Dierk Schaefers Blog

Der Fall Spyra ist ein Fall Bayrische Landeskirche,

ist er auch ein Fall Evangelisches Pfarrerblatt?

Hier der ganze Text als PDF:

Bayrische Landeskirche – Was nun?

Posted in Justiz, Kirche, Kriminalität by dierkschaefer on 5. Juli 2013

Man sollte sich noch einmal[1] den Vorgang, wie ihn das Evangelische Sonntagsblatt für Bayern unter dem Titel Die zweite Schuld der Kirche veröffentlicht hat[2], genauer anschauen:

Ein mißbrauchender Pfarrer, dessen Karriere ihn über die Stelle als Dekan bis hin zum Oberkirchenrat geführt hatte, der vom Landesbischof bei seinem Abschiedsgottesdienst in einer Laudatio ob seiner „großartigen Verdienste für die Kirche“ gelobt wurde, „ein geachteter Kirchenmann, ein anerkannter Theologe, ein Macher, der 16 Jahre lang als Oberkirchenrat auch für Medien zuständig war.“ Um diesen Medien-Fachmann geht es.

Da hatte die Bayrische Landeskirche, in der Person ihres damaligen Bischofs Hanselmann[3], einen Mißbrauchsfall weder angezeigt, noch intern aufgegriffen, sondern genau dieser Bischof bereitete dem Täter einen sehr honorigen Abschied in den Ruhestand. Die betroffene Mitarbeiterin hatte sich, nachdem der Bischof nicht reagierte, schließlich in ihrer Not um eine andere Stelle beworben, der Täter blieb unbehelligt. Der „Oberkirchenrat bat sogar die Mitarbeiterin, sich am Tage ihres Abschiedes in der Andacht im Landeskirchenamt neben ihn zu setzen – zum Zeichen, dass sie im Guten bei ihm weggehe“.

Erst als Mißbrauch in der Kirche zum allgemeinen Thema wurde, wagte sich ein Mädchen aus der Pfarramtszeit des späteren Oberkirchenrats an die Öffentlichkeit. Mittlerweile hatte der Bischof gewechselt, und die Kirche reagierte – nein, nicht mit der Anzeige ihres verdienten Mitarbeiters bei der Staatsanwaltschaft, sondern mit einem Disziplinarverfahren. Es wurde also die kircheninterne Justiz bemüht. Warum keine Anzeige? Es ging sicherlich nicht darum, die Pension des nunmehr aus dem Dienst entfernten Oberkirchenrates einzusparen, das wäre auch infolge einer Anzeige passiert. Denn bei Beamten wie bei Pfarrern folgt auf eine Verurteilung durch weltliche Gerichte häufig das Disziplinarverfahren, dessen Entscheidung viel schmerzhafter sein kann, als ein Strafurteil. Die Landeskirche hat sich redlich bemüht, so hatte sich der „während des Disziplinarverfahrens amtierende Landesbischof … einer der betroffenen Frauen als Opferbeistand angeboten. Er hat sie bei den Vernehmungen begleitet“. Ich kenne diesen Bischof persönlich recht gut und halte ihn für integer. Aber gut gemeint, ist nicht gut gemacht.

Der erste Fehler liegt bei Landesbischof Hanselmann, der nichts unternommen hatte.  Damit war eine Mitschuld der Kirche gegeben.

Der zweite Fehler nach der Feigheit Hanselmanns und dem Bekanntwerden des Falles war der Verzicht auf eine Strafanzeige, zu der man die Frauen hätte ermutigen müssen.

Der dritte, den Beschuldigten nicht persönlich zu hören.

Und schließlich wurde die seelsorgerliche Begleitung durch den Landesbischof während des Disziplinarverfahrens vom EKD-Berufungsgericht gerügt. „Das Gericht unterstellte dem Bischof, es ginge ihm lediglich um die Verurteilung des Angeschuldigten“.

Auch die anderen angeführten Gründe für die Aufhebung des Disziplinarurteils sind lesenswert.

Die Entscheidung ist rechtskräftig. „Nun denken Juristen in der EKD (auch dort herrscht Entsetzen) und in den Landeskirchen darüber nach, ob dem Einstellungsbescheid eine Präzedenzwirkung zukommt. Dem Beschluss wurde ein »Leitsatz« und ein »Tenor« vorangestellt, der dies erlaubt. Dann wäre es ein Urteil, das die Position von Missbrauchstätern entscheidend stärkt“.

Daß man entsetzt ist, glaube ich. Denn der Flurschaden der Entscheidung scheint unermeßlich. Die Kirche hat – mal wieder – ihr häßliches Gesicht gezeigt. Denn selbst wenn ich unterstelle, daß die EKD-Kammer lediglich die formale Korrektheit des Verfahrens geprüft hat, und das war nicht korrekt, so ist unerfindlich, warum sie das Verfahren nicht an die Disziplinarkammer der bayerischen Landeskirche zurückgewiesen oder aber von sich aus das Beweisverfahren neu eröffnet hat. Die Abberufung der EKD-Kammermitglieder, wenn sie denn möglich wäre, würde den Flurschaden noch vergrößern.

Nun ist die bayerische Landeskirche in der Pflicht. Was könnte sie tun?

Sie hat immerhin den Fall in ihrem eigenen Sonntagsblatt veröffentlicht. Doch das reicht nicht aus.

Sie könnte den von ihrer eigenen Disziplinarkammer für schuldig Befundenen zum Schandfleck der bayerischen Landeskirche erklären. Dabei muß nicht einmal der Name dieses „Schweinepriesters“ genannt werden, es reicht, wenn er weiß, wer gemeint ist. Doch vermutlich wird ihn das nicht bekümmern. Er wurde von einem höheren Gericht freigesprochen und an das höchste wird er wohl ohnehin nicht glauben. Mich würde interessieren, wer überhaupt noch daran glaubt[4].

Schließlich, und das empfehle ich, könnte die Landeskirche zahlen. Und zwar wegen der Fehler, die sie zu verantworten hat: die Ermöglichung der Fortsetzung des sexuellen Mißbrauchs und dann die Verfahrensfehler (s. oben). Sie könnte sieben Jahre lang den betroffenen Frauen monatlich ein Anerkennungsgeld in Höhe der Pension zahlen, die der Täter nun weiterhin bezieht. Die Zahl Sieben ist von Bedeutung, auch im Christentum[5]. Und was die Höhe der Zahlung betrifft: die Zahl der Opfer ist überschaubar, die Kirche wird darüber nicht verarmen. Sie hätte aber tätige Reue bezeugt.