Dierk Schaefers Blog

Eine Jubeldenkschrift zum Firmenjubiläum – Das Stephansstift Hannover, Teil 4 von 4, „Was nicht in der Studie steht“- Die Autorinnen belassen den unwissenden Leser in schandbarer Unwissenheit.

Diese „Rezension“ begann mit einem drastischen Beispiel das nicht in der Studie genannt wird und auch keine vergleichbaren Vorkommnisse. Doch die gab es und man hätte sie unschwer finden können, wenn man wenigstens gegoogelt hätte. Dieses Versäumnis wiegt schwer, weil die Autorinnen aus ihren früheren Untersuchungen wussten, dass Misshandlun­gen und auch Missbräuche zumindest punktuell zu diesen „totalen Institutionen“ gehörten, in denen die Schutzbefohlenen der Willkür des zumeist nicht pädagogisch ausgebildeten Personals ausgeliefert waren.

Hier das PDF:

Gott wird Kind! Unorthodoxe Gedanken eines Pfarrers zur Weihnachtsgeschichte

Posted in Biographie, Ethik, Geschichte, Kinder, Kinderrechte, Kindeswohl, Religion, Theologie, tradition by dierkschaefer on 20. Dezember 2021

Gott wird Kind! Er wird „niedrig und gering“, er begibt sich schutzlos in die Gewalt der Menschen. Das ist der Kern der Weihnachtsgeschichte – was für ein Narrativ! Ein Narrativ? Es dürfte eines der wirkmächtigsten Narrative in der Geschichte der Menschheit sein.

Ein Narrativ, so lesen wir bei Wikipedia, ist eine sinnstiftende Erzählung, es transpor­tiert Werte und Emotionen. Narrative sind keine beliebigen Geschichten, sondern etablierte Erzäh­lungen, die mit einer Legitimität versehen sind. Sie mögen also erfunden sein, aber nicht frei erfunden und erst recht nicht „erstunken und erlogen“, wie manche Kritiker der Bibel pau­schal bemängeln. Man möge mir die falsche Etymologie nachsehen: Nur Narren halten Narra­tive für Narretei. Psalm 53,2: „Es spricht der Narr in seinem Herzen: Es gibt keinen Gott“.

Doch der Reihe nach: Keiner von denen, die bei Jesu Geburt dabei waren, hat die Sensations­meldung verbreitet: „Gott wird Kind!“. Die Nachricht kam erst postum, nach dem Tod des „Gottessohnes“. Wir müssen also vom Ende her denken, auch zu Weihnachten. Ohne Tod keine Auferstehung und keine Weihnachtsgeschichte.

Der Mensch Jesus, ein Wanderprediger, wurde von seiner Gefolgschaft nicht nur verehrt, son­dern für den Sohn Gottes gehalten. Erst sein unfassbarer Verbrechertod am Kreuz und die Erfah­rungen seiner Gefolgschaft, er sei noch immer gegenwärtig, ließ sie nachdenken, wie alles angefan­gen haben könnte. Und so verlängerten sie das im Entstehen befindliche Narrativ von seiner Auferstehung und seinem Wirken als Wanderprediger bis zu seinem Lebens­be­ginn. Das war logisch – und da es mit Gott zusammenhängt: theo-logisch, und dieses sehr subtil und durch­dacht – unter Rückgriff auf Narrative aus dem jüdischen Testament; wir nennen es das alte und schlagen damit einen großen Bogen von einer alten Religions­ge­schichte zu einer neuen. So machte es schon Matthäus sehr ausgeprägt. Auf die Probleme will ich hier nicht eingehen.

Das Lukasevangelium schafft eine gar nicht so neue Verknüpfung. Denn schon im „Alten“ Testament war die Geschichte Israels mit der übrigen Geschichte verbunden worden. Lukas verankert die Kindwerdung Gottes in der Profangeschichte: „…es begab sich aber zu der Zeit des Kaisers Augustus, … da Cyrenius Landpfleger in Syrien war…“ Damit ist zwar nichts bewiesen, doch das Narrativ wird geerdet und logisch nachgerüstet: Dem Leben Jesu wird mit der Geburtsgeschichte ein Anfang gegeben – und der steckt, welch Wunder, schon voller Wunder, und voller Theo-Logik.

Gott wird Kind – was bedeutet das? Aus „Herr Gott“ wird das Kind Gott und er zum Vater-Gott. Ein Mensch wird zur Gottes-Mutter. Das hatte bei dem Schürzenjäger Zeus/Jupi­ter noch keine theologische Bedeutung, sondern gehörte zu den göttlich-allzumenschlichen Eskapaden.

Für mich sind zwei theologische Erkenntnisse wesentlich:

Mit der Menschwerdung Gottes in der Zeit von Augustus und Cyrenius beginnt die Säkula­ri­sierung: Gott wird weltlich.

Mit der Kindwerdung Gottes haben wir eine Aufgabe: Schutzlose Kinder um Gottes Willen zu schützen und zu fördern. An Fördern war damals noch nicht zu denken. Kinder wuchsen einfach in das Leben ihrer Eltern und deren Umwelt hinein. Ein Traum heutiger Sozialroman­tiker: Erziehen? Nein, einfach wachsen lassen! – Wir sind dagegen realistischer: Erziehung und Förderung sind nötig. Aber Fördern wohin, zu was?

Prof. Jürgen Eilert (et al.) beschreiben unter dem sperrigen Titel „Operationalisierbarkeit des Eigenstandsschadens …“ unsere Aufgabe bei Kindern. Der Begriff Eigenstand ist genauso sperrig. Gemeint ist die Stärkung der Persönlichkeit des Kindes, das im Sinne des Grundge­setzes frei – eigen­ständig – seinen Platz in dieser Gesellschaft einnehmen und behaupten können soll: „Es geht um die schrittweise zu entwickeln­de Fähigkeit des Men­schen, über­haupt verantwort­liche Entscheidungen im Sinne der Ausgestaltung seines Persönlichkeits­rechtes zu fällen.“ Dazu gehört der soziale Aspekt. Nämlich „die schrittweise zu entwickelnde Fähig­keit des Men­schen, soziale Verantwortung für den Eigenstand und das Persönlichkeits­recht anderer Menschen zu übernehmen.“

Auf dem Weg zu dieser Eigenständigkeit kann manches schiefgehen, wenn wir nicht aufpas­sen. Ein Baby ist, wie wir schon länger wissen, ein „Nesthocker“, eine „physiologische Früh­geburt“. Wichtige Anteile der Reifung finden außerhalb des bergenden Mutterleibes statt und benötigen die Geborgenheit in der Umwelt des Kindes. Dafür gibt es Zeitfenster. Wenn die nicht genutzt werden, schlimmer noch, wenn dann falsche Prägungen erfolgen, dann ist das Fenster zu und eine Nachreifung sehr aufwendig. Wir denken dabei an die Traumatisierungen in Kindheit und Jugend, aktuell an den sexuellen Missbrauch von Kindern.

Gott wird ein schutzloses Kind. Im Narrativ wurde die Szene passend ausgemalt: Der herzlose Wirt, die ärmlichen Hirten, aber dann auch der Chor der Engel und das „Fürchtet euch nicht!“ Die Könige mit ihrem Stern kamen später hinzu – alles gut theologisch. Und schließlich der ganze Weihnachtskitsch. Doch der Kern bleibt: Gott wird Kind und erdet sich – und wir haben hier auf Erden eine Aufgabe – für die Kinder. Das kann auch schiefgehen: „Das Licht scheint in der Finsternis, und die Finsternis hat‘s nicht ergriffen.“ (Jh 1;5).

Nachtrag

Ich habe jetzt ein Narrativ „aufgedröselt“. Ist es damit kaputt? Ich denke nein. Wir in meiner Familie pflegen und erzählen es weiter. Wir bauen die Krippe auf, lesen unseren mittlerweile erwachsenen Kindern die Weihnachtsgeschichte vor, wir „gehen auf Tournee“ mit „Bethle­hem, Provence“ als „Szenische Lesung“ der südfranzösischen Weihnachtsgeschichte“, meist einbettet in einen Gottesdienst. Wenn genug Zeit ist, vergleiche ich im Gespräch mit den Zuhörern das Narrativ und die Erzählungen bei Lukas und Matthäus – da gibt es erhebliche Unterschiede. Wir stellen übrigens – ein anderes Narrativ – zum Nikolaustag unsere Stiefel vor die Terrassentür. Wir tauchen ganz bewusst in unsere Kindheitserinnerungen ein, wenn auch die Naivität weg ist: Das Narrativ erinnert an die Kindheit.

So ganz banal ist das Weihnachtsnarrativ nicht. Der geschmückte Weihnachtsbaum ist schön, aber ohne den Gedanken an einen Gott, der als Mensch geboren wurde und seinen Engel verkünden lässt: „Friede auf Erden den Menschen, die guten Willens sind“, ist das alles nur Brauchtum.

Damit bin ich schon wieder im Narrativ. Es ist „unkaputtbar“.

Zur Information zu Eilert (et al.): Ich habe den 29seitigen Essay der Autoren auf gut fünf Seiten „eingedampft“ – und die wenigen Sätze oben sind der Extrakt davon. Man lese nach:

Ein kaKa, ein katholischer Kanonier mit Streumunition

BENJAMIN LEVEN „ist Journalist beim Monatsmagazin Herder Korrespondenz“[1]. Dort veröffentlichte er seine Überlegungen über „Die ‚Schwestern vom Göttlichen Erlöser‘ – ein Zuhälterring?“[2]

Unter anderen wurde auch das Hänsel und Gretelheim in Oberammergau von den Schwestern vom Göttlichen Erlöser geführt.[3]

Sein Hauptargument, dass die Schwestern kein solcher Ring seien, beruht nicht nur auf seinen unvollständigen Kenntnissen über „false memory“[4].

Es ist unbestreitbar, dass es Erinnerungsverfälschungen gibt. In meinen persönlichen Erin­nerungen bin ich auf zwei solcher Fälschungen gekommen – und nur eine kann ich mir erklären. Doch Leven erklärt parteilich; es liegt ihm offenbar daran, die Schwestern von möglichst allen Verdächtigungen reinzuwaschen.

Zwar konzediert er, dass der Hauptbetroffene, dessen OEG-Verfahren[5] positiv ausging, tatsächlich schwere Traumatisierungen erlitten hat, doch als Leser wird man den Verdacht nicht los, dass Leven auch diese als eingebildet oder therapieinduziert ansieht – zumindest streut er Zweifel. Bezeichnenderweise vergisst er dabei im Eifer des Gefechts, seine Empathie mit dem Betroffenen zum Ausdruck zu bringen.

Da kommen ihm auch die großen Missbrauchsverfahren zupass: Münster, Worms, Flachs­landen. Das führt uns auf ein weites Feld. Wir alle haben noch diffus in Erinnerung, dass es da um große Missbrauchsprozesse ging, die mit dem Freispruch der Beklagten endeten, weil die Vorwürfe nicht nachhaltig substantiiert waren. Auch eine lückenhafte Erinnerung ist eine Wahrnehmungsverzerrung. Ob Leven darauf spekuliert hat, wäre Spekulation.

