Dierk Schaefers Blog

Eine Jubeldenkschrift zum Firmenjubiläum – Das Stephansstift Hannover, Teil 3 von 4: Die Bewirtschaftung der Bedürftigkeit

Seid klug wie die Schlangen[1] … auch bei den Finanzen.

Am Beginn stand die Idee vom barmherzigen Samariter, der einfach nur half.[2] Er sah sich zuständig im Gegensatz zu den Amtspersonen und (Schrift-)gelehrten. Der von ihm bezahlte Wirt gehörte sozusagen schon zu einem rudimentären Hilfesystem. Und wenn man das ausbaut?

Dann kommt man in der Moderne zur Bewirtschaftung der Bedürftigkeit.

Das Stephansstift ist ein Beispiel für die Geschichte so mancher der heutigen Sozialkonzerne. Die Autorinnen haben in ihrer Studie die Geschichte des Stifts ausführlich beschrieben[3], allerdings sehr unkritisch. Zwar sind sie nur bedingt zu kritisieren. Bilanzen lesen zu können gehört m. W. nicht zu den Studieninhalten von Historikern. Da müssen Spezialisten ran. Aber man sollte seine Grenzen bewusst wahrnehmen und dann Spezialisten heranziehen.

Das habe ich getan, denn auch ich kann keine Bilanzen lesen. Udo Bürger[4] hat sich die Bilanzen des Stephansstifts angesehen und damit wesentlich zu diesem faktengestützten Narrativ vom unaufhaltsamen Aufstieg dieser Einrichtung beigetragen.

Doch einige Fragen tauchen auch dem Laien auf: Warum, zum Beispiel, ist den Autorinnen die Expansion vom Stephansstift von seinen Anfängen bis hin zur Größe der „Dachstiftung“[5] keine Frage wert gewesen? Sie kannten die Bedingungen der Gemeinnützigkeit. Sie sind steuerfrei und dürfen deswegen keine Gewinne erwirtschaften.

Den so naheliegenden Fragen soll hier ansatzweise nachgegangen werden.

Da die Software von „wordpress“ wie wild die Formatierungen wechselt, folgt hier, nach den ersten Fußnoten, wieder die PDF-Version.

Demnächst geht es weiter mit dem abschließenden Teil 4 von 4.


[1] Jesus Christus spricht: Seid klug wie die Schlangen und ohne Falsch wie die Tauben (Mt 10,16).

[2] Das war eine Idee. Sie funktionierte nur bei reichen Geldgebern als Absicherung für das Jenseits.

Beispiele:

„Ich, Nicolas Rolin, … im Interesse meines Seelenheils, danach strebend irdische Gaben gegen Gottes Gaben zu tauschen, […] gründe ich, und vermache unwiderruflich der Stadt Beaune ein Hospital für die armen Kranken, mit einer Kapelle, zu Ehren Gottes und seiner glorreichen Mutter.“

Oder die Fuggerei: Für das Wohnrecht gilt noch heute, Gebete für die Stifterfamilie zu sprechen:  „täglich einmal ein Vaterunser, ein Glaubensbekenntnis und ein Ave Maria für den Stifter und die Stifterfamilie Fugger. https://de.wikipedia.org/wiki/Fuggerei

Abgesehen von solchen Beispielen sah die Realität meist anders aus, wenn es keine vertragliche Verpflichtung für die Versorgung von Bedürftigen gab.( https://de.wikipedia.org/wiki/Altenteil, https://www.proventus.de/blog/aktuelles/altersvorsorge-damals-und-heute.html

[3] Die Seitenanzeigen in diesem Teil beziehen sich auf die Studie. Sie sind auch in Teil 2 von 4 in diesem Blog zu finden: https://dierkschaefer.wordpress.com/2022/09/25/eine-jubeldenkschrift-zum-firmenjubilaum-das-stephansstift-hannover-teil-2-von-4/

[4] Name verändert. Ich beanspruche Quellenschutz.

[5] Vorab das Organigramm: https://www.dachstiftung-diakonie.de/fileadmin/user_upload/20210715_Dachstiftung_Diakonie_Organigramm.pdf

Kinderrechte sollen ins Grundgesetz

Ja, aber ich glaub’s erst, wenn sie drin sind. Beurteilen kann man sie erst, wenn man sie sich kritisch anschaut: 1. Welche Kinderrechte kommen ins Grundgesetz? 2. Welche Chancen haben ihre Umsetzung in Politik, Justiz und Verwaltung? Es wird also noch dauern.

