichen und ihre Rechtsnachfolger nach der Aufdeckung der Verbrechen begangen an damaligen Heimkindern verhalten ?

    In Österreich bemüht man sich jetzt zumindest – in Deutschland weiterhin kaum.

    Neues Ruhr Wort
    Unabhängige katholische Wochenzeitung

    QUELLE: http://neuesruhrwort.de/2018/04/04/nrw-will-aufklaerung-wegen-medikamentenversuchen-in-kinderheimen/

    Jetzt hier in Bezug auf Nordrhein-Westfalen!

    ANFANG DES ZITATS DESSEN WAS DIE KATHOLIKEN JETZT SELBST ZU DIESEM THEMA IN IHRER BERICHTERSTATTUNG BERICHTEN.

    NRW will Aufklärung wegen Medikamentenversuchen in Kinderheimen

    Von: rwm 4. April 2018

    Die nordrhein-westfälische Landesregierung verlangt weitergehende Aufklärung über den Verdacht von Medikamentenversuchen an Kindern in Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe zwischen 1950 und 1975. Die Pharmaunternehmen, die über Dokumente und spezielle Erkenntnisse von „über individuelle Heilbehandlungen hinausgehende Medikamenteneinsätze bei Kindern und Jugendlichen“ verfügten, hätten zwischenzeitlich Kooperationsbereitschaft signalisiert, teilte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch [4. April 2018] im Düsseldorfer Landtag mit.

    Die Rückmeldungen der Krankenhäuser, in denen im fraglichen Zeitraum Medikamentenversuche an Kinder und Jugendlichen vermutet würden, ergäben „ein sehr heterogenes Bild“, erklärte Laumann. Hier seien gegenwärtig noch nicht alle Überprüfungen abgeschlossen. Die Landesregierung erwarte weitere Rückmeldungen und dränge auf Aufklärung. Vor der Veröffentlichung von Ergebnissen wolle er laufende wissenschaftliche Aufarbeitungen in den unter Verdacht stehenden Einrichtungen in NRW abwarten, so der Minister. Die Krefelder Pharmazie-Doktorandin Sylvia Wagner hatte vor zwei Jahren aufgedeckt, dass es zwischen 1950 und 1975 mindestens 50 Medikamentenversuchsreihen in NRW-Kinderheimen gegeben hatte.

    Hierbei soll es vor allem um die Erprobung von Psychopharmaka und Impfstoffen gegangen sein. In mindestens einem Fall gab es Hinweise darauf, dass ein Neuroleptikum auf ausdrücklichen Wunsch der Jugendhilfe eingesetzt wurde, um Kinder ruhiger und lernfähiger zu machen. Neben einem Düsseldorfer Kinderheim werden in der Doktorarbeit konkrete Vorwürfe gegen das katholische Kinderheim Franz-Sales in Essen, die Bodelschwinghschen Anstalten in Bielefeld-Bethel und die Rheinische Landesklinik für Jugendpsychiatrie in Viersen-Süchteln erhoben. Laumann erklärte, die Einrichtungen arbeiteten die Vorwürfe derzeit wissenschaftlich auf. Aufgrund der Vielzahl der Akten und Dokumente sei mit erhöhtem Zeitaufwand zu rechnen. Falls bis Ende 2018 nicht alle Rückmeldungen vorlägen, werde das Gesundheitsministerium bei den betreffenden Einrichtungen den Stand der Aufarbeitung erfragen. Danach werde das Landesparlament umgehend über das Ergebnis [informieren].

