Dierk Schaefers Blog

Kinderrechte sollen ins Grundgesetz

Ja, aber ich glaub’s erst, wenn sie drin sind. Beurteilen kann man sie erst, wenn man sie sich kritisch anschaut: 1. Welche Kinderrechte kommen ins Grundgesetz? 2. Welche Chancen haben ihre Umsetzung in Politik, Justiz und Verwaltung? Es wird also noch dauern.

Als jahrelanger Beobachter der Situation kann ich nur gequält schmunzeln über den Fortschritt, der bekanntlich eine Schnecke ist – und ob’s ein Fortschritt wird, sehen wir erst später.[1]

Nun endlich nimmt sich die Politik auf höherer Ebene (Koalitionsvertrag) des Themas an. Eine Zusammenfassung gab es gestern in der Sendung „Hintergrund“ des Deutschlandfunks. Man lese nach![2]

Ob es zu einer 2/3-Mehrheit im Bundestag reichen wird, halte ich für fraglich, denn – wie üblich – werden die Kinder nicht nach ihren wohlverstandenen Interessen gefragt, sondern die Vertreter der Interessen anderer:

  • Elternverbände
  • Männervereinigungen
  • Frauenvereinigungen
  • Kirchen
  • Parteien
  • Sozial- bzw. Jugendhilfeträger

und am wichtigsten:

  • die Länder und ihre Kommunen

Die Liste ist wohl nicht vollständig, so habe ich z.B. die Rechtsdogmatiker nicht erwähnt.

Wenn einer Personengruppe, die bisher nur im Paket „Familie“ mitgemeint war, eigene Rechte eingeräumt werden sollen, schmälert das die Rechte und den Einfluss anderer – oder deren Finanzen. Diese anderen werden alle Möglichkeiten nutzen, um ihren Besitzstand zu wahren.

Die Eltern und ihre Verbände werden auf das Elternrecht pochen und darauf verweisen, dass für deren Missbrauch der Staat ein Wächteramt habe. Es ist ja auch richtig, dass der Staat nicht ohne Anlass, also willkürlich/ideologisch in die Familien hineinregieren soll. Autoritäre Staaten in Vergangenheit und Gegenwart sind ein abschreckendes Beispiel, die Hilflosigkeit von Kindern in unserem System in bekanntgewordenen Extremfällen allerdings auch. Es wird also darum gehen müssen, Elternrechte gegen die wohlverstandenen Interessen des Kindes abzuwägen und passende Maßnahme durchzusetzen, wobei unbedingt die Meinung der Kinder erfragt werden muss. Richter sind oft dieser Aufgabe nicht gewachsen. Das sollte also eine unabhängige Fachkraft tun, die den Kindern ihre Entscheidungsmög­lich­keiten und auch die Folgen freundlich vor Augen führt. Das bedeutet: qualifizierte Einzelarbeit, die ist teuer. Sind uns die Kinder das wert? Wer soll das bezahlen?

Fragen in Zusammenhang mit Inobhutnahme sind besonders schwierig. Kinder sind zuweilen hinundhergerissen zwischen der Liebe zu ihren Eltern, selbst wenn diese drogenabhängig sind [Parentifizierung] oder sie gar mißhandeln einerseits und andererseits ihren wohlverstandenen Interessen. Hier ist sehr viel Einfühlungsvermögen vonnöten, um den Kindern die Last der Verantwortung und die Schuldgefühle abzunehmen. Zu beachten ist der Zeitfaktor bei einer Unterbringung in einer Pflegefamilie. Oft ist hier eine Bindung entstanden, die stärker ist als manche Vorstellung von Blutsverwandtschaft. Die Vorstellung, dass soziale Elternschaft wichtiger ist als leibliche, ist vielen Menschen fremd. Sie denken nicht daran, dass es Aufgabe jeder Elternschaft ist, eine soziale zu werden.

