Dierk Schaefers Blog

Eine Jubeldenkschrift zum Firmenjubiläum – Das Stephansstift Hannover, Teil 3 von 4: Die Bewirtschaftung der Bedürftigkeit

Seid klug wie die Schlangen[1] … auch bei den Finanzen.

Am Beginn stand die Idee vom barmherzigen Samariter, der einfach nur half.[2] Er sah sich zuständig im Gegensatz zu den Amtspersonen und (Schrift-)gelehrten. Der von ihm bezahlte Wirt gehörte sozusagen schon zu einem rudimentären Hilfesystem. Und wenn man das ausbaut?

Dann kommt man in der Moderne zur Bewirtschaftung der Bedürftigkeit.

Das Stephansstift ist ein Beispiel für die Geschichte so mancher der heutigen Sozialkonzerne. Die Autorinnen haben in ihrer Studie die Geschichte des Stifts ausführlich beschrieben[3], allerdings sehr unkritisch. Zwar sind sie nur bedingt zu kritisieren. Bilanzen lesen zu können gehört m. W. nicht zu den Studieninhalten von Historikern. Da müssen Spezialisten ran. Aber man sollte seine Grenzen bewusst wahrnehmen und dann Spezialisten heranziehen.

Das habe ich getan, denn auch ich kann keine Bilanzen lesen. Udo Bürger[4] hat sich die Bilanzen des Stephansstifts angesehen und damit wesentlich zu diesem faktengestützten Narrativ vom unaufhaltsamen Aufstieg dieser Einrichtung beigetragen.

Doch einige Fragen tauchen auch dem Laien auf: Warum, zum Beispiel, ist den Autorinnen die Expansion vom Stephansstift von seinen Anfängen bis hin zur Größe der „Dachstiftung“[5] keine Frage wert gewesen? Sie kannten die Bedingungen der Gemeinnützigkeit. Sie sind steuerfrei und dürfen deswegen keine Gewinne erwirtschaften.

Den so naheliegenden Fragen soll hier ansatzweise nachgegangen werden.

Da die Software von „wordpress“ wie wild die Formatierungen wechselt, folgt hier, nach den ersten Fußnoten, wieder die PDF-Version.

Demnächst geht es weiter mit dem abschließenden Teil 4 von 4.


[1] Jesus Christus spricht: Seid klug wie die Schlangen und ohne Falsch wie die Tauben (Mt 10,16).

[2] Das war eine Idee. Sie funktionierte nur bei reichen Geldgebern als Absicherung für das Jenseits.

Beispiele:

„Ich, Nicolas Rolin, … im Interesse meines Seelenheils, danach strebend irdische Gaben gegen Gottes Gaben zu tauschen, […] gründe ich, und vermache unwiderruflich der Stadt Beaune ein Hospital für die armen Kranken, mit einer Kapelle, zu Ehren Gottes und seiner glorreichen Mutter.“

Oder die Fuggerei: Für das Wohnrecht gilt noch heute, Gebete für die Stifterfamilie zu sprechen:  „täglich einmal ein Vaterunser, ein Glaubensbekenntnis und ein Ave Maria für den Stifter und die Stifterfamilie Fugger. https://de.wikipedia.org/wiki/Fuggerei

Abgesehen von solchen Beispielen sah die Realität meist anders aus, wenn es keine vertragliche Verpflichtung für die Versorgung von Bedürftigen gab.( https://de.wikipedia.org/wiki/Altenteil, https://www.proventus.de/blog/aktuelles/altersvorsorge-damals-und-heute.html

[3] Die Seitenanzeigen in diesem Teil beziehen sich auf die Studie. Sie sind auch in Teil 2 von 4 in diesem Blog zu finden: https://dierkschaefer.wordpress.com/2022/09/25/eine-jubeldenkschrift-zum-firmenjubilaum-das-stephansstift-hannover-teil-2-von-4/

[4] Name verändert. Ich beanspruche Quellenschutz.

