Dierk Schaefers Blog

50 Jahre Knast!

50 Jahre Strafvollzug 50 Jahre Knast!

[1. „50 Jahre? Wat hatter denn jemacht? Für Mord gibt’s doch nich so viel.“ – „Ach so, unverbesserlich: immer mal wieder. Banküberfall und so“

… und so wurde er, Ikarus[2], zum Fachmann bundes­deut­scher Corrections-Bemühungen, jedenfalls in Santa Fu[3]. Er beschreibt dem Leser den Wandel des Strafvollzugs[4], wie er ihn in seinem Knast-Alltag erlebt hat bis in die erschrecken­den Details. Schon im Prolog kommt er zu einem Resümee, das dem Straf­voll­zug ein verheerendes Zeugnis ausstellt: „Ich habe unter langen Haftzeiten, gerichtlichen Fehlentscheidungen und fortwährenden Strafübeln gelitten, jedoch im Grunde nichts gelernt.“

Beim Lesen überkam dem Rezensenten der Gedanke an die „Übeltäter“ Max und Moritz:

„In den Trichter schüttelt er die Bösewichter. Rickeracke! Rickeracke! geht die Mühle mit Geknacke“.

Der hier dargestellte Zuchthaus-Strafvollzug meint das Böse zu brechen, indem er die „Böse­wichter“ zerbricht. Die „Rollkommandos“, die entgegen jedem Übermaßverbot einen reni­tenten Knacki in den Arrest werfen(!) sind Folterknechte. Da können nur gebroche­ne Existenzen herauskommen. „Was ich gelernt habe oder geglaubt habe, gelernt zu haben, taugte und taugt in der Regel nicht für das Leben außerhalb der Knastmauern.“

Neu sein dürften für die meisten Leser die Erfahrungen in der U-Haft: Sie sei schlimmer als der normale Strafvollzug[5]; mancher Häftling sei bereit, vorschnell ein „Geständnis“ abzulegen und auf Rechtsmittel zu verzichten, nur um von der U-Haft in den Regelvollzug zu kommen. Und das trotz Unschuldsvermutung bis zum Urteil! Schlimmer kann ein Urteil über diesen Teil unseres Justizsystems kaum ausfallen.

Ikarus, Jahrgang 1942, stürzte das erste Mal mit 22 Jahren ab und lernte die verschärften Straf­bedingungen im Zuchthaus gründlich kennen. – Ach, wussten Sie was ein Hartlager ist? Man nimmt Ihnen zur Strafe die Matratze weg. – Ikarus veranschaulicht den Fortschritt vom Zuchthaus zum Gefängnis[6] bildhaft mit dem Klopapierangebot: Zunächst gab es Zeitungs­papier, dann unbedruckte Druckereiabfälle und schließlich handelsübliches Klopapier.

In Santa Fu war eine Bambule, ein Aufstand,[7] Auslöser für wesentliche Veränderungen: [8] Häftlinge bekamen nicht nur Mitspracherecht, sondern auch „Freiheiten in der Unfreiheit“, bei denen sich der Leser fragen dürfte, warum ein Teil dieser Freiheiten nicht schon vorher und freiwillig eingeräumt worden war, denn sie gefährden den Vollzug nicht, sondern sind Schikanen gegen die Menschenwürde.

Aber als Ikarus 1982 wieder abstürzte (warum, schreibt er nicht), kannte er seine „Mutter­anstalt“ nicht wieder. Die Zellentüren hatten jetzt Vorhängeschlösser[9] zum Schutz vor Dieb­stahl unter den Mitgefangenen. Solidarität gab es nicht mehr. Später, nach einem Mordfall[10], kamen auch Schlösser auf der Innenseite hinzu. Auch die Beamten meldeten sich durch Klop­fen an. Ikarus nutzte die Freiheiten und richtete sich in seiner „Wohnwabe“[11] von 9,5 qm ein. Sie „schloss mich aus vom realen Leben, sie bot zugleich Schutz vor dem Feindlichen und vermittelte mir ein oberflächliches, ein andermal ein tieferes Gefühl der Geborgenheit: Höhleneffekt.“ Er war angekommen.

Im Kapitel „Graue Nebel“ spricht Ikarus distanzierend von sich in der dritten Person. „Die Strafvollstreckungskammer hatte gerade seinen Reststrafenantrag abgebügelt. Einige Zeit später gab ihm seine Lebenspartnerin ihr ‚Valet‘. Kurz und bündig teilte sie ihm in einem Brief mit: ‚Ich kann nicht mehr. Ich will nicht mehr. Vergiss mich.‘ Ein Karateschlag gegen seine ohnehin wunde Seele. Er knickte ein.“

Trotz der neuen Freiheiten gab es eine zweite Babule.[12] Die Befriedung des Aufstandes geschah unter Einbeziehung von knastälteren Insassen. Ikarus scheint beteiligt gewesen zu sein. Seine Beschreibung der Folgezeit offenbart einen „gereiften“ Menschen, in der Lage, Argumente abzuwiegen. Er berichtet auch über die nach Delikten gestaffelte Hierarchie und über die neue Nationalitätenmischung mit den Folgeproblemen. Wichtiger aber ist seine nächste Bruchlandung: 10 Jahre wegen bewaffneten Bankraubs plus 13 Jahre Widerruf einer Bewährungsreststrafe. Es war die vierte Verurteilung für das gleiche Delikt. Doch Ikarus hatte ja schon zu Beginn geschrieben, im Knast nichts hinzugelernt zu haben. Bankraub konnte er immer noch nicht, – aber es auch nicht lassen. Immerhin hatte er sozusagen ausgesorgt über das 80ste Lebensjahr hinaus. Nach sieben Jahren „Schreibkrieg und Gesprächskämpfen“ … „am Ende der Strecke, im März 2009 stand die Verlegung in eine psychiatrische Einrichtung.“

War das wieder ein Absturz, Ikarus? Er hat einen Suizidversuch hinter sich, ist nun 67 Jahre alt und längst im Rentenalter. Rente? Ja, dreihundert Euro aus versicherungspflichtigen Arbeitsver­hältnissen. Die Arbeit im Knast zählt nicht dazu. Der Staat drückt sich auch heute noch um die Beiträge zur Rentenversicherung. Arbeitgeber, die solches tun, machen sich strafbar. Der Staat nicht und bleibt ungeschoren, ein Skandal. Aber politischer Einsatz für Knackies wird vom Wähler eher abgestraft.

