Dierk Schaefers Blog

Denk ich an Kirche in der Nacht …

wie es weitergeht, wissen Sie. Auch wenn da Kirche steht statt Deutschland.

Doch warum Kirche? Warum schreibe ich das? Noch dazu als Pfarrer.

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Es klebt wie Hundedreck unter den Schuhsohlen,

man kann sich noch so sehr bemühen, ihn am Bordstein abzustreifen, – wenn man wieder ins Auto steigt, riechen es die Mitfahrer.[1]

So ging es mir, als ich den Beitrag von Landesbischof Meyns im Pfarrerblatt[2] las. Er hat sich wirklich Mühe gegeben, doch warum stinkt es weiterhin?

Mag ja sein, dass ich eine besonders empfindliche Nase habe. Mein Unterordner „Miss­brauch“ umfasst 997 Dateien und acht Ordner. Dazu kommen noch 299 Dateien und ein Ordner im Ordner Kriminalität. Ich kann ins Detail gehen, will mich aber auf die große Linie beschränken.

Falls das mit dem Hundedreck zu anrüchig sein sollte, will ich einem anderen Vergleich folgen. „Es steht ein Elefant im Raum“ nennt man neuerdings das Phänomen, wenn ein Phänomen wie in gehei­mer Übereinkunft nicht wahrgenommen wird.[3] Ich werde also die Elefanten (Plural) benennen, wobei sich der Tiervergleich nicht durchgängig bewährt.

Photo, Dierk Schäfer

Der erste Elefant ist die Verjährung,

der zweite die Kirche als Richter in eigener Sache,

der dritte die Entschädigung und schließlich

der vierte, die biologische Lösung.

Zum ersten Tierle, die Verjährung:

Es hat zweierlei Natur, eine juristische und eine theologische und beide haben ein Aber.

Zur juristischen Natur schrieb ich vor einiger Zeit (der Elefant steht ja schon länger im Raum):

 „Kurz zur Verjährung: Sie ist eigentlich dazu gedacht, Rechtsfrieden zu schaffen für Uraltfälle. Eine nicht befriedigende aber letztlich befriedende Lösung.“-

Und nun das Aber: „Doch hier hilft sie nicht. Die Verbrechen an den ehemaligen Heimkin­dern, den Misshan­delten und den Missbrauchten stellen das wohl größte Verbrechen in der bundesrepubli­kanischen Geschichte dar. Prof. Kappeler: „Mitten im Kern des eigenen Gesellschaftssystems geschieht solches Unrecht in unvorstellbarem Ausmaß und sämtliche – verfassungsrechtlich, staatsrechtlich, verwaltungs­rechtlich! – vorhandenen Kontrollsysteme versagen; nicht zufällig!“[4] Die Zahl der Opfer ist kaum überschaubar, die „Qualität“ der Ver­brechen reicht von deutlicher Benach­teiligung und Ausbeutung bis hin zu Monstrositäten grundlegender Menschen­rechtsverletzun­gen. Hier kann nicht gesagt werden: „Schluss jetzt, Schwamm drüber.“ Wir werden – Verjährung hin oder her – keinen Rechtsfrieden bekommen, allenfalls Friedhofsruhe, wenn die Opfer gestorben sind – doch ihre Geschichten leben weiter.[5] Zur Monstrosität und dem verweigerten Rechtsfrieden:[6]

Ob man den Staat gewinnen kann, eine richterliche Untersuchungskommission zu installieren, die staatsanwaltliche Befugnisse hat und allen Fällen auf den Grund geht, auch den schon verjährten[7], bezweifele ich, denn der Staat hat in der Heimkin­der­sache auch „Dreck am Stecken“ und wird sich seiner Mitverantwortung nicht stellen wollen. Die Verjährung wurde geschaffen, damit Streit auch gegen den Willen Betroffener ad acta gelegt werden kann. Wir haben es mit der Behandlung von Heimkindern mit dem größten „flächendeckenden“ Ver­brechen seit 1945 zu tun. In einem solchen Fall braucht es andere Maßnahmen, um Rechts­frieden wieder herzu­stellen. Das gilt auch für die nun als endemisch anzusehenden sexuellen Verbrechen an Kindern in Familien und Institutionen. … Die Frage nach den Kosten will ich nicht unterschlagen. Am Runden Tisch saßen drei weitgehend unbedarfte Heimkinder einem Gremium von ganz und gar nicht unbedarften Interessenvertretern gegenüber. Die einen hatten keinen Etat und keine Rechtsberatung, die anderen saßen in ihrer Dienstzeit am Runden Tisch und hatten einen Apparat im Hintergrund. (Über Frau Vollmer schweige ich mich jetzt aus.) Wer an der Unabhängigen Kommission teilnimmt, wird – da sie ja unabhängig sein soll – dies nicht in seinen dienstlichen Verpflich­tungen unterbringen können. Das heißt: Alle brauchen neben den Spesen ein angemessenes Sitzungsgeld, auch die Betrof­fenen, selbst wenn sie keinen Verdienstausfall haben. Die Betroffenen sollten sich auf eine angesehene Anwaltskanzlei einigen, die sie berät. All diese Kosten müssen zulasten der Landeskirche gehen. – (Kommentar von Uwe Werner: „Dem habe ich nichts hinzuzufügen!
Jeden Satz kann ich unterschreiben und ist bezeichnend für unseren jahrelangen Kampf mit Staat und Kirchen,“)[8]

Die Stärke der Stellung kirchlicher Einrichtungen wurde in einem juristischen Gutachten deutlich: »Der Träger ist im Übrigen natürlich frei von den Empfehlungen der örtlichen und belegenden Jugendämter.«[9]

Zur theologischen Natur des Tieres

Auch diese Natur des Elefanten wird beschwiegen[10], dabei wäre es gerade für Theologen ange­mes­­sen, darauf einzugehen. Doch Meyns steht damit nicht allein[11]. Auch Bischof Bätzing fand „Kein Wort dazu, dass eine Kirche, die mit ewigen Werten unterwegs ist, sich nicht auf Verjährung berufen sollte.“[12] Dazu ein Comic.[13]

Wenn ich von „Theologen“ schreibe, meine ich auch unsere Fakultäten. Mir ist nicht bekannt, dass Misshandlung und Missbrauch in kirchlichen Zusammenhängen dort thematisiert würde.[14]  An der evangelischen Fakultät Tübingen zeigte man sich desinteressiert an den Aufzeichnungen von Johannes Lübeck über den „Bodelschwingh Clan und seine unrühmliche Geschichte“, zu der ja immerhin in unserem Zusammenhang das Lager Freistatt zählt.[15]

Der zweite Elefant: Richter in eigener Sache

Herr Kronschnabel twittert: „DAS Thema fehlt bei Meyns völlig, wird aber von allen Opfern als Sauerei empfunden.“ Stimmt. Meyns umgeht den Elefanten. [16]

„Sieht man sich die Vita der Mitglieder der „Unabhängigen Kommission“ an, dann stellt man fest, dass jedes Mitglied engstens mit der Kirche verbandelt ist! Wo findet man da die angeb­liche Unabhängigkeit?: Mitglied der Landessynode, Richter beim kirchlichen Disziplinar­gericht, Pfarrer i.R.! Und alle Drei unabhängig … aber nicht von der Kirche!“[17]+[18]

„Soweit es um einen Betroffenenbeirat geht, ist festzustellen, dass Aufgabe der Kommission ist, die Frage von Anerkennungsleistungen zu prüfen. Die Ordnung, die von der Konfödera­tion dafür verabschiedet wurde, sieht einen Betroffenenbeirat nicht vor. Wenn es darum gehen soll, unabhängig über die Frage der Betroffenheit einzelner Personen hinsichtlich sexuali­sierter Gewalt in der Kirche zu entscheiden und die Höhe der Anerkennungsleistung festzu­legen, sehe ich keine Notwendigkeit eines Beirates[19]“ … „Zunächst ist festzustellen, dass es nicht in der Entscheidungsmacht eines Mitgliedes der Unabhängigen Kommission, sei es auch deren Vorsitzender, steht, wie eine solche Kommission zusammengesetzt wird“.[20]

„Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie sich innerhalb eines Monats an den Kirchensenat, Rote Reihe 6, 30161 Hanno­ver, wenden. Der Kirchensenat entscheidet abschließend.“[21]

Uns fehlt eine staatliche, staatsanwaltschaftliche Aufklärungskommission wie anderswo.

„Schön und gut, wenn die Kirchen den sexuellen Missbrauch durch ihre Mitarbeiter aufklären wollen; besser wäre es, sie würden das den Staatsanwälten für Sexualdelikte ermöglichen. Schön und gut auch, wenn die Kirchen von „schmerzhafter“ Aufarbeitung sprechen, die sie jetzt betreiben würden; besser wäre es, die zuständigen Institutionen des Rechtsstaats könnten sich dazu ihre eigene Meinung bilden.“[22]

„Das Wichtigste wäre eine Kommission, die wirklich und nach außen erkennbar unabhängig ist. Die Mitglieder dürfen keine besondere Verbindung zur Kirche haben, dürfen nicht im Dienst der Kirche stehen/gestanden haben, sollten auch kein kirchliches Ehrenamt bekleiden. Mitglied sollte eine externe Fachperson sein, die sich mit Traumata und Retraumatisie­rung auskennt und Erfahrungen im Umgang mit traumatisierten Menschen hat. Diese Person sollte bei der Zusam­mensetzung der Kommission beteiligt sein, insbesondere bei der Auswahl der Betroffenen, die für Beschlüsse ein Veto-Recht bekommen. Die Sitzungen sollten proto­kolliert werden und die Protokolle der Zustimmung aller bedürfen. Protokolle müssen öffent­lich einsehbar sein unter Beachtung des Datenschutzes für die Opfer. Die berufliche Rolle der Täter bedarf keines allgemeinen Datenschutzes. [Der externen Fachperson sind] Täterna­men zur Kenntnis zu geben, diese wiederum muss über ihre daraus folgende Aktivität/Nichtakti­vität der Kommission berichten. Diese Berichte müssen der Öffentlichkeit zugänglich sein, mit Schwär­zung der Namen, nicht der Funktion der beschuldigten Personen. So viel zur Transparenz.