[5] Vorab das Organigramm: https://www.dachstiftung-diakonie.de/fileadmin/user_upload/20210715_Dachstiftung_Diakonie_Organigramm.pdf

Deutschland – Rabenvaterland

Kind zu sein kann schwierig sein, geradezu gefährlich, wie man immer wieder liest.

Kürzlich griff die FAZ das Thema sogar auf der ersten Seite auf: „Im Zweifel für das Kindeswohl“:

Dass das eigene Kind einem pädophilen Sexualstraftäter zum Op­fer fallen könnte, ist eine unerträgli­che Vorstellung. Der elterliche Schutz von Kindern ist ein menschlicher Urinstinkt. Der Breisgauer Missbrauchsfall ist deshalb so erschütternd, weil sich der Beschützerinstinkt der Eltern in sein perverses Gegenteil verkehrt hat: Die Mutter des neunjährigen Jun­gen und ihr Lebensgefährte, den das Kind „Papa“ nannte, haben ihm selbst die schlimmsten Qualen zugefügt und dabei zugeschaut, wie andere Pädokriminelle das Kind gegen Bezahlung se­xuell missbraucht haben. Schutzloser kann ein Kind nicht sein. Es wäre hier Aufgabe des Staates ge­wesen, für das Kind da zu sein. Die Be­hörden und Gerichte hätten den Jun­gen in Sicherheit bringen müssen. Zwar schützt das Grundgesetz die Fa­milie als Einheit, der Staat hat sich zu­rückzuhalten. Kinder von ihren Eltern zu trennen, darf nur das letzte Mittel sein – aber es muss auch das letzte Mit­tel sein, wenn Gefahren für das kör­perliche oder seelische Wohl des Kin­des drohen. [1]

Doch was ist los mit diesem Staat? „Den Staat“ gibt es hier nur in seinen pluralen Verpuppungen:

  • Als Gesamtstaat, der sich weigert, Kindern und ihren Rechten einen Platz explizit im Grundgesetz zu gewähren.
  • Als Bundesrat, der im Interesse der Bundesländer die Kosten für Kinder eng begrenzt sehen will, mit Rücksicht auf
  • die Kommunen. Sie müssen schließlich die Sozialkosten tragen, also auch die Kosten für die Jugendhilfe – und sie sperren sich, soweit es geht.

Bei so zersplitterten Zuständigkeiten ist niemand so recht verantwortlich, und wenn es – leider oft genug – schiefläuft, sucht man nach einem Schuldigen. Im Freiburger Fall ist es die Mutter. Für rechtzeitige professionelle Kooperationen vor Ort (Jugendamt, Jugendhilfe-Einrichtungen, Beratungsstellen, Gericht, Verfahrensbeistände, Rechtsanwälte) ist man zu bequem, man kennt wohl auch die Fachliteratur nicht. Dabei weiß man sehr gut, dass Eltern nicht nur Schicksal sind, sondern oft auch Schicksalsschläge.

Was das für die Kinder bedeutet, kommt nur als Spitze eines Eisbergs ans Tageslicht.Eisberg

Als ich meine Zusammenfassung „Für eine neue Politik in Kinder- und Jugendlichen-Angelegenheiten“[2] verfasste, war mir die starke Position der Sozialkonzerne, aber auch kleinerer Jugendhilfe-Einrichtungen noch nicht klar: Kinder sind in unserem Land gar nicht vernachlässigt, sie sind ein Geschäftsmodell. Das wurde in der Heimkinderdebatte deutlich, trifft aber auch neuere Jugendhilfemodelle[3], an deren Beispiel deutlich wurde, dass die Jugendhilfe-Marktbetreiber nicht wirksam zu kontrollieren sind, weil sie die „Marktordnung“ maßgeblich bestimmt haben.[4] Marktaufsicht? Weitgehend Fehlanzeige.