Kinder bei Trennung und Scheidung sind dann besonders schlecht dran, wenn der Partner­schafts­krieg auf dem Rücken der Kinder ausgefochten wird. Im Hintergrund machen sich Männervereinigungen und Frauenvereinigungen stark. Auch sie folgen zumeist biologischen Denkmustern. Ein Kind gehört zur Mutter/zum Vater oder es hat Anrecht auf beide. Alles ist verheerend für Kinder, wenn die Eltern für das Kind nicht in erster Linie Eltern sein wollen – und es auch können. Zurzeit versuchen – vornehmlich – Männer, die oft unhaltbaren Ent­scheidungen der Familiengerichte auszuhebeln durch ein im Regelfall verpflichtendes Dop­pelresidenzmodell. Ob diese Aufteilung der Kinder von Fall zu Fall von den Kindern gewünscht wird und ob es für sie praktikabel ist, diese Frage interessiert nicht. Es kann und sollte in solchen Fällen immer darum gehen, im Einvernehmen mit den Kindern – möglichst auch mit den Eltern – eine kindgerechte, alltagstaugliche Lösung zu finden, die nach Kindes­bedarf Flexibilität ermöglicht und auf Wunsch des Kindes auch wieder neu verhandelbar ist. Auch hier ist die Beratung und Begleitung von ideologisch unabhängigen Fachpersonal nötig. Mit der psychologisch-pädagogischen Fachkompetenz der Richter wird man wohl auch zukünftig nicht rechnen können.

Die Kirchen und andere Religionsverbände werden das Elternrecht in dem Sinne verteidigen wollen, dass diese das Recht auf religiöse Erziehung bis zur Religionsmündigkeit behalten sollten. Das ist problematischer als es aussieht. Denn es beinhaltet das Recht auf Beschnei­dung minderjähriger Jungen, was eindeutig dem Kinderrecht auf Unversehrtheit entgegen­steht. Von dort ausgehend machen manche Agitatoren auch Front gegen die Kindertaufe; ein Kind solle unbehelligt von jedweder Religion aufwachsen, bis es sich selber entscheiden kann. Das ist völlig lebensfremd.[3]

Die Parteien sind, wie der Rundfunkbeitrag zeigt, unterschiedlicher Meinung.[4] Nach meiner Einschätzung haben alle kein besonderes Interesse an Kindern, sondern nur an ihren Wähler­gruppen. Das ist systembedingt. Sie werden jeden Entwurf für Kinderrechte im GG in ihrem Interesse beeinflussen, verwässern und Hintertürchen aufhalten[5]. Gummiparagraph.jpgAlso brauchen wir nicht nur die Kinderrechte im GG, sondern auch Wahlrecht für Kinder, das zunächst wohl eine Art Familienwahlrecht wäre bis die Kinder eigene politische Vorstellungen haben. Dann, aber erst dann würden die Parteien Familien und Kinder umwerben und ihnen die Aufmerk­samkeit geben, die ihnen gebührt.

Ein schwieriges Kapitel sind die Sozial- bzw. Jugendhilfeträger, denn die Rechte dieser Lobby sind festgezurrt. Ich habe es in einem Beitrag hier im Blog dargestellt.[6]

Am übelsten jedoch ist die Lobby der Länder und ihrer Kommunen, denn die sind – wie die Elternrechte – schon im Grundgesetz verankert und sie wollen nicht zahlen. Darum hinter­treiben sie seit Jahrzehnten alle kostenträchtigen Gesetze, auch die, die für das Kindeswohl förderlich sind. Und sie achten auf ihre Hoheit. Besonders sie also sind der Hauptgegner, wenn es um die Umsetzung von Kinderrechten im Grundgesetz geht.

Das sind die Neben­wirkungen des Föderalismus; wir kennen sie aus verschiedenen Bereichen. Ich nenne nur die Schulpolitik und mag gar nicht weiter darauf eingehen. Auch die Pflegeschlüssel sind von Land zu Land unterschiedlich. Ist doch logisch, dass der Pflegebedarf in Bayern ein anderer ist als in Meck-Pomm.

