Dierk Schaefers Blog

Damit der Boden wieder trägt – Seelsorge nach sexuellem Missbrauch

Posted in Kriminalität, Psychologie, Religion, Seelsorge, Täter, Theologie, Therapie by dierkschaefer on 25. Januar 2016

Dieses Buch ist notwendig, schreiben die Autorinnen im Vorwort zu ihrem Buch Damit der Boden wieder trägt – Seelsorge nach sexuellem Missbrauch. Sie haben Recht damit. Ihre Begrün­dung: Seelsorger/innen sind unsicher. Sie trauen sich die seelsorgliche Begleitung Trauma­tisierter oft nicht zu und reagieren hilf- und ratlos. Sie fürchten, dem Opfer sexueller Gewalt nicht gerecht werden zu können. Noch immer werden Opfer von sexueller Gewalt von der Seelsorge nicht wahrgenommen oder gar abgewehrt.

 

Die Autorinnen sind mutig. Schließlich sind die beiden großen Kirchen in Miss­brauchs­skandale ver­strickt und machen dabei keine gute Figur. Die Frage ist, ob Missbrauchsge­schädigte überhaupt Zutrauen fassen zu Seelsorgerinnen[1], die im kirchlichen Dienst stehen. Zudem dürften Seelsorger die einzige Gruppe sein, die von ihrem beruflichen Selbst­ver­ständnis her bereit ist, missbrauchten Men­schen unentgeldlich zuzuhören und hilfreiche Gespäche zu führen.[2] Die kostenfreie Zuwendung ent­bindet nicht von Anforderungen an die Professionalität der Gespräche. Die soll durch dieses Buch gefördert werden.

 

Die Autorinnen können offenbar auf große Erfahrung im seelsorglichen Umgang mit miss­brauchten Menschen zurückblicken und aus diesen Erfahrungen schöpfen.

Die genannten Zielgruppen für dieses Buch sollten aber erweitert werden. Nicht nur Opfer von Miss­brauch sollten es lesen (als Einschränkung wird auf mögliche Retraumatisierungen hingewiesen), nicht nur die Seelsorgerinnen, an die sich solche Menschen wenden, nein – und zuallerst, denke ich – sollten Kirchenleitungen das Buch lesen, angefangen vom Bischof persönlich und den Spitzen der Kirchen­ver­waltung bis zu den mit diesen Fragen beschäftigten Mitarbeitern. Doch sie werden es wohl nicht tun. Sonst könnten sie – endlich – die betroffe­nen Menschen verstehen und angemessen mit ihnen umgehen (lassen)[3].

 

Von diesen Menschen und den Umgang mit ihnen handelt das Buch. Aus eigenen Erfahrungen kann ich bestätigen: Dieses Buch ist notwendig. Auch habe ich viel Neues gelernt.

  1. Angesichts vielfachen sexuellen Missbrauchs, über die Zahlen könnte man streiten, muss „man“, nicht nur der Pfarrer im Gottesdienst, darauf gefasst sein, dass es unter den Zuhörerin­nen kirchlicher, aber auch sonstwie öffentlicher Rede, missbrauchte Personen gibt, die auf der Suche nach Verständnis sind, aber zudem retraumatisierbar. Doch diese „Fallgruppe“ wird nicht erkannt und berücksichtigt.

Die Autorinnen zeigen Möglichkeiten auf, die missbrauchten Menschen Mut machen können, Ver­trauen zu fassen und Seelsorge zu suchen. Den Seelsorgerinnen wird Mut gemacht, indem sie mit diesem Buch auf solche Begegnungen sachkundig vorbereitet werden. Die vielen Redundanzen sollten dafür sorgen, dass jeder am Schluss weiß, was Missbrauch bedeutet und wie Missbrauchten ange­messen seelsorglich zu begegnen ist.

  1. Was mir bisher überhaupt nicht deutlich war: Missbrauchte haben ein Recht nicht nur auf Zorn, sondern auch auf Hass. Dem darf man nicht moralisierend begegnen. Zum ersten Mal habe ich die fürchterlichen Hass-Bezeugungen in manchen Psalmen verstanden. Auch die angewandte Form der biblischen Exegese[4] war mir neu – und hilfreich. Mein Theologiestu­dium liegt nun schon lange zurück, doch ich kann mir vorstellen, dass auch jüngere Kollegen hier etwas lernen können.

Hilfreich für die Seelsorge im kirchlichen Rahmen dürfte die nach Themen differenzierende Liste brauchbarer Bibelstellen im Anhang des Buches sein.