Als jahrelanger Beobachter der Situation kann ich nur gequält schmunzeln über den Fortschritt, der bekanntlich eine Schnecke ist – und ob’s ein Fortschritt wird, sehen wir erst später.[1]

Nun endlich nimmt sich die Politik auf höherer Ebene (Koalitionsvertrag) des Themas an. Eine Zusammenfassung gab es gestern in der Sendung „Hintergrund“ des Deutschlandfunks. Man lese nach![2]

Ob es zu einer 2/3-Mehrheit im Bundestag reichen wird, halte ich für fraglich, denn – wie üblich – werden die Kinder nicht nach ihren wohlverstandenen Interessen gefragt, sondern die Vertreter der Interessen anderer:

  • Elternverbände
  • Männervereinigungen
  • Frauenvereinigungen
  • Kirchen
  • Parteien
  • Sozial- bzw. Jugendhilfeträger

und am wichtigsten:

  • die Länder und ihre Kommunen

Die Liste ist wohl nicht vollständig, so habe ich z.B. die Rechtsdogmatiker nicht erwähnt.

Wenn einer Personengruppe, die bisher nur im Paket „Familie“ mitgemeint war, eigene Rechte eingeräumt werden sollen, schmälert das die Rechte und den Einfluss anderer – oder deren Finanzen. Diese anderen werden alle Möglichkeiten nutzen, um ihren Besitzstand zu wahren.

Die Eltern und ihre Verbände werden auf das Elternrecht pochen und darauf verweisen, dass für deren Missbrauch der Staat ein Wächteramt habe. Es ist ja auch richtig, dass der Staat nicht ohne Anlass, also willkürlich/ideologisch in die Familien hineinregieren soll. Autoritäre Staaten in Vergangenheit und Gegenwart sind ein abschreckendes Beispiel, die Hilflosigkeit von Kindern in unserem System in bekanntgewordenen Extremfällen allerdings auch. Es wird also darum gehen müssen, Elternrechte gegen die wohlverstandenen Interessen des Kindes abzuwägen und passende Maßnahme durchzusetzen, wobei unbedingt die Meinung der Kinder erfragt werden muss. Richter sind oft dieser Aufgabe nicht gewachsen. Das sollte also eine unabhängige Fachkraft tun, die den Kindern ihre Entscheidungsmög­lich­keiten und auch die Folgen freundlich vor Augen führt. Das bedeutet: qualifizierte Einzelarbeit, die ist teuer. Sind uns die Kinder das wert? Wer soll das bezahlen?

Fragen in Zusammenhang mit Inobhutnahme sind besonders schwierig. Kinder sind zuweilen hinundhergerissen zwischen der Liebe zu ihren Eltern, selbst wenn diese drogenabhängig sind [Parentifizierung] oder sie gar mißhandeln einerseits und andererseits ihren wohlverstandenen Interessen. Hier ist sehr viel Einfühlungsvermögen vonnöten, um den Kindern die Last der Verantwortung und die Schuldgefühle abzunehmen. Zu beachten ist der Zeitfaktor bei einer Unterbringung in einer Pflegefamilie. Oft ist hier eine Bindung entstanden, die stärker ist als manche Vorstellung von Blutsverwandtschaft. Die Vorstellung, dass soziale Elternschaft wichtiger ist als leibliche, ist vielen Menschen fremd. Sie denken nicht daran, dass es Aufgabe jeder Elternschaft ist, eine soziale zu werden.

Kinder bei Trennung und Scheidung sind dann besonders schlecht dran, wenn der Partner­schafts­krieg auf dem Rücken der Kinder ausgefochten wird. Im Hintergrund machen sich Männervereinigungen und Frauenvereinigungen stark. Auch sie folgen zumeist biologischen Denkmustern. Ein Kind gehört zur Mutter/zum Vater oder es hat Anrecht auf beide. Alles ist verheerend für Kinder, wenn die Eltern für das Kind nicht in erster Linie Eltern sein wollen – und es auch können. Zurzeit versuchen – vornehmlich – Männer, die oft unhaltbaren Ent­scheidungen der Familiengerichte auszuhebeln durch ein im Regelfall verpflichtendes Dop­pelresidenzmodell. Ob diese Aufteilung der Kinder von Fall zu Fall von den Kindern gewünscht wird und ob es für sie praktikabel ist, diese Frage interessiert nicht. Es kann und sollte in solchen Fällen immer darum gehen, im Einvernehmen mit den Kindern – möglichst auch mit den Eltern – eine kindgerechte, alltagstaugliche Lösung zu finden, die nach Kindes­bedarf Flexibilität ermöglicht und auf Wunsch des Kindes auch wieder neu verhandelbar ist. Auch hier ist die Beratung und Begleitung von ideologisch unabhängigen Fachpersonal nötig. Mit der psychologisch-pädagogischen Fachkompetenz der Richter wird man wohl auch zukünftig nicht rechnen können.