Ich empfehle, für interne Beratungen eine erfahrende Person aus der Notfallseel­sorge auszu­wählen oder einen Traumatherapeuten, insbesondere, wenn es darum geht, in Kontakt zu weiteren Betroffenen zu treten und von ihnen Auskünfte über Tatvorgänge einzuholen. Das darf man keinem Juristen überlassen. Die kommen aus einer anderen Denkschule. Ich habe das oft erlebt, wenn ich Juristen mit Sozialarbeitern oder Psychologen zusammenbrachte, so auch in meinem Kriminologiestudium. Da saß ich Ruheständler unter lauter angehenden Juristen, die sich wunderten, dass man einen Sachverhalt (es ging um Stalking) „auch so“ sehen kann; schon meine Sprache war für sie „ungewöhnlich“.

Wir haben in der Kirche zwar die erforderliche Seelsorgeerfahrung, dürfen sie aber nicht anbieten, denn wir sind die Täterseite. Das gilt auch für unsere Beratungsstellen. Solche Hilfsangebote müssen von außen kommen.“[23]

Die umfassende Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe sei „selbstverständlich Auf­gabe der Justiz und nicht der Kirche“, erklärte die Justizministerin Havliza daraufhin verärgert – und verlangte Akteneinsicht. Es irritiert Havliza, so sagt sie, wenn der Eindruck entstehe, es liege an der Kirche, für die Aufklärung dieser Straftaten die richtigen Maßstäbe zu entwik­keln. Und nicht etwa am Rechtsstaat, die Maßstäbe anzulegen, die längst entwickelt sind und für alle Straftatverdächtigen gelten, egal ob mit Soutane, Mönchshabit oder ohne: nämlich Strafprozessordnung und Strafgesetzbuch. „Für die Staatsanwaltschaften macht es keinen Unterschied, ob die Beschuldigten Priester, Feuerwehrleute oder Lehrer sind.“ Keine Berufsgruppe habe das Recht, die Aufklärung von Straftaten in Eigenregie zu regeln.[24]

Zum dritten Elefanten: Entschädigung

Dieser Elefant ist interessant. Denn die meisten Medien berichten bei allen Finanzleistungen an Geschädigte von „Entschädigungen“, dabei sollen es explizit keine sein, sondern nicht einklagbare Anerkennungsleistungen, ohne jeden Rechtsanspruch. „Dazu ist es notwendig darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um einen Schadensersatz handelt, sondern um eine Anerkennungsleistung, über die die Kommission zu entscheiden hat. Dies mag ihnen spitzfindig erscheinen, ist aber insoweit schon ein Unterschied. Denn beim Schadensersatz wären alle, materiellen wie immateriellen, Schäden zu ersetzen.“[25]

„Während der Abschlusspressekonferenz stellte ein Journalist dann auch die Frage, die wahr­scheinlich allen auf der Zunge liegt: Warum es nach zehn Jahren nicht möglich sei, Entschädi­gungen zu zahlen und es nun weiterhin bei Anerkennungszahlungen bleibe.

 „Das hängt damit zusammen, dass wir im Rechtsrahmen unseres Landes bleiben und die Hürde für die Betroffenen eben so gering halten wollen wie möglich. Entschädigung bedeutet Schadensersatz, dafür gelten Standards, die sind in unserem Land sehr hoch, da braucht es eine Beweispflicht, da braucht es Verfahren, da braucht es gerichtliche Festlegungen, das alles wollen wir nicht, wir wollen es den Betroffenen nicht zumuten. Und viele könnten ein solches Beweisverfahren ja niemals antreten, weil die Täter verstorben sind, weil die Unterlagen nicht zugänglich sind oder gar nicht vorhanden sind. Also, das ist der Grund, weshalb wir sagen, wir bleiben in diesem System von Anerkennungsleistungen und können nicht in ein – sozusagen – Schadenssystem einsteigen.“[26]

Und so sucht man den Begriff Entschädigung/Entschädigungen im Text von Meyns vergeb­lich. Doch wer Klartext spricht, hat Erfolg: „Wird ja noch schöner, wenn man mir ständig die zu verwendende Tonart vorschreiben will. OHNE meine Tonart wären alle mit den lumpigen 5000,- abgefickt worden, die ausgereicht wurden! ‚Was würden Sie verlangen, wenn Ihr Sohn von Ihren Betbrüdern gefickt worden wäre, Bischof?‘ Meister hielt schlau­erweise seine Fresse, aber ‚meine‘ Männer …  bekamen 14.500,- und mehr. Und ihr lallt mich wegen lieber Töne voll? Was ist mit euch los? Mein Ton sorgte für 14.500,- bis 31.000,-!“[27]

„Die Sexualopfer im Bereich des katholischen Konzerns mit dem Kreuz im Logo erfuhren jetzt, dass sie in „Anerkennung des Leids“ bis zu 50.000 € erhalten können. Und wieso hielt sich die evangelische Konkurrenz so bescheiden zurück und zahlte lediglich einem Opfer lausige 31.000 € ??? … Der höchste von der Landeskirche Hannovers bezahlte Betrag belief sich auf 31.000 Euro. Eine lächerliche Summe als Wiedergutmachung für zerstörtes Leben!“[28]

Der vierte Elefant Ist ein Abkömmling vom dritten, die biologische Lösung.

Nur die Opfer sehen ihn: „Hier hilft keine Entschuldigung egal von welcher Stelle … Es muss geholfen werden und das sehr schnell. Keiner von den Opfern hat Zeit noch länger abzu­warten, sie benötigen jetzt Hilfe auch in Form einer mehr als angemessenen Entschädigung, die zwar das Leid nicht ungeschehen machen kann, aber den letzten Lebensabschnitt dieser Menschen erheblich verbessert.

Da werden einerseits Therapiekosten in Aussicht gestellt, um diese Kosten aber ganz schnell wieder zu streichen, weil sich herausstellt, dass eine Therapie ja nicht nur ein halbes Jahr dauert, sondern Jahre. Da stellt man das lieber um und machte daraus eine kleine Summe auf Anerkennung des Leids, … An anderer Stelle wird versprochen, dass in aller Kürze Hilfe erfolgt, an dieser Stelle wird „in Kürze“ wohl verwech­selt mit monatelanger Wartezeit. Wieder an anderer Stelle verweigert man den Betroffenen einfach weitere Hilfe.

Es wird dies und das versprochen. Es ist unmenschlich zu erwarten, dass die Opfer sich immer wieder von selbst bei Ihnen melden müssen, damit es vorangeht. Sie kommen sich wie arme „Bettelleute“ vor und ich finde das einfach würdelos im Hinblick auf das große Leid, das sie ihr Leben lang herumtragen und für das sie nichts können, denn sie waren unschuldige Kinder die u.a. unfassbar grausamen ‚Kirchendienern‘ wehrlos ausgeliefert waren.

Die Warterei muss doch endlich ein Ende haben. Für was so viele Kommissionen und Aufar­beitungsstellen gründen? Das hilft Ihnen, nicht aber den armen Menschen. Tun Sie das ruhig, aber geben Sie endlich! Hilfe.

Keiner kann sich nur ansatzweise vorstellen wie es ist, ein Leben lang unter dem Missbrauch der Kirche und anderen Einrichtungen zu leiden. Und nicht nur die Betroffenen leiden, auch die Angehörigen. Diese Lebensqualität ist keine.“[29]

Schon vor 12 Jahren habe ich die „lange Bank“ genannt. Ich schrieb über ein abzuschlie­ßendes „Freeze-Abkommen“ „Was ist das? Die ehemaligen Heimkinder bangen, ob sie ihre Entschädigung noch erleben werden. Dies wird genährt durch die Verfahrensdauer und manche kolportierten Äußerungen, man wolle durch die biologische Lösung so mancher Fälle Geld sparen. „Freeze“ wäre das Einfrieren der Ansprüche (wenn nicht der juristischen, so doch der moralischen nach Recht und Billigkeit) auf den Zeitpunkt des Beginns des Runden Tisches. Damit geht der Entschädigungsanspruch im Fall des Todes des Betroffenen auf seine Erben über. Dann wäre wenigstens das Mißtrauen aus dem Verfahren draußen, zügiges Vorgehen aber dennoch geboten – und möglich, wie meine Verfahrensvorschläge vom April 2009 belegen.

Doch ich fürchte, die Sache der Kindesmißhandlungen in den Heimen wird weiter auf die lange Bank geschoben werden.[30]

Und hier legen die Elefanten verständnisvoll ihre Rüssel übereinander.

Doch noch kurz zum Runden Tisch, den Meyns erwähnt: Er schreibt von einem langen Lern­weg: „Die breite Auseinandersetzung mit dem Thema sexua­lisierte Gewalt begann 2009. Damals beteiligten sich EKD und Diakonie Deutschland gemeinsam mit der ka­tholischen Kirche, der Caritas, anderen Wohlfahrtsverbänden, Bund, Ländern, Wissenschaftlern und Betroffe­nen an dem von der Bundesregierung initiierten Run­den Tisch ‚Heimerziehung in den 50er und 60er Jah­ren‘. Auf Grundlage der 2010 beschlossenen Empfeh­lungen wurden 2011 mehrere Fonds gebildet, an die ehemalige Kinder und Jugendliche in Kinderheimen, Heimen der Behinder­ten­hilfe und stationären Einrich­tungen der Psychiatrie Anträge für Anerken­nungs-, Renten­ersatz-, Unterstützungs- und Hilfeleistungen stel­len konnten. Im Ergebnis wurden auf diesem Wege bis zum Auslaufen der Antragsfrist Ende 2018 knapp 500 Mio. € an 40.000 ehemalige Heimkinder in West- und Ostdeutschland vergeben. Die Kirchen beteiligten sich mit einem Drittel an den Kosten.“

Eine Erfolgsgeschichte? Ganz wie man‘s nimmt. Wenn man die Geschichte verfolgt hat, kann man die Frage bejahen. Für Staat und Kirche war sie sicherlich ein Erfolg. Doch der Runde Tisch Heimerziehung war ein von Beginn an eingefädelter Betrug.[31] Untrennbar verbunden ist dieser Erfolg mit dem Namen einer Pfarrerin: Antje Vollmer. Meine Beurteilung ihrer Rollen­performance mag verdeutlichen, wie ich die Verhandlungs- und Hinhaltetaktik der Kirchen sehe, den Beitrag von Landesbischof[32] Meyns inbegriffen.[33]

So viel zu den Elefanten.