Ikarus bleibt in Hamburg und hat nun die Gelegenheit, den geschlossenen Strafvollzug von Santa Fu mit dem sozialtherapeutischen Vollzug[13] zu vergleichen. Die Freiheiten in Santa Fu waren durch den Druck konservativer punitiver Kreise („Schwarze Konterrevolution“) weitgehend einkassiert worden.[14] Ganz anders die Sozialtherapeutische Anstalt. So wie Ikarus sie beschreibt, kommt der Leser zur Überzeugung: So, genau so sollte Justizvollzug sein: Die Vorbereitung auf die Anforderungen der Freiheit „draußen“ stehen im Mittelpunkt.

Wer so lange im Strafsystem steckte, darf als Fachmann gelten. Er schließt darum mit einigen Thesen, die hier nur plakativ wiedergegeben seien: 1. Strafvollzug „bessert“ nicht, mag er auch noch so intensiv auf Härte angelegt sein. 2. Strafvollzug macht krank … je länger er dauert. 3. Der geschlossene Strafvollzug macht über die Jahre lebensfremd …und sollte die Ausnahme bilden.

Resümee: Ein locker geschriebenes, erlebnisgesättigtes Fachbuch aus langjähriger Erfahrung eines Insassen. Lesenswert für alle, die irgendwie mit Knast zu tun haben, sei es beruflich oder zur Vorbereitung. Merkwürdig: Ikarus umschifft weitgehend das „Thema Nummer eins“[15]. Das ist nicht glaubwürdig.

Was fehlt noch? Ein knapper Lebenslauf von Ikarus. Herkunft, Schule, Lehre, chrono­lo­gischer Überblick über die Straftaten und Strafbemessung, Daten der jeweiligen Freilassung, Eheschließung(en). Was macht Ikarus heute? Ein paar Fotos der Anstalt wären nett gewesen.

Bildmaterial sei hier nachgereicht, ist allerdings aktuell und nicht aus der Zuchthauszeit.[16]

Rezensent: Dierk Schäfer, Dipl.-Psychologe&Kriminologe, Theologe


[1] Foto/Ausschnitt: https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/28783322134/in/album-72157668678484066/

[2] So nennt er sich: Er sei wie Ikarus beim Höhenflug abgestürzt. Doch beim ihm sind es mehrere Abstürze. Ich nenne ihn im Folgenden auch Ikarus, weil ich nicht weiß, ob der Autorenname echt ist.

[3] Der Begriff „Santa Fu“ ist schon vor den 1970er Jahren entstanden und kommt von der alten Bezeichnung „Strafanstalt Fuhlsbüttel“, die im Verwaltungsdeutsch „St. Fu“ abgekürzt wurde. https://de.wikipedia.org/wiki/Justizvollzugsanstalt_Fuhlsb%C3%BCttel Viele Fotos und weiterführende links unter https://www.google.com/search?q=Santa+Fu&client=firefox-b-d&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=2ahUKEwiqhtXhwIfwAhWfwQIHHUkMCfUQ_AUoAnoECAEQBA&biw=960&bih=434

[4] Wolfgang Krüger, 50 Jahre Strafvollzug, Hamburger Gefängnisalltag zwischen 1960 und 2010 aus Sicht eines Gefangenen, 2021, Kriminologie und Kriminalsoziologie, Band 22, 134 Seiten, gebunden, 29,90 €, ISBN 978-3-8309-4371-6. Zitate sind, soweit nicht anders vermerkt, dem hier besprochenen Buch entnommen.

An dieser Stelle will ich dem Verlag bzw. seinem Lektor ein Lob aussprechen. Denn hier weiß man noch, was eine Fußnote ist und wo sie hingehört, nämlich zur Erleichterung des Lesers nach unten, an den „Fuß“ der Seite. Es ist hier aber nicht der Platz für einen Exkurs zu den üblich gewordenen gestaffelten Unverschämtheiten, Fuß­noten leserunfreundlich an das Ende eines Textes zu verbannen.

[5] „Die Untersuchungshaft dient grundsätzlich nur der Sicherung des Strafverfahrens.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Untersuchungshaft_(Deutschland)

[6] In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Zuchthausstrafe im Rahmen der Großen Strafrechtsreform durch das Erste Strafrechtsreformgesetz vom 25. Juni 1969 (BGBl. I S. 645) zum 1. April 1970 abgeschafft. https://de.wikipedia.org/wiki/Zuchthaus

[7] – Langsam am Verblöden, 02.01.1972, 13 https://www.spiegel.de/politik/langsam-am-verbloeden-a-ff206415-0002-0001-0000-000043376343

 – Ruhe in Santa Fu, 11. August 1972 https://www.zeit.de/1972/32/ruhe-in-santa-fu/komplettansicht

[8] Aus dieser Zeit stammen auch meine Erfahrungen mit gelockerten Knastbedingungen – als Besucher.

[9] Die Verwaltung hatte den Zweitschlüssel und damit weiterhin jederzeit Zutritt.

[10] https://www.spiegel.de/panorama/die-hoelle-hinter-gittern-a-53259ad3-0002-0001-0000-000013683647

[11] Durchgängig schreibt er vom Wohnklo.

[12] https://www.spiegel.de/panorama/die-hoelle-hinter-gittern-a-53259ad3-0002-0001-0000-000013683647

[13] Sozialtherapeutische Anstalt http://www.krimlex.de/artikel.php?BUCHSTABE=S&KL_ID=215

https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialtherapeutische_Anstalt

https://www.hamburg.de/bjv/justizvollzugsanstalten/2231596/sozialtherapeutische-anstalt/

[14] Genannt wird der Senator Roger Kusch. Zu dieser Person mehr: https://de.wikipedia.org/wiki/Roger_Kusch

[15] „Am Arbeitsplatz, in der Freistunde, überall ist Thema Nummer zwei Erfah­rungs­austausch! Thema Nummer eins dürfte wohl jedem bekannt sein. Da wird angegeben, dass die Nähte krachen.“ Aus: Tübinger Schriften und Materialien zur Kriminologie, Dierk Schäfer, Devianz als Schicksal? Die kriminelle Karriere des Dieter Schulz. Mit der Autobiographie von Dieter Schulz, Kapitel 32: Dieter zu Gast im „Hotel zur silbernen Kugel“

[16] Ex-Häftling erzählt vom Leben in Santa Fu – Folge 1: Drogen

https://www.youtube.com/watch?v=WJn9e4dMoRE

Ex-Häftling erzählt vom Leben in Santa Fu – Folge 2: Essen

https://www.youtube.com/watch?v=zAGYvNUl3Y4

Ex-Häftling erzählt vom Leben in Santa Fu – Folge 3: Gewalt

Ex-Häftling erzählt vom Leben in Santa Fu – Folge 4: Tagesablauf

Ex-Häftling erzählt vom Leben in Santa Fu – Folge 5: Liebe

und die andere Seite:

Alltag in Santa Fu – Beamte hinter Gittern – Teil 1

Alltag in Santa Fu – Beamte hinter Gittern – Teil 2

„Aufrecht“ sterben – meine Fragen an den Gesundheitsminister

Posted in BRD, Deutschland, Ethik, Gesellschaft, Justiz, Kultur, Leben, Moral, News, Philosophie, Politik, Recht, Staat, Theologie, Tod by dierkschaefer on 1. April 2019

Er hat geantwortet, nicht er selbst, sondern „Im Auftrag Dr. Markus Riehl“. Das ist ok. Ich hatte eine Antwort erbeten, die vom Minister verantwortet wird und sie nun bekommen.