Fußnoten

[1] Einen Katalog von Defiziten und Forderungen habe ich schon in meiner Tagungsreihe Kinderkram publiziert und später, 2011 in meinen Blog gestellt:Dierk Schäfer, Für eine neue Politik in Kinder- und Jugendlichen-Angelegenheiten https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/10/fc3bcr-eine-neue-politik.pdf

[2] http://www.deutschlandfunk.de/nach-jahrzehntelanger-debatte-kinderrechte-sollen-ins.724.de.html?dram:article_id=416242 Sonntag, 22. April 2018

[3] Dierk Schäfer, Die Zurichtung des Menschen – auch ohne Religion https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/04/18/die-zurichtung-des-menschen-auch-ohne-religion/

[4] http://www.deutschlandfunk.de/nach-jahrzehntelanger-debatte-kinderrechte-sollen-ins.724.de.html?dram:article_id=416242

[5] „Also, Herr Referent, der Gummizug ist schon ganz nett, vergessen Sie aber nicht die Verwässerungsanlage und das Hintertürchen.“ Fund: Archiv Dierk Schäfer

[6] Dierk Schäfer, Die Zahnlosigkeit der Gesetze zum Recht von Schutzbefohlen, 24. Juni 2015, https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/

Heimkinder als Verfügungsmasse

Als Versuchskaninchen wurden sie auch benutzt. Seit Sylvia Wagner über Arzneimittel­studien an Heimkindern publiziert hat[1], purzeln die Meldungen geradezu aus dem Medien. Immer mehr Heime und Fälle werden genannt, auch aus dem Ausland[2]. Die FAZ veröf­fentlichte am 19. November einen ganzseitigen Artikel über „Tablettenkinder“ an recht prominenter Stelle[3].

Die Heimereignisse sind also noch vielfältiger, als sie bisher dargestellt wurden. Doch überraschend kommt das nicht. Es ist nur ein weiteres unterdrücktes und verdrängtes Kapitel der Heimgeschichte.

Ich sehe bisher fünf Phasen.

Die erste Phase ist durch das Stichwort „Schläge im Namen des Herrn“ (SPIEGEL-Redakteur Wensierski) zu umreißen. Es ging um die Vorkommnisse in den Heimen, die man aufgrund der damaligen pädagogischen Kenntnisse – vorsichtig formuliert – als hinderlich für den weiteren Werdegang vieler ehemaliger Heimkinder bezeichnen kann. Die Heimkinder nennen die alltäglichen Demütigungen, Gewalttätigkeiten, Zwangsarbeit und Bildungsverwei­ge­rung „Verbrechen“. Die folgenden Phasen resultieren aus dieser ersten.

Als diese Vorkommnisse nicht mehr geleugnet werden konnten, kam die zweite Phase: der Runde Tisch Heimkinder, „moderiert“ von Frau Vollmer. Hier saßen wenige ehemalige Heim­kinder einer Phalanx von kompetenten Interessenvertretern von Staat und Kirchen gegen­über – und sie wurden gezielt betrogen.[4] Die Medien schreiben bis heute von Ent­schädigungen, obwohl die bescheidenen Geldzuwendungen erklärtermaßen keine sein sollen, denn dann gäbe es einen Rechtsanspruch. Das durfte nicht sein, ebensowenig wie man bereit war, die Zwangsarbeit als solche zu deklarieren und zu vergüten. Auch heute noch renom­mierte Firmen blieben verschont. Bleibende Körperverletzungen blieben unberücksichtigt wie grundsätzlich auch die Kinder aus Behindertenheimen und Kinderpsychiatrien.

Die dritte Phase begann mit dem Bekanntwerden des umfangreichen sexuellen Missbrauchs in den Erziehungseinrichtungen und mündete in den separaten Runden Tisch Missbrauch. Missbrauch war am ersten Runden Tisch bereits zur Sprache gekommen, war jedoch kein eigenes Thema, wie auch die Medikamentierung der ehemaligen Heimkinder. Viele berichteten, wenn auch nicht von Versuchen, so doch von Medikamenten zur Ruhigstellung mit psychotropen Substanzen. Das hat nicht weiter interessiert.