 

Nun zu den Opfern. Auch hier sollte man die Zielgruppe erweitern. Beim Lesen ging mir die ganze Zeit der Spruch von Jean Améry durch den Kopf: „Wer der Folter erlag, kann nicht mehr heimisch werden in der Welt.“ Zitiert wird er erst gegen Ende des Buches. Doch diese Erkenntnis ist charakte­ristisch auch für Missbrauchte und erweitert das Thema auf alle, die in einer überwältigenden Gewalt­situation in Todesängsten waren und diese nicht vergessen können, weil überall, oft unerwartet und auch unverstanden, Trigger das Trauma neu auslösen können[5]. In diesen Menschen ist etwas unwider­ruflich zerbrochen: Das Grundvertrauen in die Zuverlässigkeit der (normalen) Welt. Für uns „Normalos“ ist das schwer vorstellbar und wir meinen, irgendwann müssten solche Erlebnisse doch einmal abgelegt und vergessen werden können. Diese Erwar­tung ist genau die Zumutung, die trauma­tisierte Menschen sofort auf Distanz gehen lässt. Nur sie haben zu entscheiden, was sie für überwun­den halten können – und sie sind überrumpelt, wenn der nächste Trigger wieder funktioniert.

 

Das Buch behandelt zielgruppengemäß zwei Aspekte: Die psychische Situation der Missbrauchten und die Herausforderung der Seelsorgerinnen.[6] Die Seelsorger müssen ihre Grenzen erkennen, heißt es, sie müssen wissen, wann eine Psychotherapie erforderlich ist.

Ein dritter Aspekt wird nur angedeutet: Der forensische.

Das dürfte seinen Grund in der zu Recht geforderten Parteilichkeit haben. Die Seelsorgerin hat fest auf der Seite der missbrauchten Person zu stehen, sie darf keine Zweifel anmelden, niemanden entschul­digen, hat nicht einmal Erklärungen für den Missbrauch anzudeuten. Dies ist erforderlich, um das Vertrauen nicht zu stören oder gar zu zerstören. Obwohl ich auch Fälle kannte, in denen ein behaup­teter Missbrauch nicht stattgefunden hatte, hat mir ein jahrelanger Briefwechsel mit einer missbrauch­ten jungen Frau gezeigt, wie wichtig Parteilichkeit für das Vertrauen ist, ein Vertrauen, das bis zur Übersendung der Tagebücher reichte. Dennoch müssen Seelsorgerinnen auch darauf vorberei­tet sein, dass ein Miss­brauchs­erlebnis auch suggeriert sein kann, zuweilen therapieinduziert als die logische Erklärung für bestimmte Diagnosen.

Der Seelsorger hat hier gewiss nicht zu explorieren. Auch ein vermeintlicher Missbrauch ruft seelische Not hervor. Doch zuweilen steht am Ende der Wunsch nach gerichtlicher Klärung, strafrechtlich wie auch zivilrechtlich mit dem Ziel von Entschädigung. Richterinnen sind keine Seelsorger. Sie achten auf die Verjährungsgrenzen, dann auf die Beweisbarkeit und Glaubwürdigkeit der Vorwürfe. Der angefor­derte Gutachter geht, sofern er professionell arbeitet, von der „Nullhypothese“ aus: der Miss­brauch habe nicht stattgefunden. Nun sucht er nach Gründen, um diese Hypothese zu widerlegen. Der Gutachter Max Steller sieht haupt­sächlich zwei Ursachen für die falsche Wahrnehmung/­Erinne­rung vermeintlicher Opfer. Da ist a) die Suggestion, vornehmlich bei Kindern, und b) psychische Stö­rungen, vornehmlich bei Personen, die schließlich dank Therapie oder eigener „Einsicht“ Missbrauch für die Ursache ihrer Störungen halten[7], schließlich gibt es c) Menschen, die keinen sexuellen Missbrauch erlebt haben, ihre Not aber so benennen, d.h. sex. Missbrauch ist die Chiffre für ihre reale Not, die aber andere Ursachen hat. Das Terrain ist also schwierig – und steckt voller Minen. Glücklicherweise ist die Überprüfung der Richtigkeit der Eigenaussagen des Opfers nicht Aufgabe der Seelsorge. Doch sollte das Opfer die Sache gerichtlich klären wollen, muss es vorbereitet werden. Zunächst auf die Enttäuschung, wenn der Fall verjährt sein sollte, dann auf den Richter, der nach Beweisen fragt oder nach einem Sachverständigen-Gutachten. Damit wird alles wieder aufgerollt – auch die Emotionen. Hält das Opfer das durch?