Der Tod ist ...

Hier ist zunächst die unveränderte Antwort aus dem Ministerium.

Morgen erscheint in diesem Blog meine Antwort. Ich will den Minister und sein Ministerium als erste per Mail informieren, bevor ich meine Antwort veröffentliche.

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AW die Haltung des BMG

Sehr geehrter Herr Schäfer,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19. Februar 2019 an Herrn Minister. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

In Ihrer E-Mail  äußern Sie Ihr Unverständnis über die Bitte des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Anträge auf Erteilung von betäubungsmittelrechtlichen Erwerbserlaubnissen für eine tödlich wirkende Dosis eines Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung zu versagen.

Die Selbsttötung und die nicht geschäftsmäßige Beihilfe hierzu sind straffrei, was dem verfassungsmäßig verbürgten Selbstbestimmungsrecht entspricht. Das Selbstbestimmungs­recht des Patienten und der Patientin kann im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung auch durch eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine gesundheitliche Vorausplanung ausgeübt werden. Niemand darf gegen seinen Willen durch medizinische Maßnahmen am Leben erhalten werden.

Etwas anderes ist es aber, von einer staatlichen Stelle eine aktive Mithandlung für die Verschaffung des Selbsttötungsmittels zu verlangen.

Gerne möchte ich Ihnen die Haltung des BMG erläutern, nach der es nicht Aufgabe des Staates und der in seinen Behörden Beschäftigten sein kann, Selbsttötungshandlungen durch eine behördliche, verwaltungsaktmäßige Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb des konkreten Suizidmittels aktiv zu unterstützen. Der Staat darf sich nach Ansicht des BMG nicht an der Bewertung von menschlichem Leben beteiligen. Darauf liefe die Befassung des BfArM hinaus, bei der Staatsbedienstete bewerten und entscheiden müssten, ob menschliches Leiden unerträglich ist.

Die Erteilung einer Erwerbserlaubnis für Betäubungsmittel nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zur Selbsttötung ist nicht mit dem Zweck des BtMG vereinbar, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Würde man die Regelung des § 5 Absatz 1 Nummer 6 BtMG dahingehend auslegen, dass der Erwerb eines Betäubungsmittels für eine Selbsttötung mit dem Zweck des Gesetzes, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, ausnahmsweise vereinbar sei, wenn sich der suizidwillige Erwerber wegen einer schweren und unheilbaren Erkrankung in einer extremen Notlage befinde, so würde dies bedeuten, dass die Beendigung des Lebens als therapeutischen Zwecken dienend angesehen würde. Eine Selbsttötung kann jedoch keine Therapie sein.

Eine solche Entscheidung wäre nicht zu vereinbaren mit den Grundwerten unserer Gesellschaft wie auch nicht mit den Grundwertungen des Deutschen Bundestages, auf denen die Neureglung des § 217 Strafgesetzbuch in der Fassung des Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung vom 3. Dezember 2015 beruht. Der parlamentarische Gesetzgeber hat sich ausdrücklich dagegen ausgesprochen, die Legitimität der Suizidassistenz an die Erfüllung materieller Kriterien – wie schweres und unerträgliches Leiden – zu knüpfen. Dies hat das BMG zu respektieren.

Auch wäre eine Erteilung von betäubungsmittelrechtlichen Erwerbserlaubnissen für eine letale Dosis eines Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung mit schwerwiegenden (verfassungs-) rechtlichen Fragestellungen verbunden, auf die der Verfassungsrechtler und ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Di Fabio in einem im Auftrag des BfArM erstellten Rechtsgutachten hinweist.

Um die Versorgung von Menschen am Lebensende zu verbessern und Schmerzen zu lindern, hat der Gesetzgeber im Übrigen nach intensiven Diskussionen im Jahr 2015 zu Fragen der palliativen und hospizlichen Versorgung gesetzliche Regelungen beschlossen, mit denen diese Hilfen ausgebaut werden.

Der Lebensschutz wird in Bezug auf schwerkranke oder leidende Menschen unter anderem realisiert durch alle Maßnahmen, die im Rahmen der Gesundheitsversorgung und Pflege, der Hospiz- und Palliativversorgung sowie der Suizidprävention erfolgen. Das BMG wird sich nach Kräften dafür einsetzen, die Hilfen für Pflegebedürftige, Schwerstkranke und Menschen mit Sterbewunsch weiter auszubauen und zu verbessern.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. Markus Riehl

Leiter des Referates 122– Betäubungsmittelrecht,

Betäubungsmittelverkehr,

Internationale Suchtstofffragen

Bundesministerium für Gesundheit

Rochusstraße 1, 53123 Bonn

Postanschrift: 53107 Bonn

Tel.: +49 (0)228 99441-0

Fax: +49 (0)228 99441-1742

122@bmg.bund.de

www.bundesgesundheitsministerium.de

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§§§§§§§§§§§

Photo: Dierk Schäfer, https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/4117346923/

Öffentliche Kindesentführung

Wie ein Stück Vieh wurde eine Achtjährige in Helbra von der Polizei aus ihrer Schule abgeholt und gegen ihren verbalen und körperlichen Widerstand in ein Polizeiauto verfrachtet um sie der Mutter zuzuführen. Die war dabei nicht anwesend, dafür aber der Vater, der den Vorgang per Videoaufnahme dokumentierte[1], was ihm nun zum Vorwurf gemacht wird.

Ohne Aktenkenntnis lässt sich über den familiären Hintergrund dieses Kampfes um den Besitz des Kindes nichts sagen. Offenbar lag ein Gerichtsbeschluss vor, dass das Kind zu seiner Mutter sollte. Entsprechend war ein Gerichtsvollzieher vor Ort, der – nach Medienangaben auf Vollzug drängte.Kreidekreis [2].

So kam es zum einem völlig unangemessenen Polizeieinsatz, der nicht nur das Kind bis zur Traumatisierung belastet haben dürfte, sondern auch – wieder nach Medienberichten – bei den Augenzeugen und den Bewohnern in Helbra Fassungslosigkeit hinterließ.