Ganz am Beginn schrieb ich: „Es klebt wie Hundedreck unter den Schuhsohlen“. Wie bekommt man in los? „Die Kirche braucht Hilfe, um wieder ehrlich zu werden. Allein schafft sie es nicht. Sie hat zwar die Verbre­chen gestanden, die Misshand­lungen, die Miss­bräuche und die Demütigun­gen, die in kirch­lichen Einrichtungen durch kirchliche Mitarbeiter verübt wurden, sie ist aber nicht willens, in den Stand der tätigen Reue zu treten. Außerdem ver­hindert sie durch die Einrede der Verjährung eine gründliche Aufklä­rung der Verbrechen und ihrer Folgen. Der Staat folgt diesem Prozesshindernis, indem er Verfahren erst gar nicht eröffnet, da sie – strafrechtlich – keine Folgen haben würden.“[34]

Es wird wohl weiter stinken.[35]


Fußnoten

[1] Dieser Beitrag erschien gekürzt im Deutschen Pfarrerblatt in der Augustausgabe als „Leserbrief“ auf den Seiten 507ff. Hier lesen Sie die vollständige Version.

Für unlogische Schriftgrößendifferenzen, auch für unmotivierten Fettdruck, bitte ich um Entschuldigung und verweise auf die unzulängliche Software.

[2] https://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/aktuelle-beitraege?tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Baction%5D=show&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bcontroller%5D=Item&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bitem%5D=5444&cHash=695ff21a4cb9495d4c4674207973cccc

[3] Christian Meier gebraucht in der FAZ vom 5. Juli 2022 auf Seite 1 den treffenden Begriff vom „großen anwesenden Abwesenden“. Ich will beim so schön bildhaften Elefanten bleiben.

[4] http://heimkinderopfer.blogspot.com/

[5] Beide Zitate aus: https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/04/26/wir-insider-wundern-uns/

[6] „Es ist ein Netzwerk weltlicher und klerikaler Pädokriminalität. Der Staat hat sich bis heute nicht zu einem Ermittlungsausschuss mit staatsanwalt­lichen Vollmachten durchringen können. … Wann kommt endlich der Staat seiner Aufgabe nach, Rechtsfrieden herzustellen, auch über Verjährungsgrenzen hinweg?“ https://dierkschaefer.wordpress.com/2021/01/29/das-netzwerk-nicht-nur-klerikaler-kinderschander/

[7] Wie in anderen Ländern, z.B. Irland.

[8] https://dierkschaefer.wordpress.com/2021/06/11/sehr-geehrter-herr-landesbischof/

[9] [Das Gutachten] stellt die Machtkonstellation in aller Schärfe vor: Fast alle Macht den Einrichtungen über ihre Schutzbefohlenen.

Das gilt nicht nur für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, sondern auch für alle anderen „Heime“, für Alten- und Pflegeheime, für Krankenhäuser für Kindergärten und Kitas, von „geschlossenen“ Einrichtungen gleich welcher Art gar nicht zu reden.

Der Liga der Wohlfahrtseinrichtungen wird man kaum entkommen können. Ihre Mitglieder definieren für die Betroffenen den passgenau individuellen Bedarf, immer unter Berücksichtigung der Konzeption der Einrichtung.

Die Heimaufsicht ist zahnlos – oder schlimmer: Ein Etikettenschwindel. Nur wenn eine schwere Grundrechts­ver­letzung zum Skandal hochkocht, kommt es – nach langem Widerstand der Träger – vielleicht zu Konsequenzen.

[10] Zum Schweigen der Hirten  https://dierkschaefer.wordpress.com/2021/11/26/das-schweigen-der-hirten1/ gesellt sich das Schweigen der Herde https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Kommentar-Schweigen-der-Hirten-Schweigen-der-Herde,missbrauch2330.html und auch die Kirche hüllt sich in Schweigen https://www.publik-forum.de/Leben-Kultur/das-lange-schweigen-der-kirche . Das Schweigen begegnete mir zum ersten Mal als Schweigen der Kollegen. Auf meinen Essay „Die Kirchen und die Heimkinderdebatte, Scham und Schande“ im Pfarrerblatt, Heft: 5/2010, hat keiner von ihnen reagiert. https://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/archiv?tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Baction%5D=show&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bcontroller%5D=Item&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bitem%5D=2812&cHash=c4b8ff246ada75f62f33c0149af7be98

[11] Ohnehin: Die Elefanten werden „ökumenisch“ übersehen, sie stehen nicht nur im Meyns‘chen Darkroom. Ich unterscheide hier also nicht systematisch zwischen katholischen und evangelischen Missetaten und deren Vertuschung.

[12] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/10/04/ein-abgrund-von-perfidie/

[13] https://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/archiv?tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Baction%5D=show&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bcontroller%5D=Item&tx_pvpfarrerblatt_pi1%5Bitem%5D=4977&cHash=e704d52f21fe48b54a7b6ecd00ae2b31

[14]„Die @WWU_Muenster hat diese Woche eine Studie zu sexuellem #Missbrauch im Bistum #Münster vorgestellt. Ich habe mir die Studie angeschaut. Mir fiel auf, dass auf 594 Seiten die Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Münster mit keinem Wort erwähnt wird.“ https://eulemagazin.de/beistand-oder-bystander-die-latdh-vom-19-juni/

[15] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2021/03/text-blog.pdf   

[16] Hier muss ich nachträglich einen Link einfügen. Er verdeutlicht den kirchlich-hoheitlichen Umgang mit den Geschädigten. Landesbischof Meyns wird auch erwähnt: https://www.br.de/nachrichten/kultur/ekd-gruendet-forum-zur-missbrauchsaufarbeitung-in-kirche-und-erntet-kritik,T4BpqZr

[17] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/10/28/gastkommentar-von-erich-kronschnabel/

[18] „Sehr geehrter Herr Teetzmann, … Die Mitglieder der UKO sind (teils mehrfach) ehrenamtlich in kirchlichen Gremien tätig! Dann von unabhängigen Personen zu sprechen ist abenteuerlich. So werden das auch alle Betroffenen weiterhin sehen; werden die Kommissionsmitglieder als Richter in eigener Sache ansehen.“ Mail an uko.konfoederation@evlka.de

[19] Meyns schreibt: „nach dem Rücktritt von fünf Mitglie­dern und unlösbaren Konflikten zwischen den übrigen sieben wurde deutlich, dass die Konzeption des Betroffenenbeirates nicht funktio­niert hat.“

Wie unabhängig die von der Kirche ernannten Mitglieder sind, dürfte schon deutlich geworden sein. Dazu noch einige Zitate:

 „Die Mitteilung verweist auf Rücktritte aus dem Beirat und interne Konflikte zwischen dessen Mitgliedern. Zudem sei in Gesprächen zwischen dem Beauftragtenrat, dem leitende Geistliche und Kirchenjuristen angehören, und dem Betroffenenbeirat kein Konsens über das weitere Vorgehen erzielt worden.“ „Der Beauftragtenrat hatte eine Weiterarbeit des Gremiums schließlich als nicht möglich angesehen“, heißt es in der Mitteilung.“ Die Betroffenen sehen das anders: „Mit der einseitigen Aussetzung der Betroffenenbeteiligung versucht sich die EKD der Kritik von Betroffenen an ihren unzureichenden Prozessen der Aufarbeitung zu entziehen“, heißt es in einer Erklärung von vier Beiratsmitgliedern. Sie wehren sich gegen eine Darstellung, die interne Konflikte als Ursache benennt und damit den Betroffenen selbst eine Schuld am Scheitern des Gremiums gibt. Die Mitglieder seien mehrheitlich für die Fortsetzung der gemeinsamen Arbeit gewesen. Ein „gangbarer Weg“ wäre eine externe Prozesssteuerung gewesen, heißt es in der Mitteilung, die von Katharina Kracht, Detlev Zander, Henning Stein und einem weiteren ehemaligen Beiratsmitglied mit dem Pseudonym NKD unterzeichnet wurde. … Der badische Landesbischof Jochen Cornelius-Bundschuh, der auch Mitglied im Beauftrag­tenrat der EKD ist, sieht Fehler der evangelischen Kirche bei der Betroffenenbeteiligung zur Aufarbeitung von Missbrauch und hält einen Neustart für notwendig.“

https://www.evangelisch.de/inhalte/186042/11-05-2021/missbrauch-ekd-setzt-betroffenenbeirat-vorlaeufig-aus

[20] Mail von uko.konfoederation@evlka.de

[21] Mail von uko.konfoederation@evlka.de vom 13. Mai 2013

[22] https://www.sueddeutsche.de/panorama/katholische-kirche-missbrauch-strafverfolgung-justiz-1.4339753

[23] https://dierkschaefer.wordpress.com/2021/06/11/sehr-geehrter-herr-landesbischof/

[24] https://www.sueddeutsche.de/panorama/katholische-kirche-missbrauch-strafverfolgung-justiz-1.4339753

[25] Mail von uko.konfoederation@evlka.de

[26]https://hpd.de/artikel/katholische-kirche-uebertrifft-sich-ihrem-zynismus-selbst-18532

[27] Aus einem Mail an mich vom 24.11.2021

[28] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/10/28/gastkommentar-von-erich-kronschnabel/

[29] Mit Hinweis auf: Mittwoch, 16.06.2021, Bayerisches Fernsehen, Name der Sendung: Kontrovers, Uhrzeit:  21:15 Uhr.

[30] Auf der langen Bank? Freeze now! 3. Januar 2010, https://dierkschaefer.wordpress.com/2010/01/03/auf-der-langen-bank-freeze-now/

[31] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/01/03/der-runde-tisch-heimerziehung-ein-von-beginn-an-eingefadelter-betrug/

[32] Wer über den „LANDESbischof“ stolpert: Tempi passati, aber nicht für kirchliche Träume: „Das Gebiet der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig umfasst den Hauptteil des ehemaligen Freistaates Braunschweig, der bis 1946 bestand und danach im Land Niedersachsen aufging.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Evangelisch-lutherische_Landeskirche_in_Braunschweig

[33] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/

[34] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/05/05/die-kirche-braucht-hilfe-um-wieder-ehrlich-zu-werden/

[35] Lauter Zuständigkeiten, welch ein Zustand! Der Anstand bleibt auf der Strecke.

Eine Kirche, die solche Juristen hat, braucht keine Feinde

Fremdschämen reicht nicht mehr, es ist zum Heulen.