Worum aber ging es damals, was Leven verschweigt? Es ging um von KINDERN erzählte Geschichten, die das Kindergartenpersonal hellhörig machten. Manche hatten eine Fortbil­dung bei Tilmann Fürniss genossen. „Fürniss entwickelte Methoden, um Kinder nach möglichen Gewaltwiderfahrnissen zu befragen (anatomisch korrekte Puppen, Märchener­zählungen, Befragungen). Kritiker monierten unter anderem „verhörähnliche“ Befragungen von Kindern und Fragestellungen mit impliziter Antwort. Unter anderem beriefen sich eine Mitarbeiterin von Wildwasser bei den Wormser Prozessen und Mitarbeiterinnen von Zartbitter beim Montessori-Prozess auf die Methodik von Fürniss. Die jahrelangen Prozesse endeten mit Freisprüchen für alle Angeklagten, da ein Missbrauch nicht nachgewiesen werden konnte oder nachweislich nicht stattgefunden hatte. Für seine Befragungsmethoden und -grundlagen geriet Fürniss später in die Kritik“[6] Diese Form von „Aufdeckung“, die generell davon ausging, dass es etwas aufzudecken gab, brachten die Prozesse zum Scheitern und bewirkten ein Urteil des BGB, in dem die „Wissenschaftliche[n] Anforderungen an aussagepsycho­logische Begutachtungen (Glaubhaftigkeitsgutachten) präzisiert wurden.[7] Ob es in allen, in einigen Fällen oder überhaupt Missbrauch gegeben hat, konnte nicht mehr justitiabel festgestellt werden. Denn die Methoden von Fürniss hatten bei den entsprechend voreingenommenen Befragern, vielleicht sollte man eher von Befragerinnen sprechen, zu einer Erwartungshaltung und zu Missbrauchsgewissheit geführt, dass sie guten Gewissens aber ohne Wissen eine Personengruppe suggestiv befragten, die für Suggestionen besonders anfällig sind: Kinder. Damit hatte man alle Spuren am „Tatort Kind“ zertrampelt. Hier ein paar Links zum Thema.[8] Ich selber war mit diesem Komplex vertraut, weil ich eine turbulente Tagung dazu an der Evangelischen Akademie Bad Boll organisiert hatte.[9]

Also ein Freispruch für die Schwestern? Das bleibt noch abzuwarten. Aber im Gegensatz zu Leven muss man auf die Unterschiede achten:

Die Schwestern werden nicht von Kindern beschuldigt, sondern von erwachsenen Personen, die schon lange vor ihrer öffentlichen Anerkennung die Untaten beschrieben haben, z.B. im Blog[10].

Die Recherchegruppe hat sich übrigens erst später gebildet: im Herbst 2018 bei einer Tagung in Tutzing.

Schon vorher hatten die Betroffenen sich zufällig 2015 am Haus Maffei getroffen; sie waren betroffen vom unheilvollen Flair des Kellers der Villa, der sich in 50 Jahren nicht verändert hatte, sogar der Stab, mit dem man sie penetriert hatte, stand noch an Ort und Stelle. Sie machten über 200 Photos, gingen nach oben und suchten spontan und unabhängig vonein­ander im Garten der Villa nach der Stelle, an dem wohl ein Mädchen verscharrt sein könnte, das ein Zeuge aufgehängt vorgefunden hatte. Wie es dazu kam, blieb ungeklärt. Doch eine Aufstiegshilfe, z.B. einen Stuhl, hat der Zeuge, der das Mädchen abgeschnitten hat, nicht gesehen. Der Name des Mädchens ist bekannt.

Übrigens: Eine therapieinduzierte Opfergeschichte scheidet aus, weil die Therapie erst im März 21 nach der Dokumentation durch die Gruppe begann.

Nach allem, was man inzwischen über das Schicksal vieler Kinder in den Kinderheimen weiß, sind die geschilderten Vorfälle lediglich in ihrer sadistischen Steigerung und Intensität außer­gewöhnlich und neu, es können also keine Übertragungen in das eigene Schicksal sein.[11]

Aber Neven will keine Aufklärung, sonst würde er eine staatliche „Wahrheitskommission“ fordern, die unabhängig von Verjährungsfragen den Hinweisen der Recherchegruppe nach­geht, die auch mittels von Bodenradar nach den Überresten des erhängten Mädchens sucht. (Ein solches Gerät wurde soeben in mittlerweile sechs Schulen in Canada erfolgreich eingesetzt). Es gibt auch andere Hinweise, die überprüfbar wären.

Doch das hat Leven nicht im Visier, vieles kann er nicht wissen. Doch er streut seine Verdächtigungen, damit die armen barmherzigen Schwestern ungestreift davonkommen.

Gewiss: Es gibt noch viel zu tun – Wie packen wir‘s an?


Fußnoten

[1] https://www.deutschlandfunk.de/katholische-integrierte-gemeinde-verdacht-auf-geistlichen.886.de.html?dram:article_id=489666

[2] https://www.herder.de/hk/hefte/archiv/2021/7-2021/gewisse-zweifel-die-schwestern-vom-goettlichen-erloeser-ein-zuhaelterring/

[3] Photo: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/8/82/OAGau_HaenselUGretelhaus.jpg

[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Erinnerungsverf%C3%A4lschung

[5] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/11/20/oeg-urteil/

[6] https://de.wikipedia.org/wiki/Tilman_F%C3%BCrniss

[7] Anforderungen an Glaubhaftigkeitsgutachten, aus NJW 1999, Heft 37, S. 2746-2751

[8] https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=Missbrauchsverfahren+M%C3%BCnster%2C+Worms%2C+Flachslanden.

https://www.jewiki.net/wiki/Missbrauch_mit_dem_Missbrauch

https://de.wikipedia.org/wiki/Wormser_Prozesse

https://www.hna.de/politik/freigesprochen-aber-leben-zerstoert-3373907.html

[9] Details dazu in: https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/11/02/politisch-korrekt-ist-dieses-buch-ganz-und-gar-nicht/

[10] http://schwestern-vom-goettlichen-erloeser.eu/home.html

[11] Allein die Google-Suche https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=die+unbarmherzigen+schwestern belegt, dass Misshandlungsfälle in Heimen vielfach zur „Normalität“ gehörten. Solche Vorkommnisse mussten also nicht erfunden werden.

Selbstsicher und verantwortungsbewusst sollen unsere Kinder ins Leben gehen – Manchmal geht das schief.

Zunächst eine Vorbemerkung.

Ich habe hier einen 29seitigen Essay[1] auf gut fünf Seiten „eingedampft“. Ziel ist, dem Leser, der mit Entschädigungsfragen infolge staatlich zu verantwortender „Erziehungsfehler“ zu tun hat, einen ersten Überblick über die Kausalzusammenhänge und die rechtlichen Möglichkeiten zu geben. Eine Vertiefung in die Materie ist nach diesem Überblick erleichtert. Man folge den Hinweisen auf den Original­artikel.

Zu beachten ist auch das erste sozialgerichtliche Urteil, das in der Logik der hier dargestellten Erkenntnisse steht.[2] Dieses Urteil liegt mir vor. Es ist noch nicht veröffentlicht. Es ist eine Sternstunde deutscher Gerichtsbarkeit. Hier hat eine Richterin – wohl ohne entsprechende Vorbildung – in einer unübersichtlichen Situation juristisch „ins Schwarze“ getroffen. Ich habe eine pseudonymisierte Arbeitsfassung erstellt, die ich als PDF beifüge.[3]

Wenn meine Kurzfassung des Essays ehemaligen Heimkindern und ihren Rechtsvertretern Zugang zu einer juristisch erfolgreichen Argumentation eröffnet, werde ich meine Mühe für sinnvoll investiert betrachten.

Nun zum Sachverhalt

Wenn wir auf die Welt kommen, sind wir noch lange nicht „fertiggebacken“. Aber wir haben es erlebt, das Paradies, die Rundumversorgung im Mutterleib: In wohliger Wärme kam rund um die Uhr alles, was wir brauchten.

Erst später lernten wir, dass schon dieses Paradies bedroht war. Doch wenn unsere Mutter nicht trank[4] oder Drogen nahm, wenn sie nicht selber – warum auch immer – unter Dauer­stress stand, kam von ihr nur Gutes zu uns rein. Und wenn wir nicht vorzeitig abgetrieben wurden, wuchsen wir heran, bis uns das Paradies zu eng wurde. Wir mussten da raus. Und dann wurde es kritisch. Da war der enge Geburtskanal – und danach?

Danach wurde es unerwartet kalt und viel zu hell. Die Hebamme gab uns einen Klaps auf den Po, damit wir schreien und sich unsere Lungen entfalteten. Nun waren wir in der Welt. Wir wurden abgetrocknet, da wars schon nicht mehr so kalt, in ein Kissen gewickelt und jeman­dem in den Arm gelegt. Keine Ahnung, wer das war. Später sagte man mir, es war mein Vater. Der trug mich im Kreissaal im Kreis herum, und die Hebamme sagte: Jetzt haben wir die Nachgeburt noch vor dem Kind gewogen. Die hatte Sorgen. Ich hatte andere. Die ganze Welt stürzte auf mich ein, fremd. Erst einmal: Augen zu!

Das Neugeborene ist mit einer Art „Notfallset“ ausgestattet, da ist nur ein Tool drin: Es kann schreien und seine Umwelt unter Druck setzen. Ganz egoistisch fordert es sein Recht auf Nahrung und Geborgenheit, von Rücksichtnahme keine Spur. Normalerweise spuren „seine“ Leute, meist die Mutter. Sie versorgt das Baby, nimmt es in den Arm und spricht mit ihm in einer Tonlage, die sie sonst nicht „drauf“ hat. Zwar nicht mehr im Paradies lernt das Baby: Wenn ich schreie, kommt jemand, und dann ist alles wieder gut. Dank „mothering“ ist eine Bindung entstanden, ein Band des Vertrauens. Dann kann das Baby ja bald die Welt erkun­den, runter vom Schoß, krabbeln! Stößt es sich irgendwo und bekommt Angst, dann nichts wie zurück in den sicheren Hafen, die Mutter nimmt es hoch und tröstet es. Alles wieder gut! Auf ein Neues – und die Mutter ermuntert es. Wenn es dann so weiter geht, ist alles gut.

Wenn nicht, wird es schwierig.

Der Essay zielt auf nicht so gut.[5]

Die Autoren nehmen die ehemaligen Heimkinder in den Blick und zeigen auf, welche nachhal­tigen negativen Einflüsse die Heimerziehung[6] auf das sich entwickelnde Gehirn der Heim­kinder gehabt hat. Die Auswirkungen führten zu einer Beeinträchtigung des Selbstbildes und zur deutlichen Verschlechterung der Lebens-Chancen. Was dort geschah, so schreiben die Autoren, seien Menschenrechtsverletzungen, die auch gegen das Grundgesetz verstoßen. Darum hätten diese Heimkinder einen rechtlichen Anspruch auf finanzielle Kompensation – gegen den Staat, der seine Aufsichtspflicht sträflich verletzt habe. Diese Kompensation könne aus juristischen Gründen nur über OEG-Verfahren (OEG=Opferentschädigungsgesetz) erfolgen. Soweit in Kürze.

Nun etwas detaillierter[7].