Die Kirchen und andere Religionsverbände werden das Elternrecht in dem Sinne verteidigen wollen, dass diese das Recht auf religiöse Erziehung bis zur Religionsmündigkeit behalten sollten. Das ist problematischer als es aussieht. Denn es beinhaltet das Recht auf Beschnei­dung minderjähriger Jungen, was eindeutig dem Kinderrecht auf Unversehrtheit entgegen­steht. Von dort ausgehend machen manche Agitatoren auch Front gegen die Kindertaufe; ein Kind solle unbehelligt von jedweder Religion aufwachsen, bis es sich selber entscheiden kann. Das ist völlig lebensfremd.[3]

Die Parteien sind, wie der Rundfunkbeitrag zeigt, unterschiedlicher Meinung.[4] Nach meiner Einschätzung haben alle kein besonderes Interesse an Kindern, sondern nur an ihren Wähler­gruppen. Das ist systembedingt. Sie werden jeden Entwurf für Kinderrechte im GG in ihrem Interesse beeinflussen, verwässern und Hintertürchen aufhalten[5]. Gummiparagraph.jpgAlso brauchen wir nicht nur die Kinderrechte im GG, sondern auch Wahlrecht für Kinder, das zunächst wohl eine Art Familienwahlrecht wäre bis die Kinder eigene politische Vorstellungen haben. Dann, aber erst dann würden die Parteien Familien und Kinder umwerben und ihnen die Aufmerk­samkeit geben, die ihnen gebührt.

Ein schwieriges Kapitel sind die Sozial- bzw. Jugendhilfeträger, denn die Rechte dieser Lobby sind festgezurrt. Ich habe es in einem Beitrag hier im Blog dargestellt.[6]

Am übelsten jedoch ist die Lobby der Länder und ihrer Kommunen, denn die sind – wie die Elternrechte – schon im Grundgesetz verankert und sie wollen nicht zahlen. Darum hinter­treiben sie seit Jahrzehnten alle kostenträchtigen Gesetze, auch die, die für das Kindeswohl förderlich sind. Und sie achten auf ihre Hoheit. Besonders sie also sind der Hauptgegner, wenn es um die Umsetzung von Kinderrechten im Grundgesetz geht.

Das sind die Neben­wirkungen des Föderalismus; wir kennen sie aus verschiedenen Bereichen. Ich nenne nur die Schulpolitik und mag gar nicht weiter darauf eingehen. Auch die Pflegeschlüssel sind von Land zu Land unterschiedlich. Ist doch logisch, dass der Pflegebedarf in Bayern ein anderer ist als in Meck-Pomm.

Fußnoten

[1] Einen Katalog von Defiziten und Forderungen habe ich schon in meiner Tagungsreihe Kinderkram publiziert und später, 2011 in meinen Blog gestellt:Dierk Schäfer, Für eine neue Politik in Kinder- und Jugendlichen-Angelegenheiten https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/10/fc3bcr-eine-neue-politik.pdf

[2] http://www.deutschlandfunk.de/nach-jahrzehntelanger-debatte-kinderrechte-sollen-ins.724.de.html?dram:article_id=416242 Sonntag, 22. April 2018

[3] Dierk Schäfer, Die Zurichtung des Menschen – auch ohne Religion https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/04/18/die-zurichtung-des-menschen-auch-ohne-religion/

[4] http://www.deutschlandfunk.de/nach-jahrzehntelanger-debatte-kinderrechte-sollen-ins.724.de.html?dram:article_id=416242

[5] „Also, Herr Referent, der Gummizug ist schon ganz nett, vergessen Sie aber nicht die Verwässerungsanlage und das Hintertürchen.“ Fund: Archiv Dierk Schäfer

[6] Dierk Schäfer, Die Zahnlosigkeit der Gesetze zum Recht von Schutzbefohlen, 24. Juni 2015, https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/

Heimkinder als Verfügungsmasse

Als Versuchskaninchen wurden sie auch benutzt. Seit Sylvia Wagner über Arzneimittel­studien an Heimkindern publiziert hat[1], purzeln die Meldungen geradezu aus dem Medien. Immer mehr Heime und Fälle werden genannt, auch aus dem Ausland[2]. Die FAZ veröf­fentlichte am 19. November einen ganzseitigen Artikel über „Tablettenkinder“ an recht prominenter Stelle[3].

Die Heimereignisse sind also noch vielfältiger, als sie bisher dargestellt wurden. Doch überraschend kommt das nicht. Es ist nur ein weiteres unterdrücktes und verdrängtes Kapitel der Heimgeschichte.

Ich sehe bisher fünf Phasen.

Die erste Phase ist durch das Stichwort „Schläge im Namen des Herrn“ (SPIEGEL-Redakteur Wensierski) zu umreißen. Es ging um die Vorkommnisse in den Heimen, die man aufgrund der damaligen pädagogischen Kenntnisse – vorsichtig formuliert – als hinderlich für den weiteren Werdegang vieler ehemaliger Heimkinder bezeichnen kann. Die Heimkinder nennen die alltäglichen Demütigungen, Gewalttätigkeiten, Zwangsarbeit und Bildungsverwei­ge­rung „Verbrechen“. Die folgenden Phasen resultieren aus dieser ersten.