Wieder einmal verhilft die Kirche[1] ihren Gegnern zu Schlagzeilen, die öffentliche Empörung hervorrufen.

Der aktuelle Fall

Die Frau war »als Baby … evangelisch getauft worden, später traten ihre Eltern nacheinander aus der Kirche aus, die damals Fünfjährige verließ nach ihrer und der Auffassung der Eltern dadurch ebenfalls die Religionsgemeinschaft. Ihr Leben lang ging die heute 66-jährige Frau davon aus, keiner Konfession anzugehören. Ihre Eltern hätten sie im atheistisch-weltlichen Sinne erzogen und sie fühle sich der Kirche in keinster Weise zugehörig.«[2] Eine Konfirmation hat auch nicht stattgefunden, das Mädchen ging zur Jugendweihe.

Auf ihrem Finanzamt bekam sie einen amtlich aussehenden Fragebogen und »gab wahrheits­gemäß an, dass sie sich an eine Taufe nicht erinnern könne und konfessionsfrei sei.

Die Kirchensteuerstelle forschte daraufhin im Taufregister der Gemeinde ihres Geburtsortes nach und fand heraus, dass sie getauft worden war. Anschließend erhielt sie Bescheide des Finanzamtes, die sie aufforderten, Kirchensteuer nachzuzahlen. Den Kirchenaustritt konnte die heute 66-Jährige nicht formell nachweisen – nur die Austritte ihrer Eltern waren bei der Kirchengemeinde vermerkt –, obgleich sie in kircheninternen Mitgliederverzeichnissen nie auftauchte.«2

»Wer als Kleinkind getauft wurde, bleibt auch nach dem Austritt der Eltern Mitglied der Kirche. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht und wies die Klage einer 66-Jährigen gegen eine Kirchensteuerforderung zurück. Demnach ist die Kirchensteuer fällig, bis eine Person selbst formal aus der Kirche austritt. … Daraufhin erklärte die Frau formal ihren Austritt und zog gegen die Steuerforderung vor Gericht. Sie warf der Evangelischen Kirche vor, dass es ein Gesetzesverstoß sei, die Mitgliedschaft an eine Säuglingstaufe zu binden.«[3]

So weit der vorliegende Sachverhalt.

Ich beschäftige mich damit in diesem Artikel unter zwei Gesichtspunkten

1. Das unprofessionelle Marketingverhalten der Kirchenleitungen und das mangelhafte Fehlermanagement

2. Die Theologie der Geschäftsleute des Evangeliums

Ad 1: Der Kirche weht der Wind ins Gesicht. Uns macht nicht nur die fortschreitende Säku­larisierung zu schaffen, sondern auch die demographische Entwicklung. Das will ich hier nicht weiter ausführen. Leute, denen an der Kirche liegt, kennen die Probleme. Die Kirche wird aber geradezu gebeutelt durch Vergangenheitslasten, denen sie nicht angemessen begegnet, sondern zunächst mit Leugnung und Abwehr, dann mit Vertuschung der Misshandlungen vielfacher Art in kirchlichen Erziehungseinrichtungen. Dadurch und durch die Weigerung, echte Entschädigungen zu zahlen hat sie massiv an Vertrauen verloren.[4] Und nicht nur das: Dieses Verhalten hat viele Kirchenaustritte nach sich gezogen und bei manchen Betroffenen einen unbändigen Hass erzeugt wegen ihrer Traumatisierung und oft auch wegen ihres durch kirchliche Mitarbeiter verpfuschten Lebens.[5]

Nach dem Heimkinderdesaster kamen die vielfachen Missbrauchsskandale hinzu. (Zwar sind Misshandlungen und Missbrauch von Schutzbefohlenen und Abhängigen wohl endemisch. Doch das Personal der Kirchen hat über ihre Jugendhilfeeinrichtungen einen besonderen Zugang zu Kindern und Jugendlichen; in der katholischen Kirche zusätzlich durch die Beichte, in der auch Sexualität thematisiert wird mit all dem Anregungspotential, das Sprechen über Sexualität beinhaltet. In den Focus sind die Kirchen geraten, weil sie und damit auch ihr Personal einem höheren ethisch-moralischen Anspruch unterliegen und ihre „Fallhöhe“ besonders hoch ist. Verstärkt wird das im Falle der katholischen Kirche durch das geistlich elitäre kodifizierte Amtsverständnis. Nach meinen Informationen ist die Spitze des Missbrauchsskandals noch nicht erreicht.) Und wieder einmal musste und muss sich die Kirche vorwerfen lassen, durch Hinhaltetaktik auf die biologische Lösung zu setzen. Tote Opfer können nicht mehr entschädigt werden.[6] + [7]

Und jetzt, wenn auch nicht ganz neu, der Kirchensteuerfall. Die Gegner der Kirche, allen voran der Humanistische Pressedienst (hpd), haben sich schon lange auf das Thema einge­schossen und nun liefert die Kirche eine solche Steilvorlage, indem sie öffentlich mit ihrer Kasuistik Leute ins Unrecht setzt, die unwissend in eine Abo-Falle geraten sind. Man lese die Fußnote.[8] Perfider kann man nicht argumentieren.

Doch lassen wir das. Trickreiche Juristen gibt es überall. Sie werden vom jeweiligen Auftraggeber für seine Interessen bezahlt. Über die Auswirkungen müssen sie sich keine Gedanken machen.[9] Doch ihre Auftrag­geber sollten das. Die aber scheinen – höflich ausgedrückt – in ihrer Wahrnehmung beschränkt zu sein. Es gibt Lichtblicke, allerdings auf weniger prominenter Stufe. Marion Roth twitterte für das „interaktive Projekt der badischen Landeskirche zu Fragen und Antworten über Gott und die Welt“: „Aus Sorge, dass einem aus Versehen die Felle davonschwimmen, sorgt man mit aller Kraft dafür, dass einem die Felle mit Absicht ganz bestimmt davonschwimmen. Man hätte dieses Desaster ja sonst leise und unbürokratisch und außergerichtlich aus der Welt schaffen können.“ Ja, genau so. Es hätte Möglichkeiten gegeben, die Sache „smart“ zu regeln. Sei es, dass man den Fall auf sich beruhen lässt, sei es, dass man der Betroffenen mitteilt, man habe diesen Einzelfall sorgfältig geprüft und bestehe nicht mehr auf der Kirchensteuernachzahlung. Diese Betriebsblindheit ist in meinen Augen pure Dummheit und ich frage mich, warum hochdotierte Leute sich solche Fehlwahrnehmungen leisten können.[10]

Ad 2:  Die Theologie der Geschäftsleute des Evangeliums                                

Über das Pro und Kontra der Kindertaufe ist in der Theologie viel diskutiert worden. Das muss hier nicht sein. Das Problem, einen Säugling, also ungefragt, in die Kirchengemeinschaft, die sich als Heilsgemeinschaft versteht, aufzunehmen, hat man gesehen und mit der Konfirmation des religionsmündig gewordenen Kindes seine förmliche Zustimmung zum Taufakt ermöglicht.

Die Kirche widerspricht jedoch dieser Logik und der Staat folgt ihr darin.[11] Warum der Staat die Kirche in diesem Punkt stützt, weiß ich nicht. Bei geänderten Mehrheitsverhältnissen könnte er durchaus anderer Meinung werden. Der Vorwurf jedoch „Denen geht es um nichts anderes als Geld“ trifft eine Kirche, die sich das Evangelium rücksichtslos zum Geschäftsmodell macht.[12] Nun werden manche Kollegen einwenden, eine Taufe sei ein Sakrament, eine heilige Handlung, und darum höherwertig als eine Konfirmation. Daraus könnte man die mit der Taufe in Deutschland begründete Kirchensteuerpflicht ableiten. Sollte man aber besser lassen.

In der Taufagende[13] heißt es: Wir sprechen über diesem Kind den Namen des Dreieinigen Gottes aus. Wir bekunden damit: Gott, der Schöpfer und Herr unseres Lebens, will dem Getauften um Christi willen ein gnädiger Gott und Vater sein und ihm seinen Heiligen Geist schenken, damit er durch den Glauben als sein Kind lebe.

Und das gibt es nur gegen Bares? Ist das die Botschaft Geschäftsleute des Evangeliums? Dann sollte man die Kindertaufe tatsächlich abschaffen.

Doch selbst eine Taufe lässt sich rückgängig machen: Laut dem Humanistischen Pressedienst (hpd) ist eine „Enttaufung“ möglich: http://hpd.de/node/10444. Das hat mich sehr amüsiert. Denn wer den „Debaptiser 2010 / erisgeengod“, ein simpler Haarfön, (Photo beim hpd), erwirbt und meint, damit Gottes Segen unwirksam machen zu können, braucht schon einen festen Glauben.


Fußnoten

[1] Mit Kirche sind hier alle Institutionen, Einrichtungen und Vereine gemeint, die mit der „verfassten Kirche“ in einer wie auch immer formalisierten Verbindung stehen. Es geht um die „Dachmarke“ Kirche und gilt hier, wenn nicht anders vermerkt auch ökumenisch, also evangelisch-katholisch.

[2] Zitate aus https://hpd.de/artikel/konfessionsfreie-muss-kirchensteuer-nachzahlen-17530

[3] Aus: https://www.spiegel.de/panorama/kirchen-steuer-kinder-bleiben-auch-nach-dem-austritt-ihrer-eltern-mitglied-a-1301038.html

[4] Der Staat ist bei den Vorkommnissen und Verbrechen in den Kinderheimen in vollem Umfang mitbetroffen, auch durch die gelungenen Versuche, keine Entschädigung im Rechtssinne zu bezahlen. Die Kumpanei von Staat und Kirche zieht sich durch das gesamte Verfahren am Runden Tisch Heimkinder, unter der willfährigen Komplizenschaft von Frau Dr. Antje Vollmer. (Umfangreiche Literatur dazu in diesem Blog)

[5] Mein Blog bietet dafür eine Vielzahl traurig stimmender Beispiele. Doch ich will mich nicht ständig selber zitieren.

[6] Sehr kenntnisreich dargestellt von Norbert Lüdecke, Katholische Kirche und Missbrauch: Abgekartet? https://www.fr.de/kultur/abgekartet-13284905.html

[7] Und, ganz nebenbei, wird der „Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) https://beauftragter-missbrauch.de/ inzwischen beargwöhnt, eine Neuauflage von Antje Vollmer zu sein. Die war auch unabhängig. Und wie!

