Weihnachtsgruß
Weihnachtsgruß
(nicht nur)
für die ehemaligen Heimkinder
Vorbemerkung
Es war Helmut Jacob von der Freien Arbeitsgruppe JHH (Johanna-Helenen-Heim), der mich fragte, ob ich nicht einen Gruß an alle Heimkinder „auf unserer Weihnachtsgrußseite“ schreiben möge.
Der würde aber sehr „pfarrerlich“ ausfallen, antwortete ich. Denn ich weiß, daß viele ehemalige Heimkinder fürchterlichste Erfahrungen mit dem ganzen Komplex »BIBEL-KIRCHE-CHRISTEN-GOTT« hinter sich haben und „rot“ sehen bei allem, was sie auch nur entfernt daran erinnert.
Darum also mein Vorbehalt, darum auch diese Vorbemerkung.
Helmut Jacob meinte dann aber, er würde ja nicht jeden Pfarrer bitten.
Nun also denn …
Ich bin aber immer noch bei der Vorbemerkung. Sehr „pfarrerlich“ würde der Gruß ausfallen, hatte ich geschrieben und dabei an mein Selbstverständnis gedacht. Als Funktionär der real existierenden Kirche Jesu Christi zu evangelisch-Württemberg bin ich im Ruhestand, doch nur als solcher.
Wenn ich Sie, verehrte Leserin, und Sie, verehrter Leser, nun zu einem Gedankenspaziergang einlade, sollten Sie aber nicht argwöhnen, in irgendeiner Weise vereinnahmt zu werden.
Wenn ich von „Gott“ spreche, dann ist es für diesen Spaziergang unerheblich, ob dieser Gott außerhalb unserer Vorstellungen existiert. Interessant und wichtig ist allerdings, wie Gott in unserem Kulturkreis, in der Bibel und dem „Christlichen Abendland“ „gedacht“ wurde.
Damit sind wir aber schon beim Beginn des Gedankenspaziergangs.
Wenn Sie nicht weiter mitgehen wollen, hören Sie einfach an dieser Stelle auf und seien Sie dennoch herzlich gegrüßt.
Wenn Sie mitgehen wollen, klicken Sie hier: weihnachtsgruß
Zwangsarbeiterlösung als Zwangslösung für Heimkinder?
Der „Grünen“-Politiker Volker Beck schlägt nach der Meldung vom 12.12.09 im Hamburger Abendblatt vor, das Verfahren der Zwangsarbeiter-Stiftung als Modell für die Entschädigung der ehemaligen Heimkinder zu nehmen.
Richtig erscheint mir, daß eine Stiftung eine brauchbar flexible Rechtsform darstellt, und ich habe ja in meinem Bußaufruf an die Kirchen die Gründung eines Stiftungsfonds vorgeschlagen.
http://www.petitiononline.com/heimkids/petition.html
Dabei verwies ich auch auf meine Verfahrensvorschläge, die ich in der Anhörung beim Runden Tisch am 2.4.09 vorgelegt habe. Dort habe ich drei nach Fallgruppen differenzierte Fonds vorgeschlagen.
http://dierkschaefer.files.wordpress.com/2009/04/verfahrensvorschlage-rt.pdf
Doch zunächst zu den Details im Zwangsarbeitermodell.
Das Hamburger Abendblatt schreibt von erfolgten Einzelentschädigungen im Bereich von 2.500 und 7.500 Euro. Gehen wir von der Höchstsumme 7.500 Euro aus und nehmen als Beispiel ein ehemaliges Heimkind, das mit dieser Summe noch 10 Lebensjahre vor sich hat, dann sind das 750 Euro im Jahr, also 62,50 Euro im Monat, mit dem sich dieses ehemalige Heimkind seine Sozialhilfe aufbessern kann – aber nur 10 Jahre lang! Ich bin dabei von der Höchstsumme ausgegangen. Im schlechtesten Fall wären es 20,83 pro Monat.