Ich habe mich wegen dieses Einsatzes an den Lt. Polizeidirektor Herrn Mario Schwan gewandt und ihn gefragt, ob in solchen Fällen das Recht auf Remonstration[3] besteht.

Hier mein Mail: helbra

Zwar sind solche Fälle selten, doch ich kenne mindestens einen weiteren. Wie auch immer der rechtliche Hintergrund, und erst der familiäre beschaffen sein mag: Hier lag nach meiner Einschätzung ein Verstoß gegen Menschen- und Kinderrechte vor. Es wird Zeit, dass die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden.

Die Begründung, man habe nur seine Pflicht getan, weckt fürchterliche Erinnerungen an Deutschlands Vergangenheit.

Fußnoten

[1] Aus der Fülle ähnlich lautender Medienberichte sei nur https://www.mz-web.de/landkreis-mansfeld-suedharz/familien-drama-in-helbra-maedchen-schreit-und-wehrt-sich–minister-kritisiert-einsatz-29838660 genannt. Hier ist auch das Video zu sehen.

[2] Illustration aus: https://www.deutscher-verein.de/de/presse-2014-damit-der-urlaub-die-schoenste-zeit-des-jahres-bleibt-kindesentfuehrungen-durch-beratung-und-information-bestmoeglich-verhindern-1227,68,1000.html

[3] https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/r/remonstrationspflicht.html

Wie man Verbrechen gekonnt versteckt. – Durch Ablenkung.

Der große Osterhasenpreis fürs Verstecken geht an Hephata.

„Die Auswirkungen des menschenverachtenden nationalsozialistischen Regimes prägten auch die Nachkriegszeit.“ Das war schon das ganze Ablenkmanöver. Hephata macht dann gleich einen großen Sprung von 1945 in die 70er und 80er Jahre: „Der große Nachholbedarf individueller Förderung und Lebensgestaltung von Menschen mit Behin­derungen und Benachteiligungen, konnte in den 70er und 80er Jahren realisiert werden.“[1] Und was war dazwischen?

Viele Leser werden mit „Hephata“ nichts anfangen können. „Hephata Hessisches Diakoniezentrum e.V. ist eine Einrichtung der Diakonie in SchwalmstadtTreysa. Dort werden Menschen in den Bereichen Behindertenhilfe (für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen), Jugendhilfe, Altenhilfe, Sozialpsychiatrie, Suchthilfe, Wohnungslosenhilfe, Neurologische Klinik und der Akademie für soziale Berufe betreut, gefördert und ausge­bildet.“[2]

Auch Wikipedia macht bei der Geschichte der Anstalt den großen Sprung mit: „Auch aus Hephata wurden während des Dritten Reichs Menschen mit kognitiven und körperlichen Behinderungen im Rahmen der Aktion T4 zuerst in andere Einrichtungen verlegt und später unter anderem in der NS-Tötungsanstalt Hadamar getötet. Mit der Errichtung eines Mahn­mals vor der Hephata-Kirche erinnert die Einrichtung an die Opfer und bekennt sich zu ihrer Verantwortung.“ Wikipedia fährt fort: „1945 wurde bei der Kirchenkonferenz von Treysa, die in Hephata tagte, die Evangelische Kirche in Deutschland und das Evangelische Hilfswerk, die Vorläuferorganisation des Diakonischen Werks, gegründet. … Bis heute sind Diakone und der Kirche verbundene Mitarbeiter in der Diakonischen Gemeinschaft Hephata organisiert. Von der Gemeinschaft gehen Impulse zur Wahrnehmung des diakonischen Auftrages und zum spirituellen Leben in Hephata und an den Einsatzstellen der Mitglieder aus.“

Wie sahen nun die prägenden „Auswirkungen des menschenverachtenden nationalsozia­listischen Regimes“ in der Nachkriegszeit aus? Darüber schweigt die firmeneigene Selbstdarstellung auf Facebook.

„Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen“[3] So auch hier. Die Wiesbadener Filmemacherin Sonja Toepfer hat im Auftrag der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau das Leiden der Kinder in Kinderheimen aufarbeitet. Hephata heißt „Öffne dich!“[4], so steht es im Markusevangelium (7,31-37). Über das dort berichtete Wunder kann man sich nur wundern. Doch wie das Öffnen in Hephata, der Anstalt der Diakonie in Treysa praktiziert wurde, kann sich nur wundern, wer sich in der Heimkinder­geschichte nicht auskennt.

In Hephata – und wohl nicht nur dort – ging das so: durch die Punktion mit einer langen Nadel zwischen zwei Wirbelkörpern wird Liquor abgelassen und Luft in den Rücken­marks­kanal eingelassen. Pneumenzephalographie heißt das Verfahren[5]. Durch Umlagerung des Patienten steigt diese Luft dann im Rückenmarkskanal auf bis in das Ventrikelsystem des Gehirns. Die Gehirnflüssigkeit wird entfernt, um die Kammern und Hohlräume des Gehirns röntgen zu können. Es handelt sich laut einem wissenschaftlichen Fachbuch um „eine der schmerzhaftesten Pro­ze­duren, die man sich denken kann“. Dabei entstehe bei dem Patienten „das Gefühl, als sei sein Kopf ein riesiger Luftballon, der jeden Augenblick zu platzen droht“[6], heißt es weiter. So machte man das in Hephata und zwar ohne individuelle medizinischen Indikation. Es war ein Forschungsprojekt an wehrlos entrechteten Kindern.

Es gab schon früher Hinweise auf solche Untersuchungen an Heimkindern. Mich hat die neue Veröffentlichung nicht gewundert. Ohnehin hat der kirchliche Umgang mit dem Thema „Eugenik“ eine leidvolle Tradition, und schon bisher tauchte dabei der Name Treysa mehrfach auf.

Zunächst auf der „Ev. Fachkonferenz für Eugenik“ 1931 (!) in Treysa: »Pastor Friedrich von Bodelschwingh. Er behauptet in Treysa, die Sterilisierung Behinderter entspreche dem Willen Jesu. Bodelschwingh wörtlich: „Ich würde den Mut haben, in Gehorsam gegen Gott, die Eliminierung an anderen Leibern zu vollziehen.“« Wem der Name Bodelschwingh nichts sagt: Er gehört zu Bethel. Auch Bethel taucht ständig negativ in der Heimkindergeschichte auf.