    Wagner war im Archiv der Firma Merck Dokumente aus dem Jahr 1958 gestoßen, die Auskunft geben über eine Anwendungsbeobachtung des Medikaments Decentan, das 1957 auf den Markt kam und – laut Merck – erst 2014 durch ein Nachfolgepräparat abgelöst wurde. Das Dokument trägt den Stempel von Dr. Waldemar Strehl, der zur betreffenden Zeit Anstaltsarzt im Franz Sales Haus war. „Den Vorwurf, dass Medikamente an Kindern aus dem Franz Sales Haus getestet worden sein sollen, nehmen wir sehr ernst und werden die Sachlage gründlich und mit Hilfe von externen Experten untersuchen“, hatte der Leiter der Einrichtung, Günter Oelscher, im Oktober 2016 erklärt. „Aus der Anwendungsbeobachtung geht hervor, dass Dr. Strehl 29 Patienten im Alter von 5-46 Jahren mit dem neuen Präparat behandelt hat. Gemäß unserer Bewohnerakten fielen diese Personen in ihren Gruppen durch große Bewegungsunruhe auf. Laut Anwendungsbeobachtung verabreichte Dr. Strehl einigen Kindern sehr hohe Dosen des neuartigen Medikaments, die zu starken Nebenwirkungen führte“, so Oelscher, der im vorigen Jahr in den Ruhestand getreten ist.

    Strehl bei Kindern gefürchtet

    Dr. Strehl habe die Nebenwirkungen in der Anwendungsbeobachtung festgehalten und sei abschließend zu dem Urteil gekommen, dass er Decentan für seine Praxis für ungeeignet halte, da es nur bei einigen Bewohnern wie gewünscht zu einer Ruhigstellung und zur Herstellung der Schulfähigkeit geführt habe. Während er die Behandlung bei acht Kindern nach zwei bis vier Tagen einstellte, verabreichte Dr. Strehl den Angaben zufolge das neue Medikament vier Kindern in niedrigeren Dosen über einen längeren Zeitraum. Bei den übrigen Personen bleibe die Dauer der Behandlung mit Decentan unklar. „Im Archiv des Franz Sales Hauses finden sich lediglich in zwei der Bewohnerakten ordnungsgemäße Eintragungen der Medikamentengabe. Die Aufzeichnungen belegen, dass die beiden Patienten gut auf Decentan angesprochen haben und das Mittel mehrere Monate erhielten. Dies geht auch aus einem ärztlichen Bericht an die Mutter hervor“, so Oelscher.

    Über Waldemar Strehl ist wenig bekannt. 1940 promovierte er beim dem NS-Rassenhygieniker Friedrich Erhard Haag und erhielt nach Kriegsende in der Entnazifizierung einen „Persilschein“. Mitter der 1950er-Jahre fing er als Arzt im Frans- Sales-Haus an. Dort sei er bei den Kindern gefürchtet gewesen. So schilderte Bernhard Frings bereits 2012 in seiner Studie neben der Verordnung von Medikameten zur Ruhigstellung auch die Verabreichung sogenannter „Kotz-“ und „Betonspritzen“ durch Strehl, die zu Erbrechen beziehungsweise vorübergehender Bewegungsunfähigkeit führten und offenbar der Bestrafung dienten.

    Forscher der RUB beauftragt

    Forscher der Ruhr-Universität Bochum werden sich ab April 2018 in einer Studie „Zur Frage des Medikamentenmissbrauchs an Heimkindern im Franz Sales Haus (1945-1975). Historische Klärungen – ethische Perspektiven“ die Vorwürfe aufarbeiten. Die von einem Historiker zu erstellende „institutionen- und sozialgeschichtliche Studie auf der Basis verschiedener Quellen der Einrichtung wie auch regionaler und nationaler Archive“ gelte es „in ethischer Perspektive sowohl zeitgeschichtlich zu kontextualisieren als auch vor dem Hintergrund heutiger ethischer Debatten einzuordnen und zu bewerten“, heißt es dazu bei der Katholischen Fakultät der RUB. „Dabei werden unterschiedliche Facetten von Arzneimittelmissbrauch im Kontext der Heimerziehung berücksichtigt und einer differenzierten Analyse unterzogen. Hierbei spielen Fragen nach dem ärztlichen und pädagogischen Fürsorgeethos in der Heimerziehung ebenso eine wichtige Rolle wie auch die noch herauszuarbeitende gesamtgesellschaftliche Akzeptanzbereitschaft unterschiedlicher Formen potentiell missbräuchlichen Umgangs mit Medikamenten.“ Entsprechend sollen Impulse für einen ethisch verantwortlichen Arzneimitteleinsatz in der gegenwärtigen und künftigen Behindertenarbeit unter Berücksichtigung christlicher Wertvorstellungen erarbeitet werden.