Als diese Vorkommnisse nicht mehr geleugnet werden konnten, kam die zweite Phase: der Runde Tisch Heimkinder, „moderiert“ von Frau Vollmer. Hier saßen wenige ehemalige Heim­kinder einer Phalanx von kompetenten Interessenvertretern von Staat und Kirchen gegen­über – und sie wurden gezielt betrogen.[4] Die Medien schreiben bis heute von Ent­schädigungen, obwohl die bescheidenen Geldzuwendungen erklärtermaßen keine sein sollen, denn dann gäbe es einen Rechtsanspruch. Das durfte nicht sein, ebensowenig wie man bereit war, die Zwangsarbeit als solche zu deklarieren und zu vergüten. Auch heute noch renom­mierte Firmen blieben verschont. Bleibende Körperverletzungen blieben unberücksichtigt wie grundsätzlich auch die Kinder aus Behindertenheimen und Kinderpsychiatrien.

Die dritte Phase begann mit dem Bekanntwerden des umfangreichen sexuellen Missbrauchs in den Erziehungseinrichtungen und mündete in den separaten Runden Tisch Missbrauch. Missbrauch war am ersten Runden Tisch bereits zur Sprache gekommen, war jedoch kein eigenes Thema, wie auch die Medikamentierung der ehemaligen Heimkinder. Viele berichteten, wenn auch nicht von Versuchen, so doch von Medikamenten zur Ruhigstellung mit psychotropen Substanzen. Das hat nicht weiter interessiert.

Nun beginnt die vierte Phase mit der Aufdeckung umfangreicher medizinischer Versuche an ehemaligen Heimkindern. Medikamente waren nicht das einzige. Ich erinnere mich an die Schilderung eines ehemaligen Heimkindes, der wegen Bettnässen in der Universitätsklinik Tübingen mit Elektroschocks am Penis behandelt wurde bis zur Verschmorung des Gewebes.

Eine fünfte Phase wird gerade eingeleitet mit der Errichtung einer Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ für die ehemaligen Heimkinder aus Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien.

Das Schicksal der Kinder in den Heimen hat die Forschung beflügelt, wie auch jetzt aktuell in der Medikamentensache. Die Heimkinder sehen nach meiner Kenntnis dabei hauptsächlich, dass für die Forschung Geld bereitgestellt wird (wie auch für die Verwaltung ihrer Anträge), aber kein Geld für halbwegs angemessene Entschädigungen. Ein Großteil der ehemaligen Heimkinder lebt in äußerst bescheidenen Verhältnissen, allein schon bedingt durch heimver­ursachte Bildungsmängel.

Ich teile die Skepsis der ehemaligen Heimkinder, dass auch für die neu bekannt werdenden Fälle wieder nur „Almosen“ übrig bleiben werden, – auf Antrag und unter retraumatisierenden Bedingungen. Unsere Medien werden wieder von Entschädigungen sprechen. Sie sollten besser recherchieren.

Bewertung: Schutzbefohlene können zu den verschiedensten Zwecken „verzweckt“ , also missbraucht werden, die Geschichte der Heimkinder belegt das. Es wäre auch nach den Insassen der Seniorenheime zu fragen, nach den Strafgefangenen, auch nach Kranken in den Krankenhäusern, – es gäbe wohl noch manche andere. Ich will bei den Kindern bleiben.

Neuere Vorkommnisse[5] zeigen, dass trotz einer Besserung der Verhältnisse wohl auf breiter Basis in den totalen Institutionen es ohne Rücksicht auf die Rechtslage[6] immer wieder zu Übergriffen kommt, die nicht tolerierbar sind. Vertrauen mag gut sein, Kontrolle ist besser. Wir brauchen für die verschiedenen Gruppen Schutzbefohlener Ombudsleute, die nach ihrer Überprüfung der Plausibilität von Vorwürfen bevollmächtigt sind, die Fälle in den Einrichtungen zu untersuchen (Befragungen, Akteneinsicht, Schiedsbefugnis, Beschwerde­macht bis hin zur Anklagebefugnis). Viele Schutzbefohlene haben noch ihre Familien oder Freunde, die für sie die Ombudsperson anrufen können, wenn sie nicht selber mehr dazu in der Lage sind.

Doch ich fürchte, dass unsere Politiker eher um ihre Wiederwahl besorgt sind und auf Lobbyisten hören, denn auf die Sorgen und Beschwerden „kleiner Leute“.