Mir wurde aus kirchlichen Kreisen zugetragen, daß manche dort Verantwortliche auf die Zwangsarbeiterlösung spekulieren, wenn es mit der langen Bank dann doch nicht klappen sollte.
Doch eine solche Lösung wäre ein Hohn, nicht nur, weil die Lebenshaltungskosten in Osteuropa, wo die meisten ehemaligen Zwangsarbeiter leben, deutlich niedriger sind.
Es wäre auch eine völlig unangemessene Pauschalierung der doch recht unterschiedlichen Fälle. Auf die Unterschiedlichkeit wurde doch bisher immer hingewiesen!
Darum brauchen wir eine Stiftung, die mindestens drei Fonds finanziert:
1. Für Zahlungen, um die Rentenausfallzeiten zu kompensieren.
2. Für Therapiekosten, soweit sie nicht von der Krankenkasse gezahlt werden.
Diese beiden Fonds könnten sofort eingerichtet werden und nach entsprechender Fall-Lage die Leistungen erbringen. Ich habe noch kein triftiges Argument gehört, warum das nicht sofort zugesagt werden könnte, – aber es fehlen die Zahlungsbereiten. Wenn die kirchlichen und staatlichen Stellen, sowie auch die Beteiligten Firmen, von recht-schaffen(d)en Personen geleitet werden, werden sie in Kürze Zusagen machen und Finanzierungspläne vorlegen.
3. Erst an dritter Stelle kommen Entschädigungen für erlittene Unbill: Mißhandlung/Mißbrauch, Demütigung, Vorenthalt von Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten. Die müssen je nach Einzelfall vereinbart werden.
4. Schließlich ist auch daran zu denken – und vorzusorgen, daß die ehemaligen Heimkinder in absehbarer Zeit in ein Alter kommen, in dem sie auf fremde Hilfe angewiesen sein könnten und eine Heimeinweisung nötig wird. Darauf müssen die Heim-Organisationen vorbereitet werden.
Jedenfalls: Mit der Zwangsarbeiterlösung werden die ehemaligen Heimkinder, wie ich befürchte, ein weiteres Mal betrogen.
Irland: Die Kirche schützte mehr als 100 Priester vor der Strafverfolgung.
Die Stellungnahme des Vatikan enthält keinen Hinweis auf mögliche Rücktritte.
mehr unter:
http://www.independent.ie/breaking-news/world-news/pope-distressed-by-abuse-scandal-1972269.html
Irische und deutsche Verhältnisse
Gerade höre ich in den Nachrichten, daß ein irischer Nonnenorden erhebliche Summen zur Entschädigung der ehemaligen Heimkinder aufwenden will.
Und die Nachricht aus Deutschland steht als Kommentar auf der Petitionsliste
http://www.petitiononline.com/heimkids/petition.html
Dort schreibt Margret Hamm, die Geschäftsführerin vom „Bund der ,Euthanasie’-Geschädigten und Zwangssterilisierten (BEZ)“: „Viele der von uns betreuten Opfer mußten auch nach der NS-Zeit in Heimen und Anstalten bleiben, manche bis in die 70er Jahre. Ihre psychischen und physischen Verletzungen bleiben ihnen, wie den ehemaligen Heimkindern, bis ins hohe Alter. Wir wünschen Ihnen Erfolg für Ihr Anliegen. Mit uns wünscht die evangelische und katholische Kirche in einem ähnlichen Anliegen bislang keinen Kontakt.“
Die ehemaligen Heimkinder stehen in der „Opferhierarchie“ noch unter den „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten. Aber vielleicht schaffen die Heimkinder dank ihrer größeren Zahl und der gewachsenen Sensibilität der Öffentlichkeit den erforderlichen Druck. Der könnte auch dieser Opfergruppe helfen.
Wer ist fit für die Ochsentour?