Doch zu Hephata. Ein Korrespondent schrieb mir: »In Hephata (Schwalmstadt/Treysa) hielt die Diakonie nach dem Zweiten Weltkrieg [in den 1950er/1960er Jahren] 2000 Insassen – Kinder und Jugendliche – , die angeblich „schwachsinnig“ waren. Für jeden „Schwachsinni­gen“ in Hephata erhielt die Diakonie vom Staat „[pro Woche] eine Mark mehr“ als für „nor­male“ Schutzbefohlene. Indem man seine Schutzbefohlenen als „schwachsinnig“ begutachtete und deklarierte, konnte man seine Gewinne steigern, bei 2000 Insassen im Jahr um 104.000 DM! Über zehn Jahre hinweg macht das bei 2000 „schwachsinnigen Insassen“ eine zusätz­liche beträchtliche Summe von 1.040.000 DM aus (eine Million und vierzig Tausend Mark!) ! So wurde es dann auch gehandhabt von der Diakonie in Hephata über einen Zeitraum von 20, 30 oder gar 40 Jahren hinweg!! Und nicht nur in Hephata!!!«[7]

Wenn’s nur das gewesen wäre. Doch da die Kinder „schwachsinnig“ waren, konnte man auch noch schmerzhafte Experimente mit ihnen machen.

Alles verjährt obwohl es Verstöße gegen die Menschenrechte waren? Die eigentlich nicht verjähren? In Deutschland schon. Für die Kirchen auch.[8]

„Der christliche Grundgedanke, das selbst erfahrene Heil Gottes in der Lebens­gestaltung mit anderen zu teilen, ist erhalten geblieben und prägt bis heute die Arbeit.“[9] An die dunklen Punkte erinnert man sich nicht gern, das ist verständlich – aber verges­sen und beschweigen? Oder gar fortführen?

Noch 1973 offenbarte der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) über »verantwortliche Eltern­schaft« für Kinder mit Behinderung lupenreine Nazi-Eugenik. Dort ist die Rede von der »Anhäufung schädlicher Gene in der Bevölkerung und der wirtschaftlichen Folgen für die Gesellschaft«. Weiter heißt es, das Bewußtsein der Öffentlichkeit sei zu »schärfen für die impliziten sittlichen Fragen und für die Notwendigkeit, sich ernsthaft mit Dingen ausein­anderzusetzen, die wir bisher der Natur überlassen haben, wobei wir auch schlechte Ent­wicklungen in Kauf nahmen«[10].

Mich hatte interessiert, inwiefern unsere Landeskirchen die »Expertise« des ÖRK mitver­antwortet haben und welchen Stellenwert sie heute noch hat. Gab es einen Widerruf? Ob eine Landeskirche wohl antwortet? – hatte ich gefragt.[11] Keine einzige hat geantwortet. Auch „mein“ Landesbischof, extra und normal freundlich angefragt, reagierte nicht.[12]

„Der christliche Grundgedanke, das selbst erfahrene Heil Gottes in der Lebensgestaltung mit anderen zu teilen … “ Wir dürfen uns nicht wundern, wenn dies als Drohung verstanden wird.

 

Noch ein weiterer Link:

https://www.hna.de/lokales/melsungen/treysa-ort314602/heimkinder-in-treysa-sollen-unter-eingriffen-gelitten-haben-9622856.html

Fußnoten

[1] https://www.hephata.de/wir-ueber-uns/geschichte-14.php

[2] In den letzten Jahrzehnten wurde ein Netz differenzierter Dienstleistungen in Hessen, Thüringen und Nord-Bayern aufgebaut. Sitz des Vereins ist Marburg.[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Hephata_(Schwalmstadt)

[3] http://juttas-schreibblog.blogspot.de/2009/07/uber-die-redewendung-es-ist-nichts-so.html

[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Effata

[5] https://de.wikipedia.org/wiki/Pneumoenzephalografie

[6] Zitate aus: http://www.fr.de/rhein-main/heime-in-hessen-hirnexperimente-mit-heimkindern-a-1446116,0#artpager-1446116-0

[7] https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/12/27/hephata-aus-tradition/

[8] , https://dierkschaefer.wordpress.com/wp-content/uploads/2011/07/das-jc3bcngste-gericht2.pdf

[9] https://www.hephata.de/wir-ueber-uns/geschichte-14.php

[10] Diese Zitate sind der Veröffentlichung von Heike Knops entnommen: http://www.thkg.de/Dokumente/KnopsSterbehilfe.pdf http://www.graswurzel.net/367/euthanasie.shtml#u10

[11] https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/09/12/ork-absolut-besturzend/ Ich konnte nicht überprüfen, ob sie auch auf lebende Menschen mit Behinderung gemünzt sind oder ausschließlich eine Stellungsnahme zur „pränatalen Euthanasie“ darstellen. Auch dann bliebe der Vorwurf der Nazi-Eugenik bestehen. Übrigens: Bei der pränatalen Euthanasie sind wir heute mit verfeinerten Detektionsmethoden wieder angelangt.

[12] https://dierkschaefer.wordpress.com/2012/07/07/die-anhaufung-schadlicher-gene-in-der-bevolkerung/

Orthodoxe Prügel, eine Herausforderung für die Ökumene?

Es darf misshandelt werden, alles bleibt in der Familie, soweit das Opfer keine sichtbaren Schäden erleidet oder mehr als einmal im Jahr verprügelt wird. Gewalttaten in der Familie werden in diesem Fall lediglich als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einem Bußgeld von umgerechnet bis zu 470 Euro bestraft. Bislang waren dafür Strafen von bis zu zwei Jahren Gefängnis vorgesehen. … 380 der 450 Duma-Abgeordneten stimmten in Moskau in dritter Lesung für das Gesetz, nur drei Abgeordnete mit Nein. Der Text muss noch den Senat passieren, bevor es von Präsident Wladimir Putin unterzeichnet werden kann. Der hatte bereits seine Zustimmung signalisiert… In der russischen Gesellschaft ist häusliche Gewalt weit verbreitet. Eine aktuelle Umfrage ergab, dass 19 Prozent der befragten Russen der Ansicht sind, dass Gewalt gegen Kinder oder Partner unter gewissen Umständen akzeptabel ist.[1]

Weder schön, noch gut. Das Abstimmungsergebnis lässt tief in die russische Seele blicken und bestätigt die Redensart: Mein Mann liebt mich nicht mehr, er hat mich schon vier Wochen nicht geschlagen.[2]

Ist es unter diesen Umständen erstaunlich, dass auch die Russische Orthodoxe Kirche zu den Lobbyisten des Gesetzes gehört?[3] Sie betrachtet die körperliche Züchtigung als einen traditionellen Vorzug russischer Kindererziehung. Die gleiche Auffassung vertritt die konservative Volksfront „Allrussischer Elternwiderstand“, die obendrein davor warnt, leichte körperliche Bestrafungen, die für Kinder oft nützlich und vollkommen unschädlich seien, mit elterlicher Grausamkeit zu verwechseln. Tatjana Borowikowa, die tiefgläubige Leiterin von „Viele Kinder, das ist gut!“ (einer Vereinigung kinderreicher Familien), bezeichnet es gar als elterliche Liebesbezeugung, ein Kind zu verdreschen, wenn es etwas geklaut oder pornographische Videofilme geschaut hat. [4]

 

Die Russische Orthodoxe Kirche ist Mitglied im Ökumenischen Rat der Kirchen[5], wenn auch die Orthodoxen Kirchen eine gewisse Distanz halten.[6] Es geht dabei nicht nur um den „westlichen Lebensstil“, sondern um Menschenrechte.