Fußnoten

[1] http://duepublico.uni-duisburg-essen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-42079/04_Wagner_Heime.pdf

[2] http://www.lkz.de/lokales/stadt-kreis-ludwigsburg_artikel,-%E2%80%9ETaeglich-ein-Becherle-mit-Smarties%E2%80%9C-_arid,396038.html

http://www.shz.de/lokales/schleswiger-nachrichten/ndr-mehr-medikamenten-tests-mit-heimkindern-als-bislang-bekannt-id15429721.html

http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/gemeinden/Schlimme-Befuerchtung-Pharmatests-an-Heimkindern/story/31169665

http://www.shz.de/regionales/newsticker-nord/ndr-mehr-psychopharmaka-tests-mit-heimkindern-als-bekannt-id15429266.html

http://www.aerztezeitung.de/panorama/article/924075/medikamententests-heimkindern-betroffener-erzaehlt.html

http://www.cbgnetwork.org/6964.html

Pharmaindustrie: grausame Medikamentenversuche unter dem Motto „Kinder sind unsere goldene Zukunft“

https://www.radio-utopie.de/2016/11/27/erprobungen-mit-aolept-und-megaphen-heimkinder-mussten-bayer-arzneien-testen/

[3] Von Reiner Burger, FAZ Sonnabend, 19. 11. 2016, S. 3. Leider kann ich aus ©-Gründen meinen Scan hier nicht einstellen.

[4] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/

[5] https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/07/12/friesenhof-skandal-neue-kinder-und-jugendhilfeverordnung-ab-ende-juli/

https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/09/12/gewerbeschutz-von-traegern-der-jugendhilfe-im-gesetz-besser-geschuetzt-als-das-kindeswohl/

[6] Auch die Rechtslage ist dank der Lobby-Arbeit der Sozialkonzene nicht im Sinne von Schutzbefohlenen gleich welcher Art. https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/

Gerade kommt noch ein neuer Link rein: http://www.derbund.ch/zuerich/gemeinden/Schlimme-Befuerchtung-Pharmatests-an-Heimkindern/story/31169665

»Dem BR liegen Unterlagen vor, wonach die Minderjährigen immer wieder, zum Teil mehr­mals täglich und mitunter sogar über Nacht eingeschlossen wurden.«

Posted in heimkinder, Kinder, Kinderheime, Kinderrechte, Kindeswohl, Recht, Uncategorized by dierkschaefer on 6. August 2016

»Das Ministerium gab zu diesem Zeitpunkt in einer Antwort gegenüber dem Bayerischen Land­tag explizit an, dass Kinder oder Jugendliche mit Behinderung nicht eingesperrt würden. Diesen Satz nahm die Ministerin nach der Berichterstattung des BR zurück und zog die politische Notbremse.«[1]

Das war wohl auch nötig. Bayerns Sozialministerin »Emilia Müller schlägt nun von sich aus erstmals vor, sich dafür einzusetzen, dass künftig ein richterlicher Beschluss vorliegen muss, um freiheitsbeschränkende Maßnahmen bei geistig behinderten Kindern anzuwenden. Zum Verständnis: Bei Erwachsenen ist das bereits so. Bei Kindern dagegen reicht die Einverständ­niserklärung der Eltern. Die oft unter Druck erfolgt: Keine Unterschrift, kein Heimplatz – diese Formel haben wir während der Recherchen immer wieder gehört.«

 

Aus dem Süden in den Norden: Dort soll es besser geworden sein.[2] Aus der Meldung erfährt man aber manches genauer, was bisher eher im Verborgenen lag.

So gibt es noch keine Schulpflicht für Kinder, die nicht aus Schleswig-Holstein in die Heime gekommen sind. Dazu braucht man anscheinend eine Gesetzesänderung. Warum es diesen merkwürdigen rechtsfreien Raum überhaupt erst gab, weiß ich nicht. Auch »sollte der Kontakt zwischen entsendenden Jugendämtern aus anderen Ländern und den ört­lichen Jugendämtern im Norden deutlich verbessert werden.« Diese Zuständigkeitslücke hat Alexander aus dem Landkreis Waiblingen das Leben gekostet – er verhungerte bei seinen Pflegeeltern – beide übrigens Sozialpädagogen. Die „CDU-Sozialexpertin Rathje-Hoffmann“ »regte Kooperationsverträge an, um die örtlichen Jugendämter in der Nähe von Einrichtungen auch für die Betreuung zuständig zu machen. Bisher sind das die entsen­denden Jugendämter, die sich aus der Ferne aber oft nur wenig kümmern.«

Und nun Parteipolitik mit Kindern:

»Als unhaltbare Ausrede wertete sie [Rathje-Hoffmann] Alheits [Sozialministerin] Darstellung, eine schärfere Heimaufsicht ließen die bundesgesetzlichen Regelungen nicht zu. „Seit der Einsetzung des PUA widerlegt sie (Alheit) es – mit dem eigenen Handeln. Plötzlich sind Kontrollen und sogar schnellere Schließungen möglich“, sagte Rathje-Hoffmann. Es sei unter Juristen umstritten, ob die bestehende Regelung im Sozialgesetzbuch unangemeldete Kontrollen ohne Anlass in Heimen zulasse oder nicht. Im Zweifel müsse auch mal ein juristisches Risiko eingegangen werden. Besser wäre ein klare Regelung.«

Nun ja, das meine ich auch. Was das juristische Risiko betrifft, so liegt das letztlich bei den Kindern. Denn die Sozialkonzerne haben sich bestens abgesichert: Die Gesetze zum Recht von Schutzbefohlen sichern vornehmlich das Recht der Einrichtungen[3].