    Das Projekt wird vom Lehrstuhl für Theologische Ethik in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Christliche Gesellschaftslehre der Evangelisch-Theologischen Fakultät Bochum durchgeführt [ Siehe @ http://www.kath.ruhr-uni-bochum.de/theoleth/forschung/index.html.de ]. Es ist nicht das erste Forschungsprojekt, dass sich mit der Geschichte des Franz-Sales-Hauses beschäftigt: 2010 hatten ehemalige Heimkinder schwere Anschuldigungen gegen ihre damaligen Betreuer wegen Misshandlungen und Missbrauchs in den 1950er- und 1960er-Jahren erhoben, woraufhin die Unternehmensführung eine grund­legende Aufarbeitung beschloss und einen „Runden Tisch“ einrichtete. Mit den ehemaligen Heimbewohnern seien persönliche Gespräche geführt worden. Sie hätten glaubhaft über Gewaltanwendungen, Isolation, missbräuchliche Medikamentengabe und vereinzelten sexuellen Missbrauch berichtet. Oelscher entschuldigte sich damals im Namen aller ehemaligen Mitarbeiter und zeigte sich tief erschüttert. Als Studien liegen vor: Bernhard Frings: Heimerziehung im Essener Franz Sales Haus 1945-1970, Münster 2012. Ders, Die (fast) vergessenen Heimkinder – Aufarbeitung und Hilfen im Franz Sales Haus, Essen 2012.

    rwm/kna
    Redaktion Neues Ruhrwort
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    ENDE DES ZITATS DESSEN WAS DIE KATHOLIKEN JETZT SELBST ZU DIESEM THEMA IN IHRER BERICHTERSTATTUNG BERICHTEN.
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  18. Martin MITCHELL said, on 15. April 2018 at 07:25

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    In welchen Ländern der Welt wurden Heimkinder entschädigt und in welchem Umfang?

    „Fragwürdiger Umgang mit Opfern der Heimerziehung“

    Wie haben sich die Verantwortlichen und ihre Rechtsnachfolger nach der Aufdeckung der Verbrechen begangen an damaligen Heimkindern verhalten ?

    Österreich bemüht man sich jetzt zumindest – in Deutschland weiterhin kaum.

    Thread eröffnet und einleitender Beitrag getätigt am 28. Februar 2012, um 12:13 Uhr von dem Betroffenen Martin MITCHELL a.k.a. »martini« :

    ANFANG DES ZITATS DES DERZEITIGEN BEITRAGS.

    »Angela Merkel ist gefragt… Ehemalige Heimkinder wenden sich an die Bundeskanzlerin direkt.« @
    http://www.heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/14674-Angela-Merkel-ist-gefragt (der allererste Beitrag dort!) :

    ANFANG DES ZITATS DESSEN WAS SCHON ENDE-FEBRUAR / ANFANG-MÄRZ 2012 HEIMKINDERSEITS AN ANGELA MERKEL ÜBERMITTELT WURDE.

    [ Erstveröffentlichung am 28. Februar 2012 ]

    Ein ehemaliges Heimkind nachdem er kürzlich im SPIEGEL las formulierte folgenden Appell an die Regierenden in Deutschland und besonders auch an die Bundeskanzlerin Angela Merkel.