Der Eigenstandsschaden

Die Autoren gehen von einem Eigenstandsschaden aus. Dies ist ein ungewöhnlicher Begriff. Sie bemühen ihn, um die schädigenden neurologischen und psychologischen Wirkungen der Heimerziehung in den 50er bis 70er Jahren als Verletzung von Art. 1 I, 2 I GG und damit kompensationspflichtig darzustellen.

Was ist mit Eigenstand gemeint?

Gemeint ist die Stärkung der Persönlichkeit des Heranwachsenden, der im Sinne des GG frei – eigenständig – seinen Platz in dieser Gesellschaft einnehmen und behaupten können soll.

  • „Psychologisch operationalisiert beschreibt Eigenstand die schrittweise zu entwickeln­de Fähigkeit des Menschen, überhaupt verantwortliche Entscheidungen im Sinne der Ausgestaltung seines Persönlichkeitsrechtes zu fällen.“

Dazu gehört die Sozialverpflichtung.

  • „Sozialverpflichtung beschreibt die schrittweise zu entwickelnde Fähigkeit des Men­schen, soziale Verantwortung für den Eigenstand und das Persönlichkeitsrecht anderer Menschen zu übernehmen.“

Der Mensch, eine physiologische Frühgeburt

Davon ist der neue Weltbürger noch weit entfernt, so „unfertig“ wie er auf die Welt kommt.[8]

Seit Portman[9] sehen wir den Menschen als physiologische Frühgeburt. Die Autoren differen­zieren: „Der Mensch [kommt] als neuronale Frühgeburt zur Welt. Zur neuronalen Reifung und zur darauf basierenden Teilhabe an der menschlichen Gemeinschaft bedarf er der unmit­tel­baren Fürsorge und Sozialisation. Diese beiden Bedürfnisse [sind] Voraussetzungen erzieherischer Verantwortungsübernahme. Diese Verantwortungsübernahme liegt darin begründet, dass beim Menschen eine stark verzögerte Gehirnentwicklung nach der Geburt (stattfindet), die erst im dritten Lebensjahrzehnt in den Zielzustand einer neuronal ausgereif­ten Person einmündet: Über vielfältige Umbauprozesse des Gehirns … wird die vollständige Reifung des Gehirns beim Menschen erst ab dem 25. Lebensjahr erreicht.“

Der Staat ist in der Pflicht

Der Staat trägt qua Grundgesetz die Verantwortung für die Erreichung des Eigenstandes. Im Normalfall liegt die Verantwortung bei den erziehungsberechtigten Eltern[10], doch in seiner Wächterfunktion (Jugendamt) übergeordnet beim Staat. Wenn er Gründe sieht, das Kind aus der Familie zu nehmen, tritt er direkt in die Verantwortung für die Erziehung ein und wird haftbar für Eigenstandsschäden. Er stellt sich außer­halb des Grundgesetzes und handelt damit verfassungswidrig,[11] wenn er seine Pflicht zur Heimauf­sicht nicht wahrnimmt und es infolge dieser Pflichtverletzung nicht zu pädagogisch-wissenschaftlich fundierter Erziehung und zur Unterbindung von Misshand­lungen und kommt.

Trauma und Erinnerung

Es ist inzwischen allgemein bekannt und anerkannt, dass Traumatisierungen oft erst erheblich zeitverzögert erkannt werden, wenn entsprechende Symptome auftreten und zugeordnet wer­den können. „Ohne Kenntnis dieser Tatsachen ist schlechterdings keine Rechtsbean­spruchung durch die Betroffenen denkbar. Die Kausalitäts­bestimmung der aktuell bei den Betroffenen vorliegenden Symptome zur jahrzehntelang zurückliegenden Heimunter­brin­gung ist nicht ohne Spezialkenntnisse bzw. psychologischer Beratung möglich: der Verlauf der Erkrankun­gen ist schleichend und nicht ohne spezielle Kenntnisse auf die – teilweise den Betroffenen nicht mehr bewussten bzw. verdrängten – Misshandlungen und Vernachlässi­gungen zurück­zuführen.[12] Vielmehr sind [diese] den Betroffenen erst [durch] eine Aufarbeitung der Gescheh­­nisse durch psychologische Hilfestellung möglich. Daher ist dem Gebot der Effek­tivität des Rechtstaatsprinzips und dem mit wirkenden Schutz­gedanken der staatlichen Wächterrolle nach Art. 6 II GG gegenüber den Schädigern Geltung zu verschaffen.“

Worin bestehen diese Schäden?

„Als neuronale Frühgeburt braucht der Mensch adäquat verantwortete entwicklungsfördernde Umwelten, damit sich Eigenstand und Sozialverpflichtungspotential schrittweise entfalten können. Werden ihm diese entwicklungsfördernden Umwelten verwehrt, kommt es zu neuro­wissenschaftlich und psychotraumatologisch feststellbaren Verletzungen und Beeinträch­ti­gungen des inneren Milieus und damit zu einer Beschädigung der inneren Voraussetzungen erwachsener Freiheit und Sozialverpflichtung. Dem Betreffenden wird damit die Möglichkeit genommen, die Voraussetzungen des Persönlichkeitsrechts zu nutzen. Ihm wird die lebens­geschichtliche Möglichkeit erschwert oder genommen, seine Grundrechte geltend zu machen und damit an der Kontinuität der Verfassungsordnung mitzuwirken.“ – „Die Heimerziehung der 1950er bis 1970er Jahre war in dem Sinne bei der Zerstörung der Voraussetzungen des Eigenstandes sehr effektiv: ein beständiger Zustrom von affektiv negativ konnotierten Reizen (Zurückweisung, Bedrohung, Demütigung, Entwürdigung) legten das Fundament für das gestörte Denken, Fühlen und Handeln der Heiminsassen in ihrem späteren Leben.[13]

Anpassung als Überlebensprinzip

Diesen Mechanismus muss man verstehen: „Aus der Perspektive des Heranwachsenden kommt es zu einer optimalen Anpassung an die Umwelt der Erwachsenen. Das neuronale System entfaltet sich also in Richtung auf eine optimale Anpassung an die Stimuli auslösende Umwelt. Das Prinzip ist die für die Lebenssicherung und Arterhaltung optimale Adaption. D.h. auch die menschenunwürdigsten Sozialisationsbedingungen wirken neuroplastisch adaptiv und damit normativ für die Anpassung an eine gegebene Umwelt. Sie befä­higen das kindliche System je früher dies geschieht und je länger dies andauert, desto nachhaltiger sich optimal an jede, mit dem Überleben irgendwie vereinbare Umwelt anzupassen. Diese Adap­tion hat allerdings zur Folge, dass eine spätere Umstellung auf andere, z.b. lebenswertere Lebensbedingungen, wenn nicht verunmöglicht, doch in jedem Fall aber erschwert wird, je früher und zeitlich ausgedehnter die negativen Lebensbedingungen bestanden hatten.“ – Ehemalige Heimkinder tragen „ein epigenetisches Erbe ihrer leidvollen Lebensgeschichte mit sich: bei entsprechenden Stimuli im späteren Leben werden dysfunktionale Netzwerkstruk­turen aktiviert, die im Sinne einer früheren Anpassung an das neuronal destruktive Heim­system einmal überlebensnotwendig waren.“ – „Der Organismus des Kindes [wurde] dauer­haft für Stressreaktionen wie Kampf, Flucht, Angst und Erstarrung vorbereitet. … Die dabei sich entfaltende Hyperaktivität und Hyperreagibilität des Stresshormonsystems sind in Hin­blick auf die dauerhafte Auslieferung an die Gewalt als hoch adaptive und funktional Anpas­sungen an eine …  Ausnahme­zustandssituation zu werten. … Diese mittel- bis langfristigen neuropsychologischen Folgen einer solchen seriellen Gewalt-Exposition führen zu massiven psychischen Symptomen, die innerhalb des Heim­systems zwar funktional, außerhalb des Heimsystems hoch dysfunktional und daher als Folge eines hier neuropsychologisch aufge­schlüsselten Eigenstandsschadens gewertet werden müs­sen und die gesellschaftliche Teilhabe massiv behindern.[14] Im Besonderen sind zu nennen: Bindungsstörungen, erlernte Hilflosig­keit, mangelnde Affektregulation, Selbstwert­störungen, Mangel an emotionaler Berührbarkeit, Unfähigkeit zur sozialen Perspektivenübernahme, Stö­rung der Mentalisierungsfähigkeit, Unfähigkeit Wünsche, Impulse und Bedürfnisse auszu­drücken, Impulsivität, soziales Ver­meidungsverhalten, fragile Selbstwertregulation, posttrau­matische Belastungsstörung, erhöh­tes Risiko für Depressionen und Suizide, Angststörungen und auch Persönlich­keitsstörungen als heimintern adaptive, gesellschaftlich aber dysfunkti­onale Verhaltens- und Erlebensformen. Diese Störungsmuster verflechten sich mit der Persönlichkeitsentwicklung vieler ehemaliger Heimkinder. so dass nun nach den dafür ursächlichen Stimuli gefragt werden soll.

  • Stimuli, deren Mangel zu bestimmten Zeiten die Entwicklung beeinträchtigen, die also in einem bestimmten vulnerablen Zeitfenster gegenwärtig sein müssen
  • Stimuli, die unabhängig von kritischen/sensiblen Phasen auf die Entwicklung neuro­naler Netze des Gehirns wirken
  • In diesen sensiblen bzw. kritischen Phasen der Entwicklung sind bestimmte Stimulus­typen in ausreichender Intensität, Dauer und Menge erforderlich, damit sich eigen­stands- und sozial­verpflichtungsrelevante neuronale Funktionen entwickeln können, wie z.b. Stressinhibition, Selbstwertregulation, Affektregulation und Mentalisierungs­fähigkeiten.
  • In diesen Phasen ist das kindliche bzw. jugendliche Rechtssubjekt einerseits neuronal hochgradig geöffnet für soziales und umweltbezogenes Lernen. Andererseits sind Kin­der und Jugendliche in diesen Phasen aber auch besonders empfänglich für schä­di­gende Einflüsse. … Es können sich neuronale Dispositionen bilden, die, wenn im späteren Leben weitere ungünstige Faktoren hinzutreten, dann den Ausbruch einer manifesten psychiatrischen Erkrankung bedingen.“

„Der schädliche Habitus dem Heimkind gegenüber verunmöglichte die gelingende Ausdiffe­renzierung genetisch vorgegebener kognitiver und emotionaler Potenzen von Säuglingen, Kleinkindern und Heranwachsenden. Dieser hat damit das Recht auf Erziehung nicht nur konterkariert, sondern muss darüber hinaus als direkter Angriff auf die neuronalen Voraus­setzungen des humanen Freiheitsge­brauchs und der damit verbundenen Potentiale sozialer Verantwortungsübernahme gewertet werden. Damit stellt dieser einen direkten Angriff auf den Eigenstand des Menschen dar.“

Staatlich installierte Kindeswohlgefährdung begründet Anspruch auf staatliche Entschädigung

„Zusammenfassend kam es im Einflussbereich der Heime bei den ehemaligen Heimkindern zu einer „Einformung traumatisierender Erfahrungen in die neuronale Struktur des mensch­lichen Gehirns …. Die damit verbundenen Schädigungen des Eigenstandes dürften umso höher zu veranschlagen sein, je früher diese Erfahrungen gemacht werden. …

Die trauma- oder deprivationsbedingte Verhinderung sozialen Lernens und zwischen­mensch­licher Empathie bricht das Recht auf Erziehung … und kann auch heute als neuro­wissen­schaft­liche Basis jugendamtlicher Kriterien für die Gefährdung des Kindeswohls gelten. Auf Grundlage dieser Kriterien tritt man dem deutschen Heimsystem nicht zu nahe, wenn man in ihm Vorgänge einer staatlich installierten Kindeswohlgefährdung erblickt. …

[Sie] begründen bei den Betroffenen sowohl Ansprüche auf Schmerzensgeld als auch weitere Schadensersatzansprüche.  … Die Verantwortung des Schä­digers ist daher weit für sämtliche Folgeschäden, die adäquat in Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis stehen, gefasst.“

„Sämtliche Voraussetzungen für die tatsächliche Ersatzpflicht erfüllen daher Träger und Staat gleichermaßen durch die damalige Praxis der Heimunterbringung.