[1] Dieses und das nächsten Zitat aus: http://www.br.de/nachrichten/heim-heimkinder-kommentar-100.html siehe dazu auch http://www.br.de/nachrichten/kinder-heim-geschlossene-einrichtung-100.html

[2] http://www.focus.de/regional/schleswig-holstein/soziales-cdu-situation-der-heimkinder-im-norden-wird-besser_id_5792318.html Hieraus auch die folgenden Zitate.

[3] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/

Mit einer Stiftung kann man stiften gehen

Posted in Firmenethik, Geschichte, Kinder, Kinderheime, Kinderrechte, Kindeswohl, Kirche by dierkschaefer on 28. Oktober 2015

Was haben Atomkraftwerkbetreiber mit einer diakonischen Einrichtung gemeinsam? Die Einrichtung einer bad bank, wie es die Banken in der Finanzkrise getan haben. Allerdings hat man einen honorigen Namen dafür gefunden: Stiftung. Das klingt besser und hat denselben Zweck: Man lagert die kostenträchtigen Altlasten aus.

So anscheinend auch die Rotenburger Werke[1].

Werke im kirchlichen Jargon sind mildtätige Einrichtungen. Man sollte besser von Sozialkonzernen sprechen. Sie verhalten sich auch wie Konzerne. Manche Konzerne haben „Altlasten“, so auch die Sozialkonzerne. Die stören im Auftritt wie in der Bilanz und müssen entsorgt werden. Eine elegante Methode für diese Aktion ist die Wahl eines Namens, der nicht nur unverdächtig ist, sondern zum humanitären Anstrich solcher Einrichtungen passt. Ein bissel was kosten darf der Vorgang schon. Doch die Kosten müssen niedrig gehalten werden und vor allem kalkulierbar bleiben. Eine Stiftung mit dem Namen „Anerkennung und Hilfe“ scheint ideal für solche Zwecke, – zielführend nennt man das heute.

»Von Juli 2016 an soll rund 80000 Betroffenen, die als Kinder und Jugendliche in deutschen Behindertenheimen misshandelt worden sind, über die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ eine finanzielle Entschädigung in Aussicht gestellt werden. Auch die Rotenburger Werke haben sich der Initiative von Bund, Ländern und Kirchen im September angeschlossen.«[2]

Wer wird da meckern? Na, die üblichen Verdächtigen.

»Den hiesigen Mitgliedern des Vereins ehemaliger Heimkinder geht diese Ankündigung nicht weit genug. „Junge Menschen, die in den Rotenburger Anstalten betreut werden sollten, mussten dort unter vielfältiger Gewalt leiden. Schlimmer noch, an ihnen wurden von Ärzten und Betreuern Vergehen und Verbrechen verübt“, heißt es in einer Presseerklärung. Die einzige konkrete und direkte Hilfe, die die Leitung der Rotenburger Werke in dieser Situation den Betroffenen anbiete, bestehe aber in der Bereitschaft, sie bei der Antragstellung bei der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ zu unterstützen. Das sei nicht akzeptabel: „Es ist das offensichtliche Bestreben der Leitung der Rotenburger Werke, die eigene Verantwortung für die Betroffenen aus ihrer Einrichtung an diese Stiftung abzugeben.“ Grundsätzlich sei anzumerken, dass die künftige Stiftung keine Entschädigung zahle, sondern es gehe um „Anerkennung durch Geldleistungen“.«

Und ohnehin: eine finanzielle Entschädigung soll in Aussicht gestellt werden, – wie schön, wie unverbindlich.

Was haben Atomkraftwerkbetreiber mit einer diakonischen Einrichtung gemeinsam? Mehr als man sich vorgestellt hat.

[1] http://www.rotenburger-werke.de/

[2] Zitate aus: https://www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/rotenburg-ort120515/entschaedigung-ueber-stiftung-unzureichend-deklassiert-abgeschoben-5690818.html Dienstag, 27. Oktober 2015

Was sind Täterorganisationen?