[8] Der Anwalt der Klägerin, ifw-Beirat Eberhard Reinecke, argumentierte, sie habe objektiv keine Anhaltspunkte gehabt, Kirchenmitglied zu sein. Er kritisierte, dass die Kirchenzugehörigkeit durch eine Taufe im Säuglingsalter eine Mitgliedschaft ohne eigene Entscheidung sei. Auf der anderen Seite seien die Hürden, diese wieder abzu­legen, sehr hoch. Er verglich dies mit Abo-Fallen im Internet. Der Verteidiger der evangelischen Kirche hielt dagegen: Das Gefühl einer Nichtzugehörigkeit zu einer Religion ändere nichts an der Rechtslage. Eine Taufe sei kein Zwang zur Mitgliedschaft in der Kirche, da man jederzeit austreten könne. Wer freiwillig verweile, sei Mitglied. Die Klägerin trage die Beweislast zum Nachweis des Kirchenaustrittes. … Dass die Säuglingstaufe die Kirchenmitgliedschaft begründe, sei nun einmal geltendes Recht, meinte der Anwalt der evangelischen Kirche. Er verstehe überhaupt nicht, warum man dies in Frage stelle. … Die Kirchensteuerstellen müssten aufgrund ihrer Hoheitsbefugnis zur Besteuerung – in Form des Status „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ (KdöR) – in der Lage sein, die etwaige Kirchensteuerpflicht von Personen festzustellen. Die Datenerhebung direkt beim Betroffenen durch die Fragebögen sei „Datenschutzrecht in Reinkultur“. https://hpd.de/artikel/konfessionsfreie-muss-kirchensteuer-nachzahlen-17530

[9] Insofern sind nicht so sehr die furchtbaren Juristen im Vordergrund zu sehen, sondern die Kirchenleitungen.

Allerdings: Es waren die EKD-Juristen, die dafür sorgten, dass ein Missbrauchstäter hoch erhobenen Hauptes den Gerichtssaal verlassen konnte, vorbei an dem düpierten Opfer: Ein höchstrichterliches Skandalurteil des EKD-Gerichtshofs https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/07/03/ein-hochstrichterliches-skandalurteil-des-ekd-gerichtshofs/

[10] Ähnliche Fehlleistungen erleben wir ja auch in der Politik und sogar in der Wirtschaft. Ich erspare mir die Beispiele.

[11] „Die derzeitigen staatlichen Aus­tritts­regelungen tragen dem Willen und dem Selbstbestimmungsrecht des Kirchenmitglieds nicht hinreichend Rechnung, wenn sie die Nichtteilnahme an der Firmung oder der Konfirmation etc. ignorieren.“ https://weltanschauungsrecht.de/meldung/spiegel292019-rasterfahndung-kirchensteuer

[12] Streit um Kirchensteuer: „Denen geht es um nichts anderes als Geld“ https://www.spiegel.de/plus/streit-um-kirchensteuer-denen-geht-es-um-nichts-anderes-als-geld-a-00000000-0002-0001-0000-000164871536

[13] Württembergische Landeskirche

Photo: Dierk Schäfer https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/2886116994/

Heftiger Zoff um Luthers Jahr

Posted in Deutschland, Kirche, Protestantismus, Theologie, Wissenschaft by dierkschaefer on 20. März 2017

Theologie der Wut ist der Artikel in der FAZ überschrieben. »Zwischen Professoren und Kirche eskaliert der Streit über das Reformationsjahr – mit deftigen Worten«[1]

Zwei Göttinger Professoren streiten mit Thies Gundlach, dem Vizepräsidenten des EKD-Kirchenamtes, der kraft sei­ner Funktion nicht selten „Cheftheologe“ der evangelischen Kirche genannt werde. Wie gerechtfertigt diese Zuschreibung auch sei, in seiner Position erweist Gundlach nicht nur der universitären Theologie, sondern auch der Kirche einen Bärendienst.

Der FAZ lag ein Aufsatz vor, der demnächst in der Zeitschrift „Zeitzeichen“ veröffentlicht wird. Darin antworten die beiden Göttinger Professoren, Kaufmann und Laube, »auf eine höchst ungewöhnli­che Attacke Gundlachs in der vorangegan­genen Ausgabe dieser Zeitschrift. Der 61 Jahre alte Kirchenfunktionär hatte darin einen „Ausfall perspektivischer Theolo­gie“ vor der großen 500-Jahr-Feier be­klagt. Der Professorenschaft scheine „ein tragender Gedanke zu fehlen“. Trotz zehn Jahren Vorbereitungszeit fehle ihnen bis heute „eine weiterführende Idee und eine konstruktive Interpretation“ der Reforma­tion. Stattdessen seien sie gefangen in „grummeliger Meckerstimmung“ und „besserwisserischer Ignoranz“.«

Es mag sein, dass gewisse professorale Ehrpusseligkeiten hinzugetreten sind. Doch davon abgesehen: Die Vorwürfe Gundlachs mögen zwar auf richtiger Beobachtung gründen, sie sind aber als Feststellung ein Beleg für die Unabhängigkeit theologischer Wissenschaft von den Kirchen. Sollten die theologischen Fakultäten nach der Pfeife ihrer Kirche tanzen wollen, wäre das das – berechtigte – Ende von Theologie an den Universitäten.

Die FAZ schreibt richtig: »Die Veröffentlichung solcher Vorwürfe ist für einen ranghohen Kirchenfunktio­när ein riskanter Schritt. Gundlach ist lan­ge genug im Geschäft, um zu wissen, dass seine Attacken nicht als fachlicher Bei­trag zur Debatte interpretiert werden, sondern vor der Folie kirchenamtlicher Eingriffe in die Autonomie der Wissen­schaft.«

Dem ist nichts hinzuzufügen.

[1] Alle Zitate aus: Theologie der Wut, Zwischen Professoren und Kirche eskaliert der Streit über das Reformationsjahr – mit deftigen Worten / Von Reinhard Bingener FAZ, Montag, 20. März 2017, S. 3

Ist 2 Jahre her, aber so schön gelogen, dass man’s noch einmal lesen sollte:

Posted in Ethik, Firmenethik, heimkinder, Kinder, Kinderheime, Kinderrechte, Kindeswohl, Kirche, Uncategorized by dierkschaefer on 22. August 2016

Ist es legitim, die Obszönitäten von Kronschnabel mit Bonhoeffer in Verbindung zu bringen?

Posted in Ethik, Firmenethik, heimkinder, Kinderheime, Kirche, Uncategorized by dierkschaefer on 28. Juni 2016

Ja – aber warum?

Die Leser meines Blogs werden aufgemerkt haben, als ich erstmals und ohne weiteren Kommentar einen Text von Erich Kronschnabel auf die Ebene eines förmlichen Blog-Artikels gehoben habe. Lediglich von „Gossensprache“ schrieb ich warnend für empfindliche Gemüter.[1]

Die Obszönität ist bei Kronschnabel die Methode, mit der er die eigentlichen Obszönitäten geißelt: 1. Die Verbrechen an Kindern in kirchlichen Einrichtungen und 2. der Betrug und Heuchelei bei der Verweigerung einer realistischen Entschädigung.

Heinrich Bedford-Strohm, derzeit Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland schreibt über Bonhoeffer:

»Wer fromm ist, muss auch politisch sein: So wie bei Bonhoeffer lassen sich die Aufgaben der Kirche gegenüber Staat und Öffentlichkeit auch heute zusammenfassen. Die erste von Bonhoeffer genannte Aufgabe verstehen wir heute als Kultur der Einmischung. Wenn die Kirchen mit Denkschriften in die demokratische Zivilgesellschaft hineinsprechen, dann geht es genau um das, was Bonhoeffer als „Verantwortlichmachung des Staates“ bezeichnete. Die zweite Aufgabe, der diakonische Dienst an den Bedürftigen, bleibt ohnehin. Dass er heute geleistet wird, zeigt sich, wenn etwa Gemeinden mit großer öffentlicher Zustimmung für den Schutz von Flüchtlingen eintreten. Und die dritte Aufgabe? Was heißt dem Rad in die Speichen fallen? Für Bonhoeffer rückte dies zunehmend ins Zentrum seines Denkens und Handelns. Dass der Imperativ keineswegs nur in der Diktatur gilt, sondern auch in demokratischen Gesellschaften eine Option sein kann, zeigte schon in den frühen achtziger Jahren die Diskussion um gewaltfreien zivilen Ungehorsam gegen die Stationierung von Massenvernichtungswaffen.«[2]

Was hat das mit der Heimkinderfrage zu tun?

Es geht zunächst nicht um die Frage, ob man „dem Rad in die Speichen fallen“ soll. Dieser Wagen, von Staat und Kirchen gesteuert, hat längst seine Opfer hinter sich gelassen. Nun ist das dran, was Bedford-Strohm so kurzweg die zweite Aufgabe nennt: der diakonische Dienst an den Bedürftigen, der ohnehin bleibe. Das ist allzu simpel.

Hier setzt Kronschnabel ein und kommt, sprachlich völlig realistisch, auf die für die Kirchen unbequeme Gegenwart. Es geht eben nicht um Bonhoeffers „Verantwortlichmachung des Staates“, sondern um die der Kirche. Die aber kümmert sich lieber um die „kirchliche Außenpolitik“ und verdeckt damit die interne Fäulnis. Das mit dem Frieden und den Flüchtlingen ist ja richtig und wichtig, doch wenn’s nur zur Camouflage dienen soll, ist’s Heuchelei, naiv oder absichtlich.

Bonhoeffer kann man als Blutzeugen leicht auf den Denkmalsockel stellen, – gut für Sonntagsreden. Doch im Alltag gerät Bonhoeffer der Kirche zur Peinlichkeit. „Von guten Mächten wunderbar geborgen …“ Mir wird so kannibalisch wohl, wenn ich an diesen wohlfeil gebrauchten Trost denke, für den die Kirchen im Unterschied zu Bonhoeffer nicht habhaft einstehen wollen.[3]

Herrn Kronschnabel sei Dietrich Bonhoeffer an Herz gelegt[4] und der Gedanke, dass organisierte Mitmenschlichkeit über die gleichen Probleme stolpern kann, wie sie vielen Organisation eigen sind, die sich am Markt behaupten müssen. Die Organisation läuft und läuft und läuft – zuweilen bis ihre kriminellen Methoden publik werden – und sie läuft dennoch weiter. Oder glaubt irgendjemand, dass VW vom Markt verschwindet?