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    Merkel bittet um Verzeihung 23.02.2012

    „Ein Land verneigt sich vor den Opfern des Neonazi-Terrors. Bei der Gedenkfeier in Berlin bittet Kanzlerin Merkel die Hinterbliebenen um Verzeihung für falsche Verdächtigungen. Angehörige berichten eindrücklich von Verlust, Zweifeln, haltlosen Vorwürfen.“ ( so sprach Bundeskanzelerin Angela Merkel während einer Gedenkfeier/Zeremonie ausgerichtet gemeinsam von der Regierung, dem Bundestag, dem Bundesrat und dem Bundesverfassungsgericht… SPIEGEL (23.02.2012) @ http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,817067,00.html )
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    Zunächst möchten wir feststellen, dass die Bitte um Verzeihung von Frau Merkel gegenüber diesen Personen ein „Muss“ war und wir uneingeschränkt dazu stehen.

    Den Ehemaligen Heimkindern stellt sich die Frage, ob und in wie weit es hier Parallelen gibt. Wo ist die Verneigung des Landes vor den Insassen der ehemaligen Heimkinderhöllen? Heute nennt man sie Neonazis, früher wurden sie entnazifiziert genannt, diejenigen, die das junge eingesperrte Leben zur Hölle werden ließen. Beide Gruppierungen beziehen und zogen ihr geistiges Gut aus den Terrorgedanken der Nazis.

    Frau Merkel bittet die Hinterbliebenen um Verzeihung. Wurden unsere Hinterbliebenen jemals um Verzeihung gebeten, nachdem man damals ganze Familien im Namen der jungen Bundesrepublik Deutschland, bei der angeblich der demokratische Gedanke noch nicht angekommen war, terrorisierte und ihnen die Kinder wegnahm um sie einzusperren? Unterlagen diese Familien nicht auch falschen Verdächtigungen? Unterlagen diese Familien nicht auch haltlosen Vorwürfen?

    Wie viele junge Seelen wurden zertreten, gedemütigt, bis aufs Blut geschlagen, unfähig gemacht, ein eigenständiges Leben zu führen, wurden vergewaltigt, zu Zwangsarbeiten missbraucht, wie viele…? Wie viele Kinderseelen wurden psychisch ermordet?

    Wie viele von ihnen haben eindrücklich über ihre in der Kindheit gemachten Erfahrungen berichtet?

    Wie viele Familien und Kinder haben unter dem gegenseitigen Verlust gelitten? Wie viele wissen nicht, wo ihre Angehörigen sind und wie viele wissen nichts von ihrer Vergangenheit, weil es angeblich keine Akten mehr gibt?

    Wie viele der damaligen Kinder sind heute auf Grund ihrer Vergangenheit verzweifelt, leben in prekären Lebenssituationen, leben am Rande der Existenz? Wie viele von ihnen haben es vorgezogen, ihrem Leben unter diesen Bedingungen ein Ende zu setzen?

    Wie viele leiden noch heute unter den Folgen der Heimkinderhöllen von damals? Heute haben sie psychische Störungen, die nicht mehr therapierbar sind. Wie viele mussten wegen ihrer Leiden früher aus dem Arbeitsprozess aussteigen und sind jetzt Invaliden oder FrührentnerInnen? Wie viele werden ob dieser Tatsache noch heute stigmatisiert?

    Wie viele Partnerschaften kamen auf Grund der Erkrankungen nicht zu Stande oder wurden nach kurzer Zeit wieder aufgelöst? Wie viele Kinder aus diesen Partnerschaften mussten unter den gesundheitlichen Folgen von Vater oder Mutter oder beiden Eltern leiden?

    Fragen über Fragen…

    Bei den Ehemaligen Heimkindern gab es keine Verneigung des Landes und auch keine Bitte um Verzeihung, es gab noch nicht mal eine Gedenkfeier.

    Unsere Leiden wurden am Runden Tisch für Ehemalige Heimkinder bis zur Nichtigkeit zerredet.

    Die Nichtigkeit kulminierte in einem Fonds, der für Ehemalige Heimkinder Rentenersatzzahlungen auf niedrigstem Niveau vorsieht und dazu ein paar Sachleistungen… Von Entschädigung keine Spur.