Posted in Gesellschaft, Kinderheime, Kirche, Kriminalität, Kriminologie, Pädagogik by dierkschaefer on 28. Juli 2015

Kürzlich wurde durch einen Kommentar in diesem Blog der Begriff „Täterorganisation“ problematisiert[1]. Er wird hier im Blog pauschal –auch von mir – bezogen auf Organisationen, in deren Einrichtungen Heimkinder ausgebeutet, misshandelt, zum Teil auch missbraucht wurden. Entgegen der offiziellen Zielsetzung dieser Heime in kirchlicher oder staatlicher Verantwortung wurden viele Heimkinder nicht gut vorbereitet ins Leben entlassen, sondern durch pädagogisch falsches Handeln und vorenthaltene Bildungsmöglichkeiten in ökonomisch unvorteilhafte Berufsfelder geleitet oder gar durch Misshandlungen vielfältiger Art für ihr ganzes Leben traumatisiert und mit all den Auswirkungen im beruflichen wie auch privaten Bereich belastet. Soweit von diesen Organisationen, ihren Rechtsnachfolgern und dem heutigen Personal Beratung und Therapie angeboten werden, wird dies mit dem Hinweis abgelehnt, sie seien ja als Täterorganisation unglaubwürdig. Das betrifft besonders die kirchlichen Organisationen. Soweit es sich um traumatisierte ehemalige Heimkinder handelt, ist die Ablehnung glaubhaft, denn für viele hat alles Kirchliche Trigger-Qualität.

Nun zum Thema. Das Feld dafür ist leider sehr weit und es ist nicht hilfreich, bei den „bewaffneten Wallfahrten gen Jerusalem“ [2]oder anderen kriegerisch-räuberischen Täterorganisationen[3] oder gar Tätervölkern zu beginnen.

Ausgangspunkt seien Tat und Täter in Verbindung mit Organisation.

Mit Tat ist ein Gesetzesverstoß gemeint. Nullum crimen sine legem.[4] Das Gesetz definiert ein Verbrechen, nicht also die Moral oder die Volksmeinung. Ein Täter ist demnach jemand, der gegen ein Gesetz verstößt. Gegen Gesetze wurde zwar verstoßen, wie die inzwischen zahlreichen Untersuchungen zur Heimgeschichte belegen. Angefangen von mangelhaften oder häufig fehlenden gesetzlichen Grundlagen für eine Heimeinweisung bis hin zu den Körperstrafen in den Heimen. Ist das aber den Organisationen als schuldhaft im gesetzlichen Sinne vorzuwerfen? Nicht nur sexueller Missbrauch, auch die Misshandlungen gehörten nicht zu den Richtlinien in den Heimen. Darum haben die eigenverantwortlich handelnden Täter solche Taten nicht in die Heimakten aufgenommen. Den Organisationen ist für diesen Teil der Heimproblematik also nicht beabsichtigte Täterschaft vorzuwerfen[5], aber Täterschaft durch Unterlassen von Heimaufsicht, durch fahrlässigen Einsatz ungelernten Personals und durch aktive Verschleierung bei erkannten Missständen. Schuldig wurden eher die einzelnen Personen. Die sind durch Verjährungsgesetze geschützt. Die Zwangsarbeit galt als pädago­gisch wertvoll und macht die Organisationen nicht zu Täterorganisationen, auch wenn Klagen aus heutiger Sicht berechtigt sind, dass diese Organisationen nachträglich entschädi­gen sollten für das, was sie damals kassiert haben. Fazit: Für die damaligen Erziehungsein­rich­tungen lässt sich der Begriff Täterorganisation nicht pauschal halten.

Mehrfach habe ich darauf hingewiesen, dass man trennen muss zwischen den damaligen Verbrechen an den ehemaligen Heimkindern und dem heutigen Verhalten der betroffenen Organisationen. Das wurde leider in der Regel nicht verstanden. Nachdem die damaligen Verhältnisse nicht mehr geleugnet werden konnten, fiel es den Organisationen nicht sonder­lich schwer, sich für damals zu entschuldigen, dies zum Teil liturgisch korrekt[6]. Helmut Jacob hat dafür das passende Wort vom „Entschuldigungsgestammel“ geprägt. Maßgeblich sind die Taten der Täternachfolger – und damit sind wir am Runden Tisch.