 

Ein wirklich weites Feld. Das Buch will Mut machen und helfen, es zu betreten, damit diese Menschen aus ihrer Isolation und ihren Selbstvorwürfen herausfinden.

Dazu ist es sehr gut geeignet.

Erika Kerstner / Barbara Haslbeck / Annette Buschmann, Damit der Boden wieder trägt – Seelsorge nach sexuellem Missbrauch, 1. Auflage 2016, 240 Seiten, ISBN: 978-3-7966-1693-8, erscheint im Februar 2016, 19,99 €

[1] Die Autorinnen benutzen fast durchgängig „gendergerechte“ Benennungen (Seelsorger/innen). Mich stört das beim Lesen ungemein. Um den Sachverhalt klarzustellen: Missbraucher sind zumeist männlich – es gibt auch Ausnahmen; die Opfer sind meist Kinder, weiblich oder männlich. Menschen, an die sich Missbrauchte wenden, dürften wohl eher weiblich sein. Da das im Ansatz ökumenische Buch aber durchgehend auf katholische Normalität rekurriert, kommt über das Beichtsakrament den Pfarrern, also Männern, eine Bedeutung zu, die man im evangelischen Raum kaum finden wird. Ich schreibe in dieser Rezension demnach abwechselnd von Seelsorgern und Seelsorgerinnen.

[2] Sicherlich gibt es auch außerhalb des kirchlichen Rahmens Einzelne und Gruppen, die für solche Menschen da sind. Vergleichsweise sehen wir das an der Hilfsbereitschaft für Flüchtlinge. Hier stechen auch die Kirchen als Organisationen positiv heraus. Es ist allerdings leichter, Hilfe für Menschen anzubieten, die nicht kirchlich vorgeschädigt sind.

[3] Das gilt auch für den kirchlichen Umgang mit den gedemütigten, misshandelten und ausgebeuteten ehemaligen Heimkindern.

[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Materialistische_Bibellekt%C3%BCre

[5] Von „Flashbacks“ berichten auch Unfallopfer und Notfallseelsorger.

[6] Dazu wird auch mehrfach die Rücksichtnahme auf die Institution Kirche, die Arbeitgeberin der Seelsorger genannt. Ich habe das zunächst für ein eher katholisches Problem gehalten; für mich als Protestanten ist die Kirche ein Ding von dieser Welt und darum eher und heftiger kritisierbar, als das für Katholiken denkbar ist. Doch das scheinbar loyale Wegducken meiner Kollegen, oder auch das Ausweichen wegen der Peinlichkeit, Missbrauch und Kirche zusammenzubringen und zu thematisieren, [Dierk Schäfer, Scham und Schande, Die Kirchen und die Heimkinderdebatte, https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2010/05/essay-pfarrerblatt.pdf] hat mich an die Ökumenizität des Phänomens erinnert.

[7] mehr dazu: https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/11/02/politisch-korrekt-ist-dieses-buch-ganz-und-gar-nicht/

Politisch korrekt ist dieses Buch ganz und gar nicht.

Posted in Geschichte, Justiz, Kriminalität, Kriminologie by dierkschaefer on 2. November 2015

Täterschutz werden „Opferverbände und einschlägige Rechtsanwälte“ argwöhnen[1]. Bereits die Rezension in der FAZ[2] hatte mich an eine turbulente Tagung erinnert und ich bestellte das Buch[3]. Der Name des Autors war mir geläufig. Max Steller gehörte zu den maßgeblichen Gutachtern für das Urteil des Bundesgerichtshofs[4], mit denen 1999 die Standards für die Glaub­haftig­keits­begutachtung festgelegt wurden. Steller war auch führend beteiligt an den Freisprüchen in den damaligen Massen-Missbrauchsprozessen.[5]

Sein Lebensthema ist die Aussagepsychologie: Wie glaubhaft ist die Aussage eines „Täters“ oder eines „Opfers“, wenn es keine Indizien gibt und nur Aussage gegen Aussage steht? Im Klartext: Wer lügt? Oder Wer erinnert sich falsch und wie kommt er dazu? Die Brisanz liegt in der zweiten Frage, in der sich unheimliche Abgründe auftun[6]. Da ist jemand ehrlich davon überzeugt, missbraucht zu sein, und wird damit konfrontiert, dass es nicht stimmt, in manchen Fällen auch gar nicht stimmen kann. Doch bis dahin hatte man dem „Opfer“ geglaubt. Steller nennt die Gründe dafür.