Einer gerichtlichen Durchsetzung der vorgenannten Ansprüche der Heimkinder steht jedoch die Einrede der Verjährung gem. § 214 BGB seitens der damaligen, heute noch in Form der Träger rechtlich und tatsächlich fortbestehenden Schädiger entgegen. … Zum anderen gilt dies auch für Ansprüche gegen den Staat aus Amtshaftung nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG aufgrund unterlassener effektiver Kontrolle und Unterbindung der Misshandlungen in den Trägereinrichtungen.“

„Eine rückwirkende gesetzliche Bestimmung zur Aufhebung der Verjährung für bereits eingetretene Ver­jährungen ist nicht zulässig.“

Die Autoren schlagen eine Ände­rung des geltenden OEG [vor.] [Es] „dürfte … bei einem staatlichen Verschulden legislativ geöffnet werden für die Leistung von Schadensersatz­ansprüchen und Zahlung von Schmer­zensgeld. Daher wäre im OEG eine Erweiterung der Beweiswirkung von ärztlich festgestell­ten psychischen Schäden im Rahmen einer gesetz­lichen Kausalitätsvermutung bei nachweislichen Heimaufenthalten in den Jahren 1950-1975 anzustellen.“


[1] Operationalisierbarkeit des EigenstandsschadensBegründung von Schadensersatz­pflichten durch Verletzung von Art. 1 I und Art. 2. I GG Prof. Dr. Jürgen Eilert*, Prof. Dr. Jan Bruckermann**, Dr. Burkhard Wiebel***

Die Originalfassung kann abgerufen werden unter: https://docplayer.org/169226626-Sozialrecht-4-jahrgang-seiten-operationalisierbarkeit-des-eigenstandsschadens-abhandlungen.html Hier auch die Querverweise und Quellenangaben. Um gezielt auf die Suche zu gehen, kann man auch mein Arbeitsexemplar im WORD-Format anfordern: ds@dierk-schaefer.de

Zitate, soweit nicht anders ausgewiesen, sind dem Essay entnommen.

[2] Sozialgericht Darmstadt, Az: S 5VE25117

[3] https://dierkschaefer.wordpress.com/2020/11/20/oeg-urteil/ Diese Version ist als Vorabmitteilung ausschließlich zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Abzuwarten ist die zitierfähige Veröffentlichung durch das Sozialgericht.

[4] In der Schule wurde das Thema Alkohol durchgenommen. Von da an wollte Kevin, ein Pflegekind, nicht mehr zu seiner leiblichen Mutter, denn nun wusste er, warum er behindert war.

[5] Ich folge im Wesentlichen dem Verlauf und gebe den Essay in ausgewählten Auszügen wie­der.

[6] Soweit es allgemein um Hirnentwicklung geht: Schädigende Einflüsse kommen auch außerhalb der Heimer­ziehung vor. Nur dann dürfte es noch schwieriger sein, Ansprüche auf finanzielle Kompensation durchzusetzen. Dasselbe gilt für die pränatalen Schädigungen in der Kriegskindergeneration (hoch stressbelastete Schwanger­schaften bei Bombardierungen).

[7] Wer es noch detaillierter haben will: Elisabeth B. Binder, Folgen früher Traumatisierung aus neurobiologischer Sicht, https://link.springer.com/article/10.1007/s11757-017-0412-9 Doch ich warne. Dieser Text ist nur mit einschlägigen Vorkenntnissen verständlich.

[8] „Primaten kommen mit einem besonders unfertigen Gehirn zur Welt. Je langsamer es sich anschließend entwickelt und je länger es dauert, bis alle Verschaltungen endgültig geknüpft und festgelegt sind, desto umfangreicher sind die Möglichkeiten, eigene Erfahrungen und individuelle Nutzungsbedingungen in seiner Matrix zu verankern“

[9] 1941 veröffentlichte Portman erstmals einen Beitrag zur Sonderstellung des Menschen in der Natur aus ontogenetischer wie phylogenetischer Sicht. In den folgenden Jahren veröffentlichte Portmann kontinuierlich weitere Beiträge zur Sonderstellung des Menschen in der Natur und behandelte verstärkt die ersten Lebensjahre des Menschen aus entwicklungsgeschichtlicher Sicht. Diese Sonderstellung des „physiologisch völlig unspezi­alisierten“, in seiner Entwicklung offenen Menschen unterscheide ihn als „ewig Werdender“ von allen anderen physiologisch höchst spezialisierten, „so-seienden“ Lebewesen. Er prägte die Begriffe der „physiologischen Frühgeburt“ und „Nesthocker“ bzw. „Nestflüchter“, welche auch heute noch Verwendung finden. Der Mensch ist einer späteren Arbeit von ihm zufolge ein „sekundärer Nesthocker“ mit einer offenen Präge- und Lernphase im „sozialen Uterus“ der Familie. https://de.wikipedia.org/wiki/Adolf_Portmann#Wissenschaftliche_Themen

[10] Einer meiner Tagungstitel: Eltern sind Schicksal – manchmal auch Schicksalsschläge.

[11] Der Mensch bleibt „unter den ihm von der Verfassung garan­tierten Möglichkeiten zurück: Grundrechtlich höchstgradig geschützte Rechtsgüter bleiben ungelebt oder können wegen der umfassenden neuropsychischen Störungen nicht oder nur beschädigt geltend gemacht werden, wie z.B. die Fähigkeit andere Menschen als gleichwertig zu erleben (Art. 3 GG), eine Religion zu haben (Art 4. GG), seine Meinung angstfrei frei zu äußern (Art. 5 GG), Ehe- oder Familienleben verantwortlich zu gestalten und Kinder zu erziehen (Art. 6 GG), eine erfolgreiche Schullaufbahn zu bewältigen (Art. 7 GG), öffentlich angstfrei zu demonstrieren (Art. 8 GG), sich in Vereinen zu organisieren (Art. 9 GG), private Kommunikation zu gestalten (Art. 10 GG), sich frei im öffent­lichen Raum bewegen zu können (Art. 11 GG), berufstätig sein zu können (Art. 12 GG), sich mit dem Verfas­sungsstaat identifiziert und sozialverpflichtet zu fühlen (Art. 13 GG), eine eigene Wohnung zu gestalten (Art 14 GG), Eigentum zu erhalten und für die Erben zu sichern (Art. 15 GG).

[12] Eine Verstehenshilfe stellt die „Trauma-Zange“ nach Dr. L. Besser dar: https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/11/25/wenn-die-seele-zuckt-trigger/

[13] Leser, denen die damaligen Erziehungsmethoden in Heimen fremd sind, mögen diesen Link anklicken: http://gewalt-im-jhh.de/Erinnerungen_KD/erinnerungen_kd.html

[14] Aus meiner Adoptionsarbeit: Ein Kind, das längere Zeit erfolgreich auf der Straße gelebt hat, ist kaum umzupolen.

Und Gott schaut weg – was sollte er auch sonst tun? Ist ja auch nur ein Mensch …

… hätte ich beinah geschrieben. Menschen schauen weg, das ist das größere Problem. Was Gott tut oder unterlässt ist nur ein theologisches. All die Greuel auf der Welt belegen, dass er ohnmächtig oder unwillig sein muss. Wie sonst könnte er den Holocaust, den Holodomor, die Gulags, die Kriege und auch die alltäglichen Verbrechen, gar die an Kindern zulassen? Die „Theodizee-Frage“ ist längst zu einer Frage an die Menschen geworden, zur Anthropodizee-Frage: Wie können wir das zulassen? Schauen auch wir einfach weg?Kind

[1]

„Und Gott schaut weg“ hat Detlev Zander sein Buch genannt[2]. Wenn ich hinschaue, dann sehe ich Fürchterliches.

Ein Beispiel soll reichen: der „Steh-Karzer“ in der Korntaler Diakonie:

»Zwischen zwei Gruppenwohnungen gab es Doppeltüren. Zwischen diesen beiden Türen war gerade so viel Raum, dass ein dort eingeschlossenes Kind sich weder umdrehen noch hinlegen konnte. Die Kinder wurden dort nachts für viele Stunden in völliger Dunkelheit zwischen beiden Türen eingeklemmt. Diese Methode dient auch zur Erzeugung von Klaustrophobie und Panik­attacken bei zuvor noch gesunden Kindern. Die Kinder sollten ja nicht nur in diesem Moment bestraft werden, sondern nachhaltig und für ihr ganzes Leben.«[3]

Wer je eine Kernspin-Untersuchung[4] erlebt hat, kann sich das in etwa vorstellen: Eingezwängt in eine enge Röhre unter beängstigendem Lärm – und das nur für eine halbe Stunde, die ewig erscheint, wenn man sich nicht psychisch konditioniert. Das gelingt nicht allen Erwachsenen, die haben aber einen Notfallknopf in der Hand und können auf „Abbruch“ drücken. Und Kinder? Kürzlich hatte eins der unseren eine solche Untersuchung. Ich habe ihm alles erklärt, so dass er wusste, was auf ihn zukommt, und ich bin mit rein. Nicht in die Röhre, aber dicht daneben und habe ihn durch Streicheln am Bein ständig „gesagt“: Du bist nicht allein, es ist alles in Ordnung.

Anders im frommen Korntal. Man muss daran erinnern, dass die Diakonie aus der „Inneren Mission“ hervorgegangen ist. Mission – Die Verkündigung der frohen Botschaft Gottes? Nein, in Korntal nicht. Dort wurde auch der Teddy-Bär, der als letzten Halt verbliebene Schutzengel des Kindes Detlev Zander vor seinen Augen ins Feuer geworfen. Man möchte wegschauen.

Doch es gibt Menschen, die sich am Zuschauen verlustieren. Die müssen wir im Auge behalten und ihnen Einhalt gebieten.[5]

Andere schauen einfach weg. So ein Kollege, der in seinem Blog als „Kirchenberater“ firmiert: Der ist „mit diesem Thema, also dem von der Kirche zu verantwortenden sexuellen Missbrauch, bisher nicht konfrontiert worden“, das schreibt er am 5. Juli 2020! In welcher Welt lebt der Mann?[6]

Nicht genau hingeschaut haben die Bischöfe der Württembergischen Landeskirche. Die Brüdergemeinde Korntal ist zwar unabhängig[7], doch sie wird vom Bischof unserer Landeskirche „visitiert“, d.h.: es finden Kontrollbesuche statt.[8]

„Und nur wer hinschaut, wird die wahre Dimension dieses Sumpfes erkennen.“[9]

Wir müssen genau hinschauen. Gott tut es wohl nicht.