[1] https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/06/27/wie-unfein-erich-spricht-klartext-ueber-die-diakonie-konzentriert-und-schlagkraeftig/

[2] http://www.zeit.de/2015/15/dietrich-bonhoeffer-todestag-protestantismus-widerstand/komplettansicht

[3] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/09/13/das-war-spitze-herr-ratsvorsitzender/

[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Dietrich_Bonhoeffer

Sechs Jahre brauchte die EKD, um Herrn Frerk kompetent zu antworten.

Posted in Geschichte, Kirche, News, Recht, Religion, Staat by dierkschaefer on 21. April 2016

Ohne Kirchenkritik kommt dieser Artikel nicht in meinen Blog. Für die Angriffe von Herrn Frerk mussten die Beschäftigten – auch die ehemals in der Kirche Beschäftigten – selber den Kopf hinhalten, wenn sie wegen der „Staatsfinanzierung“ der Kirchen angegangen wurden und mussten reagieren, bis sich nun endlich – nach sechs Jahren – die EKD-Spitze mit der Streitschrift von Herrn Frerk befasst. Zwar sind die Gegenargumente nicht so originell, dass man nicht selber darauf gekommen wäre. Aber so eine gute Gesamtwürdigung der Arbeit von Herrn Frerk wäre doch hilfreich gewesen.

Nach diesem meinem Vorwort nun der Text von Thomas Begrich, Abteilungsleiter Finanzen im Kirchenamt der EKD.

Zahlt der Staat den Kirchen wirklich 19 Milliarden Euro jährlich?

In dem Buch „Violettbuch Kirchenfinanzen“ (erschienen November 2010) stellt der Autor Carsten Frerk die These auf, dass der Staat die Kirchen mit 19 Milliarden Euro finanziert. Und das etwa zusätzlich zu den Milliarden, die die Kirchen selbst jährlich ausgeben (zehn sind es bei der evangelischen Kirche). Carsten Frerk ist kundig und hat viel recherchiert. Geht es aber wirklich um Zahlen in diesem Buch? Eher um deren Deutung. Darum hat der Autor seinem Buch zwei Zitate voran gestellt:

„Religion gilt dem gemeinen Manne als wahr, dem Weisen als falsch und dem Herrschenden als nützlich.“ (Seneca)

„Die hohe reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (Johann Wolfgang von Goethe)

Damit ist deutlich: das ist eine Streitschrift und kein Sachbuch. Passen diese beiden Zitate aus dem Altertum und dem späten Feudalismus? Stimmen die Zahlen? Wir werden sehen:

Drei Milliarden Euro „Einnahmeverzicht“ aus Steuern schreibt Frerk den Kirchen als Zuwendung zu. Und in der Tat: Der Staat verzichtet auf Einnahmen, weil die Kirchensteuer als Sonderausgabe absetzbar ist. Aber dieses Geld bekommen natürlich nicht die Kirchen, sondern die Bürger. Sie zahlen weniger Steuern, weil sie die Kirchen unterstützen. Genauso wie Spenden für gemeinnützige Organisationen bis 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte steuermindernd geltend gemacht werden können, gilt das auch für die Kirchen­steuer. Der Staat geht dabei davon aus, dass es der Gemeinschaft dient, wenn man die Kirche finanziell unterstützt. Übrigens: Ein Volumen von 20 Prozent der Einkünfte erreicht die gezahlte Kirchensteuer nicht einmal ansatzweise – es sind durchschnittlich rund ein Prozent (maximal drei Prozent).

Als „Ersparnis durch den Kirchensteuereinzug“ werden in dem Buch 1,8 Milliarden Euro für die Kirchen benannt. Ein Betrag, der zum einen spekulativ ist, der aber zum anderen auch gar keine Rolle spielt. Denn die Kirchen vergüten den Kirchensteuereinzug mit zwei bis vier Prozent des Gesamtaufkommens der Kirchensteuer. Der Staat erhält deutlich mehr, als es ihn kostet. Für die Kirchen ist das in der Tat dennoch kostengünstig, aber dies als eine Finanzierung der Kirchen durch den Staat zu bezeichnen ist schon ziemlich kühn!

Steuerbefreiungen von rund 2,3 Milliarden Euro? Es gibt grundsätzlich keine auf kirchliche öffentlich-rechtliche Körperschaften zugeschnittene Besteuerungstatbestände. Ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts von einem staatlichen Steuergesetz tatbestandlich erfaßt, treffen sie auch die Rechtsfolgen, im Positiven wie im Negativen. Von diesem Grundsatz gibt es einige wenige Ausnahmen, die u.a. Kirchen oder Religionsgemeinschaften, auch in der Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts, expressiv verbis benennen. Dies sind z.B. Befreiungen von der Grundsteuer, Umsatzsteuer im Rahmen der Jugendhilfe, bei der Erbschaftsteuer zugunsten des Verfügenden. Das angegebene Volumen ist in keiner Weise nachvollziehbar.

Für kirchliche Kindergärten errechnet Frerk einen Beitrag von 3,8 Milliarden Euro an Staatsgeldern. Die evangelische Kirche geht für ihren Bereich übrigens nur von einem knappen Drittel aus, aber wichtiger ist das Prinzip: Die Kirchen erhalten diese Mittel doch nicht, weil sie Kirchen sind, sondern weil sie für die Gesellschaft eine Dienstleistung erbringen, zu der sie obendrein von ihren eigenen Mitteln je nach Bundesland noch knapp 20 Prozent, durchschnittlich 12 Prozent, beisteuern. Das ist recht und billig, sie wollen es ja auch. Täten sie es nicht, müsste es der Staat selbst tun und dann wäre es für ihn viel teurer, weil ja die kirchlichen Eigenanteile wegfielen. In unserem demokratischen Staat des Grundgesetzes gilt das Prinzip, dass der Staat außerhalb seiner engeren Hoheitsbereiche nur dann selbst etwas tun soll, wenn Bürger und gesellschaftliche Organisationen es nicht oder nicht genug im Rahmen der geltenden Gesetze in eigener Verantwortung tun können. Aber er fördert deren Tun finanziell – für seine Bürger. Gefördert werden natürlich nicht nur die Kirchen, sondern viele andere freien Träger, wie etwa die Arbeiterwohlfahrt, das Rote Kreuz und andere freie Träger.

Der Staat bezahle die theologische Ausbildung an den Universitäten? Ja. Er zahlt auch die Ausbildung für die Wirtschaft, für die Verwaltungen, für die Musiker, die Germanisten. Es ist eine staatliche Aufgabe, Bildung zu ermöglichen und zu finanzieren. Warum für die Kirchen nicht? Nur weil der Autor die Wissenschaftlichkeit der theologischen Wissenschaft bestreitet? Kaum ein ausreichender Grund.

Für kirchliche Schulen gebe der Staat 2,3 Milliarden aus. Wir erfassen diese Zahlen nicht, da solche Schulen meist in freier Trägerschaft sind. Aber es sind öffentliche Schulen, nach anerkannten Lehrplänen, jedermann zugänglich. Der Staat fördert nicht die Kirchen, sondern die Schüler. Das ist doch wohl seine Aufgabe? Also ein ähnliches Prinzip wie bei den Kindergärten. Die Kirchen erbringen hier wieder – wie andere freie Träger auch – Leistungen im staatlichen Interesse, für das übrigens je nach Bundesland noch bis 20% weitere Mittel aufzubringen sind.

Nun noch eine letzte Probe dieses Herangehens: 270 Millionen Euro zahle der Staat für die Auslandsarbeit der Kirchen? Natürlich tut er das nicht für die Kirchen. Sondern er fördert die damit bestrittenen Maßnahmen, nämlich Entwicklungshilfe oder Katastrophenhilfe. Es sind die Kirchen, die hier dem Staat helfen, seine internationalen Verpflichtungen zu erfüllen und die natürlich ebenfalls viel dazu beisteuern: allein die evangelische Kirche gut 50 Millionen Euro aus eigenen Mitteln, dazu kommen noch die gut 90 Millionen Euro Spenden von und an „Brot für die Welt“. Übrigens: auch wenn es oft Missionswerke sind, die tätig werden – es gehört zum international anerkannten Kodex, Mission und Hilfe nicht zu vermischen. Wir halten uns daran.

Dies nur als einige Beispiele aus dieser Streitschrift. Also alles falsch? Die Zahlen an sich vielleicht nicht immer – aber die Schlussfolgerungen. Kirche ist Teil dieser Gesellschaft. Sie ist in ihr tätig und für sie und ihre Bürger. Und zumindest die Mehrheit dieser Gesellschaft will das auch so, es nützt ihr und es bringt dem Staat Vorteile, durchaus auch finanzielle. Unsere Gesellschaft lebt vom Tun der Vielen. Subsidiarität wird das genannt. Ein Grund­prinzip der Demokratie. Wer dies nicht will, muss sich fragen lassen, was für eine Demokratie er will.

Um doch noch einmal Goethe zu zitieren:

Man merkt die Absicht und man ist verstimmt. Vielleicht. Aber es gehört zu einer Demokratie, andere Meinungen anzuhören, auch wenn sie mit der Wahrheit recht kreativ umgehen. Das ist erlaubt. Dagegen kann man auch nichts tun. Was also kann man tun? Zu dem stehen, was man selbst tut, selbst zu verantworten hat. Das aber ist geradezu geboten: All unsere Arbeit gut machen. Gott und den Menschen dienen. Das ist Kirche. Und wir finden das nicht falsch.