Mich erreichte die folgende Mail. Es könnte Heimkinder geben, die für ihren Fall ausreichendes Material und zugleich die psychische Stabilität haben, den Weg der Einzelklage zu gehen. Hier die Mail mit ein paar Tips:
Achtung gemäß einem neuen Urteil vom 17.06 2008 können Menschen nun auch für Schäden denen sie vor 1976 zum Opfer fielen Ansprüche nach dem OEG geltend machen.
Bekanntlich haben viele, wenn nicht sogar die Mehrzahl einstiger Heimbewohner in kirchlichen und staatlichen Heimen eine recht lieblose und teils auch sehr gewaltbetonte Kindheit kennen gelernt. Erfahrungen, die für ihr weiteres Leben gravierende Folgen in Punkto verminderter Lebensqualität hatten, dessen sie sich meist erst weit jenseits aller gesetzlichen Verjährungsfristen bewusst wurden, um auf juristischen Weg noch eine erfolgversprechende Rehabilitation, oder angemessene Entschädigung zu erzielen.
Dies ist insofern umso bedauerlicher, da es in unseren Kreisen aufgrund der damaligen Lebensumstände kaum jemanden möglich war, akademische Weihen zu erreichen und es daher heute an entsprechend ausgebildeten Fachleuten mangelt, die sich dieser Thematik mit der nötigen Intensität widmen könnten.
Denn es scheint, dass sowohl staatliche wie auch kirchlich verantwortliche Trägerschaften wenig bis gar kein Interesse zeigen, sich dieser ganz speziellen gesellschaftlichen Problematik anzunehmen, obwohl hier nachweislicher Handlungsbedarf besteht.
Da sich so gar keine gescheite Lösung anbietet, verweist der Gesetzgeber etwas hilflos auf das Opferentschädigungsgesetz, doch wie Herr Robert Schlittenbauer nachfolgend sehr anschaulich herausgearbeitet hat, findet dieses Gesetz auf die Erfordernisse von gewaltbetonten Heimerfahrungen eigentlich so gut wie gar keine Anwendung.
Freundlicherweise hat mir Robert erlaubt diesen Beitrag aus seiner Website: www.SektenInfo-Bayern.de hier im Forum zu veröffentlichen.
Das Opferentschädigungsgesetzt (OEG)
greift nur in den wenigsten Fällen im Bezug auf ehemalige Heimkinder
Vollmundig wird von verschiedenen Sekten und Vereinen ehemaliger Heimkindern immer wieder suggeriert, sie könnten eine ENTSCHÄDIGUNG über das OEG bekommen.
Verschwiegen wird leider stets, dass dies nur in Härtefällen möglich ist und sich nur ein ganz geringer Teil überhaupt Hoffnung darauf machen kann.
Gründe:
Das OEG entstand vor allem im Lichte der Gewaltkriminalität wie Vergewaltigung, Banküberfälle, Raub, schwere Geißelnahme, Überfälle auf Frauen und Männer durch Gewalteinwirkung usw. Stichverletzungen, Schussverletzungen, Brandverletzungen durch einen vorsätzlich tätlichen Angriff auf eine oder mehrere Personen.
Das OEG wurde nicht für ehemalige Heimkinder geschaffen.
Im Regelfall gibt es am Tatort Zeugen, die die Tat beobachteten. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei nimmt die Ermittlungen auf. Darüber hinaus werden über ärztliche Befunde, die Verletzungen genau festhalten. Über das zuständige Versorgungsamt erfolgt dann ein Gutachten, dass die Schwere der bleibenden Verletzungen aus dem vorsätzlich tätlichen Angriff über den Grad der Erwerbsminderung MdE bei mindesten 50% feststellen muss um überhaupt einen Antrag nach dem OEG zu ermöglichen. Hier sind zahlreiche Gutachten und Untersuchungen erforderlich.