Nun beginnt die vierte Phase mit der Aufdeckung umfangreicher medizinischer Versuche an ehemaligen Heimkindern. Medikamente waren nicht das einzige. Ich erinnere mich an die Schilderung eines ehemaligen Heimkindes, der wegen Bettnässen in der Universitätsklinik Tübingen mit Elektroschocks am Penis behandelt wurde bis zur Verschmorung des Gewebes.

Eine fünfte Phase wird gerade eingeleitet mit der Errichtung einer Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ für die ehemaligen Heimkinder aus Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien.

Das Schicksal der Kinder in den Heimen hat die Forschung beflügelt, wie auch jetzt aktuell in der Medikamentensache. Die Heimkinder sehen nach meiner Kenntnis dabei hauptsächlich, dass für die Forschung Geld bereitgestellt wird (wie auch für die Verwaltung ihrer Anträge), aber kein Geld für halbwegs angemessene Entschädigungen. Ein Großteil der ehemaligen Heimkinder lebt in äußerst bescheidenen Verhältnissen, allein schon bedingt durch heimver­ursachte Bildungsmängel.

Ich teile die Skepsis der ehemaligen Heimkinder, dass auch für die neu bekannt werdenden Fälle wieder nur „Almosen“ übrig bleiben werden, – auf Antrag und unter retraumatisierenden Bedingungen. Unsere Medien werden wieder von Entschädigungen sprechen. Sie sollten besser recherchieren.

Bewertung: Schutzbefohlene können zu den verschiedensten Zwecken „verzweckt“ , also missbraucht werden, die Geschichte der Heimkinder belegt das. Es wäre auch nach den Insassen der Seniorenheime zu fragen, nach den Strafgefangenen, auch nach Kranken in den Krankenhäusern, – es gäbe wohl noch manche andere. Ich will bei den Kindern bleiben.

Neuere Vorkommnisse[5] zeigen, dass trotz einer Besserung der Verhältnisse wohl auf breiter Basis in den totalen Institutionen es ohne Rücksicht auf die Rechtslage[6] immer wieder zu Übergriffen kommt, die nicht tolerierbar sind. Vertrauen mag gut sein, Kontrolle ist besser. Wir brauchen für die verschiedenen Gruppen Schutzbefohlener Ombudsleute, die nach ihrer Überprüfung der Plausibilität von Vorwürfen bevollmächtigt sind, die Fälle in den Einrichtungen zu untersuchen (Befragungen, Akteneinsicht, Schiedsbefugnis, Beschwerde­macht bis hin zur Anklagebefugnis). Viele Schutzbefohlene haben noch ihre Familien oder Freunde, die für sie die Ombudsperson anrufen können, wenn sie nicht selber mehr dazu in der Lage sind.

Doch ich fürchte, dass unsere Politiker eher um ihre Wiederwahl besorgt sind und auf Lobbyisten hören, denn auf die Sorgen und Beschwerden „kleiner Leute“.

Fußnoten

[1] http://duepublico.uni-duisburg-essen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-42079/04_Wagner_Heime.pdf

[2] http://www.lkz.de/lokales/stadt-kreis-ludwigsburg_artikel,-%E2%80%9ETaeglich-ein-Becherle-mit-Smarties%E2%80%9C-_arid,396038.html

http://www.shz.de/lokales/schleswiger-nachrichten/ndr-mehr-medikamenten-tests-mit-heimkindern-als-bislang-bekannt-id15429721.html

http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/gemeinden/Schlimme-Befuerchtung-Pharmatests-an-Heimkindern/story/31169665

http://www.shz.de/regionales/newsticker-nord/ndr-mehr-psychopharmaka-tests-mit-heimkindern-als-bekannt-id15429266.html

http://www.aerztezeitung.de/panorama/article/924075/medikamententests-heimkindern-betroffener-erzaehlt.html

http://www.cbgnetwork.org/6964.html

Pharmaindustrie: grausame Medikamentenversuche unter dem Motto „Kinder sind unsere goldene Zukunft“

https://www.radio-utopie.de/2016/11/27/erprobungen-mit-aolept-und-megaphen-heimkinder-mussten-bayer-arzneien-testen/