Das Thema ist hochkompliziert – und die Politik überfordert. Lediglich die Medien greifen strukturelle Missstände auf, wie oben genannt die FAZ, oder heute die Basler Zeitung mit dem Titel „Das grosse Geschäft mit dem Kindswohl“[5]

An die FAZ schrieb ich einen Leserbrief:

Strukturfehler beim Kinderschutz

Wenn „Kindeswohl“ prominent auf der ersten Seite einer seriösen, nicht sensationsgeilen Tageszeitung erscheint, muss es einen gravierenden Grund geben. Es geht nicht um nur einen der vielzuvielen Einzelfälle von Kindesmissbrauch, – misshandlung oder grober Vernachläs­sigung, sondern um strukturelle Fehler, die solche Fälle begünstigen. Der Fall im Breisgau – er ist hier nicht darzustellen – zeigt in besonders eklatanter Weise diese Fehler auf und sie werden von der Autorin auch benannt. Die Gerichte und das zuständige Jugendamt haben mitt­lerweile selbst eine Aufarbeitung an­gekündigt. Das zeigt die Fortschritte in der Fehlerkultur der Justiz, schreibt sie weiter. Ich fürchte, da irrt sie sich. Natürlich mussten die beteiligten Behörden nach diesem grobem Fall so reagieren, aber Zerknirschung oder eine Demutshaltung ist das nicht. Denn die Schuldige steht fest: Die Mutter. In der hatte man sich geradezu kollegial getäuscht.

Ich bin als ehemaliger Tagungsleiter in diesem Themenbereich mit der Materie vertraut. Die Evangelische Akademie Bad Boll hat zusammen mit der Fachhochschule Esslingen ein Curriculum zur Ausbildung von Verfahrensbeiständen, zu Beginn sprach man vom Anwalt des Kindes, entwickelt und trotz vieler Widerstände einige Jahre durchgeführt. Widerstände?

Auf politischer Seite meinte man, eine Ausbildung brauche man dafür nicht. Ehrenamtliche könnten das machen, oder aber Juristen. Die Länder sorgten dafür, dass eine erforderliche Ausbildung nicht ins Gesetz kam. Als die Professionalisierung schließlich nicht mehr aufzuhalten war, setzten sie sich erfolgreich für die pauschalierte Bezahlung der Verfahrensbeistände ein in einer Höhe, zu der professionelle Arbeit nicht zu leisten ist. Damit ist der eine Struktur­fehler benannt: Der Spar-Föderalismus in Kinderschutzbelangen. Ein weites Feld, das hier nicht abgeschritten werden kann.

Der zweite Strukturfehler ist die Bedeutung des Elternrechts. Das ist wirklich hoch zu schätzen, darf aber keine heilige Kuh sein. Eltern sind zwar Schicksal –zuweilen aber Schicksalsschläge. Hier ist das Wächteramt des Staates gefordert. Doch der weigert sich bis heute, Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben. Die könnten schließlich in Konkurrenz zu den Elternrechten treten.

Der dritte Strukturfehler liegt in der Aus- und Fortbildung der Richter. Siegfried Willutzki, Gründer des Deutschen Familiengerichtstags, hat sich mehrfach auf unseren Tagungen über Kollegen beklagt, die unter Berufung auf ihre Unabhängigkeit Fortbildung verweigern. Familienrichter stehen in der Bedeutung innerhalb des Justizsystems ohnehin nicht an herausragender Stelle. Die Funktion wird zuweilen einem Berufsanfänger aufgedrückt, der froh sein kann, wenn er vom jeweiligen Jugendamtsleiter in die Materie eingeführt wird, denn Familienrecht hatte er an der Universität links liegen lassen. In unseren Kursen zum Anwalt des Kindes fiel allen Beteiligten immer wieder die große Differenz im Denken von Juristen und Sozialpädagogen auf. Da kamen verschiedene Welten zusammen. Einig war man sich, dass ein solcher Kurs nicht nur für angehende Verfahrensbeistände, sondern auch für jeden Familienrichter unabdingbar sein sollte. Doch es geht ja nur um „Familie und das ganze Gedöns“. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man für ein großes Konkursverfahren einen Richter bestellt, der von Ökonomie keine Ahnung hat.

Kinderbelange haben in unserem Land keine Priorität, also auch nicht bei Politikern. Erst wenn etwas passiert, merkt man auf. Mehr passiert aber auch nicht.