[1] Photo: ds

[2] https://books.google.de/books/about/Und_Gott_schaut_weg.html?id=z7D9CAAAQBAJ&redir_esc=y

[3] http://www.opferhilfe-korntal.de/pages/taten.php

[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Magnetresonanztomographie

[5] »„Das Schrecklichste sind die Bilder. Und Sie müssen, wenn Sie das auswerten, sich auch die Tonspuren anhören. Das ist sehr schrecklich, und wenn man dann sieht, dass zwei Kinder von vier Männern missbraucht werden, wechselseitig und über Stunden, dann ist das, glaube ich, nicht mehr irgendwie zu beschreiben. Das ist schon der Abgrund, was man da gesehen hat.“ (Kriminalhauptkommissar Joachim Poll, Ermittlungsleiter im Fall Münster) … „Und nur wer hinschaut, wird die wahre Dimension dieses Sumpfes erkennen.“ (Peter Biesenbach, Justizminister in Nordrhein-Westfalen)« https://www.deutschlandfunk.de/debatte-um-umgang-mit-missbrauchsfaellen-fachwissen-in-der.1148.de.html?dram:article_id=481065 Montag, 3. August 2020

[6] http://wolff-christian.de/die-basis-broeckelt-leise-anmerkungen-zu-den-kirchenaustritten/?replytocom=13950#respond

[7]Die von Ihnen genannten Vorfälle beziehen sich auf Einrichtungen der Diakonie der Evangelischen Brüdergemeinde Korntal gGmbH, die der Evangelischen Brüdergemeinde Korntal und nicht der Evangelischen Landeskirche in Württemberg zugeordnet ist.“ https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/07/31/blieb-der-juli-ohne-july-korntal-war-keine-chefsache/  – so auch das folgende Zitat

[8] Die Landeskirche hat das Visitationsrecht über die unabhängige Brüdergemeinde in Korntal und ihrer Filiale in Wilhelmsdorf. Visitation ist Dienstaufsicht nach Plan. Korntal kommt allerdings in der Visitationsordnung der Landeskirche nicht vor. – Egal, – wenn der Landesbischof sogar die Hühner der Brüdergemeinde zur Chefsache macht, frage ich mich, wie die früheren Landesbischöfe ihre Visitationspflicht wahrgenommen und ob sie vom Missbrauch in Korntaler Einrichtungen erfahren haben. War die Visitation zu oberflächlich? Oder hat man die Ergebnisse nicht ernstgenommen, gar verschwiegen?

[9] Fußnote 5

Kinderrechte sollen ins Grundgesetz

Ja, aber ich glaub’s erst, wenn sie drin sind. Beurteilen kann man sie erst, wenn man sie sich kritisch anschaut: 1. Welche Kinderrechte kommen ins Grundgesetz? 2. Welche Chancen haben ihre Umsetzung in Politik, Justiz und Verwaltung? Es wird also noch dauern.

Als jahrelanger Beobachter der Situation kann ich nur gequält schmunzeln über den Fortschritt, der bekanntlich eine Schnecke ist – und ob’s ein Fortschritt wird, sehen wir erst später.[1]

Nun endlich nimmt sich die Politik auf höherer Ebene (Koalitionsvertrag) des Themas an. Eine Zusammenfassung gab es gestern in der Sendung „Hintergrund“ des Deutschlandfunks. Man lese nach![2]

Ob es zu einer 2/3-Mehrheit im Bundestag reichen wird, halte ich für fraglich, denn – wie üblich – werden die Kinder nicht nach ihren wohlverstandenen Interessen gefragt, sondern die Vertreter der Interessen anderer:

  • Elternverbände
  • Männervereinigungen
  • Frauenvereinigungen
  • Kirchen
  • Parteien
  • Sozial- bzw. Jugendhilfeträger

und am wichtigsten:

  • die Länder und ihre Kommunen

Die Liste ist wohl nicht vollständig, so habe ich z.B. die Rechtsdogmatiker nicht erwähnt.

Wenn einer Personengruppe, die bisher nur im Paket „Familie“ mitgemeint war, eigene Rechte eingeräumt werden sollen, schmälert das die Rechte und den Einfluss anderer – oder deren Finanzen. Diese anderen werden alle Möglichkeiten nutzen, um ihren Besitzstand zu wahren.

Die Eltern und ihre Verbände werden auf das Elternrecht pochen und darauf verweisen, dass für deren Missbrauch der Staat ein Wächteramt habe. Es ist ja auch richtig, dass der Staat nicht ohne Anlass, also willkürlich/ideologisch in die Familien hineinregieren soll. Autoritäre Staaten in Vergangenheit und Gegenwart sind ein abschreckendes Beispiel, die Hilflosigkeit von Kindern in unserem System in bekanntgewordenen Extremfällen allerdings auch. Es wird also darum gehen müssen, Elternrechte gegen die wohlverstandenen Interessen des Kindes abzuwägen und passende Maßnahme durchzusetzen, wobei unbedingt die Meinung der Kinder erfragt werden muss. Richter sind oft dieser Aufgabe nicht gewachsen. Das sollte also eine unabhängige Fachkraft tun, die den Kindern ihre Entscheidungsmög­lich­keiten und auch die Folgen freundlich vor Augen führt. Das bedeutet: qualifizierte Einzelarbeit, die ist teuer. Sind uns die Kinder das wert? Wer soll das bezahlen?

Fragen in Zusammenhang mit Inobhutnahme sind besonders schwierig. Kinder sind zuweilen hinundhergerissen zwischen der Liebe zu ihren Eltern, selbst wenn diese drogenabhängig sind [Parentifizierung] oder sie gar mißhandeln einerseits und andererseits ihren wohlverstandenen Interessen. Hier ist sehr viel Einfühlungsvermögen vonnöten, um den Kindern die Last der Verantwortung und die Schuldgefühle abzunehmen. Zu beachten ist der Zeitfaktor bei einer Unterbringung in einer Pflegefamilie. Oft ist hier eine Bindung entstanden, die stärker ist als manche Vorstellung von Blutsverwandtschaft. Die Vorstellung, dass soziale Elternschaft wichtiger ist als leibliche, ist vielen Menschen fremd. Sie denken nicht daran, dass es Aufgabe jeder Elternschaft ist, eine soziale zu werden.

Kinder bei Trennung und Scheidung sind dann besonders schlecht dran, wenn der Partner­schafts­krieg auf dem Rücken der Kinder ausgefochten wird. Im Hintergrund machen sich Männervereinigungen und Frauenvereinigungen stark. Auch sie folgen zumeist biologischen Denkmustern. Ein Kind gehört zur Mutter/zum Vater oder es hat Anrecht auf beide. Alles ist verheerend für Kinder, wenn die Eltern für das Kind nicht in erster Linie Eltern sein wollen – und es auch können. Zurzeit versuchen – vornehmlich – Männer, die oft unhaltbaren Ent­scheidungen der Familiengerichte auszuhebeln durch ein im Regelfall verpflichtendes Dop­pelresidenzmodell. Ob diese Aufteilung der Kinder von Fall zu Fall von den Kindern gewünscht wird und ob es für sie praktikabel ist, diese Frage interessiert nicht. Es kann und sollte in solchen Fällen immer darum gehen, im Einvernehmen mit den Kindern – möglichst auch mit den Eltern – eine kindgerechte, alltagstaugliche Lösung zu finden, die nach Kindes­bedarf Flexibilität ermöglicht und auf Wunsch des Kindes auch wieder neu verhandelbar ist. Auch hier ist die Beratung und Begleitung von ideologisch unabhängigen Fachpersonal nötig. Mit der psychologisch-pädagogischen Fachkompetenz der Richter wird man wohl auch zukünftig nicht rechnen können.

Die Kirchen und andere Religionsverbände werden das Elternrecht in dem Sinne verteidigen wollen, dass diese das Recht auf religiöse Erziehung bis zur Religionsmündigkeit behalten sollten. Das ist problematischer als es aussieht. Denn es beinhaltet das Recht auf Beschnei­dung minderjähriger Jungen, was eindeutig dem Kinderrecht auf Unversehrtheit entgegen­steht. Von dort ausgehend machen manche Agitatoren auch Front gegen die Kindertaufe; ein Kind solle unbehelligt von jedweder Religion aufwachsen, bis es sich selber entscheiden kann. Das ist völlig lebensfremd.[3]

Die Parteien sind, wie der Rundfunkbeitrag zeigt, unterschiedlicher Meinung.[4] Nach meiner Einschätzung haben alle kein besonderes Interesse an Kindern, sondern nur an ihren Wähler­gruppen. Das ist systembedingt. Sie werden jeden Entwurf für Kinderrechte im GG in ihrem Interesse beeinflussen, verwässern und Hintertürchen aufhalten[5]. Gummiparagraph.jpgAlso brauchen wir nicht nur die Kinderrechte im GG, sondern auch Wahlrecht für Kinder, das zunächst wohl eine Art Familienwahlrecht wäre bis die Kinder eigene politische Vorstellungen haben. Dann, aber erst dann würden die Parteien Familien und Kinder umwerben und ihnen die Aufmerk­samkeit geben, die ihnen gebührt.

Ein schwieriges Kapitel sind die Sozial- bzw. Jugendhilfeträger, denn die Rechte dieser Lobby sind festgezurrt. Ich habe es in einem Beitrag hier im Blog dargestellt.[6]

Am übelsten jedoch ist die Lobby der Länder und ihrer Kommunen, denn die sind – wie die Elternrechte – schon im Grundgesetz verankert und sie wollen nicht zahlen. Darum hinter­treiben sie seit Jahrzehnten alle kostenträchtigen Gesetze, auch die, die für das Kindeswohl förderlich sind. Und sie achten auf ihre Hoheit. Besonders sie also sind der Hauptgegner, wenn es um die Umsetzung von Kinderrechten im Grundgesetz geht.

Das sind die Neben­wirkungen des Föderalismus; wir kennen sie aus verschiedenen Bereichen. Ich nenne nur die Schulpolitik und mag gar nicht weiter darauf eingehen. Auch die Pflegeschlüssel sind von Land zu Land unterschiedlich. Ist doch logisch, dass der Pflegebedarf in Bayern ein anderer ist als in Meck-Pomm.