[3] Von Reiner Burger, FAZ Sonnabend, 19. 11. 2016, S. 3. Leider kann ich aus ©-Gründen meinen Scan hier nicht einstellen.

[4] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/

[5] https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/07/12/friesenhof-skandal-neue-kinder-und-jugendhilfeverordnung-ab-ende-juli/

https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/09/12/gewerbeschutz-von-traegern-der-jugendhilfe-im-gesetz-besser-geschuetzt-als-das-kindeswohl/

[6] Auch die Rechtslage ist dank der Lobby-Arbeit der Sozialkonzene nicht im Sinne von Schutzbefohlenen gleich welcher Art. https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/

Gerade kommt noch ein neuer Link rein: http://www.derbund.ch/zuerich/gemeinden/Schlimme-Befuerchtung-Pharmatests-an-Heimkindern/story/31169665

„Betreutes Wohnen“ – ein Etikettenschwindel

Posted in Uncategorized by dierkschaefer on 26. Juli 2014

Keine Orte, keine Namen, es kann überall sein.

 

Sie wollten eine altengerechte barrierefreie Wohnung, City-nah und hatten nicht nur den Mietvertrag unterschrieben, sondern auch den daran gekoppelten Dienstleistungsvertrag mit einem Sozialkonzern. Dieser Dienstleistungsvertrag sollte sogar ermöglichen, bei Bedarf auf Wunsch in der eigenen Wohnung bleiben zu können, auch wenn inzwischen Pflegedienste nötig sein sollten, was wohl nur selten auf Dauer funktionieren dürfte.

Aus diesem Traum erwachten sie, als sie merkten, daß sie im verpflichtenden Basispaket eine Notrufanlage gebucht hatten und mit ihrem monatlichen Beitrag von 128,00 € (Einzelperson) auch ein Beratungsangebot finanzierten, das je nach Bedarf Wahlleistungen vermittelt, wie Hauswirtschaftliche Dienste (z.B. Speisenversorgung, Wohnungsreinigung, Wäschedienst, Einkauf und Besorgung), dazu allgemeine Angebote wie Begleitung außer Haus (Arzt, Veranstaltungen, Spaziergänge). Die Wahlleistungen kosten extra, wie die Sonderausstattung beim Auto. Zum Basispaket gehört noch der Anspruch, auf Wunsch vorzugsweise Aufnahme zur Kurzzeitpflege oder Dauerpflege in einer stationären Altenhilfeeinrichtung des Sozialkonzerns zu erhalten, dieses dann wieder kostenpflichtig.

Der Vertrag mit dem Sozialkonzern ist so gut wie unkündbar. Er endet mit Erlöschen des Mietvertrages – und steht die Wohnung dadurch eine Zeitlang leer, muß der Besitzer für die Sozialrate aufkommen.

 

Wir hatten eine heftige aber gesittete Veranstaltung – und der Sozialkonzern zieht sich aus dem Vertrag zurück. Zu viele Bewohner opponierten gegen die Leistungen, die sie (noch) nicht brauchen und bemängelten die Qualität dieser Leistungen.

Die Vertreter des Sozialkonzerns argumentierten, der Vertrag sei völlig normal und entspreche dem Konzept wohl aller Anbieter im Sozialmarkt. Auch die Koppelung von Mietvertrag und Betreuungsvertrag sei das Modell, das allen Konzeptionen für betreutes Wohnen zugrunde liege. Und: Die Anbieter müßten vom Ertrag ihrer Arbeit auch leben können, früher hätte man „standesgemäß“ hinzugefügt.