    Früher waren wir ein effizient genutztes Anhängsel dieser Gesellschaft, hunderttausende von Kindern und Jugendlichen haben dem Staat und der Gesellschaft ungeheure Summen durch die von uns geleistete Zwangsarbeit erwirtschaftet. Heute sind wir – alt, arbeitsunfähig, krank – nur noch ein störendes Anhängsel der Gesellschaft.

    Frau Merkel, wo ist Ihre Bitte um Verzeihung? Wo ist unsere Gedenkfeier für die kranken Seelen der Ehemaligen Heimkinder? Wo, Frau Merkel?

    ENDE DES ZITATS DESSEN WAS SCHON ENDE-FEBRUAR / ANFANG-MÄRZ 2012 HEIMKINDERSEITS AN ANGELA MERKEL ÜBERMITTELT WURDE.

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    Dieser Appell an Bundeskanzlerin Angela Merkel im Original [ , im Jahre 2012, war auch mal auf der vormaligen Vereinswebseite des »Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.« (»VEH e.V.«) zu finden, ist aber leider, momentan, auf der aktuellen Vereinswebseite des »Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.« (»VEH e.V.«) – http://www.veh-ev.eu/ – nicht mehr zu finden. ]

    ENDE DES ZITATS DES DERZEITIGEN BEITRAGS.

    Der gesamte Beitrag ist auch zu finden @ http://www.kinder-heim.de/board1818-virtuelle-stadt-der-heimkinder/board1819-rathaus/board3290-missbrauch-in-heimen-jwhs-und-entsch-digungen/9848-angela-merkel-ist-gefragt-ehemalige-heimkinder-wenden-sich-an-die-bundeskanzlerin-direkt/#post114585 . Dort wurde dieser Beitrag ebenso von mir getätigt, und zwar am Donnerstag, 1. März 2012, um 02:34 Uhr.

    Sechs Jahre später: Noch hat die sich auch weiterhin im Kanzleramt befindende Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihre Regierung nicht geantwortet !!
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    • dierkschaefer said, on 15. April 2018 at 09:21

      Diese Typen antworten nicht. Sie haben gut besetzte Büro, lassen aber nicht einmal antworten.
      Warum? They are too big to fail, and we are too small to win.

      • Werner Boesen said, on 15. April 2018 at 19:07

        Diese Typen verstehen es nicht, sind zu naiv um zu Begreifen, denn sie können nicht mitfühlen. Wenn sie mitfühlen könnten, würden sie aus dem „Kotzen“ nicht mehr rauskommen. Also reine Selbsterhaltungsstrategie der Politiker.

  19. Martin MITCHELL said, on 22. März 2019 at 07:30

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    *GEWISSENLOS AGIERENDE DEUTSCHE ÄRZTE*

    BUNDESREPUBLIK in den 1960er Jahren ZAHLT daraufhin freiwillig ENTSCHÄDIGUNG an Opfer von Humanexperimenten.

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    re Aufgezwungene Menschenversuche / Humanexperimente ohne Einwilligung der Probanden / Verbrechen am Menschen / Menschenverbrechen

    * Präzedenzfall / Präzedenzfälle wo die Bundesrepublik Deutschland in Fällen von Medikamentenversuchen / Menschenversuchen / Menschenverbrechen vollwertige und angemessene Entschädigung an Betroffene zahlte, in den frühen 1960er Jahren; und das ging damals ohne dass von den Betroffenen irgendwelche diesbezüglichen Gerichtsverfahren gegen die Bundesrepublik angestrengt werden mußten: *

    DISSERTATION

    QUELLE: https://publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/bitstream/handle/10900/54418/Dissertation Forschung am Menschen Timo Ziegler Endfassung.pdf?sequence=1 ( DIGITALE LÄNGE INSGESAMT: 156 SEITEN ) :

    AUF DEN ANFÄNGLICHEN IN DER DRUCKVERSION DIESER DISSERTATION NICHT NUMERIERTEN SEITEN WIRD DIESE WIE FOLGT VORGESTELLT:

    — ANFANG DES ZITAT VON AUSZÜGEN AUS DIESER DISSERTATION

    Aus dem Institut für Ethik und Geschichte der Medizin der Universität Tübingen
    Direktor: Professor Dr. Dr. U. Wiesing