Damit hat die Russische Orthodoxe Kirche grundlegende Probleme. Sie distanziert sich in ihren ökumenischen Kontakten von anderen Kirchen, deren Amtsträger nicht im Einklang mit russisch-orthodoxen Vorstellungen über die Rollen von Männern und Frauen leben.[7]

In der „Russische[n] Erklärung der Menschenrechte“ werden diese an zusätzliche Grundlagen gebunden. Dort heißt es: „Die Rechte und Freiheiten des Menschen können nicht getrennt werden von Verantwortlichkeit und Zurechenbarkeit. Bei der Verfolgung seiner Interessen ist das Individuum angehalten, dies in Korrelation mit den Interessen seiner Nachbarn, seiner Familie, seiner Gemeinde, seiner Nation und der Menschheit zu tun. Und weiter: …….Es ist gefährlich „Rechte“ zu „erfinden“, die ein Verhalten legalisieren, das von der traditionellen Moral und allen historischen Religionen mißbilligt wird. [8]

Die traditionelle Moral kann vieles umfassen, würde notfalls auch die Blutrache legitimieren. Im Ansatz unterscheidet sich die Russische Erklärung der Menschenrechte nicht von der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam.[9] Hier wie dort stehen die Menschenrechte unter Vorbehalt, im Islam ist es die Geltung der Scharia; z.B. „Artikel 7 definiert Rechte zwischen Kindern und ihren Eltern. Eltern steht das Recht auf die Wahl der Erziehung ihrer Kinder nur in dem Umfang zu, wie diese mit den „ethischen Werten und Grundsätzen der Scharia übereinstimmt“. [10]

Die Russische Orthodoxe Kirche meint einen feinen Unterschied machen zu können zwischen Menschenrechten und Menschlichkeit.[11] Dabei will sie ein „besonderes Augenmerk legen auf das Schützen der Rechte von Kindern.“ Ein Hohn angesichts der Zustimmung zur Gewalt in der Familie.

Es wird in Russland also weiter misshandelte Kinder geben, misshandelte Frauen und eheliche Vergewaltigungen, so lange es keine bleibenden Schäden gibt.

 

Sollte der Ökumenische Rat der Kirchen der russischen Orthodoxie nicht deutlich entgegen­treten, auch auf die „Gefahr“ hin, dass die ihre Mitgliedschaft aufgibt? Menschenrechte sind unteilbar und auch nicht ökumenisch zu verwässern.

Meine Meinung: Schmeißt sie raus.

Fußnoten

[1] http://www.deutschlandfunk.de/russland-schlaege-zu-hause-nur-noch-eine-ordnungswidrigkeit.1818.de.html?dram:article_id=377480

[2] In Russland werden jedes Jahr 12.000 Frauen von ihrem Partner oder Verwandten getötet, 36.000 werden täglich verprügelt. Die meisten von ihnen reden allenfalls mit Freunden darüber. Nur wenige gehen zur Polizei. Die meisten fürchten, das mache die Lage nur schlimmer. Eine Frau aus dem zentralrussischen Orjol, die im vergangenen November die Polizei anrief, weil ihr Exfreund sie bedrohte, bekam zu hören, man werde nur kommen, wenn sie umgebracht würde – was dann auch geschah. http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/soll-haeusliche-gewalt-strafbar-sein-russland-diskutiert-14826380.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

[3] s. Anmerkung 1

[4] s. Anmerkung 1

[5] Der Ökumenische Rat der Kirchen / ÖRK (auch Weltkirchenrat; englisch World Council of Churches, WCC) wurde am 23. August 1948 in Amsterdam gegründet[1] und gilt seitdem als zentrales Organ der ökumenischen Bewegung. Er ist ein weltweiter Zusammenschluss von 348 Mitgliedskirchen (Stand: 2016) in mehr als 120 Ländern auf allen Kontinenten. https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96kumenischer_Rat_der_Kirchen,

[6] Die Orthodoxen Kirchen haben den ÖRK u.a. wegen der von ihnen empfundenen Dominanz von liberal-protestantischen Themen wie Frauenordination und positive Bewertung der Homosexualität in den letzten Jahren mehrmals scharf kritisiert, haben sich aber zunächst zur Fortführung ihrer Mitgliedschaft entschieden. s. Anmerkung 4

[7] https://de.wikipedia.org/wiki/Russisch-Orthodoxe_Kirche#Im_neuen_Russland

[8] beschlossen beim X. Weltkonzil des Russischen Volkes in der Christus-Erlöser-Kathedrale zu Moskau vom 4. bis 6. April 2006, https://antifo.wordpress.com/2009/03/14/russische-erklarung-der-menschenrechte/

[9] https://de.wikipedia.org/wiki/Kairoer_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte_im_Islam

[10] s. Anmerkung 9.

[11] Die Verwendung von Doppelstandards im Bereich der Menschenrechte weisen wir zurück … Wir sind bereit zur Kooperation mit dem Staat und allen wohlmeinenden Einrichtungen, um die Rechte der Menschlichkeit zu schützen.

»„Wir“ würden wieder in die Spree springen, uns über Nacht anketten, …

Posted in BRD, Ethik, Menschenrechte, Moral, Recht, Staat by dierkschaefer on 29. November 2016

… bei Regen und Kälte den Hintern abfrieren und uns zu Zehntausenden auf den Straßen und Plätzen des Landes versammeln.«

Der nächste Betrug der Politiker findet morgen statt[1]. Es ist wie mit den ehemaligen Heimkindern: déjà vue!

Ich muss das gar nicht weiter kommentieren. Auch wenn selber nicht betroffen: Was kann von einem solchen Staat und seinen trickreichen Politikern halten? Wenig bis nichts.

[1] http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/35074?utm_source=dlvr.it&utm_medium=twitter&utm_campaign=Feed:+Kobinet-nachrichten+(kobinet-nachrichten+Teaser)

Medikamententests und nicht einwilligungsfähige Personen? Ein ideales Menschenmaterial!