Deutschland – ein Rabenvaterland.

 

Der im Leserbrief genannte Siegfried Willutzki gab vor wenigen Tagen ein Interview[6]. Doch ich fürchte, auch das Interview eines versierten, renommierten Fachmannes wird die Politiker nicht zu wirklichen Reformen motivieren. Die produzieren lieber ideologisch geprägte Schulversuche (zulasten der Kinder) oder propagieren „Inklusion“, für die sie aber möglichst kein Geld ausgeben wollen (zulasten der Kinder).

Als ich diese Graphik zusammenstellte, standen Misshandlung und Missbrauch noch nicht so im Focus. Doch die Zusammenhänge werden deutlich.

der wert von kindern

Fußnoten

[1] von Helene Bubrowski, FAZ, Dienstag, 23. Januar 2018, S. 1

[2] https://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/11/fc3bcr-eine-neue-politik.pdf

[3] https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/politik/friesenhof-skandal-so-wehren-sich-betreiber-gegen-eine-kinderheim-reform-id10039671.html

[4] Die Zahnlosigkeit der Gesetze zum Recht von Schutzbefohlen, 24. Juni 2015, https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/

[5] „Das grosse Geschäft mit dem Kindswohl“ Wie private Sozialfirmen mit Steuergeldern und ohne Erfolgskontrolle wirtschaften. Die Zahl der Personen, die im Sozialwesen tätig sind, hat sich seit 1991 verdoppelt. https://bazonline.ch/schweiz/standard/das-grosse-geschaeft-mit-dem-kindswohl/story/27864419

[6] https://www.swr.de/swraktuell/bw/suedbaden/interview-mit-familienrechtler-willutzki-voellig-unangemessen/-/id=1552/did=21064478/nid=1552/1p45kyw/index.html

Heimkinder als Verfügungsmasse

Als Versuchskaninchen wurden sie auch benutzt. Seit Sylvia Wagner über Arzneimittel­studien an Heimkindern publiziert hat[1], purzeln die Meldungen geradezu aus dem Medien. Immer mehr Heime und Fälle werden genannt, auch aus dem Ausland[2]. Die FAZ veröf­fentlichte am 19. November einen ganzseitigen Artikel über „Tablettenkinder“ an recht prominenter Stelle[3].

Die Heimereignisse sind also noch vielfältiger, als sie bisher dargestellt wurden. Doch überraschend kommt das nicht. Es ist nur ein weiteres unterdrücktes und verdrängtes Kapitel der Heimgeschichte.

Ich sehe bisher fünf Phasen.

Die erste Phase ist durch das Stichwort „Schläge im Namen des Herrn“ (SPIEGEL-Redakteur Wensierski) zu umreißen. Es ging um die Vorkommnisse in den Heimen, die man aufgrund der damaligen pädagogischen Kenntnisse – vorsichtig formuliert – als hinderlich für den weiteren Werdegang vieler ehemaliger Heimkinder bezeichnen kann. Die Heimkinder nennen die alltäglichen Demütigungen, Gewalttätigkeiten, Zwangsarbeit und Bildungsverwei­ge­rung „Verbrechen“. Die folgenden Phasen resultieren aus dieser ersten.

Als diese Vorkommnisse nicht mehr geleugnet werden konnten, kam die zweite Phase: der Runde Tisch Heimkinder, „moderiert“ von Frau Vollmer. Hier saßen wenige ehemalige Heim­kinder einer Phalanx von kompetenten Interessenvertretern von Staat und Kirchen gegen­über – und sie wurden gezielt betrogen.[4] Die Medien schreiben bis heute von Ent­schädigungen, obwohl die bescheidenen Geldzuwendungen erklärtermaßen keine sein sollen, denn dann gäbe es einen Rechtsanspruch. Das durfte nicht sein, ebensowenig wie man bereit war, die Zwangsarbeit als solche zu deklarieren und zu vergüten. Auch heute noch renom­mierte Firmen blieben verschont. Bleibende Körperverletzungen blieben unberücksichtigt wie grundsätzlich auch die Kinder aus Behindertenheimen und Kinderpsychiatrien.