Dem mochte und möchte ich nicht widersprechen. Doch gerade die Normalität solcher Verträge zeigt die allgemeine Problemlage auf.

 

Im Werbeprospekt wird „Betreutes Wohnen“ angeboten“. Man unterschreibt aber einen „Dienstleistungsvertrag“, der neben der Notrufanlage hauptsächlich nur die Beratung zu weiteren, zusätzlich kostenpflichtigen Dienstleistungen eröffnet. Das Basispaket bietet dem Sozialkonzern eine Monopolstellung in der Wohnanlage. Man kann die Leistungen weder ablehnen noch alternativ nach günstigeren Anbietern suchen. Der Wettbewerb ist ausgeschaltet. Erst die Wahlleistungen geben den Anbietermarkt frei, doch die Beratung wird, und das ist nicht verwerflich, in Richtung der Angebote dieses einen Sozialkonzerns gehen. Ein solcher Vertrag mag üblich sein, ist jedoch sittenwidrig.

 

Das Grundkonzept gehört überdacht. Zunächst sollte man die irreführende Werbung mit dem Begriff „Betreutes Wohnen“ aufgeben. Der weckt Wünsche, die nicht erfüllt werden können, jedenfalls nicht zum Basistarif.

Außerdem: Betreuung wird von „Betreuern“ geleistet in Fällen, in denen sie behördlich eingesetzt werden, um für Menschen, die nicht mehr in allen Dingen geschäftsfähig sind, zu ihrem Schutz einen kompetenten Betreuer/Vertreter in genau diesen Sachbereichen zur Seite zu stellen. Er muß darüber auch Rechenschaft ablegen, bei uns in Baden-Württemberg beim Notariat, das die Funktion des Vormundschaftsgerichts hat. Betreuung ist also eine Einschränkung der Mündigkeit. Wer noch voll mündig ist und für sich verantwortlich handeln kann, braucht keine Betreuung und sollte sich daran erinnern lassen, daß Betreuung die Form von Terror ist, für den man auch noch dankbar sein muß. So Dolf Sternberger im „Wörterbuch des Unmenschen“. Wer sich für altengerechtes Wohnen mit Barrierefreiheit und im Bedarfsfall garantierten Hilfeleistungen entscheidet, ist noch voll geschäftsfähig und sollte nicht durch Verträge geknebelt werden. Wenn man einen Betreuer braucht, dann gibt es den zusätzlich und der paßt (hoffentlich) auf, daß man von niemandem über den Tisch gezogen wird.

 

Dienstleistungsverträge für „Betreutes Wohnen“ werden anscheinend von allen Sozialkonzernen zu etwa denselben Bedingungen angeboten. Es drängt sich der Eindruck auf, daß wir es mit einem, wenn auch unabgesprochen, kartellartigen Marktverhalten zu tun haben. Zielgruppe sind die nicht ganz so armen Alten, die neben einer teuren Wohnung (barrierefrei, Aufzüge, automatische Türöffner, Versammlungsraum, angenehme Raumgestaltung auch im Zugangsbereich) auch noch eine Art Sozialbeitrag leisten sollen für die Grundlasten der Sozialkonzerne. Die genannten Annehmlichkeiten gehören erklärtermaßen zum Konzept „Betreutes Wohnen“. Die Sozialkonzerne heften sich das stolz an die Brust, ohne zu erwähnen, daß diese Vorteile über die Miete bezahlt werden und nicht über den Dienstleistungsvertrag.

Solche Mogelpackungen gehören aufgeschnürt und die Kalkulation der Sozialkonzerne auf eine seriöse Basis gestellt.