Einerseits die „Aufdeckungsarbeit“ nach Anleitung von Prof. Dr. Tilmann Fürniss[7], der Kindergärtnerinnen und Lehrer sensibilisierte, hinter harmlosen Kinderzeichnungen und Kindesäußerungen Missbrauch zu vermuten, der in vielen Befragungen aufzudecken ist. Steller: Ein Kind kann zwar noch nicht gekonnt lügen, aber man kann ihm Erlebnisse suggerieren, die es dann für wahr hält. Man müsse untersuchen, ob das Kind den Missbrauchsvorwurf spontan erhoben hat oder ob und durch wen das Kind nach vielen Befragungen vielleicht erst darauf gebracht wurde, bis es schließlich fest von seinem Missbrauch überzeugt sei.

Was mit Kindern geht, funktioniert andererseits auch mit Erwachsenen, die in vielen Therapiesitzungen zu der Lösung kommen, die ihr Therapeut als Standard- oder Resthypothese für ihren Fall parat hat: Frühe Missbrauchserfahrung, ins Unbewusste verdrängt, werden nun endlich bewusst gemacht; damit ist zugleich ein Schuldiger gefunden für all die Beschwerden. In solchen Fällen müsse man einen kritischen Blick auf die Persönlichkeit des Menschen und seine Geschichte eventueller psychischen Auffälligkeiten richten.

Der unreflektierte Glaube an den Wahrheitsgehalt von Kinderaussagen war damals in der Öffentlichkeit noch ungebrochen, soweit es um sexuellen Missbrauch ging. Aufdeckungsarbeit war angesagt. Die Methoden von „Beratungsstellen“ wie Zartbitter[8] und Wildwasser[9] galten als unbezweifelbar, stand dahinter doch ein veritabler Professor, der in Fortbildungskursen auch Kindergärtnerinnen und Lehrerinnen in „Aufdeckungsarbeit“ schulte. Wenn ein Kind „anatomisch korrekte“ Puppen[10] richtig zusammensteckte und seine Zeichnungen nach Meinung der „Experten“ sexuelle Hinweise enthielten, war das ein Beleg für sexuelle Erfahrung.

In dieser aufgeheizten Situation lud ich zu einer Tagung ein: „Sexueller Mißbrauch in der Familie. Ein Vorwurf und seine Folgen.“ Schlimmeres hätte ich nicht tun können. „Das ist kein Vorwurf, das ist ein Verbrechen“, befand eine aufgebrachte Kollegin. In der weithin Feminismus-geneigten Kollegenschaft war ich isoliert. Eine Leserbriefwelle der Empörung rollte an und wir überlegten, ob wir die Tagung unter Polizeischutz stellen sollten. Das „technische“ Personal unsere Akademie reagierte nüchtern, wie man reagieren sollte. Ich druckte –wohl erstmalig in der Geschichte der Akademie – kleine Karten mit der Aufforderung, das Akademiegelände unverzüglich zu verlassen und die Akademieleitung setzte mir die Ehefrau eines Kollegen zur Kontrolle in die Tagung, was ich durchaus auch als Dokumentationsschutz in meinem Interesse sah.

Was die allgemeine Empörung hervorrief war, dass ich Missbrauchsbeschuldigten zu einem Podium verholfen hatte und damit auch dem Thema Missbrauch mit dem Missbrauch.[11] Denn jeder dieser Beschuldigten hatte ungeprüft als Täter zu gelten.

Die Tagung wurde turbulent. Im Publikum saßen viele „Täter“, Väter und Ehepaare, denen man die Kinder weggenommen hatte, Großeltern, die ihr Enkelkind in der Dusche missbraucht haben sollen. „Aber wir haben gar keine Dusche“. Die meisten waren gegen Wände gelaufen, trotz der Unhaltbarkeit der Vorwürfe, so wie die Eltern in den zeitgleich laufenden Wormser Prozessen[12]. Den Ehefrauen der „Täter“ hatte das Jugendamt die Scheidung empfohlen. Erst dann würden sie ihre Kinder zurückbekommen. Ich hatte neben forensischen Psychologen auch einige Betroffene zum Referat gebeten, so auch den Verfasser des Buches „Mißbrauch des Mißbrauchs“[13]. Schon der Titel war eine Provokation, meinte die Gegenseite. Eine Teilnehmerin hielt es nicht aus, bekannte sich als traumatisiert und verließ die Tagung. Auch die referierenden renommierten Psychologieprofessoren wurden der Täterseite zugeschlagen: „Tätervertreter“. Denn: „Kinder lügen nicht.“