Die dritte Phase begann mit dem Bekanntwerden des umfangreichen sexuellen Missbrauchs in den Erziehungseinrichtungen und mündete in den separaten Runden Tisch Missbrauch. Missbrauch war am ersten Runden Tisch bereits zur Sprache gekommen, war jedoch kein eigenes Thema, wie auch die Medikamentierung der ehemaligen Heimkinder. Viele berichteten, wenn auch nicht von Versuchen, so doch von Medikamenten zur Ruhigstellung mit psychotropen Substanzen. Das hat nicht weiter interessiert.

Nun beginnt die vierte Phase mit der Aufdeckung umfangreicher medizinischer Versuche an ehemaligen Heimkindern. Medikamente waren nicht das einzige. Ich erinnere mich an die Schilderung eines ehemaligen Heimkindes, der wegen Bettnässen in der Universitätsklinik Tübingen mit Elektroschocks am Penis behandelt wurde bis zur Verschmorung des Gewebes.

Eine fünfte Phase wird gerade eingeleitet mit der Errichtung einer Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ für die ehemaligen Heimkinder aus Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien.

Das Schicksal der Kinder in den Heimen hat die Forschung beflügelt, wie auch jetzt aktuell in der Medikamentensache. Die Heimkinder sehen nach meiner Kenntnis dabei hauptsächlich, dass für die Forschung Geld bereitgestellt wird (wie auch für die Verwaltung ihrer Anträge), aber kein Geld für halbwegs angemessene Entschädigungen. Ein Großteil der ehemaligen Heimkinder lebt in äußerst bescheidenen Verhältnissen, allein schon bedingt durch heimver­ursachte Bildungsmängel.

Ich teile die Skepsis der ehemaligen Heimkinder, dass auch für die neu bekannt werdenden Fälle wieder nur „Almosen“ übrig bleiben werden, – auf Antrag und unter retraumatisierenden Bedingungen. Unsere Medien werden wieder von Entschädigungen sprechen. Sie sollten besser recherchieren.

Bewertung: Schutzbefohlene können zu den verschiedensten Zwecken „verzweckt“ , also missbraucht werden, die Geschichte der Heimkinder belegt das. Es wäre auch nach den Insassen der Seniorenheime zu fragen, nach den Strafgefangenen, auch nach Kranken in den Krankenhäusern, – es gäbe wohl noch manche andere. Ich will bei den Kindern bleiben.

Neuere Vorkommnisse[5] zeigen, dass trotz einer Besserung der Verhältnisse wohl auf breiter Basis in den totalen Institutionen es ohne Rücksicht auf die Rechtslage[6] immer wieder zu Übergriffen kommt, die nicht tolerierbar sind. Vertrauen mag gut sein, Kontrolle ist besser. Wir brauchen für die verschiedenen Gruppen Schutzbefohlener Ombudsleute, die nach ihrer Überprüfung der Plausibilität von Vorwürfen bevollmächtigt sind, die Fälle in den Einrichtungen zu untersuchen (Befragungen, Akteneinsicht, Schiedsbefugnis, Beschwerde­macht bis hin zur Anklagebefugnis). Viele Schutzbefohlene haben noch ihre Familien oder Freunde, die für sie die Ombudsperson anrufen können, wenn sie nicht selber mehr dazu in der Lage sind.

Doch ich fürchte, dass unsere Politiker eher um ihre Wiederwahl besorgt sind und auf Lobbyisten hören, denn auf die Sorgen und Beschwerden „kleiner Leute“.