Die asymmetrische Konstellation wurde oft genug beschrieben und die Verantwortlichen dafür benannt.[7] Es wäre sicherlich überzogen, wenn man die Teilnehmer am Runden Tisch eine „kriminelle Vereinigung“ nennen würde.[8] Doch bisher wurde nicht geprüft, ob es sich um eine kartellrechtswidrige Vereinigung zur Abwehr von Entschädigungsansprüchen gehan­delt hat. Diese schritt zur gemeinschaftlichen Tat … und war erfolgreich[9]. Wie soll man diese Organisationen nennen, wenn man den Begriff Täterorganisation ablehnt? Dann müsste man wohl die Begriffe „scheinheilig“, „heuchlerisch“ und „durchtrieben“ benutzen, was für Organisationen, die sich erklärtermaßen Gott verpflichtet fühlen, nicht weniger ehrenrührig wäre. Sie verfolgen knallhart ihre Interessen, wie man jüngst beim Friesenhof-Skandal sehen konnte[10]. Da unterscheiden sich übrigens die christlich orientierten Organisationen nicht von den anderen, die in einem Verbund, ich kann ihn nur mafiös nennen, jeden Vorteil wahrneh­men.[11] Das ist natürlich nicht kriminell – aber degoutant, um kein schärferes Wort zu gebrauchen. Fazit: Der Begriff Täterorganisationen kann für die Diskussion um das Verhalten der staatlichen und kirchlichen Vertreter am Runden Tisch und der sie entsendenden Organisationen benutzt werden, ist aber nicht alternativlos. Allerdings wäre es recht umständlich von Organisationen zu sprechen, die ihre Machtstellung komplottartig zulasten Schwächerer ausgenutzt und auch noch zur Zustimmung erpresst haben. Für die kirchlich gebundenen Organisationen könnte man auch von Scheinheiligkeitsgesellschaften sprechen.

Bleibt noch die Rolle der ehemaligen Heimkinder am Runden Tisch.[12] Waren sie „Mittäter“? Im besten Fall ließen sie sich einschüchtern, was angesichts der Macht und Kompetenz der tätigen Gegenseite Verständnis herausfordert. Im schlimmeren Fall: Sie haben wieder besseres Wissen mitgemacht. Dies mache ich in personam dem inoffiziellen Leiter der Heimkindervertreter zum Vorwurf[13]. Meine Verfahrensvorschläge[14] lagen seit meiner Anhörung in der zweiten Sitzung des Runden Tisches vor.[15] Doch anstatt zu beantragen, sie dem offiziellen Protokoll hinzufügen, fühlte dieser sich ledig bemüßigt, von mir eine Art Widerruf in persönlicher Sache zu verlangen. Ich hatte geschrieben, „es gab überhaupt keine vertrauensbildenden Signale vom Runden Tisch an die ehemaligen Heimkinder, nur an den Vorstand. Doch dem Vorsitzenden wurde das Vertrauen entzogen und er trat zurück.“[16] Er jedoch bestand darauf, das Vertrauen nicht verloren zu haben. Ich habe den Eindruck, dass ihn nur dieser Punkt meiner Ausführungen interessiert hat. Das ist etwas wenig für jemanden, der es trotz Heimaufenthalt zu akademischen Würden und einer respektablen Stellung gebracht hat.

[1] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/07/24/die-rechtsnachfolger-in-den-taeterorganisation-haben-gut-kalkuliert/#comment-7044

[2] http://www.deutschlandfunk.de/hans-wollschlaeger-die-bewaffneten-wallfahrten-geschichte.730.de.html?dram:article_id=102091

[3] https://www.unifr.ch/bkv/kapitel1922-3.htm

[4] https://en.wikipedia.org/wiki/Nullum_crimen,_nulla_poena_sine_praevia_lege_poenali

[5] Die Komplexität des Themas kann man beispielhaft dem Fall „Himmelsthür“ entnehmen: https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2015/01/rezension-himmelsthc3bcr.pdf

[6] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/09/13/das-war-spitze-herr-ratsvorsitzender/

[7] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/

[8] Man darf zwar ohne juristische Konsequenzen die katholische Kirche eine „Kinderfickersekte“ nennen“. https://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/02/11/katholische-kirche-darf-kinderficker-sekte-genannt-werden/ , doch das ist nur im begrenzten Rahmen der Missbrauchsdiskussion dem öffentlichen Frieden nicht abträglich.

[9] Zum Hintergrund noch einmal Vollmer: Anmerkung 7

[10] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/

[11] Eine Zeitung schreibt von „AWO, DRK, Diakonie & Co“ http://www.shz.de/schleswig-holstein/politik/friesenhof-skandal-so-wehren-sich-betreiber-gegen-eine-kinderheim-reform-id10039671.html

[12] Die Rolle des Heimkindervereins möchte ich außen vor lassen. Sie hatten einfach aufs falsche Pferd gesetzt in der Hoffnung, es werde sich als Goldesel erweisen.

[13] … und weiß, dass ich damit auf heftigen Widerspruch stoßen werde, denn ich bin kein Heimkind und habe Heimkinder darum nicht anzugreifen.

[14] Wer beurteilen will, ob sie brauchbar waren, lese nach: https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2009/04/verfahrensvorschlage-rt.pdf

[15] https://dierkschaefer.wordpress.com/2009/04/05/anhorung-runder-tisch-2-april-2009/

[16] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2009/04/runder-tisch-bericht-ds.pdf