Thomas Begrich, Abteilungsleiter Finanzen im Kirchenamt der EKD

https://www.ekd.de/kirchenfinanzen/angedacht/frerk.html Donnerstag, 21. April 2016

Kirchenzucht in den 80er Jahren – jedenfalls in Württemberg

Posted in Firmenethik, Geschichte, Kirche, Moral by dierkschaefer on 21. Februar 2016

Ein Anhalter stand an der Straße, Alter und Kleidung untypisch. Ich nehme ihn mit. Ein Kollege, wie sich schnell herausstellt. Der Unglücksrabe hatte – wenige Wochen vor dem Fall der Mauer – seine Gemeinde in Sachsen verlassen und hauste nun mit Frau und zwei Töchtern in einer dörflichen Notunterkunft im schwäbischen Oberland: Ein Zimmer, Stockbetten, Privatheit notdürftig mit abgehängten Wolldecken hergestellt. Dem Mann mußte geholfen werden. Zufällig hatte ich gerade eine ganztägige Stelle in meinem Pfarramt zu vergeben. Warum nicht ein Sekretär anstelle der üblichen Sekretärin? Er schrieb die Bewerbung und ich reichte sie mit unterstützender Begründung beim Oberkirchenrat ein: Zwei Jahre Sekretär und zugleich die Möglichkeit, sich die Qualitäten des Mannes anzuschauen – danach dann vielleicht ein besser angemessener Dienstauftrag. Doch daraus wurde nix – die Ablehnung kam ohne Begründung.

Auf Nachfrage bei der EKD erfuhr ich: Es sei üblich, DDR-Kollegen, die ohne politische Not ihre Gemeinde im Stich gelassen hätten, nicht gleich wieder in den Gemeindedienst zu nehmen. Es sei auch üblich, ihnen beruflich weiterzuhelfen, z.B. als Religionslehrer.

Aber nicht bei uns.

Er fand dann Anstellung (oder Job?) bei einer Versicherung. Die wird ihn wohl wieder zurückgeschickt haben, denn der Kollege sprach sächsisch und in diesen Goldgräberzeiten gab es im Osten viele Policen zu verkaufen.

Das kriegen wohl nur Protestanten hin: Eine theologische Begründung des Pluralismus

Posted in Religion, Theologie by dierkschaefer on 13. Juni 2015

Der neue Grundlagentext des Rates der EKD, „Christlicher Glaube und religiöse Vielfalt in evangelischer Perspektive“, präsentiert den Protestantismus auf der Höhe der Zeit, ohne Selbstverleugnung und ohne das oft gerügte Wischi-Waschi.

Es handelt sich um einen Text, der in geradezu staatsmännischer Weisheit dem Miteinander unterschiedlicher Religionen und Weltanschauungen den Weg weist – unter Betonung der eigenen Werte und Glaubensüberzeugungen. Da werden sich andere bemühen müssen, wenn sie in diesem Horizont bestehen wollen. Angefangen mit den „eigenen“ Evangelikalen, dann die Kollegen im Vatikan mit ihrem dogmatischen Absolutheitsanspruch, auch die gesamte Orthodoxie und von den islami(sti)schen Fundamentalisten, sei es Schia, sei es Sunna, ganz zu schweigen. Besonders wichtig scheint mir dieser Text auf dem Hintergrund der Vertreter des ideologischen Humanismus, die der Religion generell die Daseinsberechtigung absprechen und sie im öffentlichen Leben zurückdrängen wollen. Werden sie in der Lage sein, die Anerkennung, die aus diesem Text spricht, zu erwidern?

Was dem Grundlagentext fehlt, ist ein Abgrenzungsbemühen, das über die Selbstbehauptung hinausgeht und Menschenrecht einfordert, wo es mit religiöser Begründung verletzt wird. Es heißt dort: »Deshalb ist es unverzichtbar, dass die religiösen Rechte des Judentums geachtet werden, auch dort, wo sie — wie etwa bei der im Alten Testament bezeugten Beschneidung von Jungen oder dem Schächten — Ausdrucksformen suchen, die sich das Christentum nicht aneignet, sondern die es ausdrücklich verabschiedet hat.« Eingriffe in den Körper von Kindern, die medizinisch nicht geboten sind, sind Menschenrechts-, sind Kinderrechtsverletzungen. Wenn hier der Staat versagt, die Kinder zu schützen, ist der vor Gott verantwortungsbewusste Protestantismus aufgerufen, hier zu protestieren – auch wenn uns die fürchterliche Geschichte der Judenverfolgungen im „christlichen“ Abendland gegenüber dem Judentum kleinlaut werden lassen könnte.

Mit dieser nicht unbedeutenden Einschränkung ist den Verfassern des Grundlagentextes nur zuzustimmen, wenn sie schreiben: »Deutlich ist aber, dass die Bedeutung der Religionen in einer pluralistischen Gesellschaft entscheidend davon abhängt, ob sie eine öffentlich verantwortete Theologie entwickeln, die Verständigungsversuche und Übersetzungen zwischen den Konfessionen, Religionen und unterschiedlichen Weltanschauungen ermöglicht. Eingeladen zu diesem Dialog sind auch Bürgerinnen und Bürger, die selbst zu keiner Religionsgemeinschaft gehören, denen Glaubenserfahrungen fremd geblieben sind, die aber mit den Kirchen eine gemeinsame Verantwortung für den Frieden zwischen den Religionen und für die Zukunft des Gemeinwesens übernehmen wollen.«

http://www.ekd.de/download/christlicher_glaube.pdf

EKD, Für uns gestorben – Schon gelesen? Ganz?

Posted in Geschichte, Kirche, Theologie by dierkschaefer on 12. April 2015

Eigentlich ist die „Orientierungshilfe“ Für uns gestorben nicht an Theologen adressiert. Doch wer wird sie lesen, wenn nicht sie und ein paar theologisch Interessierte? Mehr wohl kaum, wenn überhaupt.[1] Ich habe mich bei der Lektüre immer wieder gefragt, in welcher Welt leben die Verfasser? Doch zunächst mal mein Dank für das Repetitorium, das wohl auch studierte Theologen gut gebrauchen können und das auch manches ausfüllt, was der Mut zur Lücke im Studium frei gelassen hatte.

Worum geht es?

Es geht um den Kreuzestod Jesu und das Bekenntnis Im Kreuz ist Heil.

An dieser Stelle werden schon viele meiner Leser aussteigen wollen. Bleiben Sie noch dran. Skurrilität hat auch ihren Unterhaltungswert, wenn ich auch niemandem empfehlen will, selber den Text zu lesen.[2] [3]

Die Fragestellung der Verfasser

Die Verfasser gehen ganz bewußt von den frühchristlichen Glaubenserfahrungen aus. Für die frühen Christen war es Wirklichkeit, dass Jesus, der Sohn Gottes ist und von den Toten auferstanden; damit habe er die Menschen mit Gott versöhnt.

Man hätte auch anders vorgehen können, räumen die Verfasser ein, nämlich allein auf Basis der historisch plausibilisier­baren Fakten. Doch so haben sie Position gezogen, Bekenntnis gegen Wissenschaft. Wäre ich nicht Theologe, hätte ich schon nach dem Vorwort aufgehört, denn ich schalte meinen Verstand, ohne ihn rühmen zu wollen, nicht gern ab.

Ein Repetitorium, sagte ich. Davon darf man nichts Neues erwarten. Und so ist für den Fachmann wie für den einfachen Gläubigen schon alles gesagt.[4] Trotzdem: »Eine solche Schrift war notwendig, weil viele Menschen Schwierigkeiten mit der Kreuzestheologie haben. Mithilfe dieses Textes können hoffentlich einige von ihnen verstehen, was mit dem Kreuz eigentlich gemeint ist.«, so die Begründung.

Von der Grundentscheidung zur Methode

Und so begeben wir uns auf den Parcour der Textauslegung, der Dogmen- und Kirchenge­schichte um schließlich im resümierenden Schlusskapitel unsere Fragen beantwortet zu bekommen, wenn es denn so sein sollte, dass wir diese Fragen haben.

Doch selbst, wenn ich die Position der Verfasser teilen wollte, fällt mir auf, dass sie die Bibelstellenen gerade so nehmen und zitieren, wie sie ihnen passen. Auf die Unterschiede zwischen den Evangelien wird nicht kritisch eingegangen und manches kommt nicht vor.

So beispielsweise die Gethsemane-Geschichte[5]. Sie wird von Markus, Matthäus und Lukas berichtet und ist eine der Geschichten, die auch ohne Theologiestudium als total erfunden erkannt werden kann, denn die einzigen Zeugen schlafen fest – wie es heißt. Doch in dieser Geschichte wird eine sozusagen innertrinitarische Differenz aufgezeigt: Lass den Kelch an mir vorübergehen, sagt Jesus zum seinem Vatergott, um dann aber nachzugeben: Doch nicht mein Wille geschehe, sondern Deiner. Aber diese gedachte Differenz innerhalb der Trinität wird nicht thematisiert, dafür bekommen wir fix und fertig das Dogma von „wahrer Mensch und wahrer Gott“ serviert, auch wenn die kirchenspaltende Festlegung zur Person des Gott-Menschen Jesus Christus erst später und unter Druck des Kaisers zementiert wurde. Auf dieser Basis wird weitergebaut. Auch die Unterschiede im Abendmahlsverständnis zwischen Reformierten und Lutheranern spalten nicht mehr (was ja nur gut ist), dafür werden die Einmaligkeit und Endgültigkeit des Opfertodes so betont, dass die Katholiken mit ihrem sonntäglich zelebrierten Messopfer meinen müsssen, theologisch total falsch zu liegen.

Auf einige Details möchte ich noch eingehen.

Der Münchhausentrick

Manches ist amüsant. So der Müchhausentrick von Immanuel Kant. Er meinte, die existentielle Schuld des Menschen könne jeder nur selbst abtragen, nicht aber Jesus für uns. Unter der Schuld, die Kant dem „alten“ Menschen zuordnet, leidet der „neue Mensch“, der physisch derselbe ist. Er trägt damit die Schuld des alten ab. So zieht sich Münchhausen am eigenen Zopf aus dem Sündenpfuhl.