Fußnoten

[1] http://duepublico.uni-duisburg-essen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-42079/04_Wagner_Heime.pdf

[2] http://www.lkz.de/lokales/stadt-kreis-ludwigsburg_artikel,-%E2%80%9ETaeglich-ein-Becherle-mit-Smarties%E2%80%9C-_arid,396038.html

http://www.shz.de/lokales/schleswiger-nachrichten/ndr-mehr-medikamenten-tests-mit-heimkindern-als-bislang-bekannt-id15429721.html

http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/gemeinden/Schlimme-Befuerchtung-Pharmatests-an-Heimkindern/story/31169665

http://www.shz.de/regionales/newsticker-nord/ndr-mehr-psychopharmaka-tests-mit-heimkindern-als-bekannt-id15429266.html

http://www.aerztezeitung.de/panorama/article/924075/medikamententests-heimkindern-betroffener-erzaehlt.html

http://www.cbgnetwork.org/6964.html

Pharmaindustrie: grausame Medikamentenversuche unter dem Motto „Kinder sind unsere goldene Zukunft“

https://www.radio-utopie.de/2016/11/27/erprobungen-mit-aolept-und-megaphen-heimkinder-mussten-bayer-arzneien-testen/

[3] Von Reiner Burger, FAZ Sonnabend, 19. 11. 2016, S. 3. Leider kann ich aus ©-Gründen meinen Scan hier nicht einstellen.

[4] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/

[5] https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/07/12/friesenhof-skandal-neue-kinder-und-jugendhilfeverordnung-ab-ende-juli/

https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/09/12/gewerbeschutz-von-traegern-der-jugendhilfe-im-gesetz-besser-geschuetzt-als-das-kindeswohl/

[6] Auch die Rechtslage ist dank der Lobby-Arbeit der Sozialkonzene nicht im Sinne von Schutzbefohlenen gleich welcher Art. https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/

Gerade kommt noch ein neuer Link rein: http://www.derbund.ch/zuerich/gemeinden/Schlimme-Befuerchtung-Pharmatests-an-Heimkindern/story/31169665

»„Wir“ würden wieder in die Spree springen, uns über Nacht anketten, …

Posted in BRD, Ethik, Menschenrechte, Moral, Recht, Staat by dierkschaefer on 29. November 2016

… bei Regen und Kälte den Hintern abfrieren und uns zu Zehntausenden auf den Straßen und Plätzen des Landes versammeln.«

Der nächste Betrug der Politiker findet morgen statt[1]. Es ist wie mit den ehemaligen Heimkindern: déjà vue!

Ich muss das gar nicht weiter kommentieren. Auch wenn selber nicht betroffen: Was kann von einem solchen Staat und seinen trickreichen Politikern halten? Wenig bis nichts.

[1] http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/35074?utm_source=dlvr.it&utm_medium=twitter&utm_campaign=Feed:+Kobinet-nachrichten+(kobinet-nachrichten+Teaser)

Wie entschärft man eine Bombe?

Posted in Journalismus, Politik by dierkschaefer on 16. Juni 2014

Die Nachricht ist brisant. Die „Mitteldeutsche Zeitung“ meldet unter Bezug auf „DIE WELT“ in der Schlagzeile: »Gut jede dritte Klage gegen Hartz-IV-Sanktionen erfolgreich«[1] und nennt im Text 42,5 %. Wenn man schon griffig formulieren will, hätte man besser von „fast der Hälfte“ sprechen müssen.

Also schaut man sich in der WELT um. Deren Schlagzeile verkündet lediglich » Erfolgreiche Klagen gegen Hartz-IV-Sanktionen«. Im Einleitungstext heißt es über die Arbeitslosen: »Die Gerichte entscheiden oft zu ihren Gunsten«[2]. Wie oft, steht immerhin im Text. Dann wird die Aufmerksamkeit auf die Gerichte gelenkt: »Für die Gerichte sind die vielen Klagen gegen Hartz IV Schwerstarbeit. Denn Arbeitslose reichen nicht nur Klagen gegen verhängte Sanktionen ein, viele ziehen auch gegen ihre generellen Hartz-IV-Bescheide vors Gericht. Die Zahl der Widersprüche gegen Hartz-Bescheide stieg bis Ende 2013 auf 193.966«.

Die armen Gerichte und die bösen, unverschämten Arbeitslosen! Wie ist denn so etwas überhaupt möglich?