Weiterhin erfolgt ein Ermittlungsverfahren gegen die oder den Gewalttäter mit Urteil.
Dies ist der klassische Fall einer Entschädigung nach dem OEG.
Bei Heimkindern sieht die Sache wesentlich anders aus.
Für diese Gruppe gilt nur die HÄRTEFALLREGELUNG !!!
Zunächst muss der „Antragsteller einige wichtige Voraussetzungen beachten.
1. Wann geschahen die Übergriffe ?
2. Wo, an welchem Ort und zu welcher Zeit ?
3. Wurde ein Strafantrag gegen den/die Täter gestellt ?
4. Wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, was erbrachten die Ermittlungen ?
5. Wurden der/die Täter verurteilt ?
6. Welche Verletzungen führten nachweislich zu einer Erwerbsminderung von mindesten 50% MdE im Zusammenhang der Übergriffe durch den/die Täter
Auch wenn es sehr hart klingt, haben nur die wenigsten ehemaligen Heimkinder eine Chance, nach dem OEG Rentenansprüche zu erwerben.
Grund:
Die Vorgänge liegen meist über Jahre zurück, die Täter sind entweder bereits verstorben oder werden in Klöstern und sonstigen Einrichtungen den Behörden als wichtige Zeugen entzogen, stellen sich dumm, oder können sich wegen ihres hohen Alters angeblich „an nichts mehr erinnern“. Die Masche mit der „Gedächtnislücke“ kennen wir ja auch von diversen Politikern, die sich plötzlich an nichts mehr erinnern können, wenn sie vor dem Untersuchungsausschuss zu Verfehlungen aussagen sollen. (Spendenskandale, Rüstungsgeschäfte usw….).
Bei den meisten „Antragstellern“ fehlt auch der kausale Zusammenhang der Verletzungen durch die Missbräuche oder Misshandlungen und die tatsächliche Schädigung bzw. Minderung der Erwerbsunfähigkeit von mindestens 50%.
Nur aufwändige Gutachten durch Therapeuten, Fachärzte und Psychologen könnten den Zusammenhang der Verletzungen und der dauerhaften Schädigung in der Kindheit von mindestens 50% MdE nachweisen.
Die Versorgungsämter als nächste Antragsbehörde sind mit der Materie völlig überfordert und lehnen zunächst alle Anträge ab. Es folgt nun ein langwieriger Rechtsstreit vor den Sozialgerichten. Wenn hier Beweismaterial, Zeugen und Unterlagen fehlen, sieht es für den „Antragsteller“ nicht sehr gut aus.
Was ist nun zu empfehlen?
Zunächst sollte mit dem damaligen „Träger des Heimes“ (Orden, Kirche, Diakonie usw.) Kontakt aufgenommen werden. Wichtig dabei ist, möglichst Zeugen beizubringen, die Missbräuche und Misshandlungen in der angegebenen Zeit bezeugen können. Wichtig auch, wer waren die die Täter. Gibt es Erzieher, Schwestern usw. die diese Übergriffe selbst beobachtet haben.
Einsicht der „Heimakte“ beim Träger oder beim damaligen Jugendamt beantragen. Wichtige Aktenauszüge kopieren, da sie für das weitere Verfahren nötig werden können. Ehemalige Heimkinder, die wegen seelischer Erkrankungen aus der Kindheit bereits in Behandlung waren oder noch sind, sollten entsprechende Unterlagen oder Gutachten beibringen, die den Nachweis der Erkrankung aus den „Übergriffen“ bestätigen.
Wenn möglich mit einer juristisch versierten Person mit dem Träger auf eine freiwillige Entschädigung zu verhandeln. Dies erspart den langjährigen Weg durch die gerichtlichen Instanzen. Die meisten weltlichen und evangelischen „Träger“ oder deren Rechtsnachfolger sind durchaus dazu bereit, sich um eine Lösung zu bemühen.