    Das Humanexperiment in der medizinischen Forschung in der Diskussion der verfassten Ärzteschaft der Bundesrepublik Deutschland im Spiegel des Deutschen Ärzteblatts von 1949-1978

    Inaugural-Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Medizin der Medizinischen Fakultät der Eberhard Karls Universität zu Tübingen

    vorgelegt von Timo Michael Ziegler aus Stuttgart – 2014

    Dekan: Professor Dr. I. B. Autenrieth
    1. Berichterstatter: Professor Dr. Dr. U. Wiesing
    2. Berichterstatter: Professor Dr. D. Luft

    [ DES WEITEREN HEIßT ES AUF DEN FOLGENDEN SEITEN:
    SEITE I, SEITE II: INHALTSVERZEICHNIS;
    und SEITE 65, SEITE 66, SEITE 67, SEITE 68 und SEITE 69: DISSERTATION-TEXT ] :

    [ SEITE 65: ]
    3.4.2 Entschädigung für die Opfer nationalsozialistischer Humanexperimente

    Die verdrängende Haltung der deutschen Ärzteschaft im Hinblick auf ihre NS-Vergangenheit hatte auch gravierende Folgen für die Anerkennung und Entschädigung der Opfer nationalsozialistischer Menschenversuche. 222 Zum einen trug das Schweigen deutscher Ärzte entscheidend dazu bei, dass ihre Aufarbeitung lange Zeit behindert wurde. Andererseits verwehrten deutsche Ärzte in ihrer Rolle als medizinische Gutachter aus Loyalität gegenüber ärztlichen Kollegen, die an nationalsozialistischen Medizinverbrechen beteiligt waren, Betroffenen die Anerkennung als Opfer nationalsozialistischer Menschenversuche mit entsprechenden Konsequenzen für deren Entschädigungsansprüche. Wie im Fall von Otto Bickenbach, der im KZ Natzweiler-Struthof Giftgasversuche an Häftlingen durchgeführt hatte, sahen sich die Opfer schlimmstenfalls ehemaligen Tätern gegenüber gestellt.223 Bickenbach hatte Versuche mit Phosgengas durchgeführt, denen mindestens vier Häftlinge zum Opfer fielen. 1947 war er verhaftet und 1952 zu einer 20-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Bereits 1955 wurde er jedoch freigesprochen und arbeitete anschließend als niedergelassener Internist in einer Praxis in Siegburg. In dieser Funktion wurde Bickenbach mit der Begutachtung von Opfern von Menschenversuchen beauftragt.224 Während den Betroffenen vielfach die Anerkennung als Opfer verwehrt blieb, wurden die ehemaligen Täter rasch rehabilitiert. Die Universität Bonn bescheinigte Bickenbach, dass er durch sein gewissenhaftes Mitwirken an der Versuchsreihe im Konzentrationslager Natzweiler verhindert habe, dass noch mehr Häftlinge zu Tode kamen. Honoriert wurde sein Verhalten durch eine Förderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft.225

    In diesem Zusammenhang soll untersucht werden, ob, in welcher Form und mit welchen Argumenten sich die Diskussion um die Anerkennung und Entschädi-
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    gung von Opfern nationalsozialistischer Menschenversuche im Deutschen Ärzteblatt wiederfindet. Dabei stellen sich folgende Fragen: Wurden die Betroffenen nationalsozialistischer Menschenversuche als „Opfer“ anerkannt? Wie wurden die geleisteten Entschädigungen bewertet? Welche Bedeutung wurde den Humanexperimenten des „Dritten Reichs“ hinsichtlich ihres wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns für die medizinische Forschung beigemessen?