Fußnoten

[1] Einen Katalog von Defiziten und Forderungen habe ich schon in meiner Tagungsreihe Kinderkram publiziert und später, 2011 in meinen Blog gestellt:Dierk Schäfer, Für eine neue Politik in Kinder- und Jugendlichen-Angelegenheiten https://dierkschaefer.wordpress.com/wp-content/uploads/2011/10/fc3bcr-eine-neue-politik.pdf

[2] http://www.deutschlandfunk.de/nach-jahrzehntelanger-debatte-kinderrechte-sollen-ins.724.de.html?dram:article_id=416242 Sonntag, 22. April 2018

[3] Dierk Schäfer, Die Zurichtung des Menschen – auch ohne Religion https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/04/18/die-zurichtung-des-menschen-auch-ohne-religion/

[4] http://www.deutschlandfunk.de/nach-jahrzehntelanger-debatte-kinderrechte-sollen-ins.724.de.html?dram:article_id=416242

[5] „Also, Herr Referent, der Gummizug ist schon ganz nett, vergessen Sie aber nicht die Verwässerungsanlage und das Hintertürchen.“ Fund: Archiv Dierk Schäfer

[6] Dierk Schäfer, Die Zahnlosigkeit der Gesetze zum Recht von Schutzbefohlen, 24. Juni 2015, https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/

Die Vergewaltigung eines Kindes und der Rechtsstaat

Ein achtjähriges Kind wurde gegen seinen lebhaft geäußerten Willen vor den Augen seiner Mitschüler, seiner Lehrerin, vielleicht auch der Schulleitung mit Polizeigewalt auf Anordnung und im Beisein eines Gerichtsvollziehers aus dem Unterricht gezerrt und schreiend in ein Polizeiauto verfrachtet[1]. Der Vergleich mit Nazischergen verbietet sich, denn wir leben in einem Rechtsstaat. Darf der so handeln?

Zunächst einmal: Im Prinzip ja. Es gab einen Rechtstitel und der musste vollzogen werden, wie auch bei den Abschiebungen unserer abgelehnten Asylbewerber, wie bei der Festnahme von Delinquenten, deren Widerstand notfalls gebrochen wird. Auch Angeklagte werden gegebenenfalls gefesselt in den Gerichtssaal gebracht.

Doch wie steht es mit der Verhältnismäßigkeit?

Ich war 15 Jahre als Polizeipfarrer und schon davor mit ethischen Fragen staatlicher Gewalt beschäftigt bis hin zum „Todesschuß“, der als „Rettungsschuß“ bezeichnet ein moralischer Kurzschluss ist.

Es gibt eine Faustregel für Polizeibeamte: Ein Polizeieinsatz darf keine Situation hinterlassen, die polizeiwidriger ist als die Ausgangssituation.

So etwas kommt allerdings vor und wirft immer die Frage auf: War der Einsatz umsichtig vorbereitet und wird er offen und ehrlich nachbereitet? Hinterher ist man immer klüger, sollte man jedenfalls werden.

Zunächst die Abwägung der Rechte: Zur Durchsetzung des Rechtstitels war wohl erst einmal die Abholung aus der väterlichen Wohnung geplant, doch man sagte den Termin ab. Wahr­scheinlich fürchtete man den Widerstand des Vaters. Der war damit vorgewarnt und die Staatsdiener liefen in die Öffentlichkeitsfalle: Der Vater dokumentierte per Kamera. Wäre dieses Video nicht entstanden, dann … Na ja, dann wäre der Vorfall genauso problematisch gewesen, hätte aber nur eine kleine Notiz im Lokalblatt ergeben. Dumm gelaufen? Nein! Denn so wird der Fall ein grundsätzlicher und kann so öffentlich wie er wurde auch öffentlich beleuchtet werden.

Einem Kind ohne eigene Rechte und damit ohne Rechtsvertretung wurde ganz legal Gewalt angetan. Wie ein Schwerverbrecher wurde es abgeführt. Ich nenne es Vergewaltigung. Die Grundlage war eine Gerichtsentscheidung, nach der – um des wie auch immer verstandenen Kindeswohles willen –der Mutter das Aufenthaltbestimmungsrecht über das Kindes zuerkannt wurde, weil der Vater nicht in der Lage sei, dem Kind ein positives Mutterbild zu vermitteln. So etwa verstehe ich den mir nicht vorliegenden Beschluss.

Ich habe als Tagungsleiter an der Evangelischen Akademie Bad Boll die Ausbildung von Anwäl­ten des Kindes, heute heißen sie Verfahrensbeistand, mit konzipiert und geleitet. Mir sind solche Fallkonstellationen vertraut. Sie sind kompliziert in ihren Details. In diesem Fall ist leider nicht bekannt, ob der Vater sich gegen Kontakte zwischen Mutter und Kind, man spricht von „Umgang“, gesperrt und diese hintertrieben hat. Das kommt häufig vor. Meist ist es die Mutter, bei der das Kind lebt und die den Umgang mit ihrem Ex nicht toleriert. Es kann gute Gründe geben, solche Umgänge nicht zu wollen, auch gute Gründe, sie nicht zu dulden. Wie das hier lag, weiß ich nicht. Immerhin lebte das Kind beim Vater, so dass anzunehmen ist, dass von ihm keine Gefahr für das Kind bestand – es sei denn, man meint, ein Kind brauche unbedingt auch im Trennungs­fall den von Fürsorglichkeit und und elterlicher Liebe geprägten Kontakt zu beiden Eltern. Das Leben spielt zuweilen anders. Wie soll nach diesem Vorfall das Mädchen ein positives Mutterbild bekommen? Wie will man die Befriedung des elterlichen Konflikts erreichen? Denn vice versa soll das Kind doch wohl auch mit einem positiven Vaterbild aufwachsen. Hier wurde ein Scherbenhaufen angerichtet.

Der ist aber noch größer:

  1. Was sollen die Mitschüler vom Staat, vertreten durch uniformierte „Freunde und Helfer“ halten, der eine Kameradin dermaßen gewaltsam abführt? Eine Ver-gewalt-igung? Den Gerichtsvollzieher werden die Kinder wohl nicht als Drahtzieher wahrgenommen haben.
  2. Was sollen die Schüler von ihrem Lehrer/ihrer Lehrerin halten, die das Kind nicht geschützt hat, sondern zugesehen, wie man ihm Gewalt angetan hat? Ich habe meine Frau gefragt, sie ist Lehrerin: Wie hättest Du …? Nein sagte sie. Sie hätte nicht geduldet, dass eine Schülerin gegen ihren Willen aus dem Unterricht geholt wird – es sei denn, die Schuldirektion hätte sie genötigt. Die habe ein höherwertiges Hausrecht. Ich nehme an, die Direktion war zugegen, denn die Polizei wird über das Direktorat gegangen sein. Damit wurde in den Augen der Schüler das Ansehen der Schule generell geschädigt, die sie als Büttel der Büttel haben amten lassen. Was wäre wohl passiert, wenn analog zum Kirchenasyl Schule und Schüler ein Schulasyl organisiert hätten?
  3. Die Öffentlichkeit wurde Zeuge dieses Teils staatlicher Gewalt und ist empört. Die Hinter­gründe dieses Falls werden aus Datenschutzgründen verborgen bleiben. Der Vater jedoch wird sich den Mund nicht verbieten lassen. So bleibt allein die öffentliche Vergewaltigung eines Kindes im Gedächtnis.
  4. So haben letztlich auch der Staat und seine Rechtsorgane Schaden genommen.

Ein Scherbenhaufen als Ergebnis eines Polizeieinsatzes. Man hätte ja, da keine Dringlichkeit bestand, nach Erfragung des Kindeswillens wieder abziehen können, auch wenn der Gerichtsvollzieher protestiert hätte. Hier ist eine möglichst öffentliche und offene Fallaufarbeitung vonnöten.

Viel wichtiger ist die Wiederherstellung des kindlichen Vertrauens, das schon durch die Trennung der Eltern hinreichend erschüttert sein dürfte, das aber nach diesem Vorfall und der erzwungenen Zuweisung an die unmütter­liche Mutter total zerrüttet sein dürfte. Die Verge­wal­ti­gung hat rechtsstaatlich triumphiert. Schlimmer konnte nicht ausgehen. Trauer muss Justitia tragen.jpg

[2]

Wenn schon das individuelle Desaster kaum zu heilen scheint: Was ist zu tun, damit solche Fälle, die ja alltäglich sind, wenn auch nicht immer so spektakulär, möglichst vermieden werden?

Kinder brauchen einen Platz als eigenständige Rechtspersonen im Grundgesetz. Die Eltern­verbände werden aufschreien. Denn das wäre ein Recht im Einzelfall auch gegen die Eltern. Ob allerdings die Kinderrechte bei externen Personen und Institutionen immer in besseren Hän­den liegen, wage ich zu bezweifeln angesichts der fehlenden Ausbildung und der notorischen Überbelastung von Familien­richtern in Kindesangelegenheiten, die eben nicht allein juristisch zu behandeln sind. Auch Ver­fahrensbei­stände haben zuweilen nicht das Kind im Kopf, sondern ihre eigenen Vor­stellun­gen, wohin ein Kind gehört und wie es notfalls genötigt oder gar gezwungen werden sollte.

Auf dem Schlachtfeld partnerschaftlicher Auseinandersetzungen werden die Kinder leicht zu Opfern der „elterlichen Liebe“. Bei Scheidungen könnte, könnte ein Richter ja noch daran denken, wie der Scheidungskrieg zugunsten der Kinder eingehegt werden müsste. Diese primäre Schutzmöglichkeit fällt bei eingetragenen Partnerschaften oder gar beim ungeregelten Zusammenleben weg.

„Wenn Elefanten streiten, leidet das Gras.“

[1] https://dierkschaefer.wordpress.com/2018/03/10/oeffentliche-kindesentfuehrung/

[2] https://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/8577129580/

Ehe kaputt – und die Kinder?

Posted in Gesellschaft, Justiz, Kinder, Kindeswohl, Kultur, Leben, Psychologie, Recht, Soziologie, Staat by dierkschaefer on 7. März 2018

Die werden oft zwecks Konfliktfortsetzung mit anderen Mitteln zwischen den streitenden Ex-Partnern missbraucht.

Trennungskinder haben es ohnehin nicht gut, soweit die Trennung ihrer Eltern für sie keine Lösung darstellt, was zuweilen der Fall ist.

Abgesehen davon gibt es zwei grundsätzliche Szenarien:

  1. Die konfliktfrei gehaltene Fortsetzung elterlicher Verantwortung

Die Ex-Partner handeln ohne Haß und Resentiments Lösungen für ihre Kinder aus, die im Sinne der Kinder sind. Dazu gehören Entscheidungen über den Lebensort des Kindes und eine Regelung der Kontakte mit dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt. Umgangsregelung nennt man das. Damit sie gelingt, müssen die Eltern in der Lage sein, ohne Groll Termine zu ermöglichen, müssen Terminverschiebungen gemeinsam organisieren, kurz: im Interesse des Kindes flexibel sein. Es darf dabei aber kein Misstrauen aufkommen. Als Grundlage der Vereinbarung muss gelten: Keine Instrumentalisierung des Kindes für einen fortgesetzten Partnerstreit. Beide Elternteile müssen nicht nur die psychische Belastung der Kinder durch die Trennung sehen, sondern auch, dass „logistische“ Probleme das Leben der Kinder erschweren. Welches Kind, mehr noch, welcher Jugendliche will schon immer stur nach Plan alle zwei Wochen den Vater/die Mutter besuchen müssen, wenn etwas anderes auf seinem Plan steht, eine Verabredung mit Freunden, eine Geburtstagseinladung u.a.m.? Mit gutem Willen aller Beteiligten kommen keine Irritationen auf. Termine werden unproblematisch verschoben, aber auch mal ausgelassen.