Katholische Einrichtungen jedoch leugnen zunächst alles ab, bringt man Beweise, so versuchen sie mit allen Mitteln den ehemaligen „Zögling“ hinzuhalten und auszuspielen. Der Zugang zur „Heimakte“ wird meist verwehrt oder ist „nicht mehr auffindbar“, so die Erfahrungen vieler ehem. Heimzöglinge. Daher ist es sehr wichtig, Zeugen ausfindig zu machen. Ist die Beweislast erdrückend, lassen sich katholische Heimträger (Orden, Klöster, Diezöse usw.) eher auf eine außergerichtliche Lösung ein.
Hier gilt es gute Nerven zu bewahren und sich auch juristischen Rat einzuholen. Stellt sich der Träger weiterhin stur, bleibt nur der Weg an die Öffentlichkeit und die Klage vor das Sozialgericht.
Nur aus einer Position der Stärke und mit den nötigen Zeugen und Beweisen ist es möglich, in Verhandlungen außerhalb des OEG zu seinem Recht zu kommen. Eine Entschädigung ist kein Almosen, sondern ein Grundrecht, das jedem Geschädigten zusteht. Dies sollten endlich auch die Kirchen, die diese schrecklichen Täter und Täterinnen gewähren ließen einsehen.
Es ist bedauerlich, dass sich die meisten Politiker und sogar diverse Vereine und Sekten vollmundig Heimkindern als Helfer anbieten und entsprechende Hilfen versprechen, jedoch sehr bald von allem nichts mehr wissen wollen. Auch der sonst geschätzte VDK, hat sich hier nicht gerade mit Ruhm hervor getan.
Es ist daher sehr fahrlässig, ehemaligen Heimindern große Hoffnungen auf Entschädigung nach dem OEG zu machen, wohlwissend, dass dies nicht mal 5% der Geschädigten schaffen. Wer hier vollmundig Hoffnungen weckt, möchte wohl nur die Mitgliederzahl steigern und in die Schlagzeilen geraten.
Wer den umfangreichen Gesetzestext zum OEG einsehen möchte, kann diesen kostenlos einsehen, unter:
http://www.gesetze-im-internet.de/oeg/BJNR011810976.html
Dierk Schäfer: Wenn jemand meint, das sei ein Weg, um eine Entschädigung zu erlangen, dann sind die folgenden Urteile gewiß hilfreich. Ein Rechtsanwalt wird aber wohl mehr damit anfangen können, als juristische Laien.
ds: unabhängig davon: haben Sie sich schon auf der Petititonsliste eingetragen?
http://www.petitiononline.com/heimkids/petition.html
PS: Ob die folgende Meldung stimmt, weiß ich nicht. Vielleicht findet jemand die Quelle. Die angegebene URL funktioniert nicht.
Meldung vom 17. 06. 2008
Missbrauchsopfer erhält 40 Jahre nach Tat Anspruch auf Entschädigung
Darmstadt (dpa/lhe) – Mehr als 40 Jahre nach dem sexuellen Missbrauch durch einen Erzieher wird das Opfer aus dem nordhessischen Werra-Meißner-Kreis entschädigt. Wie das Hessische Landessozialgericht in einem am Montag in Darmstadt veröffentlichten Urteil entschied, gilt das erst 1976 in Kraft getretene Opferentschädigungsgesetz auch für diese Tat aus den frühen 60er Jahren. Nach dem Urteil sind auch Opfer von Verbrechen vor 1976 anspruchsberechtigt, wenn sie «infolge des tätlichen Angriffs schwerbeschädigt sind und Bedürftigkeit vorliegt». Die Revision wurde nicht zugelassen (AZ L 4 VG 6/07).