Kotau[6] der EKD vor der feministischen Theologie

»Besonders die feministische Theologie hat solche Verzerrungen und Missdeutungen des theologischen Opferbegriffs aufgedeckt. Im Hintergrund ihrer Kritik standen viele biogra­fi­sche Erfahrungen und ganze Lebensgeschichten: Wenn Männern von Frauen forderten, dem Opfer Christi mit dem Opfer des eigenen Lebens zu entsprechen und es für andere hinzuge­ben, wurde nur theologisch der Anspruch verbrämt, dass Frauen eigene Interessen und Lebens­pläne zurückzustellen hatten. Nicht zufälligerweise waren vor allem Frauen von solchen gesellschaftlich dominanten Erwartungen betroffen.«

Schon vor der feministischen Theologie wussten wir, dass der Gott des Alten Testamentes vielfach die Züge eines orientalischen Despoten trägt. Wie hätten die Menschen damals auch sonst sich Gott vorstellen können? Doch die Opfererwartungen, von denen die Frauen mit Bezug auf Jesu Opfer betroffen sein sollen, sind mir nicht geläufig, dafür aber der Missbrauch des Vorbildes Christi für den Soldatentod: Wer das Leben um meinetwillen verliert, wird es finden.[7]

Der Opfergedanke – hoch aktuell? Ein falsches Beispiel

Die Aktualität des Opfergedankens wird an mehreren Beispielen gezeigt. So auch beim neue­ren Liedgut. Als einer der Gewährsleute wird Otmar Schulz[8] präsentiert mit seinem Lied »In einer fernen Zeit gehst du nach Golgatha, erduldest Einsamkeit, sagst selbst zum Sterben ja.«. Schlechtes Beispiel: Schulz hat seiner Vergangenheit, auch seinen Liedern den Abschied gegeben. Öffentlich, im Pfarrerblatt.[9] Das haben die Verfasser der Orientierungshilfe nur nicht zur Kenntnis genommen. Schulz schreibt dort, das Anstimmen solcher Lieder sei für ihn »besten­falls ein Besuch im tönenden Museum. Und das trifft auf mindestens 80 Prozent der Gesangbuchlieder zu (meine eigenen zum großen Teil eingeschlossen!). Da hilft mir auch der Hinweis wenig, diese Lieder hätten … schließlich Generationen von „Gläubigen“ getröstet, ermutigt, ermahnt. Mag alles sein. Ich will „Gottes Spuren“ heute reflektiert sehen, nicht die „Spuren in längst vergangnen Tagen“, wie es in einem Lied heißt.« Es geht ihm um die theo­lo­gische Redlichkeit. »Es ist für mich vorbei mit der Blut- und Sühneopfertheologie meiner Kindheit und Jugend und auch langer erwachsener Jahre. Es ist vorbei mit dem „Christi Leib für dich gegeben“. Die „Lehre“ hat der Erfahrung und dem neu erworbenem Wissen nicht standgehalten.«

Ein Pfarrer, der sich so äußert, fällt in die erbarmungslosen Hände seiner Kollegen. Eine symbolische öffentliche Hinrichtung war die Replik in der nächsten Folge des Pfarrerblatts. Von der „Desaströsen Bilanz eines Pfarrerlebens“ schrieb Michael Heymel.[10] Ich schickte Schulz meinen Leserbrief: »Bastelreligion wirft Heymel dem Kollegen Schulz vor, so, als habe der sich für seinen privaten Herrgottswinkel einen Götzen geschnitzt. Gebastelt wurde allerdings schon immer. Es begann mit den Jüngern, die sich einen Reim darauf machen mussten, wieso der von ihnen verehrte Meister einen solch schmählichen Tod sterben konnte und wieso er dennoch bei ihnen weiterlebte. Auch Paulus hat gebastelt und dem beginnenden Christentum den paulinischen Schliff gegeben. Und erst die Evangelisten: Von der Adoptionsformel zur Gottessohnschaft mit weihnachtlicher Vorgeschichte. Es waren ja nicht nur vier Evangelisten, ganze Bastelkollektive stellten den Kanon[11] zusammen und schlossen aus, was ihnen nicht zu passen schien. An den Symbola[12] haben auch die Kaiser mitgebastelt. Muß ich noch auf andere Bastelergebnisse eingehen, auf das Fegefeuer zum Beispiel? Es haben doch Gläubige aller Zeiten mit ihren Erkenntnismöglichkeiten und ihren Erfordernissen an ihrem Glauben gebastelt. So what? – Ja, ich weiß: Die Basteleien mussten approbiert werden. Wer allein bastelte, musste den Mund halten oder er landete wie Jan Hus[13] [14]auf dem Scheiterhaufen. Da hätten manche Luther auch gern gesehen.«

Und nun haben wir eine Orientierungshilfe der EKD, die alle wichtigen Fragen beantwortet.

Noch Fragen?

[1] Eine Reichweitenanalyse würde mich interessieren.

[2] Wer es dennoch will, hier geht’s zum Text: http://www.ekd.de/download/fuer_uns_gestorben2015.pdf

[3] Wenn Sie’s kurz gefasst haben wollen, reicht das Abschlusskapitel mit den Fragen und Antworten. Sollten das Ihre Fragen sein, dann müssen Sie mindestens dieses Kapitel lesen, dann sind Sie orientiert. Hier nur die Fragen:

Für uns gestorben – Fragen und Anstöße

  • Ist Jesus von Nazareth wirklich gekreuzigt worden?
  • Wer ist für seinen Tod verantwortlich zu machen, die römischen oder die jüdischen Autoritäten?
  • Warum musste Jesus überhaupt sterben?
  • War Jesus klar, dass er in Jerusalem sterben würde?
  • Wird durch die Lehre vom Kreuz nicht ein allzu dunkles Menschenbild gezeichnet?
  • Wieso musste Jesus Christus deswegen sterben? Ging das nur so?
  • Kann man nicht auch an den christlichen Gott glauben, ohne dem Tod Jesu eine so hohe Bedeutung beizumessen?
  • Wollte Gott Blut sehen, um seinen Zorn zu besänftigen?
  • Hat Gott ein Menschenopfer gefordert?
  • Wieso ist aber im Neuen Testament und auch danach in Liedtexten und sogar in Predigten vom Opfer die Rede?
  • Lässt sich nur mit biblischer Sprache ausdrücken, was es heißt, dass Jesus Christus für uns gestorben ist?
  • Wenn uns die biblischen Motive so fremd sind, ist es dann nicht besser, auf sie zu verzichten?
  • Was klärt dann die Deutungsfigur des (Sühn-)Opfers überhaupt?
  • Was kann die Figur vom Passalamm erklären, als das Jesus bezeichnet wird?
  • Hat das traditionelle Motiv des Loskaufs heute noch einen nachvollziehbaren Sinn?
  • Kann Gott die Menschen erst wieder lieben, nachdem Jesus Christus für ihre Sünden gestorben ist?
  • Musste Jesus Christus sterben, weil Gott als ein »gerechter« Gott dies so fordert?
  • Musste Gott durch den Tod Jesu versöhnlich gestimmt werden?
  • Und was ist mit der menschlichen Freiheit?
  • Erkenne ich im Kreuz nur, dass ich versöhnt bin, oder bewirkt das Kreuz das auch?
  • Biblische Texte betrachten immer wieder den Glauben als Voraussetzung dafür, dass Menschen an dem, was Christus für sie getan hat, teilhaben. Was wird dann aus denen, die nicht an Gott, geschweige denn an Jesus Christus glauben?
  • Was ist aber mit den Menschen, die vor Jesu Geburt gelebt haben?
  • Wieso verknüpft sich mit dem Tod Jesu von Nazareth ausgerechnet der Gedanke der Neuschöpfung? Tod und Schöpfung scheinen doch das genaue Gegenteil zu sein.
  • Was ist gemeint, wenn gesagt wird, am Kreuz ereigne sich »ein fröhlicher Wechsel und Streit«?
  • Stellvertretung – was soll das im Blick auf den Tod Jesu Christi heißen? Muss nicht jeder seinen eigenen Tod sterben?
  • Ist damit die Stellvertretung nicht schon als Deutungsfigur erledigt?
  • Warum ist es dennoch wichtig, von Stellvertretung zu reden?
  • Zu welchem Missverständnis kommt es, wenn die Exklusivität der Stellvertretung zu stark betont wird?
  • Zu welchem Missverständnis kommt es, wenn die Inklusivität der Stellvertretung zu stark betont wird?
  • Was bedeutet eine Stellvertretung, die exklusiv und inklusiv sein soll?
  • Mit welchem Recht kann Jesus überhaupt für alle Menschen stellvertretend eintreten?
  • Jesu Tod gibt uns neues Leben, heißt es. Neues Leben, Neuschöpfung, was bedeutet das für uns?
  • In welchem Verhältnis steht der Tod von Menschen, die ihr Leben für andere riskieren, zum Tod Jesu Christi?
  • Wie ist dann der biblische Satz zu verstehen, dass der, der Jesus nachfolgen wolle, sein Kreuz auf sich nehmen solle (vgl. Mk 8,34)?
  • Zu welchen Missverständnissen kommt es, wenn Jesu Hingabe und sein Weg ans Kreuz zum ethischen Vorbild erklärt werden?
  • Wenn von Christus gesagt wird, er sterbe und sei von den Toten auferstanden, und Menschen dasselbe hoffen dürfen, ist dann nicht auch möglich, Jesus Christus als Exempel zu verstehen?
  • War und ist das Grab Jesu Christi leer?
  • Was stiftet denn die Identität zwischen dem gestorbenen Jesus und dem auferstandenen Christus?
  • Hat die Überwindung des Todes Gott verändert?
  • »Gott war in Christus und versöhnte die Welt mit sich selber« (2Kor 5,19), sagt Paulus. Aber wie können Gott und Mensch wirklich zusammenkommen, ohne dass Gott als Person in sich gespalten ist?
  • Geht das nicht auch einfacher? Wieso muss Jesus Christus überhaupt wahrer Gott und zugleich wahrer Mensch sein?

[4] So der Interviewer im Gespräch mit dem Theologen Christoph Markschies, Mitautor des EKD-Grundlagentextes „Für uns gestorben“. http://www.ekd.de/aktuell/98061.html

[5] https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/7727190772/

[6] Der Begriff Kotau wird im deutschen Sprachraum als Umschreibung für Unterwerfung, Eingliederung in eine Rangordnung bzw. nicht ganz freiwilliges Nachgeben benutzt. https://de.wikipedia.org/wiki/Kotau

[7] https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/3355906263/in/set-72157632548603352

[8] http://de.wikipedia.org/wiki/Otmar_Schulz

[9] http://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt/dpb_print.php?id=3640

[10] http://www.pfarrerverband.de/pfarrerblatt//dpb_print.php?id=3659

[11] https://de.wikipedia.org/wiki/Bibelkanon

[12] Nur das Chalcedonense sei hier als einschlägiges Beispiel genannt: http://de.wikipedia.org/wiki/Konzil_von_Chalcedon

[13] https://de.wikipedia.org/wiki/Jan_Hus

[14] https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/4468626403/