So ist auch ein ganzes Kapitel im Buch von Max Steller überschrieben. Kinder, schreibt er, lügen auch, doch sie können das noch nicht richtig, denn Lügen will gekonnt sein. Aber man kann Kindern Erlebnisse suggerieren, die sie nie gehabt haben, dann aber phantasievoll ausschmücken. Eben bis zum Missbrauch in der nicht vorhandenen Dusche.[14]

Nachtrag

Eine gute Zusammenfassung der damaligen Atmosphäre liefert eine Studienarbeit aus dem Jahr 1997.[15] Übrigens: Meine Tagung hatte Folgen. Durchweg positiv. Hier sei nur die Zusammenarbeit mit der Esslinger Hochschule für den „Anwalt des Kindes“ zu nennen. Auch meine „Tagungsreihe Kinderkram“ war letztlich ein Ergebnis der auf der Tagung geknüpften Kontakte. Darüber hinaus gab es viele Einzelkontakte beraterischer Art[16], vielfach auch seelsorgerlich. Unangenehm war, dass meine Akademie aus politischen Gründen meinte, ein Nachgespräch ansetzen zu müssen unter der Moderation der landeskirchlichen Frauenbeauftragten. Da hatte man den Bock zum Gärtner gemacht – oder muss ich das „gendern“? Gärtnerin ginge ja noch, aber der Bock?[17]

PS: Dank der Mithilfe des Verlags ist das Buch von Max Steller auch für Laien spannend und sehr gut lesbar. Zwei Passagen gefallen mir überhaupt nicht. Darauf werde ich noch eingehen. Und auf die Brisanz des Sachverhaltes im Zusammenhang mit ehemaligen Heimkindern und der Forderung nach Aufhebung der Verjährung.

[1] http://www.mittelbayerische.de/kultur-nachrichten/hysterie-verstellt-den-blick-aufs-wahre-21853-art1290931.html Dienstag, 6. Oktober 2015

[2] Manfred Lütz, Wer sich als Opfer ausgibt, hat oft schon gewonnen, FAZ, Freitag, 2. Oktober 2015, S. 12

[3] Max Steller: „Nichts als die Wahrheit“ – Warum jeder unschuldig verurteilt werden kann. Heyne Verlag, München 2015. 288 S., geb. 19,99 €.

[4] http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/98/1-618-98.php3, Pressemitteilung: http://archiv.jura.uni-saarland.de/Entscheidungen/pressem99/BGH/strafrecht/glaubhft.html

[5] Montessori-Prozess: https://de.wikipedia.org/wiki/Montessori-Prozess , Wormser Prozesse: https://de.wikipedia.org/wiki/Wormser_Prozesse , dazu Gisela Friedrichsen, Nachlese zu den legendären Wormser Missbrauchsprozessen, http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-39523432.html, von Gisela Friedrichsen auch eine Fall-Beschreibung: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-7851222.html

[6] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/04/06/unheimlich/

[7] https://de.wikipedia.org/wiki/Tilman_F%C3%BCrniss

[8] https://de.wikipedia.org/wiki/Zartbitter_%28Verein%29 

Nachtrag: Die Nennung von Zartbitter ist nicht falsch, allerdings war es nicht Zartbitter/Köln, sondern Zartbitter/Coesfeld. Zartbitter/Köln distanziert sich von Zartbitter/Coesfeld und den Methoden von Prof. Fürniss energisch. S. dazu meinen Artikel „Missbrauch mit dem Missbrauch?“ https://dierkschaefer.wordpress.com/2019/08/12/missbrauch-mit-dem-missbrauch/ Dort gehe ich auf den Mailwechsel mit Frau Enders von Zartbitter/Köln ein, den sie unter dem Betreff: „Verleumderische Informationen über Zartbitter“ begonnen hat.

[9] https://de.wikipedia.org/wiki/Wildwasser_%28Verein%29

[10] http://www.inhr.net/artikel/puppenspiele-fuer-missbrauchs-aufdeckung-sehr-bedenklich

[11] https://de.wikipedia.org/wiki/Missbrauch_mit_dem_Missbrauch. Der Autor des gleichnamigen Buches referierte auf der Tagung „seinen Fall“.