»Es handle sich, so versicherten die Gesetzesmacher, nur um eine kleine Anpassung ans EU-Recht. Das Kabinett hat sie bereits durchgewunken, im Juni soll sie vom Bundestag beschlos­sen werden, im August in Kraft treten. Und auch der Name für das Vorhaben des Gesund­heits­mi­ni­sters klingt wenig elektrisierend: viertes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften[1]

Die gegenwärtige Rechtslage ist wirklich hinderlich: »Erlaubt sind solche Studien bisher nur, wenn für die Patienten davon ein persönlicher Nutzen erwartbar ist. Auf Drängen des For­schungs­ministeriums soll diese Regelung nun jedoch auch auf „gruppennützige“ Studien ausgeweitet werden, von denen die Probanden selber gar nicht profitieren.«

Eine solche Verzweckung des Menschen hatten wir in Deutschland schon einmal. Erinnert sei nur an die Menschenversuche des Dr. Mengele.[2]

Wer vertritt in im Parlament die Belange von Menschen mit Behinderung? Der Behindertenbeauftragte! Aber »der frühere Behindertenbeauftragte der Regierung [CDU-Politiker Hubert Hüppe] will nachgewiesen haben, dass es „eine unabweisbare Notwendigkeit für Forschung an Nicht­einwilligungsfähigen ohne direkten Nutzen für diese Patienten“ gibt.« [Achtung, Korrektur: Das Zitat war wohl richtig, wurde von mir aber missverstanden und aus dem Sinnzusammenhang gerissen. Eindeutig mein Fehler. Heute, 20. Juni 2016, rief mich Herr Hüppe an und stellte klar, dass er gegen die geplante Gesetzesänderung ist. Also: Erst wenn dieser Nachweis wirklich erbracht werde, sei über die Ausgestaltung entsprechender Patientenverfügungen zu reden. Es tut mir leid, Herrn Hüppe auf der Seite derer gesehen zu haben, die einwilligungsunfähige Personen, also Demente und teils auch Menschen mit Behinderung als Versuchskaninchen für Medikamenten-Tests zu missbrauchen.]

Das soll dann wohl auch richtig flutschen: Hermann Gröhe[3], Bundesminister für Gesundheit, »argumentiert pragmatisch. Hochwertige klinische Prüfungen seien nun mal „Voraussetzung für einen schnellen und sicheren Zugang zu neuen Arzneimitteln“. Das ist dann wohl alter­na­tivlos. »Dabei müssten Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Bürger mit einem reibungs­losen Genehmigungsverfahren „Hand in Hand gehen“.« Unabhängige Ethikkommis­sionen »seien „maßgeblich zu berücksichtigen“.« Was immer das heißen mag.

»Dem Bundesrat ist die Umformulierung ebenfalls nicht geheuer. Sofern die jeweils zustän­dige Ethikkommission eine klinische Prüfung abgelehnt habe, dürfe „kein zustimmender Bewertungsbericht ergehen“, lautet der Klarstellungsvorschlag der Länderkammer. Die Bundesregierung lehnt das ab, begründet es mit verfassungsrechtlichen Bedenken.« Welche das wohl sein mögen?

Die Überschrift zum Zeitungsartikel gefiel mir. Sie lautete: »Kirchen laufen Sturm gegen Pläne für Medikamententests«. So gefällt mir meine Kirche[4]. Beim Googeln stößt man auf andere Publikationen, die sich auf den Artikel beziehen.[5]

Damit komme ich zum zweiten Teil dieses Beitrags.

Für den Protest gegen nazi-ähnliche Menschenrechtsverletzungen sollte es eine breite Basis geben bei allen Organisationen und Publikationen, die für Menschenrechte eintreten. Warum machen das nur – und hoffentlich erfolgreich – die Kirchen? Es gibt noch andere Weltanschauungsgemeinschaften, die sich dem humanitären Protest anschließen könnten und sollten. Zusammen könnte man mehr erreichen.[6]

Besonders vermisse ich in diesem Zusammenhang die Glaubensgemeinschaft der Atheisten. Sie berufen sich auf Menschenrechte und Menschenwürde. Das ist gut so. Doch ihre Aktivi­täten erschöpfen sich meist in allgemeiner Religions- und spezieller Kirchenfeindlichkeit.[7]

Als ich zu unserem Thema beim Humanistischen Pressedienst recherchierte, stieß ich nur auf eine Rezension zu Tierversuchen.[8] Soll das wirklich alles sein?

Wir brauchen eine Ökumene für Menschenrechte – und die gegenseitige Toleranz in Weltanschauungsfragen. Da sind die Kirchen zum Glück – oder Gottseidank – schon weiter.[9]

[1] Zitate soweit nicht anders vermerkt aus: http://www.tagesspiegel.de/politik/demenzkranke-und-geistig-behinderte-betroffen-kirchen-laufen-sturm-gegen-plaene-fuer-medikamententests/13602502.html

[2] Übrigens: „Eine Entschädigung an die Opfer für den körperlichen und seelischen Schaden wurde nicht geleistet.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenversuche_in_nationalsozialistischen_Konzentrationslagern

[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_Gr%C3%B6he

[4] Die Leser meines Blogs wissen, dass mir an der Kirche vieles nicht gefällt.

[5] https://www.google.de/search?hl=de&gl=de&tbm=nws&authuser=0&q=%22Pl%C3%A4ne+f%C3%BCr+Medikamententests%22&oq=%22Pl%C3%A4ne+f%C3%BCr+Medikamententests%22&gs_l=news-cc.1.0.43j43i53.3045.5397.0.7760.3.2.0.1.0.0.73.142.2.2.0…0.0…1ac.1.YXYnGghj-SM&gws_rd=ssl#q=%22Pl%C3%A4ne+f%C3%BCr+Medikamententests%22&hl=de&gl=de&authuser=0&tbm=nws&start=0

[6] Im allgemeinen Zusammenhang und für die kommunale Ebene plädierte ich kürzlich für ein öffentliches und öffentlich beworbenes interreligiöses Gespräch unter Einbeziehung der kommunalen Partner unter dem Motto: Was leisten die religiösen Gemeinschaften (und ihre Theologie) zum Wohl der Stadt? http://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/archiv.php?a=show&id=4037

[7] So gab es kürzlich beim hpd einen Artikel, in dem „bewiesen“ wurde, dass die Theologie keine Wissenschaft sei. Als These wäre das ja diskutabel gewesen. Doch ich stieß dort auf eine atheistisch-fundamentalistische Glaubensgemeinschaft. http://hpd.de/artikel/warum-theologie-keine-wissenschaft-13057

[8] http://hpd.de/artikel/12532

[9] Bei uns gibt es zwar auch eng-schriftgläubige Fundamentalisten. Doch für Arzneimittelversuche an Dementen und Menschen mit anderen Behinderungen sind sie bestimmt nicht.