Der 1950 geborene Mann war als Kind in einem Internat im Kreis Fulda von einem Heimerzieher sexuell missbraucht worden. Der Täter wurde zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Opfer erlitt schwerwiegende Schäden und wurde drogen- und alkoholabhängig. Der Mann beantragte 2003 Opferentschädigung, die ihm das Landesversorgungsamt Gießen aber mit der Begründung verwehrte, seine Gesundheitsstörungen könnten nicht auf die Tat zurückgeführt werden. Er sei bereits vor dem Missbrauch durch die Eltern, die unmenschliche Internatserziehung sowie durch Mitschüler massiv traumatisiert worden.
Dem widersprachen die Sozialrichter aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens. Demnach beruhen die Gesundheitsschäden des Opfers und die Minderung der Erwerbsfähigkeit um 70 Prozent «mit Wahrscheinlichkeit auf der Tat des Heimerziehers» und seien entsprechend zu entschädigen.
Quelle:
http://www.rtlhessen.de/news.php?newsmeldung=219&PHPSESSID=fesc6n14adg8459k2mbu0pded3
Hier sind ein paar hochinteressante Links zum Thema Entschädigung
CHRISTIAN BROTHERS IN IRELAND RESPONSE TO GOVERNMENT AND REPORT OF THE RYAN COMMISSION
The Christian Brothers in Ireland present the content of this website in the interests of accountability and transparency and in fulfillment of their commitment to publish information regarding their assets and liabilities together with their response to Government following on the Publication of the Report of the Ryan Commission.
The documents are available by following the links below.
2. REPORT Report to Government July 2009
3. LETTER Covering Letter with Response to Government
4. RESPONSE Response to Government by the Christian Brothers November 2009
5. SUMMARY PAGE Assets and Liabilities Response: Summary Page
„no words of apology would ever be sufficient“
Vier Irische Bischöfe halfen, die Verbrechen zu vertuschen.
„church leaders prioritised the protection of their own institution above that of vulnerable children in their care.“
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch an das Licht der Sonnen.
http://news.bbc.co.uk/2/hi/europe/8381119.stm
Und hier ist auch von Entschädigung die Rede:
„A Catholic religious order is to supply a 161m euros (£145m) package of measures as reparation for child abuse in Ireland.“
Pauschalierung, die Klärung eines Verwirrungsversuchs
Pauschalierung, eine Begriffsklärung
In der Heimkinderdebatte wird immer wieder von der Pauschalierung gesprochen, die man ablehnt, denn es habe auch Heimkinder mit guten Heimerfahrungen gegeben. Der Runde Tisch solle und werde hier Klarheit schaffen, erst dann könne man weitersehen – von Entschädigungen wird auch in diesem Zusammenhang möglichst nicht gesprochen.
Was soll das?
- Es wird von niemandem bestritten, daß es auch gute Heimerfahrungen gab.
- Meines Wissens fordert niemand, die ehemaligen Heimkinder sollten pauschal, also für den bloßen Heimaufenthalt entschädigt werden.
- Ich kann nicht erkennen, daß der Runde Tisch sich flächendeckend der Frage widmet, in welchen Heimen und wann die beklagten Vorkommnisse sich ereignet haben und wie viele Heimkinder ihre Heimzeit in guter Erinnerung haben, oder diese Zeit wenigstens als unproblematisch erlebt wurde, damit etwaigen Pauschalierungsforderungen der Boden entzogen würde.
- Ich sehe auch nicht, daß der Runde Tisch eine Meldestelle für individuelle Entschädigungsansprüche eröffnet hätte, um damit Pauschalierungsforderungen zu parieren.
Wer den Begriff Pauschalierung zur pauschalen Abwehr von Entschädigungsforderungen verwendet, bekämpft ein Phantom – und er lenkt damit von der offen zutage liegenden Frage ab: Wie sollen die bekannten und belegten Fälle von Demütigung, Ausbeutung, Mißhandlung und Mißbrauch entschädigt werden?
Doch weder der Runde Tisch, noch die beklagten Organisationen äußern sich dazu, wie sie denn abseits von Pauschalisierung mit den vielen Einzelfällen umgehen wollen.