[12] Wormser Prozesse, vorangegangen war der Montessori-Prozess. S. Anmerkung 5. Noch gab es allerdings nicht das Urteil des Bundesgerichtshofs, s. Anmerkung 4, das ausführlich nicht nur auf untaugliche Testverfahren einging, sondern auch auf das Thema Suggestion.

[13] Thomas Alteck, Mißbrauch des Mißbrauchs. Neu, aber auch vergriffen unter dem Titel: Unsere Kinder siehst DU nicht! – Die Falldarstellung auf der Webseite von Thomas Alteck (Pseudonym) http://www.alteck.de/alteck_show.cfm?CFID=cc708de0-7f56-4d81-b3bc-996e487728e4&CFTOKEN=0&xx=start_beschluss.cfm ist erhellend und in Grundzügen leider typisch für manche Missbrauchsvorwürfe. Manche Fälle gehen „besser“ aus. Aber „ich habe die (Er-)lebenszeit mit meiner Tochter verloren“, so ein Vater, dessen Tochter sich nach ihrer Pubertät aus der psychischen Umklammerung ihrer Mutter befreien konnte.

[14] Einen ähnlichen Fall konnte ich später begleiten. Erst ein Ortstermin brachte Klarheit. Der Erstgutachter hatte sich auf Aussagen verlassen und Glaubhaftigkeit attestiert: http://www.zeit.de/2003/26/Verdacht. Der Sozialarbeiter hatte das Versagen des Jugendamtes in diesem Fall öffentlich gemacht und wurde versetzt.

[15] Ein Abstract ist zu finden unter http://www.hugendubel.de/de/buch/laura_dahm-sexueller_missbrauch_der_missbrauch_mit_dem_missbrauch-6781372-produkt-details.html

[16] z.B. Anmerkung 13

[17] Leider muss ich aus datenschutzrechtlichen Gründen auf die Nennung des Familiennamens der Dame verzichten. In diesem Zusammenhang trüge er sehr zur Belustigung bei.

Dat Wettlopen twüschen den Swinegel un den Hasen up de lüttje Heide bi Buxtehude, aufgeführt als kirchliches Bubenstück zwischen Freiburg und Münster

Posted in Kirche, Kriminalität, Kriminologie by dierkschaefer on 22. April 2015

»Als junges Mädchen wurde sie jahrelang missbraucht. 2014 entschloss sie sich, für die Anerkennung ihres Leids zu kämpfen – und fühlt sich heute mehr denn je von der Kirche allein gelassen.«[1]

Alleingelassen ist stark untertrieben. Hier handelt es sich um ein kirchliches Bubenstück, das als Vorlage nur das Wettrennen zwischen Hase und Igel haben kann[2]. Ein Opfer wird auf einen Parcour geschickt, der mit Sicherheit Retraumatisierung auslösen muss. Immer wieder taucht eine neue Person im kirchlichen Gewand auf und sagt: „Ik bün allhier!“, wie de Swienigel im Märchen. Als juristischen Swienigel bringt das Bistum Münster Norbert Große Hündfeld[3] ins Spiel.

In dieser Geschichte, die leider kein Märchen ist, bleibt nicht nur das Opfer auf der Strecke, sondern der Rest von Glaubwürdigkeit einer Institution, der viele Menschen vertraut haben.

Google hat mich daran erinnert, dass ich solch ein Spiel schon einmal erwähnt habe[4]. Da war es ein evangelisches Bubenstück. Solche Hütchenspieler gibt es in vielerlei Gewand. Die Bezeichnung „Missbrauchsbeauftragter“ gewinnt eine doppelte Bedeutung: Da werden Personen mit erneutem, diesmal „nur“ bürokratischem Missbrauch beauftragt. Missbraucher auch sie.

[1] http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/ich-bin-von-einem-geistlichen-missbraucht-worden

[2] http://fabuloes.blogspot.nl/2010/02/de-swienegel-als-wettrenner.html

[3] So jemandem erzählt man bestimmt gern zum xten Mal seine Missbrauchserlebnisse: http://kirchensite.de/aktuelles/bistum-aktuell/bistum-aktuell-news/datum/2011/06/08/norbert-grosse-huendfeld-neuer-missbrauchsbeauftragter/

[4] https://dierkschaefer.wordpress.com/2012/11/12/der-elefant-unter-den-landeskirchen/