    Im Untersuchungszeitraum der vorliegenden Arbeit von 1949-1978 erschienen lediglich drei Kurzmitteilungen über die Entschädigungspraxis nationalsozialistischer Menschenversuche. Bei allen Artikeln handelte es sich um kommentarlose Kurzmitteilungen, die über die jeweiligen Entschädigungssummen informierten. Eine genauere Erläuterung der Hintergründe der durchgeführten Versuche oder Begutachtungsverfahren erfolgte nicht. Beim ersten Bericht aus dem Jahr 1959 unter der Überschrift „35 000 Dollar für Opfer von KZ-Experimenten“ handelte es sich um den Abdruck einer Meldung der deutschen Presseagentur. Darin hieß es:

    Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in den USA hat dem privaten amerikanischen ‚Ravensbrück-Lapins-Ausschuß‘ einen Betrag von 35 000 Dollar (147 000 DM) übergeben, der für die ärztliche Behandlung von 35 Polinnen bestimmt ist, die Opfer von Experimenten in deutschen Konzentrationslagern geworden sind.223

    Darüber hinaus habe die deutsche Botschaft in den USA angekündigt, „daß die Bundesregierung weitergehende Hilfsmaßnahmen prüft“.227 Den Hintergrund dieser Pressemeldung bildete die Reise von 35 polnischen Frauen im Dezember 1958 in die USA, die als Häftlinge des Konzentrationslagers Ravensbrück Opfer von Phlegmone- und Knochentransplantationsversuchen geworden waren und bislang vergeblich auf Entschädigungsleistungen durch die Bundesrepublik gepocht hatten. Die medial wirksame Zurschaustellung des erfahrenen Leids der „Ravensbrück Lapins“ und ihres Kampfes um Anerkennung als Opfer nationalsozialistischer Humanexperimente mobilisierte die amerikanische Öffentlichkeit in ungeahnter Weise und führte zu Verstimmungen im deutsch-
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    amerikanischen Verhältnis. Um weiteren außenpolitischen Schaden von der Bundesrepublik abzuwenden, wies die Bundesregierung die deutsche Botschaft in Washington an, den 35 polnischen Frauen jeweils einen Betrag von 1000 Dollar als Einmalzahlung zukommen zu lassen. Die Frauen lehnten jedoch ab, mit dem Argument, dass die Bundesrepublik mit der Leistung einer Einmalzahlung ihre Pflicht zur Wiedergutmachung als erfüllt betrachten könnte. Den Organisatoren der Unterstützerkampagne der „Ravensbrück Lapins“ gelang es, die leidvollen Erfahrungen der polnischen Frauen über einen Zeitraum von rund zwei Jahren – von 1958 bis 1960 – in der amerikanischen und internationalen Öffentlichkeit zu halten, was nicht zuletzt zu einer ernsthaften Belastung der deutsch-amerikanischen Beziehungen führte, die für die Bundesrepublik vor dem Hintergrund des „Kalten Krieges“ von essentieller Bedeutung waren. Angesichts des zunehmenden internationalen politischen Drucks lenkte die Bundesregierung 1960 schließlich ein. In seiner Sitzung vom 5. Mai 1960 stimmte der Bundestag einem Entschließungsantrag der SPD-Bundestagsfraktion zu, wonach die polnischen Opfer nationalsozialistischer Menschenversuche dem ihnen zugefügten Leid entsprechend entschädigt werden sollten. Diese Entscheidung wurde durch einen Beschluss des Bundeskabinetts vom 22. Juni 1960 ergänzt, der vorsah, allen osteuropäischen Opfern von Menschenversuchen unter Vermittlung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) angemessene Entschädigungsleistungen zu gewähren.228 Über die Umsetzung dieses Kabinettsbeschlusses berichtete die Redaktion des Deutschen Ärzteblatts in einer Kurzmitteilung vom 2. Dezember 1961 unter der Überschrift „Wiedergutmachung an Versuchsopfer“.229 Demnach habe die Bundesregierung 4,5 Millionen DM an das Internationale Rote Kreuz in Genf überwiesen, „die als Wiedergutmachungsleistung an überlebende Opfer von Menschenversuchen in nationalsozialistischen Konzentrationslagern an das Polnische und das Ungarische Rote Kreuz weitergeleitet werden sollen“.230
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    Zum letzten Mal im Untersuchungszeitraum der vorliegenden Arbeit [von 1949-1978] beschäftigte sich die Standeszeitschrift 1967 – erneut in Form einer Kurzmitteilung – mit der Leistung von Entschädigungszahlungen der Bundesrepublik an ehemalige Versuchsopfer. Es wurde darüber informiert, dass die Bundesregierung 17,5 Millionen DM für die „Opfer pseudomedizinischer Versuche“ bereitgestellt habe.231 Auffällig ist die Verwendung der Begrifflichkeit „pseudomedizinisch“. Sie steht exemplarisch für die opportunistische Haltung der deutschen Ärzteschaft, aus Standesinteressen über die Vergangenheit zu schweigen und die Aufklärung von Medizinverbrechen zu behindern. Mit der Einführung des Begriffs der „Pseudowissenschaft“ sollte eine klare Trennlinie zur „wahren“, seriösen medi-zinischen Forschungspraxis gezogen werden. Es sollte deutlich gemacht werden, dass es sich bei den in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern durchgeführten Humanexperimenten um unwissenschaftliche oder zumindest wissenschaftlich überholte Versuche handelte. Dabei sind die Versuche, laut Volker Roelcke, nicht pauschal als unwissenschaftlich einzustufen, auch wenn ihr Erkenntnisgewinn in Teilen als nur gering anzusehen ist. So konnte der Medizinhistoriker für die Versuche zum Nachweis der Wirksamkeit von Sulfonamiden in der Versorgung großflächiger Wunden anhand historischer Dokumente zeigen, dass die den Versuchen zugrunde liegende Fragestellung und die vorgesehene Versuchsanordnung zum Zeitpunkt ihrer Durchführung sehr wohl dem damaligen Stand der Wissenschaft entsprachen.232

    Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich eine eingehendere Auseinandersetzung mit der Wiedergutmachung von Versuchsopfern im Deutschen Ärzteblatt nicht finden lässt. Lediglich drei redaktionelle Kurzberichte informierten über die Leistung von Entschädigungszahlungen seitens der Bundesrepublik an Betroffene. Interessant ist jedoch die Verwendung des Begriffs der „Pseudowissenschaft“ für die Humanexperimente in den Konzentrationslagern. Mit dieser semantischen Grenzziehung gegenüber der „wahren“ Wissenschaft und der Gegenüberstellung von sogenannten „Pseudowissenschaftlern“ und verantwortlich handelnden Ärzten und Forschern sollte eine klare Trennlinie
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    zu den Medizinverbrechen gezogen werden. Es sollte das Signal ausgesandt werden, dass der Patient der medizinischen Forschung und ihren Akteuren nach dem Krieg wieder vertrauen könne.

    ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

    222 Ausführliche Darstellungen zum Themenkomplex „Nationalsozialistische Verbrechen und ihre Wiedergutmachung“ finden sich u.a. bei Hockerts/Moisel/Winstel (2006), Goschler (2005) und Brunner/Goschler/Frei (2011). Zur Anerkennung und Entschädigung der Opfer nationalsozialistischer Menschenversuche vgl. insbesondere Baumann (2009).
    223 Vgl. Baumann (2009), S. 46.
    224 Vgl. ebd., S. 23.
    225 Vgl. ebd., S. 85 f.
    226 dpa (1959), ÄM, H. 23, S. 757.
    227 Ebd.
    228 Vgl. Baumann (2009), S. 112 ff.
    229 ÄM (1961), ÄM, H. 44, S. 2491.
    230 Ebd.
    231 Ohne Verfasserangabe (1967), DÄ, H. 5, S. 218.
    232 Vgl. Roelcke (2009), S. 42-60.

    — ENDE DES ZITAT VON AUSZÜGEN AUS DIESER DISSERTATION

    Vergleiche »Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND« und ihre Forderung von vollwertiger und angemessener Entschädigung !!

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    #compensationnow (MM – Heimopfer-WEST)


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