Es gibt ja immerhin erkennbare Muster, anhand derer man sich Entschädigungsgedanken machen könnte, – wenn man wollte.
Da gab es nachgewiesenermaßen Zwangsarbeit, für die keine Sozialabgaben entrichtet wurden. Wem hier keine Entschädigungslösungen einfallen, der will nicht entschädigen, und er sollte so ehrlich sein, dies auch offen zu sagen und nicht auf eine Pauschalierung verweisen, die niemand fordert.
Das gleiche gilt für traumatische Heimerinnerungen. Die Therapiekosten – also nicht das Schmerzensgeld – können, soweit sie durch die Krankenkasse nicht abgedeckt werden, pauschal zugestanden werden.
Erst der Anspruch auf Schmerzensgeld muß individuell belegt werden.
All dies liegt bereits seit vielen Monaten detailliert vor.
http://dierkschaefer.files.wordpress.com/2009/04/verfahrensvorschlage-rt.pdf
Doch anstatt darauf sachlich einzugehen, redet man lieber von einer Pauschalierung, der man nicht zustimmen könne, die aber auch niemand fordert.
Wann kommen die Verantwortlichen endlich zur Sache?
Mein Bußaufruf will genau dieses erreichen. Unterstützen Sie ihn!
Radio Vatikan, »Die Stimme des Papstes und der Weltkirche«
Radio Vatikan, »Die Stimme des Papstes und der Weltkirche«:
»Die Kirche des Landes begrüßt die Entschuldigung … bei ehemaligen Heimkindern.«
Der Teufel steckt im Detail, hier in der Auslassung.
Natürlich geht der Vatikan nicht so offen mit der Vergangenheit in kirchlichen Heimen um.
Die Schuld liegt also in diesem Fall nicht bei der Kirche, sondern bei »der Regierung«.
Da kann man leicht Stellung beziehen.
http://www.oecumene.radiovaticana.org/ted/Articolo.asp?c=336656
Sie können auch Stellung beziehen und den Bußaufruf an die Kirchen unterschreiben. Hier geht’s zur Petitionsliste:
Die besondere Situation der Kirchen in der ehemaligen DDR und die Heimkinderdiskussion
»Ich werde in meinem Blog noch auf die besondere Situation der Kirchen in der ehemaligen DDR eingehen.», so schrieb ich an die Leitungspersonen zweier Landeskirchen. Dieser Hinweis ist wirklich nötig.
Ich schrieb weiter:
»Sie haben ja recht und die die Kirchen in der DDR haben sozusagen Glück im Unglück gehabt. Denn sie kamen gar nicht erst in die Lage, so unmenschlich mit Heimkindern umzugehen.
Ich will nicht spekulieren, wie es wohl gewesen wäre, wenn … Und ich will mir auch nicht anmaßen, daß ich, wäre ich in der Erzieherfunktion gewesen, eine bessere Figur abgegeben hätte.
Von den ostdeutschen Kirchen kann man, denke ich, nicht erwarten, daß sie sich an Entschädigungsfonds beteiligen.
Doch mit der Heimerziehungsvergangenheit steht ganz allgemein „die Kirche“ auf dem Prüfstand der Glaubwürdigkeit. Die Öffentlichkeit unterscheidet da nicht so sehr nach Landeskirchen, oft nicht einmal zwischen evangelisch und katholisch.
Insofern sollten auch die ostdeutschen Kirchen Stellung beziehen und die EKD auffordern, sich bei ihren Gliedkirchen dafür zu einzusetzen, daß dieses schändliche Kapitel in anständiger Weise behandelt wird, also nicht nur mit Beteuerungen, sondern auch mit Leistungen. Bei letzteren ist Ihre Kirche wie gesagt, außen vor.
Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichem Gruß
Dierk Schäfer«




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