Völlig klar, man muß es nur wissen: die »Staatskasse kommt für Anwaltskosten auf. Die Klagewut [sic!] hat neben berechtigten Einwänden häufig auch andere Gründe. So kostet der Gang vors Gericht Arbeitslose nichts, da ihnen in der Regel Prozesskostenhilfe zusteht. Dadurch sollen auch Bedürftige für ihre Rechte vor Gericht ziehen können. Die Staatskasse kommt dann für die Anwaltskosten auf, wenn das Gericht die Hilfe gewährt.«

Die kostenfreie Klagewut also treibt die Zahlen hoch. Doch nicht die Klagewut allein, denn »Allerdings werden Hartz-IV-Empfänger deshalb auch häufig von Anwälten zu Klagen angetrieben, die mit den Verfahren abkassieren wollen. Zwar bekommen Anwälte bei den Verfahren nicht viel Geld aus der Staatskasse. Aber massenhaft betrieben, kann sich das Geschäft mit Hartz-IV-Klagen für Anwälte durchaus lohnen«.

Das schreit doch förmlich nach Eindämmung und Verschärfung, denn dieser Flut muß Einhalt geboten werden. Es könnte ja sein, daß brave Hartz IV Empfänger, die bisher noch nicht aufgemuckt haben, angesichts der Klageerfolge sich auch von einem hungrigen Anwalt krallen lassen. Da gibt es schon beruhigende Vorhaben: »So würde die Behörde gerne schärfere Sanktionen aussprechen und bei wiederholtem Versäumen von Terminen Arbeitslosen sofort das Geld streichen. Eine Arbeitsgruppe berät derzeit, ob der Vorschlag umgesetzt werden soll«.

Der Link bei den „schärferen Sanktionen“ federt die Vorschläge wieder ab: »Ein Sprecher des Arbeitsministerium sagte, die Rechtsvereinfachung habe „das Ziel, weniger Bürokratie und mehr Zeit für die Betreuung der Hilfebedürftigen zu schaffen. Es ist explizit nicht Ziel der Änderungen, den Leistungsbezug restriktiver („härter“) zu gestalten.“«[3]

„Mehr Zeit für die Betreuung der Hilfebedürftigen“ – da können die bisher noch fügsamen Arbeitslosen also ruhig schlafen – bis sie hart aufknallen.

Der Artikel zitiert auch Katja Kipping mit den Worten: »„Die Sanktionspraxis führt zu massenhaften Rechtsverstößen. Grundrechte kürzt man nicht. Die Sanktionen gehören abgeschafft“«2. Recht hat sie. Aber sie spricht ja nur für die LINKEN. Da wissen wir doch gleich, wo das her kommt.

So entschärft man eine Bombe.

 

[1] http://www.mz-web.de/newsticker/bericht–gut-jede-dritte-klage-gegen-hartz-iv-sanktionen-erfolgreich,20864654,27501548,view,asTicker.html

[2] http://www.welt.de/politik/deutschland/article129101481/Erfolgreiche-Klagen-gegen-Hartz-IV-Sanktionen.html

[3] http://www.welt.de/wirtschaft/article127224378/Arbeitsministerium-tueftelt-an-neuer-Hartz-Reform.html

Trucksystem in neuer Version

Posted in Geschichte, Gesellschaft, Politik by dierkschaefer on 10. Juni 2014

»Bei jedem Einkauf mit den elektronischen Essensmarken verdienen die US-Banken kräftig mit. Zudem kennen sie jeden Einkauf der Hilfsempfänger, die nur mit der Bankkarte einkaufen können. Für jeden siebten Amerikaner ist das Bargeld praktisch abgeschafft«[1]

 

Sicher, die Bank erbringt eine Dienstleistung und darf dafür Geld kassieren. Ob es aber tatsächlich in dieser Höhe sein muß und ob man nicht kostengünstigere Wege finden könnte, darf doch gefragt werden.

Zudem, und das ist wichtiger, findet hier eine Entmündigung statt, wie im alten Trucksystem.[2]

 

[1] http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/02/16/usa-banken-machen-profite-mit-essens-marken/

[2]http://de.wikipedia.org/wiki/Trucksystem