»Im Qualitätsdialog mit dem Landesjugendamt Brandenburg«

Das Boxcamp von Lothar Kannenberg[1] ist eine geradezu paradiesische Einrichtung im Vergleich zu den Heimen der Haasenburg GmbH.[2] Darum will ich mich nicht weiter über den vom damaligen hessischen Ministerpräsidenten geförderten und vom damaligen Bundespräsidenten ausgezeichneten Herrn Kannenberg auslassen,[3] obwohl er weiter sein Geschäft betreibt, sondern mich auf die Haasenburg GmBH beschränken; die TAZ berichtete gestern darüber.[4] Zitate aus dem Artikel. Man sollte ihn in Gänze lesen, auch die Leserkommentare.[5] Wer allerdings durch Heimerziehung vorgeschädigt ist, muß mit Flashbacks rechnen und sollte sich auf diesen Blogeintrag beschränken.

 

Beschränken ist allerdings das richtige Stichwort für diese Einrichtung:

»In dem undatierten Dokument, das der taz vorliegt, heißt es unter „Neuaufnahme Stufe 1“: „Totale Unterordnung (3 bis 10 Tage)“; „keinerlei Diskussion über Maßnahmen“, „räumliche Distanz gegenüber Erziehern bei Betreten des Zimmers (d.h. sofort Aufstehen und am Tisch stehenbleiben)“; „Tägliche Leibesvisitationen“; „Toilettengang ist nur in Begleitung von 2 Personen“ erlaubt; „Bei Fehlverhalten sofortiges Eingreifen mit barschem Ton und Anwendung rigider Maßnahmen (Anti-Agressionsmaßnahmen= erst Einschluss, dann AA-Raum, evtl. Fixierung)“«.

»Ein Psychologe, dem Auszüge und das pädagogische Modell bekannt sind, sagt, es gehe in dieser Einrichtung offensichtlich darum, junge Menschen zu brechen«.

Das geht ganz nach dem Psychologie-Lehrbuch fürs Konditionieren[6], Modell Pawlow’scher Hund: »In einem Dokument ist von „Löschung“ des Verhaltens die Rede: „entziehe ich einer positiv verstärkten Verhaltensweise den positiven Verstärker, wird dieses Verhalten zukünftig weniger oft angezeigt.“ Als „Fehlverhalten“ reicht „widersprechen, lautes Lachen bei Kritik“. Zur „Löschung“ zählt auch die „Bestrafung“. Hier gilt: „auch körperliche Aktion … denkbar“.«

Nachdem man das unerwünschte Verhalten ausgetrieben hat, Parallelen zur Teufelsaustreibung[7] und zur Gehirnwäsche[8] sind unverkennbar, regelt »die Haasenburg GmbH auch den „Aufbau von Verhalten“. Für jedes Kind wird in einer Liste das erwünschte und das unerwünschte Verhalten festgehalten«.

»Eigentliche Aufsichtsbehörde ist das Landesjugendamt. Für die Behörde antwortet Ministeriumssprecher Stephan Breiding. Er bedauert, dass weder Jugendliche noch Mitarbeiter der Haasenburg GmbH „bisher bereit waren, mit dem Landesjugendamt über ihre Beobachtungen … zu sprechen“.«

Aber die Finanzierung stimmt. Die »Haasenburg GmbH macht Millionen-Gewinne. Das geht auch aus drei Rechnungen hervor, die die Haasenburg GmbH an Jugendämter verschickte und die der taz vorliegen: 300,28 Euro fallen als Tagessatz an, dazu 25 Euro für die schulische Föderung und 17 Euro für „Körperwahrnehmung“. Das sind 123.220,80 Euro im Jahr pro Kind.«

Solange in Deutschland die Heimaufsicht nicht unabhängig und transparent und in beide Richtungen sanktionsbewehrt geregelt ist, das gilt für Heimunterbringungen jeglicher Art, solange wird die gewinnorientierte Mißhandlung von Schutzbefohlenen auch weiterhin möglich sein und auch vorkommen. Mögen die „Konzepte“ der Mißhandler noch so falsch sein. In Brandenburg wird sich wohl so schnell nichts ändern – wie in manchen anderen Einrichtungen, von denen hier im Blog bereits zu lesen war.