Nun wird als Normalmodell die Doppelresidenz der Kinder propagiert. Dabei sollen die Kinder mit mehr oder weniger gleichen Zeitanteilen mal bei dem Einen mal bei der Anderen wohnen.

Es ist schwer, sich keine Feinde zu machen, wenn man auf Begleitprobleme hinweist. Ich habe den Eindruck, dass das Wechselmodell als Hebel von „entsorgten Eltern“ benutzt wird, um einen unproblematischen, weil gesetzlich allgemein vorgegebenen Zugang zu ihren Kindern zu bekom­men. Dazu passt, dass Hinweise auf wertfreie logistische Probleme, wie sie fallweise vorkommen, nicht reagiert wird. So ist das Wechsel- oder Doppelresidenzmodell leichter zu leben, wenn die Ex-Partner am selben Ort leben, wenn beide ein Kinderzimmer bieten können, wenn die Schule für beide Residenzen dieselbe bleibt – und damit auch der Freundeskreis, und wenn beide ihren Beruf mit der Aufgabe der Kindererziehung in Einklang bringen können. Eine Scheidung hinterlässt jedoch oft eine alleinerziehende Mutter, die Zeit hat, solange sie von den Unterhaltszahlungen für ihr Kind und von Sozialhilfe leben kann, und einen Vater, dessen Finanzen durch die Unterhaltszahlung so strapaziert sind, dass er sich nach dem Auszug nur noch eine kleine Wohnung leisten kann. Das hindert die Verfechter aber nicht daran, sich ein vom Gericht verordnetes Wechselmodell zu wünschen. Gar nicht zu denken an möglicherweise erforderliche Zwangsmaßnahmen gegen eine „renitente“ Mutter.

Eine Prüfung des Kindeswohls im Einzelfall wird auch nicht angestrebt. Die ist allerdings im Umgangsmodell vorgesehen, auch wenn sie oft nicht beachtet wird. Die Verfechter dieses Modells beklagen wohl nicht ganz unbegründet die Frauendominanz in den mit Umgangs­proble­men befassten Berufsgruppen und unterstellen eine Frauensolidarität, die es den Kindern verwehrt, den ausgegrenzten Vater (meist sind es die Väter) als liebevollen und um das Wohl seines Kindes besorgten Vaters zu erleben. In meiner beruflichen Praxis habe ich eine Vielzahl solcher Fallkonstellationen kennengelernt, aber auch gelernt, wie wichtig es ist, gerade in diesem emotional hochbelasteten Bereich alle Beteiligten zu hören, bevor man urteilt. Und damit bin ich beim zweiten Szenario.

  1. Die Fortsetzung des Partnerschaftsstreits der Ex-Partner auf dem Rücken ihrer Kinder.

Da geht es um nicht verarbeitete Kränkungen, ums Recht-haben-wollen, um den „Besitz“ der Kinder, auch um finanzielle Fragen, bei denen sich entsorgte Väter zum Zahlvater ohne Rechte degradiert sehen und ihrerseits alle Hebel in Bewegung setzen, um Kontakt zu ihrem Kind zu bekommen. Die Irrationalität der Erwachsenen wird deutlich, wenn man sich anschaut, wie viele Eltern froh wären, wenn sie auch mal „kinderfrei“ haben könnten und sich jemand anders gut um die Kinder kümmert. Solche Gedanken sind diesen Ex-Partnern fremd.

Wir haben an der Evangelischen Akademie Bad Boll in meiner „Tagungsreihe Kinderkram“ nicht nur in vielen Tagungen das Thema Kindeswohl mit vielen Fachleuten behandelt, sondern mit diesen Fachleuten auch die Fort- und Weiterbildung für den Anwalt des Kindes konzipiert und angeboten. Der „Anwalt“ als männlicher Begriff konnte natürlich in einem Umfeld nicht überleben, in dem ohne sprachliches Problembewusstsein oder Feingefühl von „Vormünderin“ gesprochen wird. So wurde aus dem Anwalt des Kindes erst der Verfahrenspfleger, dann der Verfahrensbeistand. Irgendwann mutiert der auch noch zur Beiständerin – doch das nur nebenbei.

Weil Verfahrensbeistände nur in strittigen Verfahren eingesetzt werden, wenn überhaupt, lag unser Augenmerk auf solchen Verfahren und ihren Folgen.

Ausgangspunkt war eine Reflexion über Partnerschaften, die Gründe für ihr Scheitern und das Erleben von Kindern. Hier dieser Teil des Skripts. (Die Zahlen auf schwarzem Grund im Text sind Verweise auf die benutzten Folien.) trennung und scheidung 1

Der Blick auf die „Value of Children“-Forschung (VOC) sollte manches Verhalten der zerstrittenen Partner erklären helfen. trennung und scheidung 2

Und schließlich das Hauptdilemma: PAS, das parental alienation syndrom. trennung und scheidung 3 Dabei wird nicht immer das Kind bewusst-absichtlich zum Verbündeten konditioniert und damit dem anderen Elternteil entfremdet. Das kann auch ganz unterschwellig gehen. Eine „Notdyade“ nämlich, aus der Not geboren; und wer stört, ist (meist) der Vater, der durch seine Interventionen das Feindbild auch noch bestätigt. Mir sagte ein Vater nach einem Jahr: „Jetzt habe ich Zugang zu meinem Kind. Ich habe auf sämtliche Rechtsmittel verzichtet. Nun hat meine Ex keine Angst mehr.“

Auch das familiäre Netz für Krisensituationen funktioniert nur bedingt, denn es sortiert sich sehr schnell in meine-Verwandtschaft/deine-Verwandtschaft, meine-Freunde/deine Freunde. Und wenn ein Außenstehender, Jugendamt, Verfahrensbeistand, Gutachter o.ä. die eigene Sicht stört, dann wird er ohne Ansehen der Argumente der Gegenseite zugeschlagen. Mir schickte einmal die neue Partnerin des Vaters das psychologische Gutachten per Fax. Sie hätte gern ein Kind gehabt und wollte auf das vorhandene zurückgreifen. Meterlang quoll das Thermopapier aus dem Faxgerät. Ich las und sah: Der Gutachter hatte Recht. Das sah die Frau anders und ich wurde zum Gegner.

Trennungskinder haben es schwer, fallweise unerträglich schwer. Ich bezweifele, dass die Doppelresidenz als Normallösung die Probleme höchst strittiger Fälle lösen kann. Uneinsichtige Eltern kann man weder zwangsberaten noch zwangstherapieren, allenfalls zwangsinformieren. Sie nehmen sich selbst zu wichtig – das kann schon Grund für die Trennung gewesen sein, bei der sie ihre Verantwortung für die Kinder nicht wahrgenommen haben. Damit meine ich keine Fälle von Misshandlung oder Missbrauch.

Eine neue Studie der Bremer Universität wurde gerade angekündigt. Der Titel und das Interview mit dem Leiter der Studie erwecken Hoffnungen:

Stefan Rücker, Wie erleben Kinder Trennungen?http://www.radiobremen.de/bremenzwei/sendungen/zwei-nach-eins/ruecker100-popup.html

Wie Eltern Trennungen erleben ist für sie durchaus wichtig, aber ihre eigene Angelegenheit, schließlich tragen sie oder einer von ihnen die Verantwortung für die Trennung. Wichtiger ist, wie Kinder die Trennung ihrer Eltern erleben und dass daraus die für die Kinder besten Rückschlüsse gezogen werden.

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Aus dem Brief einer jungen Frau (Originaltext): „also ehrlich, mit meinen eltern zu reden war relativ einfach: von dienstag bis freitag war das leben schön, am samstag und sonntag mußte ich schlecht über meine mutter reden, von sonntag abend bis montag schlecht über meinen vater, dann waren alle zufriedengestellt. es war eine frage der dosierung: erzähl ich zu wenig, sind sie nicht zufrieden, erzähl ich zu viel, dann streiten sie unter der woche miteinander.

ob mir das damals so bewußt war?“

Deutschland – Rabenvaterland

Kind zu sein kann schwierig sein, geradezu gefährlich, wie man immer wieder liest.

Kürzlich griff die FAZ das Thema sogar auf der ersten Seite auf: „Im Zweifel für das Kindeswohl“:

Dass das eigene Kind einem pädophilen Sexualstraftäter zum Op­fer fallen könnte, ist eine unerträgli­che Vorstellung. Der elterliche Schutz von Kindern ist ein menschlicher Urinstinkt. Der Breisgauer Missbrauchsfall ist deshalb so erschütternd, weil sich der Beschützerinstinkt der Eltern in sein perverses Gegenteil verkehrt hat: Die Mutter des neunjährigen Jun­gen und ihr Lebensgefährte, den das Kind „Papa“ nannte, haben ihm selbst die schlimmsten Qualen zugefügt und dabei zugeschaut, wie andere Pädokriminelle das Kind gegen Bezahlung se­xuell missbraucht haben. Schutzloser kann ein Kind nicht sein. Es wäre hier Aufgabe des Staates ge­wesen, für das Kind da zu sein. Die Be­hörden und Gerichte hätten den Jun­gen in Sicherheit bringen müssen. Zwar schützt das Grundgesetz die Fa­milie als Einheit, der Staat hat sich zu­rückzuhalten. Kinder von ihren Eltern zu trennen, darf nur das letzte Mittel sein – aber es muss auch das letzte Mit­tel sein, wenn Gefahren für das kör­perliche oder seelische Wohl des Kin­des drohen. [1]

Doch was ist los mit diesem Staat? „Den Staat“ gibt es hier nur in seinen pluralen Verpuppungen:

  • Als Gesamtstaat, der sich weigert, Kindern und ihren Rechten einen Platz explizit im Grundgesetz zu gewähren.
  • Als Bundesrat, der im Interesse der Bundesländer die Kosten für Kinder eng begrenzt sehen will, mit Rücksicht auf
  • die Kommunen. Sie müssen schließlich die Sozialkosten tragen, also auch die Kosten für die Jugendhilfe – und sie sperren sich, soweit es geht.

Bei so zersplitterten Zuständigkeiten ist niemand so recht verantwortlich, und wenn es – leider oft genug – schiefläuft, sucht man nach einem Schuldigen. Im Freiburger Fall ist es die Mutter. Für rechtzeitige professionelle Kooperationen vor Ort (Jugendamt, Jugendhilfe-Einrichtungen, Beratungsstellen, Gericht, Verfahrensbeistände, Rechtsanwälte) ist man zu bequem, man kennt wohl auch die Fachliteratur nicht. Dabei weiß man sehr gut, dass Eltern nicht nur Schicksal sind, sondern oft auch Schicksalsschläge.

Was das für die Kinder bedeutet, kommt nur als Spitze eines Eisbergs ans Tageslicht.Eisberg

Als ich meine Zusammenfassung „Für eine neue Politik in Kinder- und Jugendlichen-Angelegenheiten“[2] verfasste, war mir die starke Position der Sozialkonzerne, aber auch kleinerer Jugendhilfe-Einrichtungen noch nicht klar: Kinder sind in unserem Land gar nicht vernachlässigt, sie sind ein Geschäftsmodell. Das wurde in der Heimkinderdebatte deutlich, trifft aber auch neuere Jugendhilfemodelle[3], an deren Beispiel deutlich wurde, dass die Jugendhilfe-Marktbetreiber nicht wirksam zu kontrollieren sind, weil sie die „Marktordnung“ maßgeblich bestimmt haben.[4] Marktaufsicht? Weitgehend Fehlanzeige.