Die Verteidiger des #Abendlandes

Posted in Geschichte, Wirtschaft by dierkschaefer on 5. Januar 2015

Es gibt zwei Sorten von Verteidigern des Abendlandes. Beide haben blinde Flecken und wenig Ahnung vom Abendland, dem christlichen. Die einen brauchen das Abendland als Vorwand, um gegen den Islam zu demonstrieren, das sind die neuen Kreuzritter. Die andern halten ihnen ein Wunschbild vom christlichen Abendland und blenden nicht nur die historischen Kreuzritter aus, sondern auch die abendlandinterne blutige Vergangenheit, die Ausgrenzung der Juden über die Jahrhunderte hinweg bis zur „Endlösung“, die immerwährende politische Zerstrittenheit mit all den abendländischen Kriegen, die ethnischen Säuberungen, die Kolonialgeschichte.

Wer das christliche Abendland ernstnehmen will, kann das nur auf seinem Scheitern, auf dem Scherbenhaufen seiner fürchterlichen Geschichte. Von diesem Standpunkt aus kann man mit Pegida verfahren: #nopegida! für Aufklärung und für Menschenrechte!

Einen passenden Beitrag am Beispiel von der Schlacht bei Lepanto und den Beitrag des christlichen Abendlandes hat „Don Alphonso“ in der FAZ geliefert[1]. Auch der Lobpreis des Helden von Lepanto lohnt eine nähere Betrachtung.[2]

[1] http://blogs.faz.net/stuetzen/2015/01/04/wie-christen-europas-fuer-profit-den-speichel-der-tuerken-leckten-4852/

[2] https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/10009348634/in/set-72157635735292516 Man betrachte nicht nur das Photo, sondern lese die Beschreibung und folge dem dort angefügten Link.

Natürlich geht es um Leitkultur – na, und?

Posted in Menschenrechte by dierkschaefer on 18. August 2014

»Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der international geführten Debatte um „cultural defenses“. Zu erwägen ist, ob sich aus der kulturellen Biographie des Täters und seiner Beweggründe die Forderung nach Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründen ergibt und welche Rolle den Religionsgrundrechten in Art. 4 Abs. 1, 2 GG im strafrechtlichen Kontext der Rechtfertigung und Entschuldigung zukommt. Praktisch wichtig ist die Frage, ob kulturelle und religiöse Tathintergründe als schuldmindernde Umstände einzustufen und strafmildernd zu berücksichtigen sind. Diesem Aspekt kommt bei der Auslegung des Merkmals „niedrige Beweggründe“ beim Mord (§ 211 StGB) in Fällen von Blutrache und sogenannter Ehrenmorde eine entscheidende Rolle zu.«[1]

[1] http://eifelginster.wordpress.com/2014/08/11/390/

Gauck’s Kriegslied

Posted in Geschichte, Gesellschaft, Menschenrechte, Politik, Theologie by dierkschaefer on 21. Juni 2014

Gauck’s Kriegslied

 

‘s ist Krieg! ‘s ist Krieg!

O Gottes Engel wehre,

Und rede Du darein!

‘s ist leider Krieg –

und ich begehre

Nicht schuld daran zu sein!

 

So Matthias Claudius in seinem „Kriegslied“[1]

Und was sagt unser oberster Repräsentant und gelernter Pfarrer? Er vermeidet das Wort Krieg, spricht aber für den Einsatz von Waffen. „Und in diesem Kampf für Menschenrechte oder für das Überleben unschuldiger Menschen ist es manchmal erforderlich, auch zu den Waffen zu greifen.“[2]

 

Ein Skandal? Und wenn ja, warum?

 

Den einen Teil des Skandals hat Jakob Augstein im SPIEGEL richtig und ausführlich benannt2. Gauck scheint ein Lieblingsthema gefunden zu haben und kein bißchen an die Kriegsrhetorik der evangelischen Kirchen und ihrer Pfarrer in großer vaterländischer Zeit zu denken. Hätte ihm doch einfallen müssen, das Gott-mit-uns auf den Koppelschlössern. Man kann das nicht naiv ersetzen mit Für-die-Menschenrechte. Zwar sind beides hohe Güter, Gott und die Menschenrechte. Wir wissen auch, daß die Nazis nicht durch Lichterketten und wohl auch nicht durch Gebete niedergerungen wurden. Einen naiven Pazifismus kann man also nicht predigen.

Es gilt aber auch die „Kollateralschäden“ zu benennen.

 

Wenn tausend tausend Väter, Mütter, Bräute,

So glücklich vor dem Krieg,

Nun alle elend, alle arme Leute,

Wehklagten über mich?1

 

Und der zweite Teil des Skandals?

Auch die Kollateralgewinne gehören genannt. Deutschland ist weltweit viertgrößter Waffenexporteur. Gibt es da keine Interessen, die nichts mit Menschenrechten zu tun haben?

Unsere Verbündeten, allen voran die USA, betreiben Weltmachtpolitik und benutzen das Menschenrechtsargument je nach ihren Interessen[3]. Darf ein deutscher Bundespräsident so naiv sein und dieses nicht erwähnen, wenn er von Waffengebrauch für Menschenrechte spricht?

 

„’s ist Krieg!“ ist auch der Titel eines Gedichts von Kurt Tucholsky.

 

Die fetten Hände behaglich verschränkt

vorn über der bauchigen Weste,

steht einer am Lager und lächelt und denkt:

„‘s ist Krieg! Das ist doch das beste!

Das Leder geräumt, und der Friede ist weit.

Jetzt mach in anderen Chosen –

Noch ist die blühende, goldene Zeit!

Noch sind die Tage der Rosen!“1

 

Wenn Herr Gauck Tucholsky nicht lesen will, so sollte er doch einmal seinen Blick in gut christliche Literatur werfen.

 

Was sollt ich machen, wenn im Schlaf mit Grämen

Und blutig, bleich und blaß,

Die Geister der Erschlagenen zu mir kämen,

Und vor mir weinten, was?1

 

 

Das Kriegslied von Matthias Claudius ist bei Wiki passend bebildert mit einer Schlachtszene aus Goyas „Schrecken des Krieges“. Scheint leider wenig bekannt zu sein.

 

Der größte Skandal ist, daß man für einen Pfarrer das schwäbische „Herr, schmeiß Hirn ra“! (ra = runter) abwandeln muß in „Herr, schmeiß Herz ra“!

 

[1] Man sollte es ganz lesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Kriegslied_%28Matthias_Claudius%29

[2] Zitiert nach http://www.spiegel.de/politik/deutschland/augstein-gegen-gauck-s-forderung-nach-mehr-deutschen-kriegseinsaetzen-a-976083.html

[3] Man denke nur an den Irak-Krieg oder an unterlassene Kriege gegen Despoten. Es ging immer nur um politische und wirtschaftliche Interessen.

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