Das Thema ist hochkompliziert – und die Politik überfordert. Lediglich die Medien greifen strukturelle Missstände auf, wie oben genannt die FAZ, oder heute die Basler Zeitung mit dem Titel „Das grosse Geschäft mit dem Kindswohl“[5]

An die FAZ schrieb ich einen Leserbrief:

Strukturfehler beim Kinderschutz

Wenn „Kindeswohl“ prominent auf der ersten Seite einer seriösen, nicht sensationsgeilen Tageszeitung erscheint, muss es einen gravierenden Grund geben. Es geht nicht um nur einen der vielzuvielen Einzelfälle von Kindesmissbrauch, – misshandlung oder grober Vernachläs­sigung, sondern um strukturelle Fehler, die solche Fälle begünstigen. Der Fall im Breisgau – er ist hier nicht darzustellen – zeigt in besonders eklatanter Weise diese Fehler auf und sie werden von der Autorin auch benannt. Die Gerichte und das zuständige Jugendamt haben mitt­lerweile selbst eine Aufarbeitung an­gekündigt. Das zeigt die Fortschritte in der Fehlerkultur der Justiz, schreibt sie weiter. Ich fürchte, da irrt sie sich. Natürlich mussten die beteiligten Behörden nach diesem grobem Fall so reagieren, aber Zerknirschung oder eine Demutshaltung ist das nicht. Denn die Schuldige steht fest: Die Mutter. In der hatte man sich geradezu kollegial getäuscht.

Ich bin als ehemaliger Tagungsleiter in diesem Themenbereich mit der Materie vertraut. Die Evangelische Akademie Bad Boll hat zusammen mit der Fachhochschule Esslingen ein Curriculum zur Ausbildung von Verfahrensbeiständen, zu Beginn sprach man vom Anwalt des Kindes, entwickelt und trotz vieler Widerstände einige Jahre durchgeführt. Widerstände?

Auf politischer Seite meinte man, eine Ausbildung brauche man dafür nicht. Ehrenamtliche könnten das machen, oder aber Juristen. Die Länder sorgten dafür, dass eine erforderliche Ausbildung nicht ins Gesetz kam. Als die Professionalisierung schließlich nicht mehr aufzuhalten war, setzten sie sich erfolgreich für die pauschalierte Bezahlung der Verfahrensbeistände ein in einer Höhe, zu der professionelle Arbeit nicht zu leisten ist. Damit ist der eine Struktur­fehler benannt: Der Spar-Föderalismus in Kinderschutzbelangen. Ein weites Feld, das hier nicht abgeschritten werden kann.

Der zweite Strukturfehler ist die Bedeutung des Elternrechts. Das ist wirklich hoch zu schätzen, darf aber keine heilige Kuh sein. Eltern sind zwar Schicksal –zuweilen aber Schicksalsschläge. Hier ist das Wächteramt des Staates gefordert. Doch der weigert sich bis heute, Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben. Die könnten schließlich in Konkurrenz zu den Elternrechten treten.

Der dritte Strukturfehler liegt in der Aus- und Fortbildung der Richter. Siegfried Willutzki, Gründer des Deutschen Familiengerichtstags, hat sich mehrfach auf unseren Tagungen über Kollegen beklagt, die unter Berufung auf ihre Unabhängigkeit Fortbildung verweigern. Familienrichter stehen in der Bedeutung innerhalb des Justizsystems ohnehin nicht an herausragender Stelle. Die Funktion wird zuweilen einem Berufsanfänger aufgedrückt, der froh sein kann, wenn er vom jeweiligen Jugendamtsleiter in die Materie eingeführt wird, denn Familienrecht hatte er an der Universität links liegen lassen. In unseren Kursen zum Anwalt des Kindes fiel allen Beteiligten immer wieder die große Differenz im Denken von Juristen und Sozialpädagogen auf. Da kamen verschiedene Welten zusammen. Einig war man sich, dass ein solcher Kurs nicht nur für angehende Verfahrensbeistände, sondern auch für jeden Familienrichter unabdingbar sein sollte. Doch es geht ja nur um „Familie und das ganze Gedöns“. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man für ein großes Konkursverfahren einen Richter bestellt, der von Ökonomie keine Ahnung hat.

Kinderbelange haben in unserem Land keine Priorität, also auch nicht bei Politikern. Erst wenn etwas passiert, merkt man auf. Mehr passiert aber auch nicht.

Deutschland – ein Rabenvaterland.

 

Der im Leserbrief genannte Siegfried Willutzki gab vor wenigen Tagen ein Interview[6]. Doch ich fürchte, auch das Interview eines versierten, renommierten Fachmannes wird die Politiker nicht zu wirklichen Reformen motivieren. Die produzieren lieber ideologisch geprägte Schulversuche (zulasten der Kinder) oder propagieren „Inklusion“, für die sie aber möglichst kein Geld ausgeben wollen (zulasten der Kinder).

Als ich diese Graphik zusammenstellte, standen Misshandlung und Missbrauch noch nicht so im Focus. Doch die Zusammenhänge werden deutlich.

der wert von kindern

Fußnoten

[1] von Helene Bubrowski, FAZ, Dienstag, 23. Januar 2018, S. 1

[2] https://dierkschaefer.wordpress.com/wp-content/uploads/2011/11/fc3bcr-eine-neue-politik.pdf

[3] https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/politik/friesenhof-skandal-so-wehren-sich-betreiber-gegen-eine-kinderheim-reform-id10039671.html

[4] Die Zahnlosigkeit der Gesetze zum Recht von Schutzbefohlen, 24. Juni 2015, https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/

[5] „Das grosse Geschäft mit dem Kindswohl“ Wie private Sozialfirmen mit Steuergeldern und ohne Erfolgskontrolle wirtschaften. Die Zahl der Personen, die im Sozialwesen tätig sind, hat sich seit 1991 verdoppelt. https://bazonline.ch/schweiz/standard/das-grosse-geschaeft-mit-dem-kindswohl/story/27864419

[6] https://www.swr.de/swraktuell/bw/suedbaden/interview-mit-familienrechtler-willutzki-voellig-unangemessen/-/id=1552/did=21064478/nid=1552/1p45kyw/index.html

Kinder als Versuchskaninchen

Arzneimittelstudien an Heimkindern kamen angeblich nur selten vor. Das sieht aber anders aus. Die Studie[1] nennt es „ein Versäumnis des Runden Tisches Heimkinder“ und fragt, „warum es der RTH abgelehnt hat, sich mit diesem Thema näher zu befassen.“

Als pauschale Antwort bietet sich an, dass der Runde Tisch unter Vorsitz von Antje Vollmer offensichtlich bemüht war, die Verantwortlichkeiten nicht ausufern zu lassen. Die staatlichen und kirchlichen Heime und ihre Schwarze Pädagogik[2] konnte man schlecht aussparen, dafür aber deren finanzielle Risiken gering halten. Doch für die Medikamentation waren nicht nur die verabreichenden Mitarbeiter der Einrichtungen verantwortlich, sondern große Firmen, die in den Heimen Versuchsreihen starten konnten,[3] Versuchsreihen, die von Medizinern geplant wurden, deren Berufsbiographien in zahlreichen Fällen bruchlos in die Zeit zurückreichten, in denen sie für NS-Verbrechen verantwortlich waren.[4] – Damit hätte man die Pharma-Firmen belastet. Das wollte Frau Vollmer wohl nicht.

Auch im Falle der Zwangsarbeit[5] hat sie abgeblockt und damit heute noch bestehende und renommierte Firmen unter ihren Schutzmantel[6] genommen. [7] [8]

Mir fallen keine unverfänglichen tiefer schürfenden Antworten auf die Frage ein, warum es der RTH abgelehnt hat, sich mit diesen Themen näher zu befassen.

Die Sache mit den Medikamententests an nichteinwilligungsfähigen Personen ist leider ein aktuelles Thema geworden.[9]

Fußnoten

[1] http://duepublico.uni-duisburg-essen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-42079/04_Wagner_Heime.pdf

[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarze_Pädagogik

[3] https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/02/03/demenz-die-medikamente-dafuer-wurden-an-heimkindern-getestet/

[4] Die „Moderatorin“ des Runden Tisches, die den Begriff Zwangsarbeit nur für Nazi-Zwangsarbeit verwendet sehen wollte. Sie sah darüber hinweg, daß die „Arbeitstherapeuten“ in den Heimen vielfach ehemalige SA-Leute und die Gutachter einschlägig belastet waren. In den Heimen – kirchlich wie staatlich – hatten wir die Fortsetzung des Nazi-Systems. Frau Vollmer in ihrer grün-christlichen Bigotterie hat das nicht bekümmert. Sie sprach zwar von erzwungener Arbeit, bat jedoch die Profiteure nicht zur Kasse und sah völlig darüber hinweg, daß es Zwangsarbeit nicht nur für Jugendliche gab, sondern auch für Kinder. https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/06/17/zwangsarbeit-in-ost-und-west-was-sind-die-unterschiede/

[5] https://dierkschaefer.wordpress.com/2012/05/05/zwangsarbeit-nicht-nur-fur-ikea/

[6] https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzmantelmadonna

[7] Die Zwangsarbeit. Eine geringe Pauschalentschädigung als Rentenersatz gibt es, anders als in Irland, bei uns nur für Jugendliche, die Zwangsarbeit leisten mußten, wobei der Begriff Zwangsarbeit peinlichst vermieden wird. Es gibt keine Lohnnachzahlung, weder von den kirchlichen, noch von den staatlichen Einrichtungen, die von der Zwangsarbeit profitiert haben. Auch nicht von der Privatwirtschaft, die gut an den Kindern verdient hat. Es schien wohl nicht opportun, die Betriebe, darunter Firmen mit großer Bedeutung, zwangszuverpflichten. Zwangsarbeit ja, Zwangsentschädigung nein.

Und für die Zwangsarbeit von Kindern gibt es GAR NICHTS. https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/07/09/er-ist-ein-priester-du-must-ihm-gehorchen/

[8] Antje Vollmer, Moderatorin des westdeutschen Runden Tisches für ehemalige Heimkinder, mied wie der Teufel das Weihwasser die Anwendung des Begriffs Zwangsarbeit auf die Ausbeutung der ehemaligen Heimkinder (West!) durch respektable Industriebetriebe und einzelne Bauern. Sie wollte den Begriff ausschließlich für die Zwangsarbeit für Nazi-Deutschland gelten lassen. Und so tauchten weder der Begriff noch der Sachverhalt im Abschlußbericht des Runden Tisches auf. Die Nutznießer der Zwangsarbeit wurden nicht nur nicht am Fonds beteiligt, sondern blieben unerwähnt. https://dierkschaefer.wordpress.com/2013/09/29/zwangsarbeit-ost-und-zwangsarbeit-west/

[9] https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/05/25/medikamententests-und-nicht-einwilligungsfaehige-personen-ein-ideales-menschenmaterial/